Protocol of the Session on February 27, 2019

Obwohl natürlich ein wesentlicher Anteil unserer Agrarprodukte und Lebensmittel überregional, außerhalb der Landesgrenzen und auch auf Exportmärkten abgesetzt wird, hat der regionale Absatz eine wichtige und auch wachsende Bedeutung. So kann man davon ausgehen, dass in Niedersachsen rund 1 200 bis 1 400 landwirtschaftliche Betriebe Direktvermarktung betreiben und damit einen nennenswerten Einkommensbeitrag erzielen.

Hinzuzurechnen sind weiterhin das örtliche Ernährungshandwerk und die Gastronomie, sofern sie in regionale Wertschöpfungsketten eingebunden sind.

Schließlich sind noch die Regionalinitiativen zu nennen, deren Ziele und Tätigkeiten weiter zu fassen sind als die reine Direktvermarktung. Hier kann man von rund 100 für Niedersachsen ausgehen.

Alles in allem kann man sagen, dass die regionale Vermarktung immer noch eine Nische darstellt, aber eine wachsende Nische.

Eine Reihe von Studien zeigt, dass die regionale Herkunft eine steigende Bedeutung für die Kau

fentscheidung hat. Nach aktuellen Studien zählt regionale Herkunft zu den drei wichtigsten Kaufkriterien. Bei 74 % der Deutschen prägt die Angabe „regional produziert“ auf Lebensmittelverpackungen die Meinung zu einem Produkt. Die Angabe „regional“ führt zu positiven Produktionsassoziationen im Hinblick auf Frische, auf Qualität oder Geschmack.

Meine Damen und Herren, trotz dieses positiven Trends darf nicht übersehen werden, dass die hier tätigen Unternehmen vor einer Reihe von Herausforderungen stehen. Und es ist eben nicht selbstverständlich, dass dieser Bereich ohne Weiteres wachsen wird.

Meine Damen und Herren, es gibt jetzt schon eine Reihe von Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen für die Regional- und Direktvermarktung, die das Land selbst, die Landwirtschaftskammer und die Marketinggesellschaft umsetzen. Neue Herausforderungen geben jedoch immer Anlass, Gewohntes zu überdenken und Neues zu prüfen.

Deshalb: Vielen Dank für den Entschließungsantrag. Die Landesregierung nimmt diese Anregungen sehr gerne auf.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Enthaltung bei Bündnis 90/Die Grünen. Dann haben Sie so beschlossen. Vielen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt für heute, zum

Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde des Herrn B...., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wer

ner Forkel, Klingbachstraße 22, 76872 Steinweiler - gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2017 - 7 LA 35/16 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. Februar 2016 - 5 A 7/14 - 1 BvR 587/17 - Beschlussempfehlung des Ausschusses Rechts- und Verfassungsfragen -

Drs. 18/2884

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 18/2884 zustimmen will, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Enthaltungen? - Ebenfalls nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Das Präsidium wünscht Ihnen einen sehr schönen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr.

Schluss der Sitzung: 18.37 Uhr.