Protocol of the Session on June 8, 2016

Einzelne Tötungen werden wir auch in Zukunft nicht verhindern können, aber wir können die Zahl verringern und eine so entsetzliche Serie verhindern. Wir haben viel zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Auch Ihnen vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Thomas Schremmer das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man hat an dem Beitrag von Frau Dr. Wernstedt gemerkt, dass wir uns in dem Sonderausschuss nicht nur um eine Aufarbeitung gekümmert haben. Diese Vorgänge haben uns auch sehr nachdenklich gemacht. Deshalb bieten wir nicht nur Lösungen an, sondern fordern auch zum Nachdenken auf.

Im Februar 2015 wurde Niels H. wegen zweifachen Mordes verurteilt. Normalerweise ist ein Urteil das Ende einer Aufklärung. Im Fall von Niels H. war es jedoch genau umgekehrt: Es war erst der Anfang. Nachdem er während des Prozesses gestanden hatte, 90 weiteren Patientinnen und Patienten Gilurytmal gespritzt zu haben, war klar, dass wir uns mit dem Ausmaß seiner Taten weiter würden beschäftigen müssen. Deshalb war es eine richtige und notwendige Entscheidung, diesen Sonderausschuss einzurichten. Ich glaube, es war auch im Sinne der betroffenen Angehörigen ein sehr guter Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich möchte mich eingangs ausdrücklich bei Ihnen allen, die mitgewirkt haben, für die konstruktive

und zielführende Zusammenarbeit im Sonderausschuss bedanken. Dieser Dank gilt ausdrücklich auch der Landtagsverwaltung und Prof. Duttge und seinem Team. Besonders zu danken ist aber auch den vielen angehörten Organisationen und Einzelpersonen, die äußerst offen und konstruktiv auch über Probleme berichtet haben, was - für mich und sicherlich auch einige andere wahrnehmbar - sicherlich nicht immer ganz einfach war.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Die Krankenhäuser in Niedersachsen leisten eine hervorragende Arbeit. Ich glaube, wir können Vertrauen in unsere Häuser haben. Aber im Sonderausschuss sind auch einige Regelungslücken zutage getreten, die zumindest dazu beigetragen haben, dass die Taten von Niels H. lange unentdeckt geblieben sind. Der vorliegende Abschlussbericht bietet dazu ein umfassendes Bild. Es geht in erster Linie um Arzneimittelsicherheit, aber im Besonderen eben auch - das ist schon dargestellt worden - um risikobehaftete Kommunikations- und Ablaufstrukturen in den Krankenhäusern.

Abgesehen davon - diesen Punkt möchte ich speziell aufnehmen - sind mir durch die Ausschussarbeit zwei weitere Aspekte klar geworden, die nicht nur vor dem Hintergrund der kriminellen Handlungen problematisch sind, sondern zu grundsätzlichen Fehlentwicklungen führen.

Die Kollegin Wernstedt hat es schon pointiert angesprochen: Es geht um die zunehmende Ökonomisierung im Gesundheitswesen und um die Arbeitsbedingungen, vor allem in der Pflege.

Ich denke, dass sich die Ökonomisierung des Gesundheitswesens in der betriebswirtschaftlichen Nutzenorientierung - man könnte auch Gewinnmaximierung sagen - darstellt und auch deregulierende Effekte hat, die sich im vorliegenden Fall - das kann man aufgrund der Anhörungen wohl eindeutig sagen - mindestens negativ verstärkend ausgewirkt haben. Sie führt in den Krankenhäusern zu steigendem Kostendruck. Ich würde, zumindest in Einzelfällen, von Fließbandmedizin sprechen.

Was aber besonders erschreckend ist, ist der hohe Personalabbau. In Deutschland ist mittlerweile das Zahlenverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Pflegekräften im OECD-Vergleich am schlechtesten. In Deutschland betreut eine Pflegekraft im Schnitt zehn Patienten, z. B. in Norwegen vier. Pflegekräfte müssen immer mehr und immer ältere, kränkere Menschen in immer kürzerer Zeit

