In Theorie und Praxis wird aber weiter differenziert. Eine geläufige Definition unterscheidet die primäre, sekundäre und tertiäre Prävention. Das ist eine wichtige Unterscheidung, wenn man später weiter gegenüber anderen Institutionen abgrenzen will.
Die primäre Prävention zielt darauf ab, den allgemeinen Entstehungsbedingungen von Kriminalität in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Hierzu zählen z. B. Maßnahmen zur Wertevermittlung und - immer wieder angesprochen und besonders wichtig - die Einübung gewaltfreier Konfliktlösungen in Kindergärten und Schulen.
Die sekundäre Prävention versucht, Tatgelegenheiten zu verändern. So können technische oder bauliche Maßnahmen wie Wegfahrsperren oder einbruchhemmende Fenster dazu beitragen, tatfördernde Situationen gezielt zu reduzieren.
Die tertiäre Prävention beschäftigt sich mit Maßnahmen, die eine erneute Straffälligkeit verhindern können. Dazu gehört z. B. die Ausstiegshilfe für Rechtsextreme, auf die ich später noch näher eingehen werde.
Meine Damen und Herren, Mitte der 90er-Jahre gab es unter Fachleuten einen großen Konsens, dass präventive Bemühungen vor allen Dingen auf der kommunalen Ebene verankert werden müssen. So zeigten sich die diffusen Kriminalitätsängste der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich vor Ort. Genau dort muss die Vorbeugung auch ansetzen.
Selbstverständlich war das Thema Kriminalprävention für die Kommunen schon damals kein völliges Neuland. Städte und Gemeinden haben sich immer um Kinder, Jugendliche und Familien gekümmert. Aber jetzt ging es darum, Gesamtstrategien zu entwickeln und ein Zusammenspiel u. a. von Polizei, Schulen, Kindergärten, Jugendhilfe, Vereinen und Verbänden zu entwickeln und diese dann umzusetzen. Das waren Institutionen, die bis dahin - wir denken an das Jahr 1995 zurück - durchaus miteinander gefremdelt haben. So war die Polizei früher in vielen Schulen nicht so richtig gern gesehen. Das hat sich durch die kommunale Präventionsarbeit nachdrücklich verändert.
Die Niedersächsische Landesregierung wusste, dass es Erfolge nur dann geben würde, wenn die Kommunen beim Aufbau eines flächendeckenden Präventionsnetzes nicht alleingelassen würden. Der Landespräventionsrat wurde daher explizit als eigenständiges Beratungsorgan der Landesregierung und der Kommunen eingesetzt.
Wir blicken heute mit Stolz auf eine gute Präventionslandschaft in Niedersachsen, die vom Landespräventionsrat gefördert und weiterentwickelt wird.
Es sind heute exakt 198 kommunale Präventionsräte, die auf Landkreisebene, in den Städten, Gemeinden und teilweise sogar bis hinunter auf Stadtteilebene tätig sind. Ich freue mich, dass alle großen selbstständigen Städte, alle kreisfreien Städte sowie ein Großteil der selbstständigen Gemeinden über einen Präventionsrat verfügen. Derzeit richtet der Landespräventionsrat dabei sein Augenmerk besonders auf die Landkreise. Hier bündeln sich viele Kompetenzen und Zuständigkeiten. Deswegen sollen hier künftig noch mehr Präventionsgremien entstehen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen kommt ihnen eine besondere Mittlerfunktion zu.
Zum einen ist es die strikte Orientierung an tatsächlichen Problemlagen der Gemeinden, die zunehmend durch kriminologische Analysen unterstützt wird. Es ist die Übernahme der Verantwortung für die Kriminalprävention durch die Kommune, was insbesondere an der gelebten Haltung „Prävention ist Bürgermeisterpflicht“ deutlich wird. Es ist die professionelle Organisation mit einem hochrangig besetzten Lenkungsausschuss und einer professionell besetzten Geschäftsstelle. Es ist die konsequente Basisorientierung, die Orientierung an der Sache, das ressortübergreifende Handeln, die Einbindung vieler Fachleute sowie die hohe Bereitschaft zur Beteiligung von Ehrenamtlichen und last, but not least die Anbindung an den Landespräventionsrat Niedersachsen, der beratend tätig ist und Forderungen und Anregungen, die sich aus der kommunalen Arbeit ergeben, an die Landespolitik weiterleiten.
Es ist ein zentrales Ziel des Landespräventionsrats Niedersachsen, die Kriminalprävention auf kommunaler Ebene zu stärken. Wie kann man sich das vorstellen? - Im Wesentlichen fußt die Förderung der kommunalen Prävention auf vier Säulen: die fachliche Beratung, die Projektförderung, die Qualität und die Qualifizierung sowie die Entwicklung von geeigneten Instrumenten.
