Protocol of the Session on June 10, 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat sich in einer Studie der Frage gewidmet, ob die Grunderwerbsteuer den Immobilienerwerb erschwert. Das Ergebnis ist insoweit überraschend: Nach Meinung der Wirtschaftsforscher senkt die Grunderwerbsteuer die Nettopreise für Immobilien sogar, weil Verkäufer sie sozusagen in Abschlag bringen, um den Verkauf realisieren zu können. Fiele die Steuer durch den, wie von Ihnen gefordert, üppig ausgestatten Freibetrag faktisch weg, wäre der Effekt vorhersehbar.

Sie, Herr Grascha, haben bei der zurückliegenden Debatte in Ihrer Zwischenfrage angedeutet, dass Sie den Staat für einen Profiteur der Entwicklung am Immobilienmarkt halten. Niedersachsen ist kein Teilnehmer auf diesem Markt und reguliert ihn auch nicht. Selbstverständlich steigen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, wenn die Preise für Wohnungen, Häuser und Baugrundstücke fortwährend steigen.

Die Grunderwerbsteuer macht etwa 5 % des Ländersteueraufkommens aus. Der Kollege Holsten hat es gesagt, und Sie haben es auch angesprochen. Zu der Kompensation der zwingend folgenden Steuerausfälle von ca. 520 bis 780 Millionen Euro bei Gesamtsteuereinnahmen von 1,3 Milliarden Euro sagen Sie überhaupt nichts. Eine sachliche Begründung für den Steuerverzicht ist ebenso nicht erkennbar. Die aber hätte ich erwartet, weil Herr Birkner eine flammende Rede zur Haushaltsdisziplin gehalten hat.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Absolut!)

- Aber dann erklären Sie das einmal dem Kollege Grascha. Da ist ja ein Widerspruch.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Der ist noch schlimmer als ich!)

- Das merke ich.

Sie stellen hier eine Politik nach Wunschdenken vor, für die Ihr Parteivorsitzender seit Jahren aus guten Gründen vergeblich wirbt. Ihre Versuche werden weiter vergeblich bleiben, weil ein solcher Freibetrag nach Auffassung eines führenden Wirtschaftsforschungsinstituts nicht einmal denen hilft, die Immobilien erwerben wollen.

Das kann hier keine politische Zustimmung finden, weil es finanzpolitischer Unsinn ist.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kirci. - Jetzt hat Herr Kollege Stefan Wenzel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Um es vorwegzunehmen: Wir werden uns der Stimme enthalten. Der Antrag enthält interessante Aspekte - wir hatten das bei der Einbringung schon erwähnt -, aber er bringt es nicht so auf den Punkt, wie wir uns das vorstellen würden.

Der wichtigste Punkt ist aus meiner Sicht, endlich eine Lösung für diese Share Deals zu finden. Man kann es den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht erklären, warum sie, wenn sie ein Grundstück erwerben, Grunderwerbsteuer zahlen müssen, aber warum keine Grunderwerbsteuer anfällt, wenn ein großer Konzern ein Unternehmen erwirbt, zu dem auch Flächen gehören. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, ausgerechnet sehr potente Marktteilnehmer zu entlasten. Das erscheint mir total widersinnig zu sein. Das lässt sich höchstens historisch aufklären.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wenn diese Frage endlich geklärt ist, dann kann man auch die andere Frage klären, die in dem Antrag der FDP angesprochen wird. Allerdings muss man da noch mal an den Bürokratieaufwand denken, weil man dann eigentlich für die ganze Lebenszeit eine Datei vorhalten müsste, um sicherzustellen, dass sozusagen jede Person nur einmal von diesem Recht Gebrauch macht. Möglicherweise gibt es da auch andere Instrumente, die bei der Förderung dieses Zwecks zielführender wären.

So weit von meiner Seite. Wie gesagt, wir enthalten uns heute bei dem Antrag.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Zu Wort gemeldet hat sich nun für die Landesregierung - - -

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Ich dachte, Eigentum verpflichtet! - Ge- genruf von Julia Willie Hamburg [GRÜNE])

- Frau Heiligenstadt, Frau Hamburg, beruhigen Sie sich doch! Jetzt kommt noch der Finanzminister.

