Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Emden hat jetzt noch anderthalb Minuten, die er durch die Zwischenfrage bekommen hat. Dann hat er noch eine Restredezeit von 1:12 Minuten. Es müsste machbar sein, so lange den Saal etwas ruhiger zu halten.
Wie gesagt, ich bin kein Fußballspieler. Zum FC Landtag sollten Sie denjenigen fragen, den das betrifft, und nicht mich.
Zu der Einladung noch einmal eines: Auch wir haben diese Einladung ausgesprochen. Ich wusste bisher nicht, dass sie auch seitens der Präsidentin ausgesprochen wurde. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Herrschaften auf unsere Einladung gekommen sind.
Wir haben auch einen weiteren Gast, Herrn Jaroslaw Poljak, der auf unsere Einladung gekommen ist. Er ist in dieser Gruppe, die Sie vorhin einmal als ominös bezeichnet haben,
und ich bitte Sie inständig, mit dem Herrn - er ist jüdischer Konfession - einmal das Gespräch zu suchen, um herauszufinden, was seine hehren Absichten und Ziele sind, weshalb er sich in dieser - von Ihnen so genannten - ominösen Gruppe engagiert.
Auch ich habe mit Holocaustüberlebenden gesprochen - das möchte ich hier betonen -, und auch ich sehe es als richtig an, dass die AfD einen Platz im Stiftungsrat erhält.
Nun, wir haben ihn nicht bekommen. Aber warum wollten wir ihn haben? Weil auch wir uns aktiv am Kampf gegen Antisemitismus beteiligen wollen.
Geben Sie uns doch einmal die Chance, uns hier zu präsentieren! Geben Sie uns doch einmal die Chance zur Mitarbeit! Sie werden überrascht sein, wie engagiert wir uns dem Antisemitismus entgegenstellen.
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Dann fangen Sie in Ihrer Partei an! - Eva Viehoff [GRÜNE]: Fangen Sie bei sich selber an!)
Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Die gute Idee eines „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ mit Leben füllen - Einsatzkräfte nicht im Stich lassen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2902
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Seit längerer Zeit müssen wir bedauerlicherweise vermehrt zur Kenntnis nehmen, dass Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte immer häufiger im Einsatz Opfer von Beleidigungen, Übergriffen und sogar Gewalt werden. Hierbei handelt es sich oft um strafrechtlich zu verfolgende Tatbestände, zu denen Helfer und Helferinnen unter Umständen als Zeugen aussagen müssen. Vor Gericht allerdings haben die Helfer und Helferinnen häufig den Eindruck, mehr Angeklagter als Zeuge zu sein. Viel zu oft sind die Einsatzkräfte der außergewöhnlichen Situation vor Gericht schutzlos ausgeliefert.
Meine Damen und Herren, zwar sieht § 68 b der Strafprozessordnung seit 2015 vor, dass Zeugen für die Dauer der Vernehmung ein Rechtsanwalt beigeordnet werden kann. Problematisch hierbei sind jedoch die sehr hohen Voraussetzungen, um das zu erreichen.
Möchte ein Zeuge dennoch nicht auf die Unterstützung eines Anwalts verzichten, so muss der Zeuge selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Aus diesem Grund scheuen insbesondere viele ehrenamtliche Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar. Wir müssen unsere Einsatzkräfte in dieser Situation besser unterstützen.
In diesem Zusammenhang sollte der Staat sicherstellen, dass die Helferinnen und Helfer in allen Fällen Rechtsschutz für die Dauer der Vernehmung in Anspruch nehmen können. Der Rechtsschutz muss unabhängig davon gewährt werden können, ob ein Zeuge seine Rechte und Pflichten selbst wahrnehmen kann oder nicht. Somit wäre eine gerechte Urteilsfindung gesichert, und vor allem wäre der Persönlichkeitsschutz der Helferinnen und Helfer gewahrt.
Die Regelungen der Strafprozessordnung passen oftmals nicht auf die besondere Situation der Helferinnen und Helfer. Im Bundeshaushalt 2019 wurden Haushaltsmittel bereitgestellt, um Rechtsschutz auch dann gewähren zu können, wenn im Einzelfall die Schwelle zur Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes nach § 68 b der Strafprozessordnung nicht überschritten ist.
Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe sollte es nun sein, sich an dieser Stelle in die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte unter Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen aktiv einzubringen. Ziel sollte ein schlankes Verfahren mit einer unbürokratischen Handhabung sein.
Adressaten sind hierbei das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, denen der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber aufgegeben hat, ein Konzept zur Verwendung der Mittel zu erarbeiten.
Des Weiteren sollten wir in Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen und weiteren Hilfsorganisationen den Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte öffentlichkeitswirksam bewerben.
Auf diesem Weg ließe sich vielleicht eine Abschreckungswirkung gegenüber denjenigen entfalten, die Ehrenamtliche angreifen. Zumindest aber sollte der Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte zum kraftvollen Signal eines wehrhaften Gemeinwesens werden und unsere Wertschätzung und Unterstützung für die Helferinnen und Helfer unterstreichen.
Lassen Sie uns in den weiteren Beratungen im Ausschuss gemeinsam nach Wegen suchen, um den Rechtsschutzfonds mit Leben zu erfüllen und den in Niedersachsen lebenden Einsatzkräften die notwendige juristische Unterstützung zukommen zu lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kauroff hat völlig recht: Die Rettungskräfte werden im Einsatz immer häufiger Opfer von Übergriffen. Das ist unfassbar. Menschen, die anderen Menschen in einer schwierigen Situation helfen wollen, werden von Herumstehenden beleidigt, teilweise sogar attackiert, teilweise sogar getreten und in Einzelfällen sogar von demjenigen, dem geholfen wird, attackiert.
Das, meine Damen und Herren, dürfen wir mit nichts rechtfertigen, sondern müssen alles daransetzen, dass so etwas unterbleibt. Das kann man in erster Linie erreichen, wenn man diese Straftäter verurteilt. Das ist ein ganz wichtiges Signal, das auch von der Diskussion hier heute ausgehen muss.
Deshalb bin ich der Justizministerin wirklich sehr dankbar - das ist gestern schon angeklungen bei dem Antrag, bei dem es um Übergriffe auf Bürgermeister oder kommunale Beamte ging -, dass es eine ganz klare Haltung der Staatsanwälte gibt, dass es in dem Zusammenhang keine Einstellungen von Ermittlungsverfahren geben darf - grundsätzlich nicht geben darf. Auch das ist genau das richtige Signal. Das muss gerade mit Blick auf die Rettungskräfte und Hilfsorganisationen gelten.
Ich gebe zu, dass ich selber überrascht war, als ich mir die Größenordnung vor Augen geführt habe. Der Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes hier in Niedersachsen hat eine Umfrage gestartet. Daran haben sich 250 Personen beteiligt. Ein Drittel davon hat angegeben, dass es mindestens zweimal im Jahr Opfer von Übergriffen gewesen ist, und wiederum ein Drittel hat gesagt, dass es sogar bis zu fünfmal im Jahr Opfer von Übergriffen gewesen ist. Es sind also leider keine Einzelfälle. Insofern müssen wir hier wirklich etwas erreichen.
Wenn auf der einen Seite die Verfahren nicht eingestellt werden, müssen wir sehen, was auf der anderen Seite tatsächlich vor Gericht passiert. In der Tat ist es ja so, dass der Täter einen Verteidiger hat, der den Zeugen, das Opfer, durchaus auch attackiert. Das ist auch sein Job; das ist überhaupt nicht zu kritisieren. Aber das Opfer selber, der Zeuge, steht im Prinzip ohne anwaltlichen Beistand da. Das ist ein Zustand, der sicherlich nicht gerechtfertigt ist. Insofern müssen wir grundsätzlich eine Lösung finden, dass diese Opfer in jedem Fall einen Rechtsbeistand im Prozess haben.
Deshalb ist der Vorstoß des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes völlig richtig, einen Rechtsschutzfonds einzurichten. Ich bin der Großen Koalition in Berlin dankbar, dass sie bereits 500 000 Euro dafür bereitgestellt hat. Das ist genau der richtige Schritt. Das müssen wir jetzt mit Leben erfüllen. Das können wir von Niedersachsen
aus tun. Wir müssen hier Vorschläge einbringen, wie wir das unbürokratisch machen können, meine Damen und Herren.