Kollege Nacke, Sie sollten nicht vergessen, dass die Verbandsvertreterinnen und -vertreter zumindest für die Kommission überwiegend ehrenamtlich arbeiten, während die Abgeordneten darin hauptamtlich sitzen. Ich finde es daher sehr schwierig, die gesamte organisatorische und Verwaltungsarbeit, die mit dem Vorsitz in Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung verbunden ist, den Ehrenamtlichen aufzubürden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kolleginnen und Kollegen haben es schon gesagt: Mit den Änderungen der Geschäftsordnung passen wir die Arbeit des Landtages an moderne Erfordernisse an, wir stärken die Transparenz, und wir bearbeiten wichtige Themen.
Mit der Einrichtung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ - Herr Nacke und Herr Tonne sind darauf eingegangen - tragen wir der Tatsache Rechnung, dass der Verbraucherschutz nicht zuletzt auch durch die hervorragende Arbeit des zuständigen Ministers Christian Meyer in diesem Land immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.
Ich freue mich, dass Einigkeit in diesem Hause besteht, dass wir den Verbraucherschutz auch parlamentarisch stärken müssen. Vielen Dank dafür.
Zur Frage der Zählgemeinschaft, Herr Nacke und Herr Grascha. Herr Tonne hat es schon gesagt. Sie haben die Zählgemeinschaft in den vergangenen Jahren nie kritisiert, obwohl natürlich auch z. B. bei der Berechnung der Ausschussvorsitze das gelten müsste, was Sie hier gesagt haben, dass die Zählgemeinschaft das ursprüngliche Gewicht der Fraktionen verändert. Da haben Sie es nie kritisiert. Im Gegenteil, Sie haben es selbst völlig klaglos in der Vergangenheit schon in Anspruch genommen.
Ich möchte außerdem der Fairness halber darauf hinweisen, dass die Idee für die Vertretungsregelung in der Zählgemeinschaft weder von Herrn Tonne noch von mir entwickelt worden ist, sondern aus den Reihen der CDU-Fraktion im Rechtsausschuss des letzten Landtags entwickelt und angeregt worden ist. Wir haben das jetzt aufgegriffen. Auch insofern erwarte ich ein Stück weit Loyalität und Solidarität mit Ihren Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, in der Verfassung des Landes Niedersachsen heißt es in Artikel 23 Abs. 2 schlicht:
„Die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten haben zu den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden. Sie unterstehen der Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten“.
In der Praxis blieb von dieser Ordnungsgewalt aber nicht einmal ein Ordnungsruf übrig, weil der für Mitglieder der Landesregierung in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen war. Wir führen an dieser Stelle immerhin die Rüge ein. Das mögen Sie, Herr Präsident Busemann, als „stumpfes Schwert“ bezeichnen. Aber erstens ist es immerhin mehr, als wir vorher hatten, und zweitens kann auch das Zeigen eines stumpfen Schwertes bereits zu erstaunlicher Disziplin führen.
Und ehe Spekulationen ins Kraut schießen: Nein, wir haben bei den gegenwärtigen Ministerinnen und Ministern nicht den Eindruck, dass sie in besonderem Maße zur Ordnung gerufen werden müssen. Aber wir stärken die Ordnungsgewalt des Landtagspräsidenten grundsätzlich und nicht in Abhängigkeit von Parteibüchern, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss. Die wichtigste Neuerung ist natürlich aus unserer Sicht die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Wir meinen, auch die Ausschüsse dieses Landtages müssen sich in ihren fachlichen, sachlichen Beratungen nicht vor der Öffentlichkeit verstecken. Deswegen ist es gut, dass wir die Öffentlichkeit bekommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Nacke gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Limburg, noch einmal zur Zählgemeinschaft: Die bisherige Regelung zur Zählgemeinschaft - dazu hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst durchaus auch schon kritische Anmerkungen, die uns auch zu einer neuen Überlegung an dieser Stelle geführt haben, obwohl das schon zulässig war - wurde nach meiner Erinnerung bei uns nicht genutzt - ich müsste das noch einmal nachgucken; vielleicht einmal, das mag sein - hat letzten Endes dazu beigetragen, dass die Spiegelbildlichkeit des Parlaments in den Ausschüssen sichergestellt wird.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Fraktionen, die eine Regierungskoalition mit einer Stimme Mehrheit bilden, sagen, dass in jedem Ausschuss diese Ein-Stimmen-Mehrheit zum Tragen kommen muss und dass dies nicht dem Losglück überlassen bleiben kann. Oder man muss eine bestimmte Ausschussgröße wählen; bei 15 Mitglieder geht es noch, bei 13 Mitgliedern würde zwischen FDP und SPD gelost. - Ich glaube, so wäre die Verteilung nach d’Hondt gewesen. - Dann kann ich es absolut nachvollziehen, dass man sagt: Wir müssen letztlich die Mehrheit im Parlament in jedem Ausschuss spiegelbildlich abbilden. Die Zählgemeinschaft hat an der Stelle dazu gedient, die Spiegelbildlichkeit herzustellen.