Das ist sicherlich ein weiteres Highlight in dieser Debatte. Und dann können Sie ja noch mal eingreifen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Vor allem haben wir dann noch zehn Minuten! - Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Minister Hilbers!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob das ein Highlight wird? - Wenn Sie sich da bei diesem Thema mal nicht zu viel versprochen haben! Ich werde aber mein Bestes geben.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Bei Ihnen ist doch die Wahrscheinlichkeit groß!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will ja auch betonen: Die Förderung des Erwerbs von Eigentum, die Steigerung der Eigentumsquote und die Möglichkeit, zu einem Eigenheim zu kommen, heiße ich gut. Das unterstützen wir auch ausdrücklich.

Im Ergebnis muss man analysieren, dass verschiedene Faktoren dazu beigetragen haben, dass dies in letzter Zeit schwieriger geworden ist. Die Niedrigzinspolitik auf der einen Seite ermöglicht es, leichter Kapitaldienst zu erbringen. Auf der anderen Seite hat das aber dazu geführt, dass durch das verstärkte Drängen in Sachwerte so etwas wie eine Vermögensinflation stattgefunden hat. Die Investitionen in Vermögenswerte sind von den Preisen her stark angestiegen. Baupreise sind angestiegen, Baumaterialpreise sind angestiegen, die Preise für Bauland sind gestiegen. Das haben wir allenthalben kennenlernen dürfen. Das hat auch damit zu tun, dass sich die niedrigen Zinsen am Ende in Nachfrage ausgezahlt haben und dann die Preise wieder entsprechend erhöht haben. Die Niedrigzinspolitik der EZB ist also auch an dieser Stelle nicht nur vorteilhaft. Man sieht exemplarisch, dass sie auch zu Fehlallokationen in der Volkswirtschaft führt.

Das sind Themen, die man dabei auch in den Blick nehmen muss, wie auch andere Faktoren, die dazu dienen, Vermögen in Arbeitnehmerhand, Vermögen bei Sparern anzusammeln und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Das Baukindergeld ist beispielsweise so ein Instrument, das ich für sehr wichtig und gut halte, und ich würde es auch für vernünftig halten, wenn man das fortsetzt. Es knüpft da an, durch Investitionen des Staates,

durch leichte Zugaben des Staates sehr viele eigene Investitionen auszulösen.

Meine Damen und Herren, die Diskussion über den Freibetrag ist nicht neu. Die FDP hat das 2017 schon mal aufgelegt. Insofern ist das ein Evergreen, der gelegentlich mal wiederkommt. Neue Argumente sind aber meines Erachtens nicht hinzugefügt worden.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Objektsteuer, eine Verkehrssteuer. Sie orientiert sich also an dem Zustandekommen des Geschäfts, an dem Geschäftsverkehr, der dort stattfindet. Insofern ist sie auch nicht geeignet, mit besonderen Förderinstrumenten bedacht zu werden - weil sie dann eben nicht zielgerichtet fördert! Sie würde ja nicht nur diejenigen fördern, die das benötigen, sondern sie würde über alle Bereiche fördern und auch sehr viel Förderung dort ausschütten, wo das nicht erforderlich ist und wo der Eigentumserwerb auch so stattfinden würde.

Das würde dazu führen, dass es bei uns erhebliche Einnahmeausfälle gibt, die wir nicht einfach kompensieren könnten und die wir auch nicht einfach beziffern könnten, weil wir diesen Tatbestand bisher nicht erheben.

Und es würde erhebliche Ressourcen in den Finanzämtern binden, weil wir eben doch feststellen müssen, dass es ein sehr bürokratisches Instrument ist. Man muss schauen, ob das Objekt wirklich selbst benutzt wird, ob es auf längere Zeit selbst bewohnt wird. Man muss das nachhalten. Man muss das kontrollieren. Man muss am Ende dann auch diejenigen zur Kasse bitten, die das unter Umständen anschließend anders nutzen. Das muss ja gar nicht böswillig erfolgen.

Herr Minister, ich habe immer gedacht, dass Sie irgendwann einen Punkt machen. Ich habe aber immer nur Kommata wahrgenommen.

(Heiterkeit)

Der Kollege Grascha wollte ganz gerne eine Zwischenfrage stellen. Können wir die zulassen?

Aber gerne!

Bitte schön, Herr Kollege Grascha!

Das ist sehr nett, Herr Minister.

