In Ihrem Antrag kritisieren Sie die Vorgaben des Landesrechnungshofs. Aufgabe des Landesrechnungshofs ist es, den Haushalt des Landes und dessen Verwaltung auf Ordnung und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu überprüfen. Er wirkt als finanzieller Berater für die Verwaltung und für uns, für das Parlament. Hierbei gibt er Empfehlungen ab - rein finanziell. Mit einer pädagogischen Einschätzung hat das nichts zu tun.
SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, eine gute finanzielle und personelle Ausstattung zu gewährleisten. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die Versorgung der inklusiven Schulen zu verbessern und zusätzliche Stellen zur Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte an den inklusiven Schulen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, wie ich es bereits eingangs wörtlich zitiert habe und hier nochmals ausdrücklich wie
Eigentlich könnte die AfD, Herr Rykena, ihren Antrag heute zurückziehen. Dann würden wir nicht noch mehr Zeit verlieren.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Julia Willie Hamburg gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat führt niemand hier im Haus diese Debatte. Deswegen ist dieser Antrag absolut überflüssig. Wenn Sie sich mit den Förderschulen Emotionale und Soziale Entwicklung unterhalten würden, wüssten Sie, dass sie ganz andere Probleme haben, etwa die Frage: Wie organisiert man mobile Dienste, wenn doch Privatschulen diejenigen sind, die vorrangig Förderschulen für Emotionale und Soziale Entwicklung vorhalten? Oder aber die Frage: Wie kann man Kinder mit emotionalem bzw. sozialem Entwicklungs-/Förderbedarf besser auch inklusiv beschulen?
Auch darüber hinaus stellen sich viele Fragen. Wir haben einige davon in unserem Entschließungsantrag zum Thema Inklusion angesprochen. Etwa die Frage „Wie geht man mit autistischen Schülerinnen und Schülern um?“ ist spannend. Ich werde sie aber nicht im Zuge Ihres Antrages diskutieren, weil er gar keine geeignete Grundlage dafür ist, sondern mich an dieser Stelle lieber auf unseren Inklusionsantrag konzentrieren. Vielleicht ziehen Sie ja Ihren Antrag tatsächlich zurück.
Federführend soll sein der Kultusausschuss, mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem folgen möchte, den bitte ich
Der nächste, der 17. Tagungsabschnitt ist vom 27. bis 29. März 2019 vorgesehen. Die Frau Präsidentin wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat Beginn und Tagesordnung der Sitzungen festlegen.