Protocol of the Session on June 19, 2018

Das sind wichtige Punkte, weil es darum geht, die Debatten hier lebendiger zu gestalten. Am Ende geht es auch darum, die Abgeordnetenrechte entsprechend zu stärken. Dazu gibt es jetzt Vorschläge, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung gehen. Wir werden das im Ältestenrat entsprechend beraten und werden dann - hoffentlich im August - sicherlich zu einer Entscheidung kommen.

Frau Kollegin Guth, um auf Ihren Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zu sprechen zu kommen: Wir hatten diese Debatte hier schon häufiger geführt. In der letzten Legislaturperiode - auch darauf sind Vorredner schon eingegangen - haben wir gemeinsam mit den Kollegen von der CDUFraktion ein wegweisendes Urteil des Staatsgerichtshofs erkämpft. Das Gericht hat ganz klar geregelt, was „unverzüglich“ in diesem Kontext bedeutet, was das konkrete Recht eines Abgeordneten bedeutet, dass die Regierung „unverzüglich“ zu antworten hat. Dazu hat der Staatsgerichtshof in seiner Rechtsprechung im Jahr 2016 deutlich gemacht, dass „unverzüglich“ vier Wochen bedeutet. Wenn die Landesregierung über den Zeitraum von vier Wochen hinausgeht, muss sie darlegen, warum sie diese Frist nicht einhalten kann.

Wenn das in den Beispielfällen, die Sie, Frau Guth, gerade genannt haben, nicht so ist, dann steht Ihnen der Rechtsweg offen. Dann gehen Sie einfach nach Bückeburg vor den Staatsgerichtshof und kämpfen dort für Ihre Rechte. Ich denke, dass Ihnen Herr Wichmann als Jurist durchaus hilfreich zur Seite stehen kann.

(Jörg Bode [FDP]: Herr Nacke ist da mit seinen Anliegen sehr erfolgreich gewesen! - Heiterkeit)

Der Rechtsweg steht also offen.

Das war in der Tat ein wichtiges Urteil, das die Parlamentsrechte gestärkt hat.

Was Ihre Initiative angeht, glaube ich - das ist mein erster Eindruck -, dass Ihr Ziel, so etwas in die Geschäftsordnung aufzunehmen, aus verfassungsrechtlicher Sicht schwierig sein wird; denn

wir können in der Geschäftsordnung nicht eine Regelung treffen, die härter als die Verfassungsregelung und die darauf aufbauende Rechtsprechung ist. Insofern wird das möglicherweise verfassungswidrig sein.

Aber, wie gesagt, die Vorschläge, die wir insgesamt diskutieren, gehen ja in die Richtung, einerseits die Debatten lebendiger und attraktiver zu machen sowie Unterschiede sichtbarer zu machen und andererseits Abgeordnetenrechte zu stärken. Das ist die Debatte, die zwischen den Fraktionen geführt wird. Ich freue mich auf die Beratung im Ältestenrat.

(Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Grascha. - Für die CDU-Fraktion: Herr Nacke, bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir uns zum Schluss noch mal mit der Geschäftsordnung und mit dem Fragerecht befassen können. Frau Guth, Sie drücken ein bisschen auf die Tränendrüse. Ich finde, das passt nicht so ganz. Mensch! Wir haben das alles mal vor dem Staatsgerichtshof durchgekämpft. 43 Tage: Da hätte ich gar nicht mal gezuckt. Als ich gegen Herrn Pistorius geklagt habe, haben wir über sechs Monate geredet!

(Heiterkeit)

43 Tage - das ist kein Maßstab.

Es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass die Beantwortung von Anfragen der Oppositionsfraktionen etwas länger braucht als die Beantwortung von Anfragen der Regierungsfraktionen. Das liegt daran, dass die von der Opposition schwieriger zu beantworten sind, weil die Regierung keine Wünsche äußern kann, was darin steht. Das ist der Unterschied! Deswegen dauert es ein bisschen länger.

(Heiterkeit)

Wenn Sie da Hilfe brauchen - ich kann das wohl vor dem Staatsgerichtshof für Sie vertreten. Dann kann ich endlich auch mal ’ne Kostennote schreiben; das durfte ich bei der CDU-Fraktion nämlich nie.

(Beifall bei der FDP)

Dahinter stehen menschliche Schicksale, Frau Guth, ich sage Ihnen das; denn ich habe das damals natürlich nicht alleine gemacht, sondern ich habe das zusammen mit Herrn Dr. Lindner gemacht. Er hat das alles vor dem Staatsgerichtshof zusammen mit mir sehr erfolgreich gemacht. Wir haben eine 100-%-Quote gegen Rot-Grün gehabt, das hat denen sehr wehgetan!

(Zurufe: Oh!)

Jetzt sitzt Herr Dr. Lindner dort auf der Staatssekretärsbank und muss genau die Regeln einhalten, die wir gemeinsam gegen die Landesregierung erstritten haben. Das ist eine relativ gerechte Strafe. - Nein!

(Heiterkeit - Anja Piel [GRÜNE]: Wenn er es mal täte!)

- Er tut es doch - im Rahmen des Möglichen.

Spaß beiseite. Ich kann das alles verstehen. Man muss ein bisschen Gas geben. Man muss ein bisschen so tun - das ist hier immer wieder der Tenor -, dass die ganz breite Mehrheit die Minderheit irgendwie unterdrückt. Das stimmt aber nicht! Das ist einfach nicht so. Das lässt sich auch nicht belegen.

Insofern - ich hätte gar nicht gedacht, dass das so schnell geht - kann ich jetzt einen Wunsch meiner Kinder erfüllen. Die haben nämlich zu mir gesagt: Papa, kannst du nicht einmal im Landtag sagen: „Ey, chill mal deine Basis!“ - Ey, chillt mal eure Basis!

(Heiterkeit - Starker Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Kollege Nacke, es ist schön, dass es Ihnen einmal gelingt, den Wunsch Ihrer Kinder zu erfüllen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend, wie schon in einigen Redebeiträgen gesagt, soll der Ältestenrat tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren, das war der letzte Tagesordnungspunkt für heute. Morgen um 9 Uhr geht es weiter.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ich denke, dass ich einen Großteil von Ihnen gleich beim Parlamentarischen Abend der Konföderation evangelischer Kirchen im Alten Rathaus wiedersehen werde.

Schluss der Sitzung: 18.49 Uhr.