Liebe Frau Pieper, Fallingbostel hat damit natürlich auch eine sehr gute Chance, dort Berücksichtigung zu finden.
Die gesundheitliche Versorgung ist ebenfalls sehr klar in unserem Blick. Ich will nur das Thema demografischer Wandel nennen und darauf hinweisen, wie wichtig eine gute und gesicherte Pflege als unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge ist.
Unser Hauptproblem ist bereits - und wird es zunehmend werden - der Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich der ambulanten Pflege. Deshalb stellen wir für die Stärkung der ambulanten Dienste im ländlichen Raum zusätzlich zu den Mitteln in Höhe von 44,1 Millionen Euro weitere 6,3 Millionen Euro zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum zur Verfügung.
Krankenhausversorgung ist für die Landesregierung ein weiterer zentraler Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb werden wir uns gezielt für die Förderung weiterer Krankenhausprojekte einsetzen, um eine zukunftsfeste, hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen zu können. Das Land hat 120 Millionen Euro, einen Verpflichtungsrahmen für drei Jahre in Höhe von 360 Millionen Euro zur Verfügung, darüber hinaus den Strukturfonds, 47 Millionen Euro vom Bund und 47 Millionen Euro von uns, also weitere 94 Millionen Euro, und für die Förderung der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter und kleiner baulicher Maßnahmen weitere 115 Millionen Euro.
Im kommenden Jahr wird Niedersachsen den Vorsitz der 26. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister übernehmen. Wir werden uns folgende Schwerpunkte setzen: Zum einen geht es um die Haltung junger Frauen und Männer zur Gleichstellungspolitik. Zum anderen wollen wir uns auch die Herausforderungen ansehen, die die aktuelle Zuwanderung für unsere Frauen- und Gleichstellungspolitik mit sich bringt.
So wollen wir Frauen auch bei den Kommunalwahlen unterstützen. Im Moment stellen Frauen in den Kreistagen nur 26,8 % der Gewählten. Das muss sich bessern.
Wir wollen, dass Gleichstellungsbeauftragte in Kommunen ab 20 000 Einwohnern mit mindestens einer halben Stelle vorhanden sind.
Darüber hinaus wollen wir natürlich das Thema Inklusion in Niedersachsen bewegen. Das Bundesteilhabegesetz wird ebenfalls eine große Herausforderung sein; denn es wird unser Quotales System in Niedersachsen sehr stark beeinflussen. Das heißt, die Finanzströme zwischen Land und Kommunen werden neu zu regeln sein. Der Ansatz für Zuweisungen an Gemeinden im Quotalen System beträgt für das Jahr 2016 - die höchste Summe, die wir je hatten - 1,8 Milliarden Euro. Wir haben dabei bereits sowohl die nicht unerheblichen Steigerungen von Fallzahlen als auch die Änderungen, die sich über Tariferhöhungen - indirekt über den Vorgabewert für Personal- und Sachkostensteigerungen - ergeben, berücksichtigt.
Aktuell und auch mit dem Haushalt 2016 unterstützen wir die Förderung von Inklusionsprojekten mit einem Haushaltsansatz von 1,75 Millionen Euro.
Wir wollen das Thema Migration und Teilhabe angehen. Wir haben hierfür weitere 4,2 Millionen Euro insbesondere für Flüchtlingssozialarbeit draufgelegt. Wir fördern das bürgerschaftliche Engagement. Hierbei sei insbesondere den Kirchen gedankt, allen Kirchengemeinden, aber auch den muslimischen Vertretern, der Freien Wohlfahrtspflege und den Vereinen, die insgesamt Angebote für Flüchtlinge vorhalten, z. B. Maßnahmen zum Deutschlernen.
Die Fortschreibung der Förderung der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen haben wir ebenso vorgesehen wie die der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger wird uns vor große Herausforderungen stellen, und zwar inhaltlich - man muss sich einmal vorstellen, was diese Kinder bis jetzt erlebt haben -, aber natürlich auch finanziell. Hier haben wir 137 Millionen Euro zuzüglich 6 Millionen Euro Verwaltungskosten in den Haushalt eingestellt, um diese Kinder, die auch eine Chance für unsere Gesellschaft sind, bestmöglich zu fördern.
Damit die Integration in den Arbeitsmarkt für die klappt, die zu uns kommen, haben wir noch einmal die Mittel für das sogenannte IQ-Netzwerk zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen auf inzwischen fast 1 Million Euro verdoppelt.
Auch das Thema „Menschen ohne Papiere“ ist angesprochen worden. Herr Dr. Matthiesen, zu Ihrer Information: Keiner der Juristen, die sich damit befasst haben, wäre auf die Idee gekommen, dass sich Ärzte strafbar machen, wenn sie Notfallbehandlungen durchführen. Das ist eindeutiger Unsinn, muss man sagen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig! Umgekehrt wäre es der Fall!)
- Ja, auch das ist völlig richtig. Es ist die Pflicht der Ärzte zu behandeln, wenn ein Notfall vorliegt.
Ansonsten lässt sich zu dem, was die Oppositionsfraktionen vorgeschlagen haben, nur ganz wenig sagen.
Die Änderungsvorschläge der FDP sind - wie die FDP im sozialen Bereich nun insgesamt keinen Schwerpunkt sieht - nicht richtig der Rede wert.
