Das Pferd nun von hinten aufzusatteln und zu versuchen, die Tierschutzorganisationen aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach unserem Dafürhalten der vollkommen falsche Weg. Verbessern wir die Kontrollen, und reagieren wir sofort und konsequent auf Tierquälerei, so entziehen wir dieser Grauzone die Grundlage für ihr Handeln.
deutlich mehr Befugnisse für die Veterinärbehörden und die Polizei - die zuständigen Behörden müssen bei einem begründeten Anfangsverdacht viel einfacher Kontrollen durchführen und bei Missständen einschreiten dürfen; dies hätte zur Folge, dass zu Unrecht Beschuldigte viel schneller entlastet und echte Tierschutzverstöße zügig behoben werden könnten -,
mehr Transparenz bei den Landwirten - das schafft Vertrauen beim Verbraucher und lässt Verdachtsmomente gar nicht erst aufkommen - und
eine Aufwertung des Berufsbildes des Landwirtes - das beendet z. B. auch Mobbingkampagnen gegen Kinder, die nicht zu akzeptieren sind.
Die AfD-Fraktion wird diesbezüglich eine parlamentarische Initiative einbringen. Diese können Sie dann selbstverständlich ablehnen.
Was wäre die konkrete Folge einer Änderung des § 52 der Abgabenordnung? - Eine Flut von sich jahrelang hinziehenden Verfahren mit komplizierten Beweislagen. Wie soll man Vereine für einzelne Mitglieder oder gar für Sympathisanten, die nicht einmal Mitglieder sind, verantwortlich machen?
PETA hat als Verein sage und schreibe neun ordentliche Mitglieder. Im Vereinsregister sind nur die vertretungsberechtigten Personen eingetragen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass diesen juristisch kein Fehlverhalten nachzuweisen ist.
Steuerlich registriert ist PETA in Baden-Württemberg. Was soll das im Niedersächsischen Landtag? Wir haben darauf keinen Einfluss.
Wie also wollen Sie nachweisen, dass es sich bei den von Ihnen zur Grundlage des Entzuges der Gemeinnützigkeit erklärten Rechtsverletzungen tatsächlich um Taten von Vereinsmitgliedern handelt? Und selbst wenn Sie das könnten: Wie wollen Sie einen Verein für Handlungen von Mitgliedern oder Fördermitgliedern rechtssicher in Mithaftung nehmen? Das dürfte schwierig werden.
Haben Sie sich bewusst gemacht, dass Sie damit konkurrierenden Vereinen oder Gegnern die Möglichkeit geben, sich gegenseitig zum Zwecke der gegenseitigen Behinderung zu unterwandern, was wiederum jahrelang Gerichte beschäftigen wird, in endlosen Prozessen?
Ich kann nicht verhehlen, dass Ihr Antrag durchaus charmante Aspekte hat, wenn man den Gedanken an die Tierschutzvereine mal hintenanstellt. Wie wir der Antwort auf eine unserer Anfragen, Drucksache 18/320, entnehmen konnten, gibt es z. B. in Göttingen einen Verein, als Jugendzentrum eingetragen, welcher mit staatlichen Mitteln umfänglich unterstützt wird, obwohl bekannt ist, dass sich dort gewaltbereite Personen des linksextremen Spektrums tummeln, ebenso wie Teilnehmer der G-20Krawalle in Hamburg. Auch Vereine wie der Förderverein der Roten Flora in Hamburg dürften dann zeitnah auf staatliche finanzielle Segnungen
verzichten - für uns eine wirklich angenehme Vorstellung: keine Gemeinnützigkeit, keine staatliche Förderung mehr.
Trotzdem halten wir es nicht für angemessen, eine Änderung der Abgabenordnung anzustreben, um ganz populistisch Stimmung gegen einen einzelnen Verein zu machen. Natürlich geht es Ihnen hier nicht darum, auf den rollenden PETA-Zug aufzuspringen. Nein, es geht Ihnen darum, Personenkreise, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, vom Erhalt öffentlicher Gelder auszuschließen. Solche Forderungen stehen Ihnen natürlich gut zu Gesicht. Ihnen mangelt es bekanntermaßen jedoch an Konsequenz bei der Umsetzung.