Die erste und wichtigste Säule ist die fachliche Beratung. Der Landespräventionsrat berät auf Anfrage jede Kommune, die sich hilfe- und ratsu
chend an die Geschäftsstelle wendet. Anlass können der Wunsch nach Gründung eines Präventionsrats, aber auch konkrete Probleme oder Konflikte sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln mit den anfragenden Kommunen - oft unter Beteiligung großer Akteursgruppen - Lösungen und Strukturen für die präventive Arbeit. Dieses Serviceangebot wird von den Kommunen außerordentlich geschätzt und nachgefragt. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieses Angebot jeder Kommune zur Verfügung steht und nicht nur denjenigen, die schon über einen Präventionsrat verfügen.
An alle Kommunen richtet sich zweitens auch das Förderprogramm des Landespräventionsrats. Es dient dem Zweck, innovative Präventionsprojekte in Kommunen zu fördern. Über die jeweiligen Förderungsschwerpunkte entscheidet der LPR-Vorstand in Vertretung aller Mitglieder.
Ich begrüße es sehr, dass die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung kürzlich dahin gehend ergänzt wurden, dass nunmehr auch bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden kann. Das ist ein großer Fortschritt. Sie wird die Umsetzung des Förderprogramms wesentlich erleichtern und es ermöglichen, vielen Ehrenamtlichen bei der Kriminalprävention in besonderer Weise Rechnung tragen zu können.
Ein dritter wichtiger Bereich ist die Förderung von Qualität und Qualifizierung; denn eine gute und sorgfältige Vorbereitung ist auch in der Kriminalprävention das A und O. Nur wenn Projekte systematisch geplant und durchgeführt werden, können sie auch systematisch evaluiert werden und haben auch nur dann den gewünschten Erfolg.
Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 2004 sind die Beccaria-Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte entwickelt worden. Sie sind eine Art Routenplaner zur besseren Planung, Durchführung und Überprüfung von Präventionsprojekten. In sieben Schritten weisen sie die optimale Route durch das Projekt und bieten so eine Hilfestellung in Sachen Projektmanagement für Praktikerinnen und Praktiker. Man kann sich im Internet über das Programm, das internationale Beachtung findet, in verschiedenen Sprachen informieren.
Meine Damen und Herren, wie in allen Bereichen setzt wirkungsvolle und nachhaltige Kriminalprävention spezifische Kompetenzen und Kenntnisse voraus. Niemandem ist das in die Wiege gelegt. Diese Kompetenzen und Kenntnisse vermittelt der LPR einerseits in Praxisseminaren und themenspezifischen Aus- und Fortbildungen und andererseits mit dem Beccaria-Qualifizierungsprogramm zur Fachkraft Kriminalprävention, einer eigenen Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahme.
Dieses Programm gehört seit vielen Jahren zum kontinuierlichen Angebot des LPR. Mit dieser Weiterbildung werden all jene erreicht, die im kriminalpräventiven Bereich tätig sind und ihre Kenntnisse in der Kriminologie, in der Kriminalprävention und im Projektmanagement vertiefen möchten. Der Nutzen für die Teilnehmenden besteht einerseits darin, die Sichtweise der anderen Professionen kennenzulernen, und andererseits darin, selbst praxisbezogenes Wissen zu erlangen.
Das Qualifizierungsprogramm ist ein Dauerbrenner. Die Nachfrage steigt weiter. Im Zeitraum 2008 bis 2015 wurden insgesamt 168 Fachkräfte für Kriminalprävention qualifiziert und zertifiziert.
Wie gesagt, Kriminalprävention kann man nicht von Natur aus. Wie jede andere qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit setzt sie Aus- und Fortbildung voraus. Sowohl das Beccaria-Qualifizierungsprogramm als auch die Beccaria-Standards stehen für mehr Qualität in der Kriminalprävention. Deswegen wurden sie auch mit dem „Meilenstein der Kriminalprävention“ ausgezeichnet. Die deutsche Stiftung Kriminalprävention würdigte die Initiative als Ausnahmeleistung für Deutschlands Entwicklung in der Kriminalprävention als besonders nachhaltig und zukunftsweisend.
Meine Damen und Herren, eine vierte wichtige Aufgabe des LPR ist die Entwicklung und Anwendung von Instrumenten, die eine wirksame und bedarfsgerechte kommunale Prävention voranbringen. Das sind die Onlinedatenbank „Grüne Liste Prävention“, das Steuerungsinstrument CTC („Communities That Care“) und der landesweite Schüler-Survey. Diese Instrumente sind in Niedersachsen entwickelt bzw. handhabbar gemacht worden und haben uns im bundesweiten Vergleich an die Präventionsspitze gesetzt.
