Protocol of the Session on April 19, 2018

Ich finde es, gelinde gesagt, äußerst schwierig - das ist noch sehr höflich formuliert, meine Kollegen von der AfD -, wenn man jetzt, nicht einmal ein halbes Jahr später, meint, diesen Beschluss dieses Parlaments aufheben zu sollen, bevor sich die Schulträger vor Ort überhaupt in ausreichendem Maße über diese Frage haben unterhalten können.

Sie wissen ja alle, zum Ende des Monats gibt es den ersten Fristtermin, bis wann beantragt werden kann, dass man eine Förderschule weiter bestehen lassen will. Von daher ist es an dieser Stelle überhaupt nicht nötig, dass wir hier „Berücksichtigung“ in Richtung der Regierung beschließen. Der Beschluss des Landtages ist klar. Der Weg ist klar.

Vielleicht noch ein Hinweis für Sie zum Thema emotionale und soziale Lernschwierigkeiten bei Förderschülern: Auch das bearbeiten wir, und auch das ruht keinesfalls still. Ich darf auf die Zeilen 536 bis 538 des Koalitionsvertrages verweisen. Das Ministerium arbeitet daran mit Hochdruck.

Sie haben ja soeben von Medienpropaganda gesprochen. Da ich die Vermutung habe, dass Medienpropaganda in der AfD durchaus ein bekannter Begriff ist, darf ich an dieser Stelle zumindest Ihnen den Hinweis geben, dass es nichts anderes als eine Medienblase ist, dieses Thema heute noch einmal aufzunehmen.

Das werden wir nicht mitmachen. „Sach- und Rechtslage“ ist bei dieser Petition völlig ausreichend.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Ich rufe nun die Wortmeldung des Kollegen Bothe zu der Eingabe 03533/11/17 auf. Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich festhalten, dass ich es - wenn man sich überlegt, dass eine Petition für viele Bürger die letzte Chance ist, ihr zumindest für sich erlebtes Unrecht noch einmal vorzubringen -, sehr schade finde, dass die Ränge in der CDU-Fraktion gerade sehr leer sind.

Für diesen Fall gilt „Berücksichtigung“. Warum? - Die aktuelle Rechtslage ist in diesem Fall für den Petenten wie auch für alle anderen Menschen, die das betreute Wohnen nutzen, in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht ungerecht. Die Änderung des Heimgesetzes vom 5. November 2001, die solche Verträge gestattet, ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar, zumal die Sittenwidrigkeit solcher Koppelungsverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen des Einschränkens der Vertragsfreiheit über Gebühr bereits vor der Gesetzesänderung von Gerichten festgestellt worden war.

Bei einer Koppelung zwischen Miet- und Betreuungsvertrag haben die Mieter keine Möglichkeit, den Vertragspartner zu wechseln und ein anderes, unter Umständen günstigeres Unternehmen mit der Betreuung zu beauftragen, wenn sie in der von ihnen gemieteten Wohnung bleiben wollen.

Eine freie Wahl der Betreuungsleistungen im Hinblick auf die Qualität und die Kosten sollte Mietern jedoch unabhängig von der Wahl einer bestimmten Unterkunft möglich sein. Diese würde auch bei der starken Einschränkung des Wettbewerbs bei der Betreuungsleistung verhindert.

Hier sollte die Landesregierung über eine Bundesratsinitiative aktiv werden und mehr Gerechtigkeit schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Ich weise darauf hin, dass wir zumindest versuchen, die Wortmeldungen nach Eingabennummern zu sortieren. Deswegen bitte keine Verunsicherung bezüglich der Reihenfolge der Worterteilungen!

Zu derselben Eingabe 03533/11/17 hat sich die Kollegin Westmann gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschwerde der Petentin richtet sich gegen den Betreuungsvertrag, der im Rahmen eines Mietvertrages in einer Einrichtung für betreutes Wohnen abgeschlossen wurde. Die rechtliche Würdigung in der Stellungnahme zu der Eingabe ist eindeutig und sieht keinen Rechtsverstoß. Der Petentin steht es allerdings frei, die rein zivilrechtliche Streitigkeit, die hier vorliegt - das dürfen wir auf gar keinen Fall außer Acht lassen -, im Rahmen einer Zivilrechtsklage klären zu lassen. Daher, meine Damen und Herren, haben wir hier auch gar keine andere Möglichkeit, als nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden, und darum bitte ich auch.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Ich erteile nun erneut dem Kollegen Stephan Bothe von der AfD das Wort zur Eingabe 03606. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen, in diesem Fall geht es um die Anerkennung von moralischem Unrecht. Im vorliegenden Fall gab es offenbar über Jahre hinweg verzögerte und fehlerhafte Verwaltungsabläufe innerhalb des Jugendamtes. Es gab den Ablauf einer Inobhutnahme, die das Familien-, Sozial- und Berufsleben des Petenten nachhaltig erschüttert hat.

Das Einräumen etwaiger Fehler der betroffenen Stellen deutet auf eine über den Einzelfall hinausgehende Dimension dieses Falles hin, den es für die Landesregierung zu prüfen gilt. Zu prüfen ist hier insbesondere die Rolle der betroffenen Mitarbeiter des Jugendamtes in Bezug auf die verzögerten Abläufe und eine nicht durchgeführte gesetzliche Prüfung der Adoptionsfähigkeit. Hinterfragt werden muss auch die Personaldecke innerhalb der Behörde: Sind die Fehler dadurch entstanden,

dass Mitarbeiter durch eine personelle Unterbesetzung überlastet waren?

