Wenn man in diesen Tagen vor die Tür geht, fühlt es sich schon fast so an, als hätten wir Corona endlich überwunden. Leider ist das noch nicht so. Auch das langsam wiederkehrende Gefühl von Normalität soll nicht verschleiern, was in Folge der Pandemie ganz deutlich sichtbar geworden ist, nämlich wie elementar unsere Demokratie für das Miteinander in unserer Gesellschaft ist.
Insbesondere wir Abgeordneten sind der Demokratie - die von der Vielfalt der Menschen lebt - geradezu verpflichtet. Es gilt auch und vor allem jetzt, dieser Vielfalt gerecht zu werden. Deshalb müssen und wollen wir selbstverständlich dafür sorgen, dass wirklich alle, die auf dem Boden unserer demokratischen Verfassung stehen, eine reale Chance bekommen, unser Leben vor Ort in den Kommunen, in den Räten und in den Kreistagen, mitgestalten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mir eine Politik ohne Diskurs nicht vorstellen. Wir alle profitieren von der Diversität der Meinungen. Das geht aber nicht, wenn wir politische Entscheidungen nur durch etablierte Instanzen treffen lassen. Wir sind der Überzeugung, dass Gesellschaften sich wandeln. Das impliziert aber auch, dass das auch die Interessen und Anliegen derer tun, denen wir uns verpflichtet haben. Deshalb kann gute Politik nur gemacht werden, wenn sie den Lebensrealitäten ins Auge sieht, davor nicht haltmacht und Chancen zum Mitgestalten bietet.
Die zur Abstimmung stehenden Änderungen sollen auch in der aktuellen Situation zu einem fairen Wettbewerb und einer breiten Akzeptanz beitragen. Für uns steht fest, dass auch 40 % der bisher notwendigen Stimmen unter den Vorzeichen einer Pandemie die unterschiedlichen Interessen sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Uns ist es ein echtes Anliegen, dass auch in dieser Zeit ein fairer Wettbewerb möglich ist und nicht der Pandemie zum Opfer fällt - ein Wettbewerb, der niemanden ausschließt und deutlich zeigt, dass wir Demokratie auch in der Krise leben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal, dass wir mit diesem Gesetz auch wichtige Regelungen zum assistierten Wählen umsetzen werden. Bernd-Carsten Hiebing hat darauf hingewiesen. Damit gehören pauschale Wahlausschlüsse von Personengruppen endgültig der Geschichte an. Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein starkes Signal im Sinne unseres inklusiven Miteinanders.
Ich denke, alles in allem sind die zur Abstimmung stehenden Änderungen allesamt ein starkes Zeichen für die anstehenden Wahlen. Ich freue mich auf einen fairen Wettbewerb und wünsche uns allen eine besonders hohe Wahlbeteiligung.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Lynack. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Susanne Menge das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prozess dieses Gesetzentwurfs sind einige wichtige Änderungen und Anpassungen vorgenommen worden, um verfassungsrechtliche Risiken nahezu auszuräumen und um gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Leider müssen wir inzwischen unbedingt darauf schauen, wie wir Kandidierende schützen können, damit sie nicht Opfer übler Hasstiraden werden.
Menschen, die sich politisch engagieren und verantwortliche Aufgaben in ihrer Kommune wahrnehmen, treten nach außen und vertreten ihre Positionen. Und Menschen, die sich äußern, machen sich nun einmal auch angreifbar. Dass wir uns heute präventiv vor diejenigen stellen müssen, die sich trauen, in öffentlichen Ämtern unsere Demokratie mitzugestalten, ist eine traurige und auch eine beschämende Entwicklung.
Lieber Kollege Hiebing, Sie haben in der letzten Debatte gesagt, dass man den privaten Bereich des Bewerbers ausklammern wolle und dass es für Sie nie ein Problem gewesen sei, offen mit Ihrer Wohnanschrift umzugehen. So sollte es eigentlich auch sein, und so wäre es wünschenswert. Aber heute ist die Veröffentlichung einer Privatanschrift leider Türöffner für diejenigen, die sich nicht in eine sachliche Auseinandersetzung begeben, sondern Möglichkeiten suchen, Engagierte einzuschüchtern und sogar zu bedrohen.
Es ist deshalb richtig, dass wir uns mit diesem Gesetz schützend vor die Privatsphäre Kandidierender stellen und Adressen eben nicht mehr überall auslegen.
Das aktive Wahlrecht in einer inklusiven Gesellschaft wird mit diesem Gesetz gestärkt. Betreuerinnen und Betreuer haben die Möglichkeit, beeinträchtigte Menschen zu unterstützen.