Die Onlinedatenbank „Grüne Liste Prävention“ unterstützt die Förderung einer systematischen, aufeinander abgestimmten Präventionsstrategie speziell für die Kinder- und Jugendarbeit. Doch welche Maßnahmen und Programme hierbei Sinn machen, ist angesichts der wachsenden Flut von bunten Flyern auch von Experten kaum noch zu durchschauen. Nicht alle Maßnahmen und Projekte sind gleichermaßen gut und wirksam und gleichermaßen passend für die Situation vor Ort.
Der Landespräventionsrat hat deswegen als Serviceleistung und Orientierungshilfe bei der Auswahl wirksamer Präventionsprogramme eine Gesamtübersicht der evaluierten, also wissenschaftlich überprüften Präventionsprogramme vorgelegt, die online verfügbar ist. In der „Grünen Liste Prävention“ sind diese Informationen für alle frei verfügbar und stets aktuell zu finden - und sie werden nicht nur in Niedersachsen genutzt. Dort werden gegenwärtig 74 Präventionsprogramme vorgestellt. Sie bietet Präventionspraktikern eine konkrete und sehr einfache Auswahlhilfe zu wirksamen Programmen. Die können die Elternbildung betreffen, im Kindergarten, in der Schule, in der Freizeitgestaltung eingesetzt werden. Die Förderung von Erziehungskompetenzen von Eltern und die frühe Förderung von sozialen und emotionalen Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen stehen bei diesen Programmen im Vordergrund.
Es geht vor allen Dingen darum, sich bei den begrenzten Ressourcen, die uns bestens bekannt sind, auf der Ebene der Kommunen auf die Programme und Maßnahmen mit den besten Wirkungsnachweisen zu konzentrieren. Mit dieser Haltung erzielen wir insbesondere bei den Kommunen große Zustimmung.
Präventive Maßnahmen sollen aber nicht isoliert und unverbunden nebeneinanderstehen. Wie bereits eingangs ausgeführt, liegt der Sinn der Prävention in einer abgestimmten kommunalen Strategie, und nicht im Nebeneinander von Einzelmaßnahmen. Für die systematische Planung einer solchen lokalen Strategie bietet der Landespräventionsrat die in den USA entwickelte Strategie „Communities That Care“ (CTC) an. Diese wurde in Niedersachsen erstmals umgesetzt und den hiesigen Verhältnissen in der Bundesrepublik - speziell in Niedersachsen - angepasst.
Die Idee ist so einfach wie bestechend: Prävention soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, der
von Kommune zu Kommune verschieden sein kann. Um diesen Bedarf festzustellen, werden standardisierte Befragungen von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Die Kommune erhält so verlässliche Daten z. B. über das Ausmaß von Gewalt sowie Alkohol- und Drogenkonsum bei Jugendlichen. Wir erfahren so auch, wo wirksame Prävention ansetzen müsste, z. B. in der Familie, in Schulen oder im Umfeld der Jugendlichen.
Die Ergebnisse der Befragung helfen Kommunen, zu identifizieren, wo Aktivitäten verstärkt werden müssen, welche Ziele damit erreicht werden sollen und welche geeigneten Maßnahmen passgenau dann in der „Grünen Liste Prävention“ gefunden werden sollen. Eine regelmäßige Wiederholung der Schülerbefragung liefert Aussagen dazu, welche Maßnahmen wirklich erfolgreich gewesen sind.
Der Landespräventionsrat hat CTC zunächst in einer dreijährigen Pilotphase getestet. Seit 2013 steht die Methode allen Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, wir verfügen in Niedersachsen über das Wissen und das Know-how, die Prävention bei Kindern und Jugendlichen zielgerichtet und effektiv bei knappen Ressourcen an den richtigen Stellen einzusetzen. Dazu gehört neben dem eben schon geschilderten Programm auch die landesweite regelmäßige Schülerbefragung. Sie wurde in den Jahren 2013 und 2015 mit einem CTC-Fragebogen in einer landesweit repräsentativen Erhebung durchgeführt. Ein wissenschaftlicher Partner des LPR, die Universität Hildesheim, hat diese Befragung durchgeführt. Sie stand bisher nur den Teilnehmern am CTC-Programm zur Verfügung. Ab 2016 werden die Ergebnisse der Schülerbefragung allen zur Verfügung gestellt werden.