versorgen. Die Anzahl der Patienten ist innerhalb der letzten 15 Jahre um 20 % gestiegen; hingegen wurde jede siebte Pflegestelle gestrichen. Das gilt natürlich zunehmend auch für das ärztliche Personal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist klar: Da bleibt wenig Zeit für patientensensible Pflege. Auch das ist eine Erkenntnis aus den Anhörungen. Ich bin Frau Schwarz sehr dankbar, dass sie auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats hingewiesen hat. Dieser macht es immer recht gut und gibt am Ende Empfehlungen heraus. Ich habe mir noch einmal die Empfehlung zur Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus angesehen. Diese besagt, das Bundesministerium für Gesundheit sollte für eine nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus sorgen. So sollten Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen für Krankenhäuser entwickelt und implementiert werden. - Ich glaube, das wäre der richtige Schritt, um mehr Qualität in der Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zu erzeugen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke auch - das ist die entscheidende Erkenntnis -, dass Gesundheit und medizinische Versorgung eben keine Ware sein dürfen. Wir sollten gerade diesen Punkt noch einmal näher in den Blick nehmen. Das können wir als Erkenntnis aus den schrecklichen Ereignissen mitnehmen: Unsere Krankenhäuser sind Institutionen der Daseinsvorsorge, und als solche sollten wir sie auch behandeln. Das ist keine generelle Kritik an dem System, sondern wenn sich Fehlentwicklungen dieser Art ergeben - das haben fast alle Anzuhörenden im Ausschuss deutlich gesagt -, dann muss man an dieser Stelle Konsequenzen ziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man wird Taten wie die von Nils H. oder ähnliche Taten womöglich nicht verhindern können, aber wir können sie erschweren, und wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, indem wir im nächsten Tagesordnungspunkt einen Entschließungsantrag zur Beratung vorlegen. Wir wollen weiterhin Unterstützungsangebote für Krankenhäuser machen, aber wir müssen in erster Linie für bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sorgen - nicht nur, damit es keine Mordserien mehr gibt, sondern auch, damit alte und kranke Menschen angemessen versorgt werden.

Ich komme zum Schluss, danke Ihnen noch einmal für die Zusammenarbeit und freue mich auf die

Zusammenarbeit hinsichtlich des Entschließungsantrages, den wir gleich hier beraten werden, im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Dr. Birkner das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns in dem Sonderausschuss zur Stärkung der Patientenrechte mit einer Mordserie ungeheuren Ausmaßes beschäftigen müssen. Das muss man sich immer wieder verdeutlichen. Das hat es so, in dieser Form, in diesem Ausmaß, noch nicht gegeben. Das, was hier zum Ausdruck gekommen und deutlich geworden ist, hat zumindest ein trauriges Alleinstellungsmerkmal, und das in einem besonders geschützten Bereich, im Krankenhaus, wo man Pflege und Fürsorge erwartet und eben nicht einen Angriff auf Gesundheit und Leben. Das ist in besonderer Art und Weise geeignet, das Grundvertrauen in die sozialen Einrichtungen, in Krankenhäuser, in Pflegeeinrichtungen, zu erschüttern.

Deshalb ist es richtig gewesen, dass wir uns als Landtag dieses Themenkomplexes intensiv angenommen haben. Ich denke, es besteht einmal eine politische Verantwortung, der wir hier gerecht werden müssen, aber zum anderen natürlich auch eine moralische Verpflichtung, zu versuchen, dem nachzugehen und, wenn schon die Taten nicht verhindert werden konnten, zumindest zu identifizieren, welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden müssen, um alles zu tun, was nötig ist, um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt.

Meine Damen und Herren, Ziel dieses Ausschusses war es - ich denke, wir sind dem nachgekommen und haben dieses Ziel erreicht -, organisatorische und rechtliche Defizite zu identifizieren, und zwar in Form eines Sonderausschusses und nicht in der Form eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ich denke auch - gerade im Nachgang -, dass sich dieses Instrument bewährt hat.

Wir haben uns - hierauf haben die Kolleginnen und Kollegen schon Bezug genommen - ein ganzes

Maßnahmenbündel angeschaut und konkrete Schlussfolgerungen - einmal mehr, einmal weniger konkret, wie man sagen muss - daraus gezogen.

In diesem Zusammenhang ist mir ein Punkt wichtig - Herr Schremmer, vielleicht darf ich das deutlich machen, weil mir das in Ihrem Wortbeitrag eben etwas verkürzt dargestellt war -: Es ist nicht die eine Ursache, die sich hier als die identifizieren lässt und die dazu geführt hat, dass dieser Täter diese Morde hat begehen können. Vielmehr hat ein ganzes Bündel von einzelnen Aspekten, die ineinander gegriffen haben, dazu geführt. Deshalb ist eine Darstellung, die die Effizienzanforderungen an den Krankenhausbetrieb besonders hervorhebt, aus meiner Sicht verkürzt. Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass wir gerade bei dieser Konstellation im Nachhinein identifizieren können, an welchen Stellen, wenn - das muss man auch so deutlich sagen - einzelne Personen anders gehandelt hätten, als sie gehandelt haben, weitere Morde hätten verhindert werden können. Daraus die generelle Schlussfolgerung zu ziehen, Effizienzanforderungen seien der ausschlaggebende Punkt, möchte ich zumindest in diesem Kontext relativieren, zurückweisen und sagen: Dies ist ein komplexer Vorgang, bei dem es sich verbietet, ihn auf einzelne Punkte zu reduzieren.