Das, was Sie jetzt machen, ist die Aufhebung der Spiegelbildlichkeit. Das sollten Sie nicht miteinander verwechseln.
Der zweite Punkt, den ich an dieser Stelle unbedingt ansprechen muss, weil ich ja schon geahnt habe, dass das kommt: Ich habe vorhin noch einmal ausdrücklich mit Herrn Dr. Biester telefoniert. Ich habe gesagt: Lieber Uwe, du wirst hier permanent als Kronzeuge angeführt. Stimmt das eigentlich, dass du einmal die Zählgemeinschaft haben wolltest? - Darauf sagte er mir: Ja, ich war, glaube ich, sogar dabei, als das einmal im Ausschuss diskutiert wurde. Aber es ist nie eine Forderung der CDU-Fraktion gewesen. - Ich ergänze: Es ist auch nie eine Forderung von Dr. Uwe Biester gewesen. - Hören Sie doch endlich auf, den armen Kollegen permanent für Ihre Ziele zu missbrauchen! Er hat das nie gefordert!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Nacke, Sie haben zwei Punkte angesprochen. Ich möchte drei ansprechen.
Sie haben vorhin mehrfach das Thema „Debattenkultur“ bemüht. Immerhin darf doch Einigkeit in diesem Haus darin bestehen, dass Kurzinterventionen zu einer Belebung der Debattenkultur beitragen. Insofern begrüße ich ausdrücklich die häufige Inanspruchnahme in diesem Punkt.
Jetzt zur Frage der Zählgemeinschaft. Ich teile Ihre Sorge nicht. Seien Sie versichert: Auch in dieser Wahlperiode wird sich jederzeit die Mehrheit, die hier im Landtag besteht, auch in den Ausschüssen widerspiegeln. So, wie es jetzt die Änderung der Geschäftsordnung vorsieht, wird das immer der Fall sein.
Drittens zu dem Kollegen Dr. Biester. Da muss ich Ihnen sagen: Nichts liegt mir ferner, als den wirklich sehr geschätzten Kollegen Dr. Biester für irgendetwas zu missbrauchen, weil die Zusammenarbeit mit ihm fünf Jahre lang immer sehr sachlich und konstruktiv war. Aber es entspricht nun einmal der Wahrheit, dass der Kollege Dr. Biester in einer Debatte über das Glücksspielgesetz, als die CDUFraktion nicht vollständig war, angeregt hat, dass der zusätzlich anwesende Kollege Dürr die Vertretung für die CDU-Fraktion übernehmen solle. Das ist sogar im Protokoll über die Sitzung belegt, Herr Nacke. Insofern können Sie dies dem ehemaligen Kollegen Dr. Biester als Gedächtnisstütze noch einmal zusenden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Und hat er es gemacht? - Jens Nacke [CDU]: Das hat aber nicht stattgefunden! Das wissen Sie auch!)
Ich komme zur Einzelberatung, und zwar zunächst zu Tagesordnungspunkt 5. Ich rufe aus der Beschlussempfehlung auf:
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Nr. 8 zu § 19. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Nr. 10 zu § 39. - Hierzu liegt eine Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/322 vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Neu zu § 46 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der genannten Drucksache vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Neu zu § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/322 vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsantrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.
Neu zu § 48 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/322 vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt wieder zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 17/282, und zwar zu den Nrn. 11 bis 17. - Unverändert.
Nr. 18. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen!
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer den beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/228 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.