Protocol of the Session on March 27, 2019

Wir haben 17 Monate auf den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Schuldenbremse gewartet. Ursprünglich war angekündigt, dass er bis Ende letzten Jahres vorgelegt wird. Wir waren dann ganz gespannt und haben gesagt: Na gut, vielleicht brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und der Finanzminister noch länger für innovative Lösungen. - Und was ist dabei rausgekommen? - Eine Abschrift des Grundgesetzes - mehr leider nicht. Und dann ist es auch noch eine schlechte Abschrift des Grundgesetzes.

Wir sind der festen Überzeugung, dass Schuldenabbau in Niedersachsen Verfassungsrang haben muss. Das ist unser Vorschlag, den wir schon vor einigen Monaten eingebracht haben. Das ist notwendig, um den heutigen Herausforderungen gerecht zu werden.

(Beifall bei der FDP)

Es geht darum, dem Zinsänderungsrisiko etwas entgegenzusetzen. Aber das ist eine eher technische Formulierung. Am Ende geht es darum, dass wir unserer moralischen Verantwortung gegenüber der nächsten Generation gerecht werden. Denn wir wollen ein selbstbestimmtes Leben der nächsten Generation nicht durch riesige Fesseln einschränken, wie sie die Schulden der heutigen Generation bedeuten würden. Darum geht es in Wahrheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Zustimmung bei der FDP)

Aber worum geht es Ihnen? Geht es Ihnen um solide Finanzpolitik? Geht es Ihnen um die Schuldenbremse? Geht es Ihnen sogar um Schuldenabbau? - Nein! Es geht Ihnen ausschließlich darum, die Ausnahmen zu definieren - die Ausnahmefälle, in denen neue Schulden aufgenommen werden dürfen. Deswegen kritisiert der Lan

desrechnungshof auch völlig zu Recht, dass die Vermeidung von Umgehungstatbeständen - so ist es in einer Stellungnahme formuliert - zu wenig ambitioniert sei.

Ein anderes Beispiel: Sie sagen, der Kauf von Beteiligungen ist pauschal von der Schuldenbremse ausgenommen. Damit ist doch Tür und Tor für eine Umgehung der Schuldenbremse geöffnet! Wir erleben doch mit der NORD/LB ein aktuelles Beispiel. Die Rettung der NORD/LB wird ja dazu führen, dass die Nettokreditaufnahme im Jahr 2019 de facto 1,5 Milliarden Euro beträgt. Und dann sagen Sie: Na ja, hinter dieser Beteiligung steht ja gegebenenfalls ein Wert; die Beteiligung ist werthaltig.

(Ulf Thiele [CDU]: Nicht „gegebenen- falls“!)

Aber von einer Bank, die heute schon nichts mehr wert ist, kann man doch nicht sagen, sie sei werthaltig! An diesem Beispiel sehen Sie schon, dass diese Argumentation eindeutig problematisch ist.

Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir diesen Gesetzentwurf über die Schuldenbremse, den Sie hier vorgelegt haben, sehr kritisch bewerten. Herr Minister Hilbers, wären Sie ein Gebrauchtwarenhändler, müsste man Ihnen diese Bremse wohl wegen Sachmangels zurückgeben.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Aber beim Thema der Schuldenbremse geht es ja auch um die Finanzausstattung der Kommunen. Hier muss ich Ihnen - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen -, Herr Minister, Wortbruch vorwerfen. Denn CDU und FDP - damals noch gemeinsam - haben mit ihren Entwürfen im Jahr 2013 genau diesen Vorbehalt der Finanzausstattung, abgestellt auf die Leistungsfähigkeit des Landes, streichen wollen. Wir wollten diese Garantie der Mindestausstattung.

Ich darf aus der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes zitieren:

„Die vorgeschlagene Straffung im Wortlaut des Artikels 58 NV tritt diesen Befürchtungen entgegen und stellt klar, dass die striktere Ausrichtung der Finanzwirtschaft des Landes auf langfristige Tragfähigkeit nicht um den Preis einer Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation umgesetzt werden darf.“

Auch in Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie einen verfassungsrechtlichen Schutzmechanismus zugesagt. Das alles gibt es aber nicht: Es gibt weder einen Schutzmechanismus, noch gibt es eine Einigung mit den Kommunen. Allenfalls legen Sie eine Verschlimmbesserung vor.

Deswegen sind auch die Sorgen des Niedersächsischen Städtetags und des Landkreistags absolut berechtigt. Sie sollten sich an das erinnern, was sie vor sechs Jahren dazu gesagt haben.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das scheint ja bei der CDU Methode zu sein - das ist so ähnlich wie beim Solidaritätszuschlag -: Kann man es nicht umsetzen, fordert man es. Könnte man es umsetzen, macht man es nicht. - Das scheint Ihre Politikmethode zu sein. Deswegen, Herr Minister, sollten Sie sich nicht gegenüber den Kommunen als Sparkommissar aufspielen, sondern Sie sollten erst einmal vor der eigenen Tür kehren und das Ausgabenfeuerwerk der Großen Koalition beenden. Das ist allemal besser, als sich gegenüber den Kommunen entsprechend darzustellen.