Es ist geplant, diese Befragung alle zwei Jahre zu wiederholen. Dadurch können wir Trends und Entwicklungen auf Landesebene besser erkennen und verlässliche Aussagen darüber treffen, wie sich die Gewalt und die Kriminalität unter Jugendlichen auch im Dunkelfeld, das nicht über polizeilich registrierte Kriminalität aufgeklärt werden kann, über Jahre entwickelt. Prioritäten für die Präventionspolitik auf der Landesebene und auf kommunaler Ebene können so in Zukunft noch zielgenauer gesetzt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zu Frage 2. Eine große Stärke der kommunalen Prävention ist ihre Nähe zu den vordringlichen Themen. Es sind die Städte und Gemeinden, die die gesellschaftlichen Entwicklungen zuerst spüren und damit umgehen müssen. Deutlich spürbar für die Kommunen ist derzeit ein sprunghafter Anstieg rechter Gewalt. Der Zusammenhang mit der hohen Zahl der Flüchtenden ist augenfällig. Er löst innerhalb der Gesellschaft Ängste und Fragen zu den Folgen für jeden Einzelnen aus. Die rechte Szene in Form von Organisationen, Parteien und lose vernetzten Einzelpersonen und Gruppen nutzt diese allgemeine Verunsicherung der Bevölkerung aus, um Ressentiments, Vorurteile und rechte Einstellungen salonfähig zu machen. Dies gilt im Besonderen im Bereich der Islamfeindlichkeit. Rechte Gruppierungen fördern so die Spaltung der Gesellschaft und gefährden das demokratische Miteinander verschiedener Religionen und Kulturen.
Meine Damen und Herren, das Wirken gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen ist ein zentrales Thema für die gesamtgesellschaftliche Prävention.
Dieser Aufgabe stellt sich der Arbeitsbereich Prävention von Rechtsextremismus im LPR mit verschiedenen Ansätzen und unter Nutzung von Landes- und Bundesressourcen seit dem Jahr 2004. Der LPR setzt bereits seit acht Jahren Mittel aus unterschiedlichen Bundesprogrammen für die Prävention in Niedersachsen ein. Seit 2015 partizipiert der Landespräventionsrat auch am Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Mit Unterstützung dieses Programms wurde im LPR ein sogenanntes Landes-Demokratiezentrum eingerichtet, dessen zentrale Aufgabe darin besteht, sich mit Demokratie und menschenfeindlichen Phänomenen in Niedersachsen auseinanderzusetzen. Dabei werden insgesamt vier Strategien verfolgt: Vernetzung, Information, Beratung und Qualitätssicherung.
Es ist eine aus der Sicht des Mittelgebers Bund begrüßenswerte Besonderheit des Landes-Demokratiezentrums, dass die Arbeitsschwerpunkte Prävention von Rechtsextremismus und gewaltorientiertem Salafismus interdisziplinär bearbeitet werden. Wie aus der dargestellten Entwicklung deutlich wird, ist das Zusammendenken beider Phänomene von zentraler Bedeutung. Das gilt im Beson
deren im Hinblick auf Islamfeindlichkeit. Da es sich im Bereich des gewaltorientierten Salafismus um das neuere Themenfeld handelt, kann dieses zusätzlich in langjährig schon bestehende kommunale Strukturen und Netzwerke eingebettet werden. So können beide Themen effizient und unter Vermeidung von Doppelstrukturen und -investitionen bearbeitet werden.
Die zentrale Strategie des Landespräventionsrats heißt Vernetzung. Demokratie- und menschenfeindliche Phänomene können nur durch eine starke Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren reduziert werden. Das bedeutet, dass das Landesdemokratiezentrum mit kommunalen Partnern zusammenarbeitet, ganz wie es der Zielsetzung des Landespräventionsrats entspricht. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und auf der Bundesebene bedeutsam, weil rechtsextreme Organisationen bekanntlich nicht nur landesbezogen tätig sind.
Um die Vernetzung auf Landesebene zu gewährleisten, hat der Arbeitsbereich Rechtsextremismus seit seiner Entstehung Gremien und Arbeitsgruppen gegründet und vernetzt. Es gibt ein dezentrales Beratungsnetzwerk, das sich momentan aus 50 Institutionen und Personen zusammensetzt. Es ist dynamisch und wird sich im Jahre 2016 kontinuierlich weiterentwickeln.
Daneben bilden die Partnerschaften für Demokratie die zentralen kommunalen Kooperationsstrukturen. Es handelt sich um 18 Partnerschaften für Demokratie in ganz Niedersachsen in Anlehnung an die lokalen Gegebenheiten und Problemlagen. Sie setzen dort konkrete abgestimmte Strategien um, und zweimal im Jahr treffen sie sich im Rahmen des Landespräventionsrats, um sich über aktuelle Entwicklungen abzusprechen.
Für das Landesdemokratiezentrum bieten diese Vernetzungstreffen die Chance, aktuelle Probleme, neue Projekte und Ideen auf lokaler Ebene wahrzunehmen und zu unterstützen. Auch hier zeigt sich abermals die gute Verbindung des Präventionsrats zu den niedersächsischen Kommunen und in die Zivilgesellschaft hinein.
Meine Damen und Herren, neben dem Handlungsansatz der Vernetzung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene bildet Information den zweiten zentralen Handlungsansatz, der durch das Landesprogramm PARC umgesetzt wird. Er be