Wünschenswert wäre es, die Anregungen des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen zu berücksichtigen. Dieser hatte angeregt, man möge darauf achten, dass auch Fortbildungen und Weiterbildungen gemacht werden,
damit man Regelungen trifft und weiß: Was heißt es eigentlich, jemanden bei einer Wahl aktiv zu unterstützen?
§ 52 c beispielsweise ist präzisiert worden. Sie haben für den Fall einer pandemischen Lage die Verschiebung von Wahlen nun endlich auf Neuwahlen und einzelne Direktwahlen beschränkt, und zwar nur für Wahlen, die nach dem 1. November 2021 abgehalten werden müssen. Einbezogen wurde auch unser Vorschlag, diese Wahlverschiebung auf maximal ein Jahr zu befristen.
Aber mein Kollege Limburg hat im Rechtsausschuss vom Innenministerium dreimal leider keine Antwort auf die Frage erhalten, ob Wahlverschiebungen im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Amtszeit oder im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Amtszeit, dem Alter und der Wahlverschiebung zusammenfallen und wie das geregelt wird. Insofern werden wir uns heute zum Gesetzentwurf enthalten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Menge. - Nun hat Herr Kollege Dr. Genthe für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf nimmt einige notwendige Änderungen an dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz vor.
Schwierig war insofern der § 52 c bezüglich des Verschiebens von Wahlen, beispielsweise aufgrund einer Pandemie. Die jetzt gefundene Höchstfrist, innerhalb derer die Wahlen dann nachgeholt werden müssen, erscheint mir nun angemessen.
Auch die Absenkung der Anzahl von Unterstützungsunterschriften und die Regelungen zur Briefwahl tragen dieser neuen Situation durchaus Rechnung.
Ausdrücklich begrüßen wir auch die Erleichterungen hinsichtlich der Videoübertragung von Sitzungen der kommunalen Parlamente. Insoweit wünschen wir uns jedoch auch weitere Möglichkeiten wie z. B. hybride Sitzungen von kommunalen Fachausschüssen. Vor der Kommunalwahl würde das sicherlich die Attraktivität für die ehrenamtlich Engagierten in den kommunalen Parlamenten noch einmal erhöhen.
Meine Damen und Herren, richtig ist es auch, wenn die Fälle geregelt werden, in denen die wahlberechtigte Person Hilfe bei der Abgabe ihrer Stimme benötigt. Da Herr Lynack diesen Punkt gerade angesprochen hat, noch einmal zur Erinnerung: Das Wahlrecht für Personen mit Einschränkungen mussten FDP und Grüne erst vor dem Bundesverfassungsgericht gerichtlich durchsetzen.
Meine Damen und Herren, nach wie vor störe ich mich aber an der Regelung in Artikel 2 Nr. 9 b Satz 3 des Gesetzentwurfes. Die Formulierung „unter missbräuchlicher Einflussnahme“ erzeugt massive Rechtsunsicherheiten. Darauf hatte ich in der ersten Plenardebatte und auch in den Ausschusssitzungen intensiv hingewiesen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, wann eine Einflussnahme missbräuchlich sein soll.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wurde auch zu Recht der Hinweis gegeben, dass viele Betreuer gar nicht über eine Ausbildung verfügen, um eine solche Situation überhaupt rechtskonform einschätzen zu können. Schon der Hinweis auf einen Presseartikel, einen Kandidaten oder eine allgemeinpolitische Diskussion kann eine missbräuchliche Einflussnahme sein. Insofern hätte ich mir gewünscht, die wesentlich klarere Definition des § 107 a StGB an dieser Stelle zu übernehmen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte auch erklärt, dass gegen eine solche Übernahme überhaupt nichts sprechen würde.
Meine Damen und Herren, da nun diese erhebliche Rechtsunsicherheit für alle ehrenamtlichen Betreuer in dem Gesetz verbleibt, werden wir uns an dieser Stelle enthalten.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich nun Herr Minister Pistorius zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Zeit und da von jedem schon fast alles gesagt worden ist, beschränke ich mich darauf, festzuhalten, dass wir mit diesem Gesetz die richtigen Schlüsse aus der Pandemie ziehen und die Möglichkeiten eröffnen, die es braucht, um in diesen Zeiten auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Wir schaffen mehr Möglichkeiten für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Insgesamt sind wir jetzt wirklich an einem Punkt, an dem wir sagen können: Wir machen den nächsten Schritt beim Wahlrecht.
Ich freue mich sehr darüber und bin sehr dankbar dafür, dass die Ausschussberatungen so zügig haben erfolgen können. Das ermöglicht es, dass wir heute den Weg frei machen können, damit diese Regeln dann auch zur kommenden Kommunalwahl in Kraft treten können. Vielen Dank dafür - und lassen Sie uns gemeinsam auf eine hohe Wahlbeteiligung hoffen!
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch hier die Regierungsfraktionen und fraktionslose Abgeordnete. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Danke schön.