Protocol of the Session on February 17, 2016

Ich finde beide Begründungen absolut schwach. Wir stehen hingegen für ein gerechtes Steuersystem, bei dem die Kapitaleinkünfte weitgehend natürlich der Einkommensteuer unterliegen würden. Über Details müsst man sich dann austauschen. Aber das wäre auf jeden Fall gerechter und würde dann die Einkünfte nach Leistungsfähigkeit des Sparers besteuern.

Daher lehnen wir Ihren Antrag genauso schlicht ab, wie er ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Schneider das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch grundsätzlich richtig, dass es nicht sein darf, dass Kapitaleinkommen geringer besteuert wird als Arbeitseinkommen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Gerald Heere [GRÜNE] - Christi- an Grascha [FDP]: Das liegt jetzt auch daran, dass Arbeit zu hoch besteuert wird!)

Da hat doch die Riesenkoalition recht, Herr Grascha. Auch Herr Lechner hat das ja zugestanden. Er war ein bisschen widersprüchlich. - Die weitere Debatte ist für ihn wegen der Intervention von Herrn Tanke schwierig zu verfolgen gewesen, wie ich beobachtet habe. - Er war also widersprüchlich, weil er den Grundsatz, dass hier etwas geschehen muss, anerkannt und anschließend behauptet hat, es solle beschlossen werden, dass die Abgeltungssteuer abgeschafft wird. Nein, es soll beschlossen werden, sie nicht ungeprüft in die Zukunft fortzusetzen. Das ist doch genau Ihre Meinung.

Sie müssen sich von Ihrer Koalition in der Opposition einmal freischwimmen. Es ist doch unlogisch, was Sie hier vorgetragen haben.

(Beifall bei der SPD - Sebastian Lechner [CDU]: Herr Schneider, den Antrag haben Sie nicht gestellt!)

Für die Landesregierung, meine Damen und Herren, kommt die Beibehaltung oder die Abschaffung in der Prüfung erst dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen stimmen und tragfähige Konzepte vorliegen. Wir sind mit den Vereinbarungen zum internationalen Datenaustausch auf dem Weg, einen wesentlichen Grund für die Abgeltungssteuer zu beseitigen, nämlich die Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldtransfers ins Ausland. Wir sind auf dem Weg - ich betone das ausdrücklich -, wir sind aber noch nicht am Ziel. Deswegen ist jetzt auch nicht der Zeitpunkt, das abschließend zu beurteilen oder gar zu entscheiden.

Eine Vorfestlegung - darum geht es doch in dem Antrag - - - Jetzt lenkt ihn schon der Nächste wieder ab!

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Schneider! - Herr Lechner, Sie scheinen wirklich ein interessanter Gesprächspartner zu sein. Vielleicht stellen Sie sich in der Cafeteria zur Verfügung. Dann können auch die anderen Kollegen daran teilhaben. Aber jetzt gilt unsere Aufmerksamkeit dem Finanzminister.

(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Er ist aber ein netter Kerl! - Sebastian Lechner [CDU]: Ich wurde abgelenkt, Herr Minister! Es tut mir leid!)

Frau Präsidentin, ich habe Herrn Lechner angesprochen, weil er zur Sache geredet hat und ich ihm gern antworten wollte. Das ist aber dann immer schwierig.

Also: Eine Vorfestlegung in dem einen wie dem anderen Sinne zum jetzigen Zeitpunkt macht keinen Sinn. Auch die Pauschalurteile sind im Übrigen falsch. Sie suggerieren, es wäre für alle Sparer, deren Steuersatz über 25 % liegt, eine Steuererhöhung. Das klingt einfach und schlüssig, ist aber nicht zutreffend. Es ist wie immer: Es kommt beim Steuerrecht auf den Einzelfall an.

Ein Beispiel: Ihr Antrag, Herr Grascha, benennt zwar den Werbungskostenabzug, er benennt aber nicht den Verlustausgleich. - Wie ist es bisher? - Sie können Verluste aus Kapitalvermögen unter dem geltenden Recht nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen anderer Jahre verrechnen. Bei einer Abschaffung der Abgeltungssteuer würden sich die Verluste wieder steuermindernd ins

gesamt auswirken, also verrechenbar sein mit Arbeitseinkommen oder Gewinnen aus Gewerbebetrieb.

(Christian Grascha [FDP]: Beim Spar- vermögen gibt es keine Verluste!)

Für manche Sparer, vermutlich für die größere Zahl derjenigen, die ein entsprechendes Kapitaleinkommen haben, wäre die Abschaffung der Abgeltungssteuer - sprich: ihr Ersatz durch einen normalen Steuersatz, so wie wir das früher hatten - tatsächlich eine Steuererhöhung, für manch anderen jedoch durchaus eine Steuerminderung. Es kommt also immer darauf an.

