Dabei gibt es immer ein Spannungsfeld: Es muss genug Zeit sein, dass man nicht nach der Wahl schon die nächste Wahl im Blick haben muss, sondern dazwischen arbeiten und wirken kann. Ich glaube, für den Landtag - das können wir so festhalten - ist die Zeit ganz gut bemessen.
Für die eine oder andere Regierung kann man sich auch gern eine kürzere Zeitspanne vorstellen. Aber es ist ganz entscheidend, dass auch in der Zwischenzeit, auch in fünf Jahren - denken wir z. B. an unsere letzte Legislaturperiode zurück -, vieles passieren kann, dass sich die Welt und auch die kommunale Welt weiterdrehen. Das ist schon eine lange Zeit.
Auch die Kontaktaufnahme zu den Wählerinnen und Wählern muss zwischen den Wahlen gewährleistet sein, damit die Nähe zur Bevölkerung weiterhin bestehen bleibt. Das haben wir im Übrigen auch im Kommunalverfassungsgesetz unter Rot
Sie sprechen davon - das ist auch kritisiert worden -, dass sich das nicht bewährt habe. Es ist schon etwas mutig, das jetzt schon zu behaupten. Mit dieser Regelung kehrten wir ja zu der Regelung bis 2006 zurück. Die hatte sich ja vor allem bewährt. Daran gab es meines Erachtens keinerlei Kritik, sondern unterschiedliche politische Erwägungen hatten letztlich zu einer Veränderung geführt.
Wir haben damit jetzt einen Flickenteppich, der noch besteht. Das ist erwähnt worden. Aber das wird jetzt weniger. Dadurch haben wir eine Zuspitzung auf die Wahlen auf der kommunalen Ebene, was natürlich zu mehr Öffentlichkeit und hoffentlich zu einer höheren Wahlbeteiligung und einer stärkeren Fokussierung führen wird und dadurch die Bedeutung der kommunalen Ebene noch einmal erhöht und damit ihrer Bedeutung auch in der Wahrnehmung gerecht wird.
Ich glaube, wir alle sind der Meinung bzw. es ist relativ unstrittig, dass die kommunale Ebene häufig nicht die Aufmerksamkeit bekommt, die sie eigentlich verdient, jedenfalls mit Blick auf die Lebenssituation der Menschen, da Entscheidungen dort ihre Lebensrealität direkt berühren.
Insofern stehen wir diesem Vorstoß eher kritisch gegenüber. Ich glaube, das ist aus meinem Beitrag herausgeklungen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion der AfD hat sich nun der Kollege Emden gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der FDP hat Licht und Schatten. Licht hat er insofern, als der § 80 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gestrichen werden soll. Das halte ich für richtig. Das ist bisher in der Debatte noch gar nicht richtig angeklungen. Was wir dort nämlich haben, ist der Umstand, dass wir zu einem unglaublichen Un
gleichgewicht bei den zeitlichen Stimmengewichten kommen können. Es kann nämlich durchaus sein, dass es in dem Fall, dass ein Hauptverwaltungsbeamter frühzeitig aus dem Amt ausscheidet - aus welchem Grund auch immer - und Neuwahlen anstehen bzw. dass kurz nach einer normalen regelmäßigen Kommunalwahl bereits die nächste Wahl anstehen würde, bei der Synchronisation mit den Kommunalwahlen, also dem Herstellen einer Gleichzeitigkeit mit den nächsten anstehenden Wahlen, zu dem ganz eigenartigen Umstand kommt, dass eine Periode viereinhalb oder gar neuneinhalb Jahre dauern kann. Das ist ein zeitliches Ungleichgewicht im Vergleich zwischen einzelnen Kommunen, das meiner Meinung nach im Hinblick auf Demokratieprinzipien schwierig zu vertreten ist. Insofern ist es richtig, das hier zur Diskussion zu stellen und Abhilfe schaffen zu wollen.
Schatten hat der Entwurf aber auch. Da geht es insbesondere - das ist hier eben schon angeklungen - um die Verlängerung der Wahlperiode von fünf auf acht Jahre. Da, das muss ich ganz ehrlich sagen, verstehe ich die Argumentation der FDP nicht. In der Begründung des Entschließungsantrages heißt es:
„Daneben werden die Bürger durch die angestrebte Neuregelung wegen der zusätzlichen Wahltermine häufiger zur Stimmabgabe berufen und damit enger in die demokratische Mitgestaltung ihres Gemeindelebens einbezogen. Dies wirkt einer Entfremdung von Politik und Bürgern entgegen.“
Das ist genau richtig. Das sehe ich genauso. Der Punkt ist aber, dass Sie das nicht auf die Frage der Dauer der Wahlperiode, sondern auf die eben schon zu § 80 Abs. 3 angesprochene Veränderung der Wahltermine münzen. Aber ganz maßgeblich ist es doch auch bei der Frage der Länge einer Amtsperiode. Die Argumentation „Wir finden keine guten Leute, wenn sie sich nach fünf Jahren schon dem Votum des Bürgers stellen müssen“ kann ich absolut nicht nachvollziehen. Es wurde eben schon gesagt: Wir haben auf Bundes- und Landesebene vier- oder fünfjährige Wahlperioden. Da hat man dieses Risiko also auch, und es finden sich trotzdem weitaus mehr Personen, die das machen wollen, als Plätze da sind.
