(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD - Gerd Ludwig Will [SPD]: Tatä, tatä! - Detlef Tanke [SPD]: Rosenmontag kommt doch erst noch! - Weitere Zurufe - Unruhe)
- Aber erst dann, Herr Kollege, wenn Ruhe eingekehrt ist. Offenbar gibt es noch das Bedürfnis zu kommentieren.
(Detlef Tanke [SPD]: Das war wirklich schön! - Wiard Siebels [SPD]: Wir wollen lieber den Winkelmann noch einmal hören! - Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Detlef Tanke [SPD] - zu Helge Lim- burg [GRÜNE], der am Redepult war- tet -: Entschuldigung, Helge!)
(Jens Nacke [CDU]: Das Haus ist ein klein bisschen albern, aber nur auf der einen Seite! - Heiner Schönecke [CDU] - zu Helge Limburg [GRÜNE] -: Wird das jetzt hier eine Yoga- Stunde?)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schönecke, auf jeden Fall habe ich Ahnung von Justiz, ganz im Gegensatz zu Herrn Kollegen Hilbers und offensichtlich zu großen Teilen der CDUFraktion, Herr Schönecke.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Hilbers meinen Respekt dafür ausdrücken, dass er den Mut hatte, in dieser Situation hier nach vorne zu gehen, diese Rede zu halten und tatsächlich noch einmal in aller Klarheit das mitzuteilen, was die CDU-Fraktion im Justizhaushalt im vergangenen Jahr vorhatte. Das war entlarvend, Herr Kollege Hilbers!
Sie wollten bei den Entschädigungen der beigeordneten Anwälte kürzen. - Das passt überhaupt nicht mit dem überein, was Herr Winkelmann über die Bedeutung der Anwaltschaft gesagt hat.
Sie wollten bei der Entschädigung der Gerichtsvollzieher kürzen. - Das passt nicht mit dem überein, was Herr Kollege Winkelmann an der Ausstattung der Gerichtsvollzieher kritisiert hat.
Sie wollten bei den Zeugenentschädigungen kürzen. - Meine Damen und Herren, sollen denn die Gerichte nach Kassenlage entscheiden, welche Zeugen sie laden, weil die CDU-Fraktion ihnen die Mittel aus dem Haushaltsplan streicht? - Das kann doch nicht Justizpolitik im Jahr 2016 sein!
Rot-Grün hat in der Tat notwendige Puffer- und Prognoseentscheidungen für das kommende Jahr gestellt. Das ist notwendig, wenn wir es mit der dritten Gewalt ernst meinen. Herr Kollege Winkelmann, hören Sie sich die Reden von Herrn Kollegen Hilbers gut an! Lesen Sie sich durch, was Sie als CDU-Fraktion beantragt haben! Dann überlegen Sie, ob Sie diese Rede nicht doch noch einmal in der CDU-Fraktion halten und dort das erklären müssen, was Sie gerade versucht haben, RotGrün zu erklären!
Vielen Dank. - Wir fahren nun fort. Das Wort für die Landesregierung hat Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über den Impuls für das Modellvorhaben Südniedersachsen. Ich freue mich auch über das Bekenntnis des Hauses, dass wir in Niedersachsen eine ganz vorzügliche Justiz haben. Vielen Dank für dieses Lob!
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Trotz Ihrer Politik, nicht wegen Ihrer Politik!)
Die Politik kann sich indessen darauf nicht ausruhen und wird in Zukunft noch flexibler und innovativer sein müssen, wenn es darum geht, den Herausforderungen in dieser Gesellschaft zu begegnen. Eine dieser Herausforderungen ist der demografische Wandel. Das bedeutet nicht nur, dass es mehr ältere Menschen und weniger junge gibt, sondern bedeutet auch, dass die älteren Menschen aktiver sind, intensiver am Leben teilnehmen und völlig zu Recht entsprechende Forderungen stellen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten auch unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten ist meines Erachtens der richtige Weg, um in Zukunft ressourcensparend den Zugang zur Justiz in ganz Niedersachsen zu gewährleisten, auch und gerade wenn die Bevölkerung in einzelnen Landesteilen rückläufig ist.
