Man darf nicht vergessen - das ist eben schon ein paar Mal angeklungen -: Diese Menschen jüdischen Glaubens sind in ein Land gekommen, in dem ihren Glaubensbrüdern und -schwestern der ultimative Horror widerfahren ist. Nach dem, was sie und ihre Angehörigen hier vielfach haben erleben müssen, hierher zu kommen und bereit zu sein, ein Teil dieser Gesellschaft zu werden, sich einzubringen, Leistungen zu erbringen und eine Brücke zu schlagen, über die beide Seiten gehen können, ist eine ganz besondere Leistung. Über diese Brücke können auch die Deutschen gehen. Denn alle haben im Endeffekt noch unter dem zu leiden, was in diesen zwölf unsäglichen Jahren von 1933 bis 1945 passiert ist, weil wir genau wissen, was für eine Schuld wir auf uns geladen haben. Dass diese Menschen trotzdem hierher gekommen sind, uns die Hand gereicht haben und bereit waren, ein Teil dieser Gesellschaft zu sein, das ist eine ganz besondere Leistung, die es auch zu würdigen gilt.
Insofern kann man auch sagen, dass wir sehr froh sein können, dass die sogenannten jüdischen Kontingentflüchtlinge zu uns gekommen sind und ein Teil unserer Gesellschaft wurden, darunter auch wichtige Leistungsträger dieser Gesellschaft; auch das wurde eben schon betont. Mitunter waren sie es, die überhaupt jüdische Gemeinden wieder aufgebaut haben, die quasi mit uns in eine friedvolle Zukunft gehen wollen. Das ist ein sehr schöner Umstand. Insofern ist es richtig, auch die jüdischen Kontingentflüchtlinge in diesem Antrag zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was allerdings ein bisschen bedauerlich ist - das möchte ich, wieder auf die Deutschen aus Russland zurückkommend, sagen -: Wir haben Anfang September eine Gedenkveranstaltung abgehalten, bei der es eben genau um die Erinnerung an die Deutschen aus Russland ging. Sie wurde gestört - massiv gestört! - von antifaschistischen Personen, die - ich habe es vorhin schon einmal im Hinblick auf Frau Piel kurz angesprochen - offensichtlich ein ganz komisches Geschichtsverständnis haben; man könnte auch sagen: gar keines! Wahrscheinlich meinen sie, wir seien, nur weil wir der Deutschen aus Russland gedenken, Nazis. Aber diese Personen haben gar nicht begriffen - ich habe es eingangs gesagt -, dass die Deutschen aus Russland genauso Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes sind - obendrein sogar noch Opfer des kommunistischen Regimes - und dass es völlig sinnentleert ist, sich hier dagegen zu wenden, wenn man diesen Menschen den ihnen gebührenden Platz in der Geschichte endlich einräumt; denn sie stehen in einer Reihe mit den vielen anderen Opfergruppen totalitärer Regimes. Dorthin gehören sie, und das muss man in diesem Land frei sagen dürfen, ohne dass eine solche Veranstaltung gestört wird. Aber wie wir sehen, ist das in diesem Land im Jahre 2018 bedauerlicherweise nicht der Fall.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Es liegt eine weitere Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 12 vor. Aber ich gehe davon aus, dass sich der Kollege Wenzel zu Punkt 13 melden wollte. Ist das richtig?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 1. September fand die zentrale Gedenkstunde der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Friedland statt. Dabei haben wir gemeinsam auch der leidvollen Geschichte gedacht, die die deutschen Aussiedlerinnen und Aussiedler in der Sowjetunion in der Mitte des 20. Jahrhunderts erleben mussten. Während des Zweiten Weltkriegs wurden sie mit Gewalt aus den Gebieten der Wolga in den Osten der ehemaligen Sowjetunion mit dem Ziel vertrieben und deportiert, die Identität einer ganzen Volksgruppe auszulöschen.
Dieses Schicksal führte zur ersten Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern in Deutschland. Mit dem Bundesvertriebenengesetz wurde 1953 ihre Aufnahme aus der Sowjetunion geregelt. Wegen der politischen Realitäten, wegen des Eisernen Vorhangs und wegen anderer Dinge durften die Menschen aber nur selten ausreisen. Das änderte sich erst im Zuge der Reformpolitik von Gorbatschow.