Das Zweite, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir müssen ja auch sichergehen können. Wir wissen nicht, wer dort antritt. Es gibt kein normales Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsgesprächen
und vielleicht mit einem Assessment-Center oder Ähnlichem, sondern es treten Leute an, die sich darum bewerben und sich erst mal beweisen müssen. Sie müssen sich dem Bürger gegenüber beweisen, ob sie in der Lage sind, dieses Amt vernünftig zu bekleiden. Wenn man da jemanden hat, der dem nicht gewachsen ist, der dann aber quasi ohne weiter Gefahr zu laufen, vorzeitig das Amt räumen zu müssen, acht Jahre absitzen kann und sich denkt: „Dann reicht es mir; bis dahin kann ich ein bisschen Schaden anrichten, und dann lasse ich es gut sein“, ist das, glaube ich, eine ganz bedenkliche Tendenz.
Die Verringerung auf fünf Jahre halte ich für absolut notwendig. Es ist richtig, dass es sie gibt. Denn dann haben wir eben genau diese Situation nicht, dass jemand meint: „Acht Jahre reichen mir, dann kann ich machen, was ich will“, sondern dann muss er sich schon früher dem Votum der Bürger stellen. Das führt logischerweise zu einem größeren Rechtfertigungsdruck gegenüber dem, was die Bürger in ihrer Kommune in der Politik sehen und haben wollen. Das führt zu einer Belebung der Demokratie. Da sind wir nämlich wieder bei den von der FDP erwähnten häufigeren Wahlterminen, die in der Tat zu einer Belebung der Demokratie führen. Das ist insofern völlig richtig und führt eben genau nicht zu einer Schwächung - wie das hier schon anklang - der demokratischen Mitgestaltung, sondern zu ihrer Stärkung. Denn nichts kann besser sein, als wenn der Bürger sich regelmäßig effektiv und aktiv am demokratischen Prozess beteiligen kann.
Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor. Die Beratung ist beendet.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, gerne
schon um 13.30 Uhr in die Mittagspause gehen zu wollen. Das heißt, dass der Tagesordnungspunkt 6 direkt nach der Mittagspause beraten wird.
Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Generationengerechtigkeit - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/2023
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stellt sich ja unabhängig vom Inhalt die Frage: Warum haben wir diesen Gesetzentwurf zur Förderung der Generationengerechtigkeit eingebracht? - Für uns ist es wichtig, dass wir hier auf der Bühne der Demokratie, im Parlament, über die Frage, wie wir mit den Haushaltsüberschüssen umgehen, diskutieren, uns hier damit auseinandersetzen und das nicht am Ende im nächsten Jahr wieder durch eine Pressemitteilung über die Entscheidungen der Landesregierung im Hinterzimmer erfahren. Hier ist das Haus der Debatte, hier ist das Haus der Demokratie, und deswegen müssen hier diese Debatten geführt werden.
Die Ausgangslage für das Jahr 2018 ist ja relativ einfach beschrieben. Wir können mit einem Milliardenüberschuss rechnen in der Größenordnung von 1,6 Milliarden Euro durch das VW-Bußgeld, durch Steuermehreinnahmen, die entsprechend eingeplant werden können und auch schon durch Steuerschätzungen bestätigt worden sind, aber auch dadurch, dass sich der Bund stärker an den Flüchtlingskosten beteiligt.
Wir haben jetzt 1,67 Milliarden Euro eingeplant. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass wir mit geringeren Zinsausgaben rechnen können und dass sich die tatsächlichen Flüchtlingskosten bei Weitem nicht auf dem Niveau bewegen, wie sie im Haushalt noch veranschlagt sind. Von daher sind wir hier vorsichtig unterwegs.
Unser Generationengesetz hat das Ziel, dass wir am Ende weniger Schulden haben, also einen Schuldenabbau vornehmen, und mehr in Bildung investieren. Die Investitionen sind uns sehr wichtig. Es geht hier auch um Investitionen, von denen insbesondere die nächste Generation bzw. die nächsten Generationen profitieren. Man muss erst einmal feststellen, dass Niedersachsen bei den Investitionen Schlusslicht ist. Die Investitionsquote ist auf einem niedrigen Niveau. Wir sind auf dem letzten Platz - auf dem 16. Platz - im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Da wird gleich wieder gesagt, das seien alles Sondereffekte und man könne das so nicht bewerten.
- Wir wissen ja gar nicht, Herr Kollege Thiele, welche Sondereffekte es in den anderen Bundesländern gibt. Das ist doch der Punkt, über den wir uns hier unterhalten müssen. Es geht nicht um die Nachkommastelle, sondern es geht um die Tendenz. Diese ist eindeutig, dass wir hier auf dem letzten Platz sind.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Grascha, diese Rechnung hören wir ja nicht zum ersten Mal. Würden Sie denn zugestehen, dass in der Berechnung der Investitionsquote des Landes Niedersachsen die milliardenschweren Sondervermögen, die wir ausschließlich zum Zwecke der Investitionen anlegen, nicht eingerechnet sind und insofern der Vergleich mit anderen Bundesländern, die in dieser Größenordnung kein Sondervermögen haben, gar nicht tragfähig ist?
Herr Kollege Thiele, natürlich sehen wir die Investitionen, die im Moment möglich sind, in den Sondervermögen. Beispielsweise aus dem Sondervermögen Digitalisierung ist aber noch kein einziger Euro ausgegeben, genauso wenig wie aus
Deswegen vergleichen wir den aktuellen Betrag. Da nehmen Sie den letzten Platz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern ein.
Nun zu den Vorschlägen, die wir unterbreiten. Wir wollen zum einen stärker in die Hochschulen investieren. Hochschulen sind die Ideenschmieden für die Zukunft. Dementsprechend müssen sie auch aussehen. Wir finden jedoch teilweise im Land Bruchbuden vor, die absolut baufällig sind.