Protocol of the Session on February 18, 2016

Wir haben uns erst im April letzten Jahres erstmals mit diesem Fall beschäftigt. Aufgrund von zwei Beschwerden haben wir eine fachaufsichtliche Prüfung dieses Altfalls vorgenommen. Wir haben festgestellt, dass der Genehmigungsentwurf aufgrund erheblicher Mängel überarbeitet werden musste. Daraufhin haben wir eine Reihe von Kritikpunkten, Hinweisen und Anregungen übermittelt und auch sehr zeitnah den Kontakt hergestellt und die Rückmeldung gegeben. Trotzdem ist dann auch der dritte Genehmigungsentwurf noch mängelbehaftet gewesen.

Herr Grupe, wir haben zu keinem Zeitpunkt in die kommunale Zuständigkeit eingegriffen und würden das auch in Zukunft nicht tun. Der Genehmigungsbescheid muss aber immer auf den konkreten

Einzelfall abgestellt werden. Das heißt, Musterbescheide aus anderen Bescheiden können hilfreich sein, müssen aber nicht hilfreich sein und können im Einzelfall aufgrund der unterschiedlichen Lage zu falschen Schlüssen Anlass geben.

Es ist natürlich Aufgabe der Fachaufsichtsbehörde, Hinweisen oder Beschwerden nachzugehen, um am Ende rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen. In diesem Fall haben wir als Fachaufsichtsbehörde das getan.

Die Kritikpunkte, Anregungen und Hinweise wurden auch mit der Kommune ausführlich mündlich erörtert. Von einer Verhinderung der Genehmigung kann im vorliegenden Fall daher keine Rede sein. Die Genehmigung hätte schnell erteilt werden können, wenn die Prüfergebnisse umgesetzt worden wären.

Die Bundes-Immissionsschutzgesetzgebung und die Bauordnung sehen Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen vor. Aber wie ich eingangs erwähnt hatte, ist die überaus lange Bearbeitungszeit auch dem Landkreis nicht vorzuhalten, weil, wie gesagt, der Antragsteller übliche Unterlagen nicht beibringen wollte und auch das Gericht das am Ende so gesehen hat. Die Vorhaltungen in den Punkten des Entschließungsantrags treffen deshalb nicht zu. Die erhobenen Forderungen sind längst erfüllt.

Meine Damen und Herren, aus der Sicht der Landesregierung ist der Entschließungsantrag nicht nachvollziehbar und nicht begründet.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen schließen wir die abschließende Beratung zu diesem Entschließungsantrag und kommen zur Abstimmung. - Einige Kollegen halten sich noch außerhalb der Abgeordnetenbänke auf. Wenn Sie mitwirken wollen, nehmen Sie bitte Platz! Ansonsten zählen Ihre Stimmen nicht, wenn sie von außerhalb kommen.

Ich lasse abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4353 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Sie sind der Ausschussempfehlung gefolgt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Für ein praxisgerechtes Düngerecht, das die Umwelt zielgenau schützt und unnötige Bürokratie vermeidet - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5113

Der Antrag von der Fraktion der FDP wird durch den Kollegen Hermann Grupe eingebracht. Herr Grupe, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ins Werk gesetzt, weil in einigen Regionen die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch sind. Das ist ein sehr ernstes Problem, und wir Landwirte haben ein ureigenes Interesse daran, dieses Problem mit Vehemenz und dem nötigen Nachdruck anzugehen. Wir leben mit unseren Familien in den ländlichen Räumen, und wir sind diejenigen, die dort, wo wir darauf Einfluss haben, sehr gewissenhaft mit der Natur, in der wir wirtschaften, umgehen.

(Beifall bei der FDP)

Auch in dem Zusammenhang, um den es hier geht, ist es wichtig, dass wir die Probleme gezielt angehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir uns über den Status quo einig sind und erkennen, wo wir ansetzen müssen.

Aber leider gibt es in der Öffentlichkeit sehr unterschiedliche Beurteilungen. Das geht bis hin zu der Aussage von Minister Christian Meyer in einem Flugblatt aus dem Januar, dass 60 % der Messstellen zu hohe Werte aufweisen. Das aber ist nachweislich falsch. Er meint wahrscheinlich den Zusammenhang, dass 60 % der Grundwasserkörper als belastet eingestuft werden. Von den Messstellen, meine Damen und Herren, sind jedenfalls nur 18 % betroffen, wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik ausweist, also 205 von 1 134.

