Protocol of the Session on January 24, 2019

- Herr Dr. Birkner!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, es ist völlig in Ordnung, dass Sie Biotechnologin sind. Dennoch möchte ich auf die Beantwortung meiner Frage jetzt und hier in dieser Plenarsitzung drin

gen. Denn ich frage ja nicht Sie persönlich, sondern wir fragen die Landesregierung.

Die Landesregierung wird ja wohl in der Lage sein, die einfache - behaupte ich mal - verwaltungsrechtliche Frage zu beantworten, wie rückwirkend die Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte

erfolgen kann. Denn es ist für die Pflegekräfte von entscheidender Bedeutung, wie das Versprechen, das man ihnen gegeben hat, umgesetzt werden soll, wenn die Ministerin hier nicht einmal in der Lage ist, zu erklären, wie das sein soll. Wie sollen dann die Pflegekräfte gefälligst damit umgehen?

Ich finde das schon ziemlich beeindruckend, muss ich vorsichtig sagen, dass Sie hier nicht in der Lage sind, zu antworten.

Herr Dr. Birkner, Bewertungen wollen wir nicht. Die Frage haben wir gehört.

Die Frage an die Landesregierung ist: Wie erfolgt die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes für die Vergangenheit? Auf welcher Rechtsgrundlage? - Es wird sich ja wohl ein Mitglied der Landesregierung finden, das in der Lage ist, diese Frage zu beantworten.

Das ist jetzt auch schon etwas zu viel.

Danke, Frau Präsidentin.

(Beifall bei der FDP - Ministerin Dr. Carola Reimann spricht mit Staatssekretär Heiger Scholz - Zuruf: Der Ministerpräsident googelt schon! - Heiterkeit bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Herr Pistorius als In- nenminister kennt das Verwaltungs- verfahrensrecht! - Weitere Zurufe)

Die Frau Ministerin antwortet, sobald die FDP wieder ruhiger geworden ist.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Birkner wird es besser wissen, aber Grundlage ist § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfah

rensgesetzes. Da geht um einen rechtskräftigen Verwaltungsakt.

Ihnen geht es jetzt ja vor allen Dingen um die Situation, dass jemand noch nicht gezahlt hat: Was passiert dann? - Dann kann die Zahlungsverpflichtung neu definiert werden. In diesem Rahmen würde sich das Ganze regeln. Dann ist kein Schaden für die Person entstanden, gegen die dieser Bescheid ergangen ist.

Vielen Dank.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber das stimmt doch gar nicht! Das, was in § 49 Abs. 2 steht, trifft doch gar nicht auf den Fall zu! - Gegenruf von Volker Meyer [CDU]: Absatz 3! - Jörg Bode [FDP]: Absatz 3?)

- Kollegen Bode, Birkner, Meyer, vielleicht können wir das im Anschluss klären.

Jetzt hat zunächst Kollegin Meta Janssen-Kucz für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kennen den Haushalt 2018 der Pflegekammer nicht. Wir reden immer nur über Aufwandsentschädigungen. Welchen Anteil am Gesamthaushalt der Pflegekammer hat der Ansatz für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder? - Daraus könnten wir dann auch einmal errechnen, wie hoch der Gesamthaushalt der Pflegekammer ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es antwortet die Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Haushaltsjahr insgesamt sind 5,913 Millionen Euro vorgesehen. Die Höhe der Entschädigung des Vorstandes - das ist hier heute schon gesagt worden - beträgt 71 400 Euro. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen für die Kammerversammlungen und die Ausschüsse der Kammerversammlungen. Damit wird eine Gesamtsumme von 129 400 Euro erreicht und ist, bezo

gen auf die Gesamtausgaben, ein Beitrag von 2,18 %.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Vielen Dank!)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat sich nun Frau Petra Joumaah gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Jenseits des Themas Pflegekammer würde ich die Landesregierung gern nach weiteren Maßnahmen fragen, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Gibt es da etwas?

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin Reimann antwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Joumaah, ja, da gibt es etwas. Wir planen eine grundsätzliche Novellierung und wollen in diesem Jahr den Entwurf eines Niedersächsischen Pflegegesetzes vorlegen. Unter anderem soll da die Förderung an die Zahlung tarifvergleichbarer Entlohnung geknüpft werden. Das haben wir gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet, um so mehr Pflegedienste und -einrichtungen zu einer besseren Entlohnung zu animieren.

Wir bringen uns sehr konzentriert in die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf Bundesebene ein. Sie wissen, dass wir da in zwei Arbeitsgruppen aktiv sind, z. B. in der Arbeitsgruppe Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Ich verspreche mir auch etwas von der Arbeitsgruppe Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung. Das ist bei uns auch ein sehr großes Thema.

Wir haben, weil wir ein Flächenland sind, insbesondere um die Pflegekräfte auf dem Land in der ambulanten Versorgung stärker zu unterstützen, seit 2016 ein Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“. Darüber sind mittlerweile über 400 Projekte in ganz Niedersachsen gefördert worden. Im Fokus standen auch da bessere Arbeitsbedingungen und in vielen Fällen

die Einführung EDV-basierter Systeme in den Pflegediensten. Auch hier ist die tarifgerechte Vergütung der Pflegekräfte Voraussetzung für die Förderung aus diesem Programm.

Damit sich die Personalsituation sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich verbessert, hat sich das Land bei den Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen für verbesserte Personalschlüssel eingesetzt. Das ist ja auch soweit verabredet. Die Schulgeldfreiheit haben wir schon lange hier in Niedersachsen verankert. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wird diese Ausbildung auch bundesgesetzlich verankert.

Wir hatten bis zum 2. Januar - das will ich an dieser Stelle auch sagen - einen Kinospot, der aus der Allianz für Fachkräfte erwachsen ist, um die Fachkräftegewinnung zu unterstützen. In dem Spot, der in den Kinos lief, waren ganz authentische Personen der Fachkräfteinitiative unter dem Stichwort „Ich pflege gern!“ zu sehen. Diesen Kinospot haben wir also ebenfalls initiiert, um die Fachkräftegewinnung zu unterstützen.

Danke.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der SPD: Weitermachen!)

Vielen Dank. - Eine weitere Wortmeldung von der Kollegin Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen.

Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass wir im Ausschuss die Information erhalten haben, dass die Pflegekammer - bis auf zweimal 50 000 Euro - keine Starthilfe, kein Landesgeld erhalten hat: Wie viel Geld aus dem Landeshaushalt erhält eigentlich die Landwirtschaftskammer, die 2017 für knapp 38 000 Landwirte zuständig war?

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Das ist doch eine gesetzli- che Aufgabe!)

Danke sehr. - Landwirtschaftsministerin OtteKinast wird jetzt antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl müssen wir Ihnen nachliefern; die Frage kann ich Ihnen spontan nicht beantworten.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Schade!)

Auch Ihnen vielen Dank. - Zu diesem Tagesordnungspunkt - - - Es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar von der AfD-Fraktion, von Herrn Stephan Bothe. Entschuldigung!

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie diese Frage noch zulassen.

Meine Frage geht dahin: Welche Parteien waren denn an der Regierung und damit dafür verantwortlich, dass die Pflegekammer keine Anschubfinanzierung bekommen hat?

Vielen Dank.

(Zuruf von der SPD: Die SPD damals nicht!)

Frau Ministerin Dr. Reimann antwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bekannt, dass die vorige Landesregierung den Beschluss gefasst hat, eine Pflegekammer zu errichten. Der Errichtungsbeschluss ist hier nach langjähriger intensiver Diskussion gefasst worden.