Ich bitte darum, jetzt nicht wieder eine Debatte zu führen - das hatten wir gestern schon - nach dem Motto: Eigentlich will diese Landesregierung weiterhin Erdöl- und Erdgasförderung im Wattenmeer. - Wir lehnen das konsequent ab, und zwar - ich glaube, das darf ich so sagen - in der Geschlossenheit aller hier im Parlament vertretenen Fraktionen.
Vielmehr verfolgen wir ein zweistufiges Vorgehen: Heute geben wir ein Signal an die Wirtschaft und Landwirtschaft, damit sie den Kommunen empfehlen, zum Biosphärenreservat beizutreten. Danach - in der Zeit, die es benötigt, aber noch in dieser Legislaturperiode - folgt eine klare Entscheidung darüber, dass es keine Erdöl- und Erdgasförderung im Niedersächsischen Wattenmeer geben wird.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU - Christian Meyer [GRÜ- NE]: Die Aussage ist wie die zur Lan- deswohnungsbaugesellschaft - nichts dahinter!)
Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/9450 vor. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Die Regierungsfraktionen und einzelne Fraktionslose. Gegenprobe! - Die FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einzelne Fraktionslose.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf mit den entsprechenden Änderungen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Gegenprobe! - Die Fraktion der FDP. Enthaltungen? - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einzelne Fraktionslose. - Meine Damen und Herren, damit ist dem Ge
Tagesordnungspunkt 37: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/9189 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/9414 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/9455
Ich eröffne die Beratung und erteile der Kollegin Sabine Tippelt für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag, wie im März-Plenum beschlossen, in Kraft. Der § 29 gibt uns als Land dabei die Möglichkeit, in einer Ausführungsbestimmung zu entscheiden, wie die Ausgestaltung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes in Bezug auf bestehende Verbundspielhallen vollzogen werden kann.
Aus Gründen der Vernunft, aber auch der Fairness gegenüber Betreibern, aber vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Hallen möchte ich im Namen der Regierungsfraktionen dafür werben, die Übergangsfrist für Spielhallen im baulichen Verbund bis zum 31. Januar 2022 zu verlängern. Andernfalls müssten diese Hallen mit Ablauf der aktuellen Übergangsfrist zum 30. Juni 2021 geschlossen werden. Mit dieser Fristverlängerung bekommen wir die Gelegenheit, die Spielhallen im baulichen Verbund auf Grundlage des genannten § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 in ein neues Niedersächsisches Spielhallengesetz zu überführen.
Leider ist es uns nicht mehr möglich, dieses Gesetz bis zum 1. Juli 2021 zu verabschieden. Daher möchten wir nun die Möglichkeit schaffen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das bis zum 31. Januar 2022 Gültigkeit hat. Der große Vorteil, der sich daraus ergibt, ist, dass Spielhallenbetrei
Für uns stehen auch hier wieder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klar im Fokus, die zwischen der Schließung einer Spielhalle im kommenden Juli und der möglichen Neueröffnung im nächsten Jahr für einen langen Zeitraum arbeitslos werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sind diese Betriebe ohnehin schon lange geschlossen. Hier haben nicht nur die Betreiber, sondern auch wir als Land eine klare Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Immerhin sprechen wir dabei von rund 275 Spielhallen mit etwa 825 Beschäftigten.