Das ist deswegen besonders wichtig, weil wir den Landwirten und den Wasserwerkern dabei helfen müssen, genau zu analysieren, wo man etwas tun muss und wo die Dinge in Ordnung sind. Es wäre fatal, wenn große Teile des norddeutschen Raumes als belastet gälten, obgleich einzelne Brunnen

vor Ort völlig in Ordnung sind. Denn dann stünde man dem Ganzen gegenüber, ohne etwas konkret tun zu können.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass ein Anreizsystem geschaffen wird, sodass auch der Landwirt selber das Interesse hat, in den grünen Bereich zu kommen - im wahrsten Sinne des Wortes; denn die belasteten Stellen sind mit großen roten Punkten dargestellt -, und wir wollen ihn damit belohnen, dass er dann von unnötiger Bürokratie entlastet wird.

Es geht uns also darum, sich über die Belastungssituation einig zu werden.

Daneben ist es für uns wichtig, sich darüber klar zu werden, was der ganze Spaß kostet. Dazu sind die Aussagen bisher leider sehr unterschiedlich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium beziffert den Erfüllungsaufwand mit 56 Millionen Euro, während der Normenkontrollrat, der dies beurteilt, sagt, ihm lägen Einschätzungen von Experten vor, wonach es 230 Millionen Euro, also etwa das Vierfache, sein könnten.

Meine Damen und Herren, der Gesamtaufwand, der zur Debatte steht, wird von Experten auf 2,5 Milliarden Euro jährlich eingeschätzt. Aber wenn nun einmal die Notwendigkeit besteht, dann muss dieser Betrag auch aufgebracht werden. Das zeigt einmal mehr, wie notwendig es ist, hier wirklich sehr sauber zu gucken, welche Maßnahmen etwas bringen und welche eher kontraproduktiv sind.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Regelungen vorgelegt, die mehr als fragwürdig sind. Nun bin ich weder Diplomsozialwirt wie der hiesige Minister noch Verteidigungsexperte wie der Herr Minister in Berlin. Deswegen verzeihen Sie es mir, wenn ich hier auch eine fachliche Begleitung einfließen lasse.

Man will z. B. die Strohausgleichsdüngung verbieten. Ich habe meine Diplomarbeit über das Thema Strohrotte angefertigt. Deshalb lassen Sie mich das kurz erläutern.

Stroh verrottet ziemlich schwer. Nicht ganz so schwer wie Holz, aber nun einmal schwerer als Gras. Das ist deswegen der Fall, weil Stroh ein Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis von 10 : 1 hat. Damit das Stroh besser verrottet, muss man das Verhältnis also verengen. Wir müssen Stickstoff zusetzen, damit wir auf ein Verhältnis von 3 : 1 kommen.

Mein damaliger Professor in Bodenkunde war der Meinung, Stroh einzuarbeiten sei Abfallbeseitigung. Wir setzen Stroh als Düngung ein, um den Humushaushalt zu stärken usw. Das heißt: Wenn in der Verordnung die Strohausgleichsdüngung - also eine Maßnahme, um den Boden zu verbessern und den Humus anzureichern - verboten wird, dann nutzt das der Sache nicht, sondern dann ist das absolut kontraproduktiv. Als Landwirt, der in der Materie steckt, steht man ratlos davor und fragt sich, wie so etwas vorgeschlagen werden kann.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der Top-Punkt ist natürlich die eine Stunde Einarbeitungszeit für Gülle. Wenn ich die Gülle auf die Wiese fahre, dann muss sie einsickern. Irgendwann ist sie dann auch eingesickert. Wenn ich sie in einen Weizenbestand fahre, gilt das Gleiche. Die jetzige Regelung sieht vier Stunden vor.

Wenn ich die Gülle auf einen Acker verbringe, den ich noch bearbeite, weil dort Rüben oder Mais angebaut werden sollen, dann muss ich sie sobald wie möglich einarbeiten. Aber eine Stunde Einarbeitungszeit? - Meine Damen und Herren, es ist dem Bundesminister gelungen - und das ist schon epochal -, eine Regelung vorzuschlagen, die so absurd ist, dass sie selbst vom niedersächsischen Minister Christian Meyer abgelehnt wird. Ich hoffe, er bestätigt das. Damit hat er vor Landwirten wirklich gepunktet.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Jetzt loben Sie ihn doch einmal!)

Respekt! Das wollte nicht einmal er.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Genau!)

