Neben den von mir angesprochenen Punkten der präventiven Haftvermeidung und der Verminderung von Rückfallsituationen, die nur schwer in Zahlen zu definieren sind, wird mit diesem Projekt deutlich, dass sich die Arbeit der Anlaufstellen also auch aus finanzpolitischer Sicht bezahlt macht. Damit kommen wir zu der eigentlichen Debatte, die Frau Piel hier angestoßen hat.
Liebe Frau Piel, ich möchte einmal eine Frage stellen. Sie erinnern sich sicherlich auch an die Debatten im Ausschuss. Dort haben Sie selbst einmal gesagt: Ja, wir haben selbst nichts gemacht.
Ich weiß nicht, wer die Justizministerin in der vergangenen Legislaturperiode gestellt hat, aber die Diskussion über eine vernünftige Finanzierung der Anlaufstellen wird nicht erst seit dieser Legislaturperiode geführt.
Ich habe Quellen gefunden, wonach selbst Bernd Busemann als Justizminister diese Diskussion schon geführt hat. Die Grünen hätten das also auch schon umsetzen können. Von daher läuft die Kritik ein Stück weit ins Leere.
Uns ist wichtig, dass die jetzt vorgenommene Unterstützung kein Einmaleffekt ist, sondern dass neu geschaffene Richtlinien, die auch von Dr. Genthe angesprochen wurden, eine zentrale Rolle spielen und auch umgesetzt werden können. Ich bin der Ministerin äußerst dankbar, dass sie die Arbeit der Anlaufstellen unterstützt und um deren Bedeutung
weiß. Nun ist es also unsere Aufgabe, die Arbeit nachhaltig und dauerhaft angemessen zu finanzieren und damit den Anlaufstellen Planungssicherheit zu geben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir erkennen kriminalpolitische und sozialpolitische, aber vor allen Dingen auch ganz praktische Verbindungslinien. Die Arbeit der Anlaufstellen hat einen erkennbaren Mehrwert für unser Land. Mit unserer progressiven Zielrichtung dürfte dieses Anliegen heute vermutlich auf einen breiten Konsens stoßen.
Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Staat muss richten, er muss aber auch aufrichten. Setzen wir in der Justizpolitik mithilfe der Anlaufstellen auch einen Fokus auf ein prosoziales Integrationskonzept mit dem Ziel der Wiedereingliederung in ein selbstbestimmtes straffreies Leben in sozialer Eigenverantwortung straffällig gewordener Menschen!
Herr Kollege Fühner, was Sie gerade gemacht haben, finde ich ein bisschen schwer verständlich. Ich habe Sie dafür gelobt, dass Sie draufgelegt haben, und Sie haben eine Erinnerung wiedergekäut, die zudem nicht der Wahrheit entspricht. Denn ich habe zu keiner Zeit und in keiner Ausschusssitzung behauptet, dass wir nichts getan hätten. Wir haben immerhin den Ansatz von 1,3 Millionen Euro, den wir übernommen haben, als wir 2013 mit Rot-Grün angefangen haben, auf über 1,9 Millionen Euro gebracht. Ich habe vielleicht gesagt, dass wir nicht an die Auskömmlichkeit herangekommen sind. Aber das sind Sie, Herr Fühner, auch nicht. Ich habe mit Sicherheit nicht gesagt - das habe ich zu keiner Zeit gesagt -, dass wir nichts getan hätten.
Verehrte Präsidentin! Verehrte Kollegin, erstens sind es 1,5 Millionen Euro, die die Anlaufstellen zurzeit zur Verfügung haben.
Zweitens hatten wir die Situation vorgefunden, dass die Anlaufstellen nicht ausreichend finanziert waren.
Wir haben die Debatten ja bereits im letzten Jahr geführt, auch im Unterausschuss. Sie waren ja da. Da haben wir uns auch genau angehört, wie viel Geld möglicherweise nötig wäre. Und da ist am Rande der Spruch gekommen: Ja, wir haben damals etwas auch noch nicht ausreichend getan; jetzt wird es aber Zeit, dass es endlich angegangen wird. - Es ist ja auch die Zielrichtung Ihres Antrags gewesen, zu sagen: Jetzt muss endlich etwas passieren.
Mehr als das, was wir jetzt gemacht haben, war nach meiner Einschätzung nicht drin. Die 700 000 Euro sind ein erster Start. Die Anlaufstellen sind damit auch gut zufrieden. Jetzt gilt es, diese Mittel zu verstetigen. Daher haben wir alles Nötige getan, um die Anlaufstellen auch in gutes Fahrwasser zu bringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ergänzend zu dem, was ich mir hier notiert habe, eine kurze Vorbemerkung: Das ist immer eine Frage der Betrachtung. Es sind 1,5 oder 1,9 Millionen Euro, je nachdem, wie man das sieht. Ohne Wohnprojekte sind es 1,5 Millionen Euro, mit Wohnprojekten 1,9 Millionen Euro. - Vielleicht trägt das zur Befriedung bei.