Für die Landesregierung gilt, in Zukunft sicherzustellen, dass bei Zuständigkeitswechseln über Absprachen der beteiligten Jugendämter ein reibungsloser Übergang gewährleistet wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege. - Zur gleichen Eingabe 03606 spricht Kollegin Westmann, CDU-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Stellungnahme zu der Eingabe wird deutlich, dass es zu erheblichen Kommunikationsproblemen zwischen dem Jugendamt des Landkreises Friesland und dem Petenten gekommen ist. Das ist auch völlig unstrittig. Der Landkreis hat darauf allerdings reagiert und einen innerbehördlichen Prozess zur Verbesserung der Kommunikationskultur eingeleitet.

Da es sich bei dieser Eingabe um eine Angelegenheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung handelt, war von uns nur zu prüfen, ob kommunalaufsichtsrechtlich etwas einzuleiten ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass das nicht der Fall ist. Daher können wir auch in diesem Fall nur nach Sach- und Rechtslage entscheiden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Zur Petition 03155 hat das Wort der Kollege Oetjen, FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Petition wird von dem Petenten dargestellt, dass es beim Land Niedersachsen und insbesondere in den unteren Einkommensgruppen des Justizvollzugsdienstes Probleme mit dem Alimentationsgebot gegenüber den Beamten gibt. Er fordert deswegen die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes.

(Jörg Bode [FDP] und Helge Limburg [GRÜNE]: Ah!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir stellen diese Petition hier strittig und plädieren für „Material“, damit die Landesregierung prüfen kann, ob die Einführung des Weihnachtsgeldes der richtige Weg ist.

Wir als Freie Demokraten wollen nicht wieder eine Einmalzahlung einführen, sondern sind der Meinung, dass dem Alimentationsgebot durch eine stufenweise Erhöhung über die Tabelle Rechnung getragen werden sollte. Aber über den Weg kann man ja streiten, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Aber Sie haben da einen Auftrag, glaube ich, und diesem Auftrag sollten Sie nachgehen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Oetjen. - Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Kollege Brammer. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte etwas Allgemeines zu den Petitionen sagen. Wir haben es im Ausschuss schon mehrfach angesprochen. Das ist auch eine ausdrückliche Bitte von vielen Mitgliedern.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses bemühen sich um eine überaus sachliche Arbeit. Im Vordergrund steht zunächst immer der Petent. Da geht es manchmal um Notlagen, und der Landtag ist die letzte Hoffnung. Wir ringen im Ausschuss manchmal um Entscheidungen, um den Petenten da, wo es geht, gerecht zu werden und zu helfen.

Ich habe im Zusammenhang mit unserer Arbeit eine Bitte an alle Fraktionen, nachdem ich das auch schon im Ausschuss thematisiert habe. Eine ausführliche Beschäftigung mit einer Eingabe ist nur im Ausschuss gewährleistet. Ich halte es deshalb für unglücklich, wenn Petitionen, die der Ausschuss einstimmig beschieden hat, hier wieder strittig gestellt werden.

Ich sage das aus zweierlei Gründen: Erstens bleibt hier aufgrund der beschränkten Redezeiten meist keine Möglichkeit, solch eine Petition anständig abzuarbeiten. Das ist nicht im Sinne der Petentinnen und Petenten. Und zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie mit einem derartigen Vorgehen mitunter Ihre eigenen Berichterstatter vor, die im Ausschuss anders gestimmt haben. Die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen sind die

am meisten belasteten. Davor habe ich hohen Respekt.

Es wäre, glaube ich, besser, wenn sich die Fachpolitiker der Fraktionen rechtzeitig in die Petitionsberatungen, also schon vor der Behandlung im Ausschuss, einbringen würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine ausdrückliche Bitte, damit das Petitionswesen in Niedersachsen die Wertschätzung erfährt, die ihm zusteht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Brammer. - Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung liegt vor: für die FDP-Fraktion der Kollege Oetjen, und zwar zur Petition 03255. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gehofft, dass der Kollege Brammer noch etwas zur Wiedereinführung des Weihnachtsgelds und zur Einhaltung des Alimentationsgebots sagt. Aber das können Sie ja vielleicht noch nachholen.

(Björn Försterling [FDP] - an Axel Brammer [SPD] gewandt -: Wert- schätzung gegenüber dem Petenten, Herr Brammer!)

Die Petition, die wir Ihnen jetzt zur Entscheidung vorlegen, dreht sich um den Sozialbetrug an der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle daran erinnern: Dort haben sehr viele Menschen über gefälschte Identitäten mehrfach Geld bekommen. Dies wurde aufgedeckt, aber nicht von der Hausleitung und nicht von den Mechanismen innerhalb des Hauses, sondern von mehreren engagierten Mitarbeitern.

Eine Mitarbeiterin hat danach ihren Job verloren; ihr wurde fristlos gekündigt. Wir sind der Auffassung, dass das nicht die richtige Belohnung für jemanden ist, der sich engagiert um die Aufklärung von Sozialmissbrauch kümmert. Wir stimmen der Petition zu und plädieren auf „Erwägung“ in der Frage, ob diese Frau nicht hätte weiterbeschäftigt werden sollen. Ich bitte, dies zu unterstützen.