Die Russlanddeutschen haben sich - das haben wir hier oft gemeinsam festgestellt - nach ihrer Rückkehr nach Deutschland weitestgehend problemlos eingegliedert und hervorragend integriert. In den vergangenen beiden Jahrzehnten bildeten sie mit rund 400 000 Menschen die größte Zuwanderungsgruppe in Niedersachsen.
Uns als Landesregierung ist es wichtig, die Traditionspflege der Russlanddeutschen und die wichtige Arbeit der Landsmannschaft auch bei der Beratung der zu uns kommenden Aussiedlerinnen und Aussiedler zu unterstützen. Daher bekommen die Spätaussiedlerinngen und Spätaussiedler aus meinem Haus jährlich Mittel zur Förderung ihrer kulturellen Identität.
Mit diesem Entschließungsantrag beabsichtigen die Fraktionen dieses Hauses, die historischen Leistungen der Russlanddeutschen stärker zu würdigen und ihnen weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP greift dabei in seiner jüngsten Fassung dankenswerterweise auch das Schicksal der jüdischen Zuwanderer aus Russland auf. Das begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.
Der erste Punkt des Antrags, die Dokumentation der Leistungen der Russlanddeutschen, wird im Museum Friedland bereits umgesetzt. Das obere Stockwerk des Museumstraktes widmet sich fast ausschließlich der Zuwanderungsgeschichte dieser Gruppe. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass dort in enger Zusammenarbeit mit der Landsmannschaft auch künftig gemeinsame Veranstaltungen stattfinden.
Auch den zweiten Punkt, das eindeutige Bekenntnis zur Förderung der Landsmannschaft, halte ich für essenziell.
Der dritte Punkt greift die Forderung nach einer Verbesserung der Rentensituation auf. Hintergrund dafür sind die bestehenden Regelungen im Fremdrentengesetz. Diese werden in den kommenden Jahren zu einem Absinken der durchschnittlichen Rentenbeträge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern führen. Um hier eine Änderung herbeizuführen, wäre der Bundesgesetzgeber gefordert. Niedersachsen wird gerne prüfen, wie wir uns auf der Bundesratsebene für gerechtere Lösungen einsetzen können. In diesem Zusammenhang wird dann natürlich auch die Rentensituation von jüdischen Zugewanderten aus Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion in die Prüfung einbezogen.
Meine Damen und Herren, der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der vier Fraktionen in der Drucksache 18/1935 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Ich frage nach Enthaltungen. - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen. Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 - Antrag des Finanzministeriums - Drs. 18/90 - dazu: Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2016 - Drs. 18/1000 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/1866
„1. Der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes und der Beauftragten für den Datenschutz wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.
2. Der Landtag billigt gemäß § 37 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016.
3. Die Bemerkungen und die Denkschrift des Landesrechnungshofes zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 werden, soweit sich aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anderes ergibt, für erledigt erklärt.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.“
Es liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat der Vorsitzende des Ausschusses. Herr Kollege Wenzel, bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht zur Sache reden. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, sich in der Sache nicht zu Wort zu melden.
Ich möchte nur als Vorsitzender des Ausschusses die Gelegenheit nutzen, um ganz herzlich den Mitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes zu danken, die uns in diesem Jahr schon die zweite Denkschrift - für das Jahr 2016 und für das Jahr 2015 - präsentiert haben. Beide Denkschriften wurden in diesem Jahr abgearbeitet und werden jetzt mit diesen fünf Beschlüssen abgeschlossen.
Von daher einen ganz herzlichen Dank für die Prüfung und für die konstruktive Arbeit in den beiden Ausschüssen! Der Unterausschuss und der Haushaltsausschuss haben Ihnen diesen Beschlussvorschlag vorgelegt.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. und zwar stimmen wir zunächst im Block über die Nrn. 1 bis 3 der Beschlussempfehlung und danach separat über die Nr. 4 der Beschlussempfehlung ab.
Wer den Nrn. 1 bis 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist diesen Nummern einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Hier wurde bei einigen Enthaltungen, bei wenigen Enthaltungen zugestimmt.
- Herr Kollege, Sie meinen, die Bemerkung „einige Enthaltungen“ hätte ausgereicht? - Okay. Dann korrigieren wir das entsprechend.
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Antworten der Landesregierung auf Beschlüsse des Landtages zu den Haushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 2008 bis 2015 - Unterrichtung durch die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages - Drs. 18/436, Drs. 18/437 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/1867
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag zu den dort genannten Zeitpunkten zu berichten.“
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Meine Damen und Herren, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Herzlichen Dank.