Wir wollen die Ausschussberatung definitiv dazu nutzen, diesen Gesetzentwurf über die Schuldenbremse zumindest zu konkretisieren. Besser allerdings wäre noch, ihn zu verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die CDUFraktion der Abgeordnete Ulf Thiele, bitte!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Dann blei- be ich noch! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Da habe ich ja Glück gehabt!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel hat heute in der Aktuellen Stunde den Vorwurf formuliert, die Koalition liefere keine gesetzlichen Regelungen für eine nachhaltige Finanzpolitik. Dieser Gesetzentwurf der von CDU und SPD geführten Landesregierung, mit dem das grundgesetzliche Verschuldungsverbot in die Landesverfassung übernommen wird, das in der Landeshaushaltsordnung ausgestaltet wird, beweist genau das Gegenteil.

(Belit Onay [GRÜNE]: Ist das die Re- de zur Aktuellen Stunde?)

Ich sage: Endlich! Denn auf diesen Tag hat die CDU-Landtagsfraktion einige Jahre warten müssen. Es ist bekannt, dass die CDU-Fraktion bereits in der 16. und auch in der 17. Wahlperiode Gesetzentwürfe vorgelegt hat, um die grundgesetzlich geregelte Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.

(Christian Grascha [FDP]: Die hättet ihr mal einbringen sollen!)

Die Mehrheiten, die für eine Verfassungsänderung notwendig sind, kamen damals - Herr Grascha, Sie erinnern sich sicherlich sehr gut daran - aber jeweils nicht zustande, weil es keine Einigung über den Abbaupfad der noch vorhandenen Nettoneuverschuldung gegeben hat.

(Christian Grascha [FDP]: Der ist jetzt ja nicht mehr relevant!)

Spätestens nachdem unser Finanzminister hier im Landtag einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme vorgelegt hat, den die neue Koalition aus CDU und SPD beschlossen hat, und nachdem im Kabinett erstmals eine mittelfristige Finanzplanung ohne strukturelles Defizit beschlossen wurde, ist diese Hürde Geschichte. Daher ist es dem immer noch sehr frischen - manchmal wundert man sich ja mit Blick auf die vielen Debatten über die NORD/LB und anderes darüber - Finanzminister, unserem lieben Reinhold Hilbers, jetzt mit erheblich besseren Erfolgsaussichten möglich, dem Hohen Haus für die Koalition aus CDU und SPD diesen Gesetzentwurf über die Schuldenbremse in Niedersachsen vorzulegen. Und, Herr Grascha, ich widerspreche Ihnen: Es ist ein gutes Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Denn faktisch verankern wir in der Landesverfassung nicht weniger als den dauerhaften Schuldenstopp des Landes Niedersachsen.

(Christian Grascha [FDP]: Daran müssen Sie sich sowieso halten, weil das Teil des Grundgesetzes ist!)

Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse hält insbesondere die Belastung aktueller und künftiger Generationen im Rahmen - Stichwort „Generationengerechtigkeit“. Es ist mir besonders wichtig, zu betonen, dass es hier um eine Langfriststrategie geht, die verfassungsrechtlich verankert wird. Sie zwingt formal und faktisch zur Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Die grundgesetzliche Verpflichtung zum Schuldenstopp, die wir jetzt landesrechtlich regeln werden, ist klug; denn die vormalige grundgesetzliche Regelung, die die Schuldenaufnahme auf Investitionen und Maßnahmen zur Abwehr einer gesamtwirtschaftlichen Störung beschränken wollte, hat nicht die nötigen Grenzen gesetzt, um die Haushaltsgesetzgeber auch im Land Niedersachsen davon abzuhalten, Schulden - in der Summe, wie wir wissen, in einer Größenordnung von 61,24 Milliarden Euro - aufzubauen. Daher ist es vernünftig und konsequent, eine verbindlichere Regelung auch für Niedersachsen einzuführen.

Der Hinweis, dass die grundgesetzliche Regelung alleine ausreichen würde, ist eben falsch.

(Christian Grascha [FDP]: Das habe ich nicht gesagt!)

- Ja, aber der Hinweis kam ja vonseiten der Grünen, insbesondere vom jetzt doch entschwundenen Parlamentarischen Geschäftsführer.