Es gibt andere Regelungen. Gewisse Dinge widersprechen sich auch, z. B. die Anrechenbarkeit, wenn Kühe auf der Wiese laufen. Wir diskutieren darüber, dass die Kühe Wiederkäuer sind und dass sie auch einmal Luft entweichen lassen. Wir diskutieren darüber, wie die Kuhfladen angerechnet werden. Und auch da gibt es wieder - ich mag es kaum sagen - eine Übereinstimmung, Herr Minister. Die Kuhfladen werden zu 25 % angerechnet. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Das ist auf den Punkt betrachtet natürlich eine Überdüngung. Das wird aber auf die Düngung angerechnet. Jetzt soll sie statt zu 25 % zu 40 % angerechnet werden. Auch Christian Meyer ist dagegen.

Meine Damen und Herren, das ist Realsatire. Das ist Veräppelung der Bauern. Das ist grober Unfug.

Ich kann nur empfehlen: Machen Sie solche Regelungen mit den Landwirten und nicht mit den Schreibtischtätern! Dann passiert so etwas nicht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ein weiterer Punkt ist der Stickstoffüberschuss in der Stickstoffbilanz. Das kann unterschiedlich beurteilt werden. In der Pflanze ist nichts zu 100 % verwertbar. Wir schlagen vor, den Wert von 60 kg N beizubehalten. Wir kommen von 90 kg N. Dieser Wert ist immer weiter gesenkt worden. In Zukunft, ab 2018, soll der Wert 50 kg N betragen. Bei Experten gibt es große Bedenken, dass Qualitätsweizenanbau dann kaum noch möglich ist.

Herr Minister, Sie haben auch im Eiweißbereich Initiativen ergriffen. Auch über den Weizen wird Eiweiß produziert, sogar in sehr nennenswertem Maße. Wenn wir überhaupt nicht mehr in der Lage sind, Qualitätsweizen zu erzeugen, sondern bestenfalls noch Futterweizen, dann fällt das alles weg. Im Zweifelsfall müssen wir dann Eiweiß importieren. Aber das will doch niemand.

Ich hoffe, wir werden bei vielen Punkten zu einer Einigkeit gelangen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Machen Sie es zusammen mit den Landwirten! Dann kommen wir zu einem guten Ergebnis.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank für die Einbringungsrede, Herr Kollege Grupe. - Im Rahmen der Beratung hat jetzt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Geuter das Wort. Bitte, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für Niedersachsen als Agrarland Nummer eins sind eine Änderung des Düngegesetzes und eine Novellierung der Düngeverordnung von besonderer Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Monaten in diesem Haus darüber mehrmals intensiv diskutiert. Gerade die Daten des aktuellen Nährstoffberichts machen deutlich, wie hoch der Handlungsbedarf bei uns ist. Das zeigt uns aber auch die steigende Nitratbelastung in vielen oberflächennahen Gewässern in bestimmten Landesteilen in Niedersachsen - und ich denke, ich weiß, wovon ich rede. Das lässt sich nicht dadurch wegdiskutieren, dass man die Zahl der Grundwasser

messstellen erhöht. Das wird das Problem nicht lösen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die dringende Notwendigkeit einer Veränderung des Düngerechts ergibt sich insbesondere aus dem bereits seit 2013 laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen der mangelnden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und damit des unzureichenden Gewässerschutzes in Deutschland. Auch die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene im Jahre 2013 sieht den dringenden Bedarf, den gesetzlichen Rahmen des Düngegesetzes so anzupassen, dass zukünftig weniger Nährstoffe in die Gewässer eingetragen werden, um einer weiteren Fehlentwicklung entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren, genau das ist der Anlass und das vorherrschende Ziel der Veränderung des Düngerechts: der Schutz des Grundwassers und der Wasserqualität. Dazu finden wir in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der FDP, jedoch bemerkenswert wenig, um nicht zu sagen gar nichts. Allerdings haben Sie diesen Eindruck in Ihrem Redebeitrag etwas verändert. Zumindest dort sind Sie darauf eingegangen.

Bei der Novellierung des Düngerechtes gilt es, die Umweltinteressen zu berücksichtigen und gleichzeitig praktikable Lösungen für die Landwirtschaft zu finden. Das Ziel der FDP, dabei den Erfüllungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten, teilen wir ausdrücklich.

Über den einen oder anderen Vorschlag in Ihrem Antrag kann man durchaus diskutieren, auch über den einen oder anderen Vorschlag, den Sie in Ihrer Rede gemacht haben. Aber das kann nicht dazu führen - das sage ich ganz deutlich -, dass man, wie an einigen Stellen Ihres Antrages erkennbar wird, damit die Ziele des Gewässerschutzes unterläuft und neue Umgehungstatbestände ermöglicht.