(Beifall bei der FDP)

Daraus, meine Damen und Herren, wird auch schon deutlich, dass die Arbeit eigentlich erst jetzt beginnt. Der Kollege Calderone hat als Vorsitzender auch darauf hingewiesen. Eigentlich war dies erst die Vorarbeit. Jetzt geht es darum, aus den Empfehlungen konkrete politische Handlungen, konkrete organisatorische Handlungen abzuleiten. Dabei sind nicht nur wir als Niedersächsischer Landtag mit der entsprechenden Kompetenz ausgestattet, sondern das wird bundespolitische Folgerungen haben müssen, der Bundesgesetzgeber wird tätig werden müssen, aber auch alle anderen Akteure, die im Krankenhausbereich und im Pflegewesen tätig sind, werden anhand des Berichts hoffentlich die eine oder andere Maßnahme prüfen, um zu schauen, ob sie einen Beitrag dazu leisten können, die Qualität zu verbessern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen.

Wir werden solche Dinge voraussichtlich nicht gänzlich ausschließen können, aber ich denke, wir als Niedersächsischer Landtag haben eine wichtige Grundlage gelegt. Ich würde mich freuen, wenn das dann tatsächlich auch von denen, die die

Kompetenzen haben, aufgegriffen würde, um einzelne Punkte noch näher abzuklären und die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Besprechung zum Bericht schließen kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes - Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) muss weiter verändert werden - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5835

Zur Einbringung des Antrags erteile ich dem Kollegen Uwe Schwarz, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem vorausgegangenen Punkt haben wir uns mit dem Abschlussbericht des Sonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ befasst.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Schwarz! - Können bitte die Beratungen in der Mitte des Plenarsaals nach draußen verlegt werden! - Vielen Dank. - Bitte, Herr Kollege!

Wir müssen bei den bereits erwiesenen Morden und der Vielzahl von noch zu untersuchenden Fällen in den Krankenhäusern Delmenhorst und Oldenburg davon ausgehen - das ist eben schon deutlich geworden -, dass es sich bei Niels Högel um den bisher größten Massenmörder in der bundesdeutschen Geschichte handelt. Dieser war nun rein zufällig in Niedersachsen unterwegs. Es hätte auch jedes andere Bundesland treffen können. Deshalb war ich durchaus sehr erstaunt - um nicht zu sagen: ziemlich ärgerlich - über die mangelnde Unterstützung der Arbeit des Sonderausschusses

sowohl durch den Bund als auch durch die anderen Bundesländer.

(Zustimmung)

Uns ist im Sonderausschuss immer klar gewesen, dass wir keine Ermittlungsbehörde sind und dass es wahrscheinlich auch zukünftig Gewaltverbrechen in Gesundheitseinrichtungen geben wird; auch darauf haben die Vorrednerinnen und -redner hingewiesen. Insofern ging es bei den Schlussfolgerungen um die Fragestellung, welche Möglichkeiten wir sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene haben, durch gesetzgeberische Maßnahmen derartige Vorkommnisse zukünftig zu minimieren.

Dabei sind erneut sehr grundsätzliche Probleme in unserem Gesundheitswesen deutlich geworden, z. B. die Unterversorgung bestimmter Bereiche, mangelnde Personalausstattung oder auch deutliche Mängel einzelner Vergütungssysteme. Die Folgen sind häufig eine dauerhafte Überlastung von Beschäftigten, und damit durchaus verbunden auch hohe Risiken für Patientinnen und Patienten.

Bei dieser grundsätzlichen Frage ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Allerdings sind wir der Auffassung, dass dort, wo Landeszuständigkeit gegeben ist, sehr zeitnah Konsequenzen gezogen werden sollten. Ich glaube, dass wir alle das so sehen - da sind wir alle uns einig -: Diese Konsequenzen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu ziehen, sind wir sowohl den Opfern als auch vor allem den Hinterbliebenen schuldig.

Diesem Ziel dient der vorgelegte Antrag von RotGrün zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes, zunächst durch Änderungen sowohl im Niedersächsischen Krankenhausgesetz als auch im Niedersächsischen Bestattungsgesetz.