Für die Betreiber einer Bestandspielhalle, bei der das Abstandsgebot von 100 m nicht eingehalten werden kann, gibt es allerdings keinen Spielraum mehr. Hier eine Verlängerung zu beschließen, geht völlig gegen den beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag. So geht es im Übrigen auch aus der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hervor, und darum werden diese Spielhallen zum 30. Juni dieses Jahres geschlossen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Tippelt. - Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion der Kollege Rainer Fredermann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? - Frau Tippelt hat die rechtliche Grundlage, den Glücksspielstaatsvertrag, schon angesprochen. Es geht um die Verlängerung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb von Spielhallen im Bestand, die den Mindestabstand zur nächsten Spielhalle nicht einhalten, und um die sogenannten Mehrfachkomplexe. Da uns leider zum 1. Juli der rechtliche Rahmen fehlt, müssen wir jetzt handeln. Im Wesentlichen geht es uns hier aber um den Erhalt von
Arbeitsplätzen in den betroffenen Spielhallen und um Planungssicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber der Spielhallen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist der Auffassung, dass dieses Gesetz in vollem Umfang gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt und die Regelungen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Dabei hat er aber unterschiedliche Begründungen zu den jeweiligen Spielhallen geliefert. Diese Feststellung nehmen wir sehr ernst und haben daher im Ausschuss beschlossen, auf die Verlängerung der Befristung für die Hallen, die den Mindestabstand zur nächsten Spielhalle nicht einhalten, zu verzichten. Das heißt aber auch: Ca. 65 Spielhallen werden am Monatsende schließen, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden unter Umständen ihre Arbeitsplätze verlieren, was uns allen, glaube ich, persönlich sehr leidtut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es soll aber bei der Verlängerung der Befristung für die sogenannten Mehrfachspielhallen bis zum 31. Januar nächsten Jahres bleiben. Denn es macht wirklich keinen Sinn und ist arbeitnehmer- und unternehmerfeindlich, die Befristung nicht zu verlängern und dann im nächsten Jahr mit einem neuen Glücksspielgesetz bzw. Spielhallengesetz die Eröffnung von Mehrfachspielhallen wieder zu ermöglichen. Wir wollen nicht, dass die betroffenen 800 Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze verlieren und nicht wissen, ob sie später wieder dort angestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anhörung hat das Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass uns rechtzeitig vor Fristablauf ein neues Gesetz vorgelegt wird, das Mehrfachkomplexe mit maximal zwei Spielhallen neu regelt und - was mich persönlich besonders freut, weil ich es auch gefordert habe - die Zertifizierungspflicht für alle Spielhallen in Niedersachsen vorsieht. Mit der Zertifizierung werden wir dann den Spielerschutz hier in Niedersachsen deutlich verbessern.
Wir von der CDU-Fraktion und auch von der SPDFraktion sind heute gerne bereit, für sieben Monate ein Gesetz zu beschließen, das unter Umständen verfassungsrechtlich bedenklich ist, das aber Arbeitsplätze für 800 Menschen in Niedersachsen sichert.
Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Christian Grascha das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der hier heute zur Änderung des Glückspielgesetzes auf dem Tisch liegt, ist aus meiner Sicht eine pragmatische Regelung - da kann ich mich meinen Vorrednern anschließen -, zumal den betroffenen Unternehmen bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumindest für sieben Monate eine weitere Perspektive eröffnet wird. Es ist ja auch so, dass diese von der beabsichtigten Übergangsregelung aufgrund der Einschränkungen durch die CoronaPandemie gar nicht in der Form Gebrauch machen konnten. Von daher ist das sicherlich eine pragmatische Regelung, und bei allen juristischen Diskussionen werden wir diese Änderung am Ende auch entsprechend mittragen.
Man muss allerdings dazu sagen, dass Hintergrund dieser Übergangsphase von noch einmal sieben Monaten die Uneinigkeit in der Landesregierung bzw. in der Koalition ist. Denn man hätte natürlich schon nach dem Beschluss des Glücksspielstaatsvertrages im März von der bereits genannten Reglung in Artikel 29 Abs. 4, also von der Option, auch landesrechtlich Verbundspielhallen zu ermöglichen - mit den Bedingungen, die der Kollege Fredermann hier angesprochen hat -, Gebrauch machen können. Das ist aber leider nicht erfolgt.
Insofern erhoffe ich mir, dass die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen jetzt zügig zu einer gemeinsamen Linie kommen, sodass wir dann tatsächlich eine langfristige Änderung des Glücksspielgesetzes auf der Basis des Glücksspielstaatsvertrages auf den Weg bringen können und die Unternehmer im Land, und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, endlich langfristig Planungssicherheit haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Nun bekommt die Kollegin Susanne Menge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Während Spielen in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen als grundlegend und kulturbildend betrachtet wird, ist es in vielen Bereichen des täglichen Lebens explizit herausgelöst. Ich fand zumindest ganz interessant, wie wir unsere Sprache verwenden: Das ist hier doch kein Spiel, das ist Ernst! - Oder: Wenn aus Spiel Ernst wird.
Spielverhalten in unserer Sozialisierung hat sich zumindest nicht hinter verdunkelten Scheiben und mit lockender Leuchtreklame versteckt abgespielt. Für unsere kulturelle Entwicklung brauchen wir auch nicht, wie ich kürzlich in einem Fernsehbeitrag gesehen habe, brüllende und schreiende Werbeträger bzw. YouTuber, die Internetspielangebote anpreisen.
Ich bleibe also bei meinen Zweifeln, genauso wie meine Fraktion, aus dieser kulturellen und auch aus einer soziologischen Sichtweise heraus.