Das Modellprojekt Südniedersachsen wird uns Gelegenheit bieten, eine solche Kooperation zwischen einem Sozialgericht und einem Amtsgericht zu erproben. Wir werden mit dem Sozialgericht Hildesheim und dem Amtsgericht Göttingen den Einstieg dazu machen. Es werden Gerichtstage des Sozialgerichts Hildesheim im Gebäude des Amtsgerichts Göttingen stattfinden. Das bedeutet, dass viele Angelegenheiten von Rechtsuchenden aus der Region Göttingen vor Ort verhandelt werden können.
Die Gerichtstage werden durch das Angebot einer Rechtsantragsstelle flankiert werden. In der Rechtsantragstelle können mündliche Anträge zu Protokoll gegeben werden. Das ist für viele Menschen, die sich eine schriftliche Kommunikation selbst nicht zutrauen, eine wichtige Angelegenheit. Sie wirkt allerdings - das wissen wir aus unserer
langjährigen Erfahrung - nur lokal. Wir wissen, Rechtsantragsstellen werden von den Menschen aufgesucht, die tatsächlich am Standort des Gerichts wohnen. Eine sozialgerichtliche Rechtsantragsstelle am Amtsgericht Göttingen kommt also 1 : 1 den Menschen in Göttingen und in der Umgebung zugute.
Es liegt auf der Hand, dass Ansprechpartner für die Grundversorgung mit Justizdienstleistungen die Amtsgerichte sind. Die 80 niedersächsischen Amtsgerichte sind die Justiz vor Ort. Sie sind gut erreichbar, und sie sind in den Regionen verwurzelt. Für die Bürger in der Fläche ist ihr Gericht das Amtsgericht. Es steht für die Justiz als Ganzes.
Vom Modellvorhaben Südniedersachsen werden nicht nur die Menschen in der Region etwas haben, sondern nach meiner festen Überzeugung auch das Sozialgericht in Hildesheim und das Amtsgericht in Göttingen. Ich bin davon überzeugt, alle werden profitieren. Wir werden uns das im Verlauf des nächsten Jahres sehr genau ansehen und hoffentlich auf andere Bereiche übertragen können.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung nach § 76 aufrufen. Zunächst Frau Kollegin Wahlmann, bitte! Ich setze voraus, dass Ihnen der Inhalt des Paragrafen bekannt ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung von Herrn Winkelmann, dass ich - - -
- Das ist eine persönliche Erklärung. Ich habe die Wortmeldung als solche für eine persönliche Erklärung abgegeben.
Moment, bitte! - Herr Grascha, ich habe gesagt: zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung. Da diese Ihnen sehr vertraut ist, wissen Sie, dass Frau Wahlmann genau das tut, was Sie befugt ist zu tun.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung des Kollegen Winkelmann, dass ich der niedersächsischen Justiz eine hervorragende Arbeit absprechen würde. Das Gegenteil habe ich getan.
Ich habe mehrfach betont, dass wir als rot-grüne Mehrheit in diesem Hause das Engagement der Richterinnen und Richter, die schon jetzt auswärtige Gerichtstage abhalten - und zwar nicht nur am Sozialgericht Hildesheim, sondern quer durch mehrere Fachgerichtsbarkeiten und in unterschiedlichen Regionen - ausdrücklich unterstützen und uns bei den beteiligten Richterinnen und Richtern ausdrücklich bedanken.
Von daher weise ich zurück, dass ich mangelndes Engagement oder keine gute Arbeit unterstellt hätte. Im Gegenteil, ich halte diese Richterinnen und Richter für sehr gut ausgebildet, hoch qualifiziert, fachlich versiert und sehr engagiert. Da ich weiß, dass auch Sie eine persönliche Bemerkung abgeben möchten, haben Sie jetzt die Gelegenheit, das richtigzustellen.
Zunächst möchte ich Frau Kollegin Wahlmann für ihren Beitrag danken und dann Ihnen, Herr Winkelmann, nach § 76 der Geschäftsordnung das Wort erteilen. Bitte, Herr Winkelmann!
Liebe Frau Präsidentin! Da Sie von zwei Wortbeiträgen gesprochen hatten, hatte ich geglaubt, ich sei, um das Mittagessen nicht noch weiter zu verzögern, bereits von Ihnen aufgefordert.
Liebe Kollegin Wahlmann, einer Richtigstellung von meiner Seite bedarf es nicht; denn wir beide sind nicht uneinig. Wenn Sie im Wortprotokoll, das über die heutige Veranstaltung