Die Arbeit der Anlaufstellen für Straffälligenhilfe kann - egal, ob man nun einen Betrag von 1,5 oder 1,9 Millionen Euro zugrunde legt - wirklich nicht genug gewürdigt werden. Sie erreichen mit ihrem Angebot Menschen, deren Lebensgeschichte oftmals - das wissen wir alle - ein tiefes Misstrauen gegenüber allen staatlichen Stellen begründet und die sich deshalb längst von staatlichen Stellen abgewandt haben. Diese Menschen benötigen aber gleichwohl oder auch gerade deshalb Unterstützung in wichtigen Bereichen ihrer Lebensfüh
rung. Hier stellen die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe ein professionelles Angebot zur Verfügung - so z. B. das der Geldverwaltung und Schuldenregulierung, als einen Bereich; Herr Fühner hat es gerade schon angesprochen. Das in Niedersachsen durchgeführte Projekt zur Geldverwaltung hat übrigens mittlerweile über die Landesgrenzen hinaus sehr starkes Interesse erzeugt. Zuletzt hat sich Bayern durch Niedersachsen zur Durchführung eines vergleichbaren Projekts inspirieren lassen.
Meine Damen und Herren, die wichtige Rolle der Anlaufstellen ist der Niedersächsischen Landesregierung sehr bewusst. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, deren Arbeit nachhaltig und angemessen zu unterstützen. Diese Auffassung wird von allen Fraktionen dieses Hauses erfreulicherweise geteilt. Deshalb bin ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Formulierung des ursprünglichen Antrags ebenso dankbar wie den Fraktionen von SPD und CDU für deren sinnvollen Änderungsantrag.
Hierdurch wird sichtbar unterstrichen, dass auch zukünftig eine planungssichere finanzielle Unterstützung der Anlaufstellen Priorität genießt und, soweit möglich, eine dauerhafte Erhöhung der Mittelansätze in den kommenden Jahren vorzusehen ist. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Anlaufstellen hier im Landtag eine starke Stimme haben. Sie haben es wirklich verdient. Und wir brauchen sie!
Seit 1980 findet eine finanzielle Unterstützung der Anlaufstellen für Straffälligenhilfe durch das Land statt, seit 1990 in Form einer Festbetragsfinanzierung. Momentan gewährt das Land allen 14 in Niedersachsen ansässigen Anlaufstellen Zuwendungen. Um eine gerechte und transparente Verteilung der derzeit und künftig zur Verfügung stehenden Mittel auf einer verbindlichen und dauerhaften Grundlage sicherzustellen, hat eine „Arbeitsgruppe Straffälligenhilfe“ im Laufe des Jahres 2017 einen Förderrichtlinien-Entwurf erarbeitet.
In dieser Arbeitsgruppe waren auch Vertreter der Anlaufstellen engagiert. Die so erarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und findet für das laufende Bewilligungsverfahren erstmals Anwendung.
Neben dieser Richtlinie - das ist vorhin schon erwähnt worden - wurde im Haushalt 2019 zudem ein Mehrbetrag von 200 000 Euro verbindlich eingestellt, um die Anlaufstellen noch besser in ihrer Arbeit zu unterstützen. Damit hat die Landesregie
rung die Haushaltsmittel nicht nur erstmalig seit dem Jahr 2014, sondern zudem nachhaltig um rund 13 % erhöht. Den Anlaufstellen stehen damit inklusive der Wohnraumprojekte bereits jetzt über 2 Millionen Euro verbindlich und dauerhaft zur Verfügung.
An dieser Stelle möchte ich den Fraktionen von SPD und CDU noch einmal ausdrücklich dafür danken, dass über die politische Liste für den Haushalt 2019 insgesamt 500 000 Euro für die Anlaufstellen eingestellt werden konnten. Das war ein gutes Signal.
Die verlässlichen Rahmenbedingungen gilt es jetzt seitens der Anlaufstellen natürlich auch zu nutzen. So müssen die zur Verfügung stehenden Mittel gemäß des Solidaritätsprinzips unter den 14 Anlaufstellen verteilt werden. Diese Aufgabe liegt in den Händen der Anlaufstellen selbst. Ich hoffe, dass die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit der Anlaufstellen untereinander fortgesetzt wird und man sich dort einigen kann.
Meine Damen und Herren, den bereits sehr intensiven Dialog mit den Vertretern der Anlaufstellen werden mein Haus und ich weiter fortsetzen. Zuletzt habe ich mich in einem Gespräch zu Beginn dieses Jahres mit den Repräsentanten der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zur Frage der Finanzierung der Anlaufstellen ausgetauscht. Zudem habe ich mich vergangene Woche im Rahmen meines Besuchs der Anlaufstelle in Hameln intensiv über die Arbeit der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Dabei ist mir noch einmal eindrucksvoll vor Augen geführt worden, welch wertvolle Arbeit dort geleistet wird.
Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass der Entschließungsantrag in Form des Änderungsantrags die volle Unterstützung verdient. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Be
schlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Regionale und direkte Vermarktung unterstützen und fördern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1403 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/2925
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich. Ich freue mich, heute hier zu stehen und den vorliegenden Antrag mit einer hoffentlich breiten Mehrheit zu beschließen.
Einen kleinen Moment, Frau Hanisch, bevor Sie richtig beginnen! - Lieber Herr Lammerskitten, das Gespräch sollte jetzt langsam beendet werden. Auch Generalsekretäre und andere Würdenträger sollten jetzt etwas ruhiger sein.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Würdenträ- ger? Das sind die Arbeitstiere! - Zuruf: Das ist bei der SPD wohl eher eine Bürde als eine Würde!)