Protocol of the Session on February 17, 2016

Das 1994 von Rot-Grün verabschiedete NGG war lange auf eine reine Frauenförderung fokussiert.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Frau Joumaah! - Ich finde, auch die Kollegin Frau Joumaah hat Ihre Aufmerk

samkeit verdient. Wir werden erst fortfahren, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Das gilt auch für die Beratungen, die am Rande des Plenums stattfinden. - Bitte, Frau Kollegin!

Vielen Dank.

Das mit der Frauenförderung verfolgte Ziel, Frauen und Männer innerhalb einer Organisation oder innerhalb eines Bereiches gleichzustellen, setzt regelmäßig eine direkte Bevorzugung von Frauen voraus - was auf große Akzeptanzprobleme bei den direkt und indirekt davon betroffenen Männern stößt.

Eine reine Frauenförderungsstrategie ist in vielerlei Hinsicht problematisch.

(Elke Twesten [GRÜNE]: Ich dachte, Sie sind Frauenpolitikerin, Frau Joumaah!)

Sie beseitigt nicht die strukturellen Ungleichheiten mit Blick auf Männer und Frauen, sondern verteilt lediglich Ressourcen um. Sie basiert auf einem Defizitmodell und stößt daher auch bei Frauen, die keine Defizite in diesem Bereich empfinden, auf Akzeptanzprobleme. Sie zementiert das Selbst- und Fremdbild, nach dem die Verantwortung für die Familie traditionell bei den Frauen liegt, weil sie lediglich versucht, die damit verbundenen Karrierenachteile auszugleichen. Durch die kollektive Förderung von Frauen mithilfe korrigierender Programme lassen sich aber nicht die Folgen struktureller Defizite beseitigen.

Meine Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Antrag von Gender Mainstreaming und kommen dann mit einer Frauenquote. Das ist monokausal gedacht und ein Griff in die gleichstellungspolitische Mottenkiste.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Gender Mainstreaming hat den Anspruch, durch eine Veränderung der Strukturen die Geschlechterverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung grundlegend neu zu gestalten. Dazu muss man aber die Organisationskultur mit dem Ziel der Chancengleichheit verändern.

Mit unserer Novelle des NGG haben wir 2011 genau diesen Ansatz ins Gesetz geschrieben: Die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit soll seitdem Frauen und Männer gleichermaßen ermöglicht werden. Und: Auch Männer können das

nach einem Gleichstellungsplan zu fördernde Geschlecht sein.

Diese veränderte Sichtweise auf Männer und Frauen entspricht genau der Intention des Gender Mainstreaming, das nicht von vornherein ein „Women-Mainstreaming“ sein sollte. Allerdings wird Gender Mainstreaming immer noch viel zu häufig als reines Frauenförderkonzept wahrgenommen. Dass sich das Konzept ausdrücklich auch auf Männer bezieht, ist kaum bekannt - offenbar auch bei Ihnen nicht.

(Dr. Thela Wernstedt [SPD]: Oh doch!)

Dies ist umso bedauerlicher, als Männer wegen ihrer bislang noch deutlichen Überrepräsentanz in den Spitzenpositionen der öffentlichen Verwaltung eigentlich die maßgeblichen Akteure bei der Umsetzung des Konzepts sein müssten. Sie sind es aber nicht, weil sie sich mit dieser Aufgabe nicht identifizieren. Es ist daher eine logische Konsequenz, dass die politischen Bemühungen unbedingt in die Richtung einer stärkeren Einbeziehung der Männer bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming gehen müssen. Denn auch Männer haben durch die Beibehaltung ihrer traditionellen Geschlechterrolle Nachteile, die auch von Frauen als solche wahrgenommen werden. Beispielsweise müssen sich Männer mit Führungsaufgaben als aktive Väter „outen“, wenn sie Teilzeitarbeit anstreben oder gar Vaterschaftsurlaub nehmen wollen. Solche Ansinnen stoßen bei der ganz überwiegenden Zahl männlicher Führungskräfte immer noch auf Unverständnis.