Ich habe eine Zwischenfrage zu dem eben angesprochenen Reformplan von Wirtschaftsminister Althusmann für den Bund. Vor dem Hintergrund, dass ich die Argumente zunächst einmal zur Kenntnis genommen habe, die gegen den Freibetrag sprechen, würde mich interessieren, ob Sie wissen, was genau der Wirtschaftsminister mit „Aussetzung Grunderwerbsteuer“ meint?

(Zustimmung bei der FDP)

Bitte schön, Herr Minister!

Herr Kollege Grascha, wir werden über alle Faktoren reden. Wenn wir über die Grunderwerbsteuer reden, reden wir auch über den Block Share Deals, zu dem ich gleich noch komme und bei dem ich glaube, dass wir eine vollumfängliche Lösung brauchen. Wenn man das lösen will - und so hat der Wirtschaftsminister das auch gemeint -, muss man sich das Thema Grunderwerbsteuer ganzheitlich anschauen. Dann muss man schauen, zu welchen Lösungen man kommt. Damit ist sicherlich nicht eine rein isolierte Betrachtung eines Freibetrages, wie Sie ihn hier vorschlagen, gemeint.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es würde also sehr viel Bürokratie auslösen. Und wir hätten dort doch erheblichen Verwaltungsaufwand, den wir an der Stelle nicht wollen und der auch nicht zielführend ist.

Sie haben die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes angesprochen, die im Bundesrat beraten worden ist. Sie meinen damit die Share-DealBetrachtung. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie hoch die zusätzlichen Einnahmen in Niedersachsen sein werden, wenn wir zukünftig Share Deals besteuern. Ich glaube, dass die Regelungen, die getroffen worden sind, nicht zielführend sind, weil sie zum einen nicht beinhalten, dass die Kapitalgesellschaften, die hier mit einbezogen werden sollen, genauso behandelt werden wie Personengesellschaften - mit den Ausnahmen, die möglich sind. Ich glaube, dass über Umgehungen wieder sehr viele Ausnahmetatbestände konzipiert werden können, weil man es nicht ganzheitlich angegangen ist. Ich glaube auch, dass die Absenkung auf 90 % keine große Wirkung zeigen wird. Deswegen verspreche ich mir von dem Gesetz nicht allzu viel an Mehreinahmen.

Wenn es viele Mehreinahmen gäbe, dann würde es, glaube ich, sehr viel Unmut im Mittelstand geben, weil gerade bei den Kapitalgesellschaften dann viele Geschäfte mit einbezogen werden würden, die in Wirklichkeit keinen Übergang von Grundstücken bedeuten, sondern eine Änderung von Unternehmensbeteiligungen.

Deswegen glaube ich, dass das keine vollumfängliche Lösung dafür ist und auch keine Kompensation dafür, an dieser Stelle sehr viel nachzulassen. Ich glaube, dass wir sehr genau schauen müssen, wie wir vernünftige Lösungen bekommen. Ihr Freibetrag ist für mich keine vernünftige Lösung. Obendrein ist das nicht die richtige zielführende Maßnahme, um dem gesamten Thema gerecht zu werden.

Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer werden - sobald die Haushaltslage das zuließe - in der Tat eine Frage des Hebesatzes. Ich glaube, dass all die Problematiken, die wir dort haben, eine Frage des Hebesatzes sind. Ich bin froh, dass wir in Niedersachsen in dieser Wahlperiode den Hebesatz von 5 % nicht erhöht haben. Obwohl wir große Haushaltsprobleme haben und obwohl wir vor großen Herausforderungen stehen, haben wir ausdrücklich darauf verzichtet. Wir liegen in Niedersachsen mit unserem Beitragssatz gut im Mittelfeld. Das Wichtigste ist, glaube ich, dass man nicht ständig an der Beitragsschraube dreht, weil man dann nämlich wirklich hilft, den Satz insgesamt niedrig zu halten. Das ist bei einer Verkehrssteuer immer sehr wichtig, weil man damit dafür sorgt, dass diese Grundstücksgeschäfte auch stattfinden.

Ihr Ansatz zur Eigentumsförderung ist nicht zielführend. Deswegen freut es mich sehr, dass die Regierungsfraktionen sich entschieden haben, diesen Antrag abzulehnen. Ich kann das nur ausdrücklich begrüßen. Er würde nicht zum Erfolg führen. Er würde uns hohe Einnahmeausfälle bescheren und würde nicht mit den entsprechenden Ergebnissen aufwarten. Daher ist es sehr konsequent, dass er hier abgelehnt wird.