Protocol of the Session on January 22, 2016

Kapitel 03 03: Für die Betreuung der IuK-Technik der zusätzlichen Arbeitsplätze durch IT.N sind 57 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren hiervon noch keine Mittel abgeflossen. Die Mittel werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Kapitel 03 20: Für durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen begründete erweiterte polizeiliche Einsatzmaßnahmen wurden 2,539 Millionen Euro für Mehrarbeitsvergütungen von Beamtinnen und Beamten zusätzlich zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren von diesen 2,539 Millionen Euro 2,437 Millionen Euro verausgabt. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 102 000 Euro werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Für den Anstieg des Geschäftsbedarfs, zusätzliche Einrichtungsgegenstände, Erstausstattungen zusätzlichen Personals, Körperschutzausstattungen und Ausgaben im Bereich Kraftfahrzeuge und Führungs- und Einsatzmittel für das zusätzliche Personal wurden weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 228 000 Euro zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren von den 228 000 Euro 189 000 Euro verausgabt. Die verbleibenden 39 000 Euro werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Kapitel 03 26: Das Land zahlt den Gemeinden aufgrund der erheblich gestiegenen Flüchtlingszahlen eine Vorauszahlung auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr, um damit die Folgen der zeitverzögerten Erstattung aufzufangen.

Die Zahlung der mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 in Höhe von 250 Millionen Euro bereitgestellten Vorauszahlung für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte am 27. November 2015.

Kapitel 03 28: Wegen des in 2015 nicht vorhersehbaren massiven Anstiegs der Flüchtlingszahlen mussten erhebliche Mittel zur Stärkung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bereitgestellt werden.

Neben der schon dargestellten Stärkung bei den Personalmitteln schlägt hier insbesondere der Anstieg bei den sächlichen Verwaltungsausgaben zu Buche. Von den im Kapitel der Landesaufnahmebehörde mit dem 2. Nachtrag bereitgestellten 129,083 Millionen Euro entfallen nur 1,58 Millionen Euro auf den Personalbereich.

114,203 Millionen Euro betreffen die sächlichen Verwaltungsausgaben und hier mit 106,013 Millionen Euro überwiegend den Bereich der nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben.

In diesem Bereich, meine Damen und Herren, ist der Mehrbedarf für die Versorgung und Betreuung in Notunterkünften durch Hilfsorganisationen, Eingangsuntersuchungen, erhöhte Krankheits- und Verpflegungskosten, Betreuung an den zusätzlichen Unterkünften, Aufstockung des Küchen- und Wachpersonals und für Mitarbeiter von Leiharbeitsfirmen abgebildet.

Ein weiterer erheblicher Posten betrifft mit 13 Millionen Euro die während des Aufenthalts in der Landesaufnahmebehörde einschließlich der Außenstellen als Taschengeld zu zahlenden Sozialleistungen.

Insgesamt wurden 127,503 Millionen Euro an Betriebskosten und Sachmitteln zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren hiervon 123,703 Millionen Euro verausgabt. Die nicht gebundenen 3,8 Millionen Euro werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

So weit das Innenministerium.

Nun kommt das Finanzministerium:

Kapitel 04 10: Von den 2,058 Millionen Euro, die für die Beauftragung von Sonderfachleuten und externen Gutachtern und Planern zur Verfügung gestellt wurden, waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 rund 1,197 Millionen Euro abgeflossen.

Weitere rund 1,399 Millionen Euro wurden durch Rechtsverpflichtungen gebunden, wobei der die

bereitgestellten zusätzlichen Mittel übersteigende Betrag von rund 538 800 Euro durch Minderausgaben bei anderen Titeln gedeckt wurde.

Nun zum Kapitel 51 34 im Einzelplan 13: Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren dem „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden“ - das war der Name des Sondervermögens - in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben 70 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zugeführt.

Von den dem Sondervermögen zugeführten 70 Millionen Euro waren in der Titelgruppe 64 rund 3,692 Millionen Euro zum Stichtag 31. Dezember 2015 abgeflossen, da Bau- und Planungsleistungen erst nach Erbringung der Leistungen bezahlt werden.

Der vollständige Mittelabfluss benötigt einen zeitlichen Nachlauf für Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Schlussrechnung.

Ich komme zum Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:

Kapitel 05 02 und 05 03: Für die Stärkung der Flüchtlingssozialarbeit wurden insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 150 000 Euro wurden zur Stärkung der Förderung eines Psychosozialen Zentrums für traumatisierte Flüchtlinge in Kapitel 05 02 veranschlagt.