Denn die Ausgestaltung, die wir in der Landeshaushaltsordnung vornehmen - es gilt, einen Mechanismus für ein atmendes System zu finden -, wäre allein auf der Basis der grundgesetzlichen Regelung in Artikel 109 eben nicht möglich gewesen. Darum greift der Entwurf der Landesregierung für eine niedersächsische Verfassungsregelung über die Schuldenbremse die Regelung nach Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes auf. Er macht von der Möglichkeit Gebrauch, Ausnahmeregelungen für die Schuldenaufnahme zu formulieren, schreibt im Zusammenhang mit solchen Ausnahmeregelungen aber auch eine korrespondierende Tilgungsregelung vor. Das ist der eigentliche Systemwechsel, der aus meiner Sicht viel zu wenig beachtet wird.

Die von der Landesregierung vorgeschlagene Verfassungsänderung beschränkt sich auf grundsätzliche Regelungen. Die Einzelheiten, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen, finden Sie dann in den Änderungen der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung. Das ist Artikel 2 im Gesetzentwurf der Landesregierung.

Die zentrale Änderung - der durchgreifende Systemwechsel - liegt darin, dass sich die Ausgabenplanung des Landes zukünftig nicht mehr, wie allzu oft in der Vergangenheit - in dieser Legislaturperiode nicht, Herr Finanzminister -, an den optimalen, also an in guten Steuerzeiten zu erwartenden Einnahmen orientiert, sondern an den nachhaltig er

zielbaren Einnahmen, also an den Einnahmen in einer volkswirtschaftlichen Normallage.

Die Schuldenbremse friert nicht die Ausgabenvolumen ein - das ist ja eine Befürchtung, die insbesondere die Gewerkschaften häufig äußern -, sondern erlaubt Ausgabensteigerungen entsprechend dem nachhaltig erreichbaren normalen Wachstum. Die Abweichung vom Normalen wird auf der Basis anerkannter Verfahren ermittelt. Die zugrunde gelegten Parameter werden regelmäßig überprüft.

Die Konjunkturbereinigung ist so ausgestaltet, dass der Haushaltsgesetzgeber Steuermehreinnahmen einer Konjunkturrücklage zuführen muss, wenn das Wachstum von der Normallage nach oben abweicht. Erst wenn 5 % der Steuereinnahmen des Landes als Konjunkturrücklage gebildet sind, ist zu überprüfen, ob eine weitere Zuführung erforderlich ist.

Weichen die Steuereinnahmen dann durch eine schlechtere Konjunkturlage von der Normallage nach unten ab, darf die Konjunkturrücklage - sie muss nicht, sie darf - abgeschmolzen werden. Ist sie verbraucht, darf - nicht muss - der Haushaltsgesetzgeber in höchstens gleichem Umfang und vorübergehend Schulden aufnehmen, die anschließend wieder abgebaut werden müssen.

Auch wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit - das ist ein weiterer definierter Ausnahmefall - wegen einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation die Aufnahme neuer Schulden beschließt, dann ist dies nur unter der Bedingung erlaubt, dass das Parlament zugleich einen Tilgungsplan für die Schulden beschließt, damit sie zeitnah wieder abgebaut werden können. Dieses Prinzip trägt Sorge dafür, dass dauerhaft keine weiteren Schulden aufgebaut werden, weil sich die Ausgaben, wie gesagt, in guten Zeiten nicht mehr konsumtiv an den gestiegenen Einnahmen orientieren und dann bei schlechter Konjunkturlage eben nicht kurzfristig reduzierbar sind.

Zukünftig muss sich der Haushaltsgesetzgeber, also dieses Hohe Haus, an der konjunkturellen Normallage orientieren. Das ist für die Haushaltsgesetzgebung in Wahrheit eine Revolution.

Meine Damen, meine Herren, mit dieser spiegelbildlichen Reaktion auf Abweichungen von der konjunkturellen Normallage verhält sich das Land in Wahrheit nicht anders als ein vorsichtiger Kaufmann. Dem geht es nicht um Quartalszahlen, dem geht es um Solidität, um Seriosität, um ein organisches, stabiles und nachhaltiges Unternehmens

wachstum. In guten Zeiten wird zurückgelegt, in schlechten Zeiten entnommen. Erforderliche Maßnahmen werden auch mal fremdfinanziert, diese Kredite werden aber dann schnellstmöglich wieder zurückgeführt.

In Wahrheit verhält sich doch jeder vernünftige Mensch so. Wenn ein vernünftiger Mensch mit dem auskommt, was er einnimmt, kurzfristig vielleicht mal einen Kredit aufnimmt, den er aber auch so schnell wie möglich abtragen muss, und das berechenbar, dann sollte auch der Staat das zukünftig schaffen. Nichts anderes verankern wir mit diesem Vorschlag in der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung.

Abschließend zu der Debatte mit den Kommunen: Christian Grascha hat gerade von Wortbruch gesprochen.