Das Ganze finden wir dann auch beim Thema Aktienkursgewinne und Dividenden. Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssten, wenn man zu der früher üblichen Form der Besteuerung zurückkehrte.

Die bürokratische Belastung der Steuerzahler sprechen Sie an. Die Abschaffung wäre ein großes Problem auch für die Finanzämter, weil wir wieder in großem Umfang Kapitalerträge in der Steuererklärung hätten, die geprüft werden müssten. Auch für die Kreditinstitute gäbe es eine erhebliche Umstellung.

(Christian Grascha [FDP]: Dann müssten Sie ja zustimmen, Herr Mi- nister!)

Es gibt also viele Punkte, die hier zu bedenken und zu entscheiden sind, bevor man weitergeht, und das Ganze natürlich unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit. Das ist hier schon angesprochen worden. Fundamental für unser Steuersystem ist der Grundgedanke der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das haben wir bei der Abgeltungssteuer nicht. Deswegen ist ein sensibler Umgang mit dieser Fragestellung angebracht.

Herr Minister, lassen Sie eine Frage des Kollegen Grascha zu?

Gern.

Bitte, Herr Kollege!

Herr Minister, ich habe gehört, dass es nach Ihrer Argumentation erstens für die allermeisten Sparer eine Steuererhöhung ist. Das haben Sie eben gerade noch einmal gesagt. Zweitens haben Sie gesagt, es wäre mehr Bürokratie für die Finanzbehörden. Würden Sie denn, wenn Sie heute abstimmen könnten, für unseren Antrag stimmen? Habe ich das richtig verstanden?

Herr Grascha, wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass es für die allermeisten Sparer mit einem entsprechend hohen Kapitaleinkommen eine Steuererhöhung wäre. Das ist schon einmal ein erheblicher Unterschied.

(Christian Grascha [FDP]: Das haben Sie eben nicht gesagt!)

Das Zweiten ist - ich dachte, das hätte ich hinreichend ausgeführt -: Die Sache ist nicht entscheidungsreif. Deswegen muss Ihr Antrag abgelehnt werden. Herr Lechner hat das umgedreht. Herr Lechner, Sie haben das umgedreht und behauptet, es würde zu beschließen sein, die Abgeltungssteuer abzuschaffen. Nein, mit dem Antrag der FDP ist zu beschließen, diese Form der Steuer dauerhaft beizubehalten. Das ist doch der Kern des Antrags. Er besteht doch nur aus einem Satz. So schwierig ist das doch nicht. Das jetzt zu entscheiden, ist falsch.

(Sebastian Lechner [CDU]: Nein! Es ist richtig! - Christian Grascha [FDP]: Aber Sie müssen doch eine Position dazu haben!)

Es ist falsch, Herr Lechner. Das haben Sie selbst ausgiebig ausgeführt.

(Beifall bei der SPD - Sebastian Lechner [CDU]: Es ist falsch, es jetzt zu entscheiden! Da sind wir uns ei- nig!)

Dann stimmen Sie doch mit uns, lehnen den Antrag ab, und in zwei Jahren, wenn dann der internationale Datenaustausch vernünftig läuft, werden wir über dieses Thema erneut reden.

Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Sebastian Lechner [CDU]: Dann hätten Sie einen anderen Be- schluss fassen müssen!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließe.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4953 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Prävention und Intervention gegen Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit - ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4541 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/5140 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5186 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5195

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte sehr!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Naziparolen im Stadtbild, Brandsätze auf Wohnhäuser, Mordaufrufe im Internet: Was wir momentan erleben, ist ein dramatischer Anstieg von Hass und rechter Gewalt.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen auch, dass die extreme Rechte und ihr gewaltbereites Potenzial sowie ihr hasserfülltes und provozierendes Auftreten nicht erst ein Phänomen der letzten Monate sind. Niedersachsen hatte schon

immer organisierte gewaltbereite Nazistrukturen, und schon immer stellten die Kameradschaften, Aktionsgruppen und Parteien eine Bedrohung für unsere offene und demokratische Gesellschaft dar, aber nicht nur für diese abstrakt, sondern auch ganz konkret für Betroffene von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Das sind Betroffene von Diskriminierung und Gewalt, die bereits viel zu oft in unserem Land keine Hilfe erhalten haben.

Schon so oft haben wir in diesem Haus zu eben diesem Thema interfraktionell gemeinsam Resolutionen verabschiedet. Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne die Entwicklung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus vereinbart.

(Frauke Heiligenstadt [SPD] und Axel Brammer [SPD] führen ein Gespräch)