Meine Damen und Herren, einen weiteren Aspekt beschreiben Sie in Ihrem Antrag zutreffend, Sie ziehen aber die falschen Schlussfolgerungen daraus: die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen. Frauen sind in der öffentlichen Verwaltung zwar in der Überzahl; jedoch sind die Organisationen und Arbeitsbedingungen häufig noch männlich geprägt - vor allem in der Führungsebene.

Zunächst muss durch Loyalität, Engagement, Verfügbarkeit und Belastbarkeit bewiesen werden, dass man in den Führungskreis passt. Alle Personen, die ihre Zeit nicht unbegrenzt zur Verfügung stellen können oder wollen, passen nicht in diesen Kreis. Das ist es, was häufig den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen verhindert.

Meine Damen und Herren, eine familienfreundliche Organisationskultur - das ist es, woran Sie arbeiten müssen. Das werden Sie nicht durch eine Frauen

quote erreichen, sondern das werden Sie nur erreichen, wenn es Ihnen gelingt, die Männer auf dem Weg mitzunehmen. Lassen Sie das Gesetz also lieber so, wie es ist, und reden Sie mit den Männern!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Elke Twesten [GRÜNE]: Es geht um eine landesweite Quote, nicht um eine Frauenquote!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Joumaah. - Jetzt hat für die SPD-Fraktion Frau Dr. Wernstedt das Wort. - Ich darf Sie alle noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten. - Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Politik zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gleicht dem Bohren sehr dicker Bretter: Es dauert lange und ist ausgesprochen mühsam.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ein kurzer Blick in die Vergangenheit lehrt, dass z. B. die Durchsetzung des Frauenwahlrechtes ein langer und brutaler Kampf gewesen ist. Eine markante Frau in diesem Kampf war Olympe de Gouges, die 1793 mit 45 Jahren, nachdem sie zwei Jahre zuvor die Schrift „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ verfasst hatte, hingerichtet wurde. Es ging eben damals um männliche Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, nicht um weibliche. Und Frauen, die diese einforderten, wurden umgebracht.

Aufzuhalten war diese Forderung aber nicht. 1810 beginnt in England der Kampf für das Frauen- und Arbeiterwahlrecht. Die politische Bewegung des Vormärz in Deutschland bringt die Gründung vieler Frauenvereine mit sich. In den USA beginnt die Frauenstimmrechtsbewegung in den 1840er-Jahren, die 1869 mit dem Frauenwahlrecht in Wyoming erste Erfolge hat.

In Europa führen die Finnen 1906 das Frauenwahlrecht ein. Die deutschen Frauen können nach der Konstituierung der Weimarer Republik, seit 1918, wählen. Wie schwer dieser Kampf war, zeigt in diesen Tagen der Film „Sufragetten“. In Liechtenstein ist es Frauen übrigens erst seit 1984 erlaubt, zu wählen. Und Kuwait hat den Frauen das 1999

gewährte Wahlrecht zwei Jahre später wieder entzogen.

So ist auf Deutschland und Europa bezogen ein politischer Prozess, der 1791 begann, erst 1918, also nach 127 Jahren, erfolgreich gewesen.

Betrachten wir die faktische Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, die 1949 im Artikel 3 unseres Grundgesetzes festgelegt wurde, sehen wir Ähnliches. Es dauert, bis ein solch schöner Grundsatz in den einzelnen Gesetzbüchern durchbuchstabiert ist.

Erst 1961 wurden die Rechte der Frau bei einer Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe gestärkt. 1974 wird der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten durch die Fristenlösung straffrei gestellt, und erst 1977 wird das Familienrecht so geändert, dass die Hausfrauenehe gekippt wird und Frauen selbst entscheiden können, ob sie berufstätig sein wollen oder nicht.

Erst seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar, und erst in diesen Tagen hat die CDU im Bund den Widerstand gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes aufgegeben, sodass bald „Nein heißt nein!“ verwirklicht wird.

Wir sind in 2016 im 67. Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes. So gesehen, ist die Entwicklung in Niedersachsen seit Einführung der Gleichstellungsbeauftragten nicht so schlecht. Immerhin gibt es die erst seit rund 20 Jahren. Dennoch muss jede Regelung nach einer Anzahl von Jahren überdacht und gegebenenfalls verändert werden.