Mit Antrag vom 2. Dezember 2015 hat das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge für den Zeitraum vom 7. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2016 für das Projekt „Kurzfristiger Ausbau dezentraler Angebote für traumatisierte Flüchtlinge“ - so heißt das Projekt - die Gewährung einer Zuwendung von 150 000 Euro beantragt. Am 15. Dezember 2015 erging der Bewilligungsbescheid. Ein Teilbetrag in Höhe von 15 000 Euro wurde bereits am 15. Dezember 2015 abgerufen.

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 135 000 Euro werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet. Von einem vollständigen Abruf der bewilligten Mittel bis zum Ende des Projektzeitraums wird ausgegangen.

850 000 Euro wurden im Kapitel 05 03 für die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt veranschlagt. Diese Mittel sind mit Zuwendungsbescheid gebunden, zum Stichtag 31. Dezember 2015 jedoch noch nicht abgeflossen. Der Zuwendungsnehmer hat

noch keine Landesmittel angefordert. Die geförderte Maßnahme erstreckt sich bis Ende 2016.

Insgesamt 4 Millionen Euro wurden im Kapitel 05 03 für die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie Integration sowie der Richtlinie Demokratie und Toleranz zur Verfügung gestellt. Davon sind rund 3,703 Millionen Euro durch entsprechende Zuwendungsbescheide gebunden. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren hiervon 115 818,33 Euro verausgabt. Mithin konnten 297 190,86 Euro nicht gebunden werden.

Im Kapitel 05 72 finden wir Folgendes: Da das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015 in Kraft getreten ist, wurden für den erwarteten Aufwuchs der an die Kommunen gemäß § 89 d SGB VIII zu zahlenden Erstattungen für die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe vorsorglich 10 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Kommunen haben den ihnen zustehenden gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch zum Stichtag 31. Dezember 2015 beim Land Niedersachsen noch nicht geltend gemacht. Der Erstattungsanspruch der kommunalen Ebene für das Haushaltsjahr 2015 bleibt jedoch davon unberührt.

Kapitel 05 73: Für die Förderung ehrenamtlicher Hilfe wurde 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden 900 000 Euro für die Erstattung von Ausgaben, die Freiwilligen im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten bei der Flüchtlingsbetreuung entstehen, vorgesehen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren in diesem Zusammenhang Bewilligungsbescheide in Höhe von rund 900 000 Euro ergangen. Das Ende des Bewilligungszeitraums wurde auf den 31. Dezember 2016 festgelegt.

Die verbliebenen 100 000 Euro wurden für den Erwerb von Lehrbüchern verwendet. Diese Lehrbücher sollen in der Flüchtlingshilfe im Bereich Sprachvermittlung engagierten Freiwilligen zur Verfügung gestellt werden. Die Bestellung der Bücher durch MS erfolgte am 4. Dezember 2015. Die Auslieferung ist ab Mitte Januar 2016 vorgesehen. Die nicht ausgeschöpften Mittel werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Nun komme ich zum Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur:

Kapitel 06 80: Für die Förderung des Spracherwerbs von Flüchtlingen wurden insgesamt 5 Mil

lionen Euro ausgebracht. Mit den veranschlagten 5 Millionen Euro sollen insgesamt 685 Maßnahmen gefördert werden.

Die Zuwendungsbescheide sind über die gesamte Fördersumme erteilt. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 1,670 Millionen Euro verausgabt. Der Restbetrag in Höhe von 3,33 Millionen Euro ist vollständig gebunden, da die Erwachsenenbildungseinrichtungen entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten haben. Die nicht ausgeschöpften Mittel werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Kultusministerium:

Für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 und auf die Vorbemerkungen. Der Mittelabfluss wird nicht gesondert ausgewiesen, da die für den Kultushaushalt zusätzlich bereitgestellten Mittel ausschließlich Bestandteil des Personalkostenbudgets sind.

Niedersächsisches Justizministerium:

Kapitel 11 16 bis 11 18: Wegen des Anstiegs der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in den Kapiteln der Gerichtsbezirke der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg die Ansätze für die Entschädigungen in Vormundschaftsverfahren um insgesamt 1,5 Millionen Euro erhöht worden.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE] - Heiner Schönecke [CDU]: Vereinzelter Applaus! - Weitere Zurufe)

- Herr Winkelmann, 1,5 Millionen!

Diese 1,5 Millionen Euro waren bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 vollständig verausgabt.

Nun, meine Damen und Herren, komme ich - - -

(Reinhold Hilbers [CDU]: Zum Schluss!)

- Nein, nein, zu Frage 3!

(Heiterkeit)

Das ist die Frage aller Fragen. Ich weiß nicht, ob Sie die Antwort auf die Frage aller Fragen kennen. Per Anhalter durch die Galaxis ist das.

(Jens Nacke [CDU]: Die Antwort ist „63“!)

- Nein, 42. Nach meiner Erinnerung.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD)

Wer das noch nicht gelesen hat - sehr empfehlenswert! Man muss Humor haben. Das ist nicht für jedermann geeignet.