Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten uns über Folgendes einig sein: Wir haben fünf Jahre lang ein erfolgreiches Projekt betrieben. Unser Ziel muss jetzt sein, dieses Projekt zu institutionalisieren und ein öffentlich zugängliches Institut zu schaffen, sodass diese Arbeit auf Dauer fortgesetzt werden kann. Dazu bedarf es einer staatlichen Stelle, damit wir auf die Daten zugreifen können, damit auch die öffentlichen Institutionen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen zu übermitteln, und damit der Erfolg, der dort in den letzten Jahren erreicht worden ist, eine größere Wirkung erzielt, nicht nur für die Forschung, sondern auch für die Realität und im Hinblick auf viele Fragen, die sich stellen.
Meine Damen und Herren, unser Ziel muss sein, nicht nur, aber gerade in der Frage der Endlagerung auf bekannte Entscheidungen, fundiertes Wissen und auf Erfahrungen zurückgreifen zu können. Ich bin mir sicher, dass dies mit einer Fortsetzung der Arbeit dieses Instituts, vielleicht in einer anderen öffentlich zugänglichen Struktur, hervorragend gelingen kann und dass wir dies in Berlin mit sehr viel Nachdruck voranbringen.
Ich glaube, wir müssen mit Erschrecken feststellen, dass die Asse II leider ein Beispiel dafür ist, was passiert, wenn nicht jedes Wissen, das vorhanden ist, genutzt wird, wenn nicht alle Erfahrungen in die Entscheidungen eingebracht werden, wenn man nicht auf alles zurückgreift, was vorhanden ist. Meine Damen und Herren, das sind Fehler der Vergangenheit. Diese Fehler dürfen wir nicht noch einmal machen. Die Fortsetzung der Arbeit dort leistet sicherlich einen Beitrag dafür.
Die einbringenden Fraktionen haben für ihren Antrag in der Drucksache 18/647 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtags für eine Überweisung des Antrags an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.
Ich frage daher entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das sehe ich nicht. Das wurde vorher auch so angekündigt. Es kommt daher nicht zur Ausschussüberweisung.
Nach § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann nach Satz 3 dieser Vorschrift früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen.
Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Da nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen, es also keinen Widerspruch gibt, wie eben festgestellt worden ist, können wir zur Abstimmung kommen.
Wer den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/647 annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. - Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Daher einstimmig.
Tagesordnungspunkt 18: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde der U... GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer der KomplementärsGmbH H..., - Bevollmächtigte: MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Holbeinstraße 24, 04299 Leipzig - gegen die §§ 3, 4, 6, 11 und 12 des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerin
nen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Ge- meindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOB 2 M-V S. 258) - 1 BvR 1189/17 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/613
Die unter Tagesordnungspunkt 18 vorgesehene abschließende Beratung betrifft ein verfassungsgerichtliches Verfahren, dessen Einzelheiten Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 18/613 entnehmen können.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 18/613 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Damit beenden wir den heutigen, den ersten Sitzungstag. Ich wünsche Ihnen bei den anstehenden Parlamentarischen Abenden des Genossenschaftsverbands Weser-Ems e. V. und des Niedersächsischen Kompetenzzentrums Ernährungswirtschaft sowie der Ärztekammer Niedersachsen gute und informative Gespräche.