Gemessen an der Zahl gut qualifizierter und leistungsbereiter Frauen, ist die Zahl von weiblichen Führungskräften im öffentlichen Dienst zu niedrig. Beim Marsch in die Berufe und Institutionen ist seit den 1990er-Jahren viel erreicht worden, aber es zeigen sich nach wie vor strukturelle Benachteiligungen. Ich betone - wie schon in meiner Rede im letzten Plenum -: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben großen Respekt vor individuellen Entscheidungen von Männern und Frauen zu ihrer Lebensplanung. Wenn ein Paar entscheidet, dass die Frau oder der Mann vorübergehend oder dauerhaft zu Hause bleibt, um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern, hat das niemand zu kritisieren oder zu kommentieren.

(Zustimmung von Astrid Vockert [CDU])

Das zu entschieden, liegt in der Freiheit der Menschen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Paare sollten aber nicht entscheiden müssen, dass die Frau zu Hause bleibt, weil keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder da sind und die Frau, wenn sie denn arbeitet, den Lebensunterhalt der Familie nicht sicherstellen kann. Denn hierbei handelt es sich um strukturelle Fragen. Hier muss politisch etwas geändert werden, damit freie Entscheidungen überhaupt erst möglich werden.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Noch etwas ist wichtig: Männer und Frauen sind nicht nur Eltern. Manche Menschen wollen keine Kinder, oder sie bleiben ihnen aus unterschiedlichen Gründen verwehrt. Auch Frauen, die nicht Mütter sind, sind nach wie vor im öffentlichen Dienst in vieler Hinsicht benachteiligt.

Dahin zielen unser Entschließungsantrag zur Novelle des NGG und unsere Forderungen nach öffentlicher Ausschreibung von Stellen, Verpflichtung von Führungskräften zur Fortbildung unter Berücksichtigung des Auftrages, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, Aufstockung der Arbeitszeit nach gewünschter Teilzeitphase und kritischer Betrachtung von Beurteilungen für Beförderungen.

Die Beurteilungen beim Aufstieg müssen überarbeitet werden, um benachteiligende Beobachtungs- und Bewertungselemente zu erkennen und zu ändern. Grundsätzlich sollte alles Verwaltungshandeln in regelmäßigen Abständen auf die Ergebnisse hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

(Elke Twesten [GRÜNE]: Genau das ist Gender Mainstreaming!)

So regen wir nicht nur mehr Gleichstellung zwischen Mann und Frau an, sondern gleichzeitig auch eine Weiterentwicklung unserer Verwaltungen.

Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten muss ebenfalls anders werden. Das ist im letzten Plenum schon beschrieben worden. Gleichstellungsbeauftragte haben eine genuin politische Funktion im Verwaltungshandeln. Sie sind der Stachel im Fleisch. Sie sollen unbequem sein. Sie sollen nerven und die Auseinandersetzung suchen. Sie sollen sich einbringen in eine Neuausrichtung des Verwaltungshandelns, hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

1994 ist gesetzlich festgeschrieben worden, dass Gleichstellung ein Verfassungsauftrag ist. Daher sind Vorgesetzte in der Pflicht, dies umzusetzen und zu begründen, wenn dieser Auftrag nur unzureichend erfüllt wurde.

Die vielen einzelnen Forderungen spiegeln die Niederungen der Ebene. Inzwischen wissen wir mehr darüber, welche Umstände, Haltungen und Widerstände zu überwinden sind, um Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu verwirklichen.

Der Entschließungsantrag unterstreicht und unterstützt politisch die Landesregierung bei der Umsetzung der Koalitionsvorhaben.

Wir haben im Ausschuss intensiv diskutiert, ob ein von allen Fraktionen getragener Antrag möglich ist. Aber es hat sich gezeigt, dass die zugrunde liegenden Männer- und Frauenbilder doch zu unterschiedlich sind, um hier zusammenzukommen. Das ist schade, aber realistisch. So stimmen wir heute mit unserer Mehrheit ab.