Wir lehnen Ihren Antrag ab, gleichwohl wir der Ausschussüberweisung zustimmen werden. Wir sehen der Diskussion mit Spannung entgegen, umso mehr, als die Landesregierung bereits erklärt hat, sich auf Bundesebene nicht für eine Änderung der Abgabenordnung einzusetzen. Von daher grenzt das Ganze an Beschäftigungstherapie.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir Grünen werden auf jeden Fall den Antrag der FDP, Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ablehnen.
Ich habe mich gefragt, was Sie eigentlich wirklich bewogen hat, diesen Antrag in dieser Art und Weise hier einzubringen.
Ich habe nur eine Erklärung: Es ist Ihnen ein Dorn im Auge, dass Tierschützerinnen und Tierschützer es immer wieder schaffen, Bilder und Videos zu veröffentlichen, die die erschreckenden Zustände in Massentierhaltungsbetrieben zeigen.
Eigentlich müssten Sie sich, wenn Sie sich aufregen, über die tierquälerischen Zustände aufregen und nicht über die Überbringer der Botschaft.
Diese Aufnahmen haben in der Vergangenheit in der Regel dazu geführt, dass die jeweils zuständigen Veterinärbehörden einschreiten, und diese Aufnahmen haben auch dazu geführt, dass maßgeblich das Bild der Bevölkerung von der industriellen Tierhaltung geprägt wurde. Ich glaube, das stört Sie.
Natürlich geht es nicht um alle tierhaltenden Betriebe. Es gibt einige schwarze Schafe. Die müssen identifiziert werden. Ein Großteil wirtschaftet ordentlich. Aber wir haben tatsächlich ein Kontrolldefizit.
Diese Bilder haben der Gesellschaft die Augen geöffnet, und das stört Sie. Es ist deutlich geworden, was zum Teil in deutschen Ställen möglich ist und wie wichtig eine Abkehr von dieser Art der Tierproduktion ist. Ich glaube, das ist der wahre Grund, warum Sie nun gegen Tierschützerinnen und Tierschützer hetzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich im Interesse aller Mitglieder Ihrer Fraktion oder auch der Mitglieder der CDU ist, dass dieses Thema insgesamt totgeschwiegen wird. Wir müssen diese Zustände ändern, und ich glaube, es ist auch richtig - Herr Grupe hat darauf hingewiesen -, dass die Personalausstattung der zuständigen Veterinärämter gestärkt wird. Aber ich frage mich: Warum steht das eigentlich nicht in Ihrem Antrag?
Die ganze Thematik - Filmaufnahmen in Tierställen - ist in mehreren Instanzen von Gerichten geprüft worden. Drei Instanzen haben die Tierschützer freigesprochen: das Amtsgericht Haldensleben, das Landgericht Magdeburg und auch das Oberlandesgericht Naumburg. Die Richter haben festgestellt, dass es sich um einen rechtfertigenden Notstand handelt.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: In einem sehr speziellen Fall! In einem sehr konkreten Fall, Frau Kollegin!)
Natürlich darf man nicht ohne Weiteres in einen fremden Stall eindringen. Aber ein rechtfertigender Notstand ist in diesem Fall dadurch begründet, dass bei einer Abwägung der Rechtsgüter das Rechtsgut Tierschutz überwiegt. Die Tierschützer hatten Kenntnis von Missständen.
Die Behörden schritten nicht ein. Sie warteten quasi darauf, dass Beweismaterial vorgelegt wird. Und genau das haben die Tierschützerinnen und Tierschützer getan, sodass dann die Behörden einschreiten konnten.
Das war aus Sicht der Richter sozusagen das mildeste Mittel. Es war notwendig, weil ansonsten nichts passiert wäre, um das wichtige Rechtsgut Tierschutz zu schützen.
Die Tierschützerinnen und Tierschützer haben das mildeste Mittel genutzt, das ihnen zur Verfügung stand. Auch Sie sollten diese Gerichtsurteile akzeptieren.
Nun versuchen Sie, politisch tätig zu werden, weil Ihnen die rechtliche Schiene versperrt ist. Sie versuchen, über das Hintertürchen der Gemeinnützigkeit diese Tierschutzorganisationen in die Knie zu zwingen. Das ist - es ist schon mehrfach angesprochen worden - wirklich unpassend, weil es nicht im Kompetenzbereich des Landes liegt. Die örtlichen Finanzämter entscheiden über die Gemeinnützigkeit. Auch bei PETA ist jetzt mehrfach