Aus diesen Gründen halten wir es für notwendig, die Kompetenzüberschreitung des Landesrechnungshofes zu rügen.
Wir halten es ebenfalls für wichtig, dass der Landtag eine Bestandsgarantie für die Förderschulen für Emotionale und Soziale Entwicklung erklärt, da der zwischen CDU und SPD ausgehandelte Waffenstillstand auf diesem Gebiet nicht von Dauer sein wird. Mit dem Näherrücken der Landtagswahl werden wohl auch die Angriffe auf die Förderschule E und S wieder zunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion hat sich nun die Kollegin Kerstin Liebelt gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“: Das war das Erste, was mir in den Sinn kam, als ich diesen Antrag gelesen habe - aber leider nicht in einem so netten Zusammenhang wie beim gleichnamigen Film, sondern eher verbunden mit dem düsteren Tatort mit Ulrich Tukur „Murot und das Murmeltier“.
Wie so häufig kommen hier von der ganz rechten Seite dieses Parlaments Anträge, in denen Dinge gefordert werden, die wir sowieso tun. Wenn wir dann auch ohne Ihr Zutun und ohne Ihre überflüssigen Anträge so handeln, wie wir sowieso gehandelt hätten,
Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, dass die regierungstragenden Fraktionen den Erhalt der Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung infrage stellen. Im Koalitionsvertrag steht:
werden wir das Konzept zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Förderbereich der emotionalen und sozialen Entwicklung prüfen und gegebenenfalls anpassen.“
Eindeutig wird hier von zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten gesprochen und nicht etwa von der Abschaffung dieser Schulform.
Mir ist durchaus bewusst, dass es in der letzten Wahlperiode da große Unklarheiten bei den Trägern gab. Ich selbst war Mitglied des Schulausschusses der Region Hannover. Wir wollten die Förderschule auf der Bult, eine Förderschule mit diesem Schwerpunkt, neu bauen und wussten nicht, wie es dort weitergehen soll. Aber im Jahr 2015 wurden mit dem Schulgesetz diese Vorbehalte ausgeräumt. Darin wurde der dauerhafte Bestand dieser Schulform zugesichert. Und prompt begann die Region Hannover auch, diese Schule zu bauen.
Ihren Antrag hätten Sie sich auch sparen können, wenn Sie die Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Bode gelesen hätten, die im Oktober 2018 kam. Herr Bode fragte nämlich, inwieweit sich die Inklusion auf Unterrichtsversorgung auswirkt. Ich zitiere hier aus der Antwort:
„bleiben erhalten. So werden Förderschulen mit den folgenden Förderschwerpunkten weiterhin vorgehalten: Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören, Sehen, und Sprache.“
Aber spätestens nach den Beiträgen während dieser Plenarwoche ist uns allen noch deutlicher geworden, dass Sie gegen das Menschenrecht auf Inklusion sind, dass Sie für eine klare Trennung von Schülerinnen und Schülern strikt nach Leistung sind und dass Sie für ein Erziehungsmodell des vergangenen Jahrhunderts stehen.
hen für das Menschenrecht auf Inklusion und für die Wahlmöglichkeit der Eltern, ihren Kindern sowohl mit als auch ohne Beeinträchtigung eine bestmögliche Beschulung zu ermöglichen.
Stellen Sie sich hier nicht als Retter der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung dar! Wir sind uns sehr bewusst, welch gute und wertvolle Arbeit dort im Sinne der beschulten jungen Menschen geleistet wird. Niemand von den regierungstragenden Fraktionen stellt diese Schulform infrage.
Unsere Schulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung leisten eine hervorragende Arbeit. Sie werden auch ohne überflüssige Anträge von Ihrer Seite von uns vollumfänglich in ihrer guten Arbeit unterstützt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Liebelt. - Für die FDPFraktion hat nun Herr Kollege Försterling das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt im politischen Raum überhaupt keine Diskussion über die Abschaffung der Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung. Die Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung genießt im Niedersächsischen Schulgesetz nicht nur Bestandsschutz, sondern es gibt sogar immer noch die Möglichkeit, Neuerrichtungen zuzulassen oder Plätze auszuweiten.
Daher ist das hier eine reine Phantomdiskussion, die zeigt, wie weit die AfD von den täglichen realen Diskussionen in der niedersächsischen Bildungslandschaft entfernt ist. Jede weitere Minute wäre verschenkte Lebenszeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Fraktion der CDU hat sich nun die Kollegin Meyer zu Strohen gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Alle meine Vorredner haben es schon gesagt: Dieser Antrag ist wirklich völlig überflüssig und raubt uns hier am Freitag noch viel Zeit.
Sie wissen: Alle Förderschulformen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarf. Es bestehen keinerlei Überlegungen, die Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung abzuschaffen. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben das im Koalitionsvertrag eindeutig formuliert. Ich zitiere: „Die Koalition wird keine weiteren Förderschulformen abschaffen.“
Vor einem Jahr haben wir den Förderschulen Lernen sogar Bestandsschutz bis 2028 gegeben. Damit bekommt Inklusion - da sind wir uns hier, glaube ich, alle einig - genau das, was sie braucht: mehr Zeit. Manchmal werden wir ja auch gerne als Inklusionsgegner dargestellt. Uns geht es aber nicht um das Ob, sondern um das Wie.
Die Förderschulen ES sind nach § 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes eine Schulform des gegliederten Schulsystems in Niedersachsen. Somit ist diese Schule kein paralleles System. Alle Schülerinnen und Schüler benötigen professionelle individuelle Unterstützung. Die Landesregierung beweist insbesondere in der Förderschuldiskussion Sensibilität für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen.
In Niedersachsen ist die Inklusion auf einem guten Weg - auch mit, wenn nicht sogar wegen des Bestandsschutzes der hoch qualifiziert arbeitenden Förderschulen.
Sie alle wissen, dass die Herausforderungen in den Schulklassen heute sehr vielseitig sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler, die hochbegabt sind. Auch die müssen wir ihren Begabungen entsprechend fördern.
Hier zitiere ich erneut aus der Koalitionsvereinbarung, Zeilen 51/52: Das individuelle Kindeswohl und die Sicherung der Wahlfreiheit stehen im Mittelpunkt unserer Bildungspolitik. - Hierzu stehen
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unumstritten, dass jede Schule auch eine inklusive Schule ist und wir die schulische Inklusion entsprechend den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen werden. Entscheidend bei der Inklusion sind für uns immer noch das Kindeswohl und die Wahlfreiheit der Eltern.
Sie alle wissen: Es gibt Kinder mit Förderbedarf, die in einer Regelschule sehr gut zurechtkommen. Für diese Kinder ist die inklusive Beschulung heute schon die richtige Wahl. Daher müssen wir an den Schulen auch zukünftig die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um eine erfolgreiche inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Es gibt aber auch Kinder, die jeden Tag traurig aus einer Regelschule nach Hause kommen, die dem Unterricht aus verschiedensten Gründen nicht folgen können, die nicht ausreichend betreut werden können und die es unter diesen Voraussetzungen eventuell nicht schaffen werden, einen Schulabschluss zu erlangen. Für diese Kinder bleibt die Förderschule der richtige Ort. Genau deshalb ist der Inklusionskompromiss unserer Koalition der richtige Weg. Er hat Zeit verschafft, die wir nutzen werden, um die inklusive Schule gemeinsam zu gestalten.