Interessant ist immerhin, dass die CDU hierzu Änderungsvorschläge vorgelegt hat. Diese Vorschläge sind ganz interessant zu lesen. Man könnte ihnen auch zustimmen, wenn man sagt: Es ist ganz gut, wenn noch mehr Geld zur Verfügung steht. - Man darf natürlich nicht so weit lesen, dass man zu den Einsparvorschlägen kommt. Wenn 40 Millionen Euro aus dem quotalen System gezogen werden sollen, bedeutet das schlicht und ergreifend Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderungen. Das kann wirklich nicht unsere Politik sein!
Unter den Begriff „Peinlichkeiten“ fällt, dass Sie 35 Millionen Euro aus der Gegenfinanzierung des Wohngeldes herausnehmen wollen. Das neue Wohngeldgesetz des Bundes ist bereits in Kraft. Wir werden es zum 1. Januar umsetzen müssen, und wir müssen gegenfinanzieren. So sehr kann man eigentlich nicht danebenliegen, dass man diese Gelder einfach streicht!
Es bleibt mir, all den Abgeordneten aller Fraktionen zu danken, die uns im gesamten laufenden Haushaltsjahr und bei den Haushaltsberatungen 2016 unterstützt haben. Ich will gerne bestätigen, dass die Arbeitsatmosphäre von einem sehr, sehr positiven Miteinander geprägt ist. Mein Dank gilt natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die nämlich ab Januar anfangen werden, den Haushalt 2017 zu planen. Sie werden also auch da wieder gut zu tun haben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es liegt mir eine weitere Wortmeldung der SPD-Fraktion vor. Frau Dr. Wernstedt hat nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Wir hatten das vorhin schon einmal. Die Landesregierung hat nicht überzogen. Die SPD hat noch eine Restredezeit von 48 Sekunden. Weil es ein Antrag nach § 71 Abs. 3 ist, erhöhe ich die Redezeit auf insgesamt maximal zwei Minuten, Frau Dr. Wernstedt. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz vieler Fortschritte in der Gleichstellungspolitik sind Teilzeitarbeit und nachfolgende Altersarmut ein weibliches Problem, wird Gewalt in Familien meist gegen Frauen ausgeübt und ist Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach wie vor überwiegend ein Problem für Frauen.
Die letzte Regierung hat unter einer Ministerin, die inzwischen gern Kindergärten in Kasernen einrichtet und sich als große Frauenförderin inszeniert, leise und nachhaltig die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausgehebelt. Durch die Anhebung der Grenze, von der an eine Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen eingestellt werden musste, und durch die Verpflichtung, sich hauptsächlich um die Vereinbarkeit zu kümmern, waren Gleichstellungsbeauftragte weitgehend mit der Suche nach Kindergartenplätzen beschäftigt.
Kita-Plätze sollen hier nicht geringgeschätzt werden, aber die Sorge für Kinder betrifft beide Elternteile und ist sicherlich keine exklusive Aufgabe für Gleichstellungsbeauftragte.
Konsequent führt die FDP in ihrer Haushaltsplanung die Politik der Schwächung zu Ende und will die Stellen ganz streichen.
Wir dagegen stärken die Gleichstellungsbeauftragten und setzen die Grenze auf eine Bewohnerzahl von 20 000 herab, damit diese wertvolle Arbeit fortgesetzt werden kann.
Ich muss zum Schluss kommen. - Wir wollen auch noch ein Projekt erwähnen, das wir fördern und das sich gegen rechtsextreme Frauen wendet, die in diesen Kreisen zunehmend tätig sind. Dieses Projekt unterstützen wir mit 500 000 Euro. Wir meinen, dass es sehr wichtig ist, dort genau hinzugucken und nicht immer nur Männer als Täter und Unterstützer wahrzunehmen. Es ist nach wie vor noch viel zu tun.
Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Auch der Kollege Reinhold Hilbers möchte zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 in Anspruch nehmen. Ebenfalls zwei Minuten, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier gesagt, dass wir im Sozialbereich an wichtigen Positionen zusätzliches Geld ausgeben wollen. Ich freue mich, dass Sie Ihre Zustimmung dazu signalisiert haben, indem Sie gesagt haben, dass Sie sich darüber freuen.
Dann haben Sie gesagt, dass wir an bestimmten Stellen etwas einsparen wollen, und dass Sie das für ungerechtfertigt halten. Ich möchte das am Beispiel des Quotalen Systems darstellen: Sicherlich wollen wir dort einsparen und den Ansatz kürzen. Wenn wir aber den Ansatz auf ungefähr 1,8 Milliarden Euro kürzen, dann muss man sehen, was in den letzten Jahren ausgegeben worden ist. Wir reduzieren damit nicht die Leistung.
Im Übrigen sind die Mittel durch die Gemeinsame Kommission festgelegt, und auf diese Mittel besteht ein Rechtsanspruch. Wenn nicht genug Geld im Titel wäre, müssten Sie überplanmäßig auszahlen. Dann müsste Minister Schneider, der neben Ihnen sitzt, eine entsprechende Auszahlung genehmigen.
Ich sage Ihnen einmal, wie viel ausgegeben worden ist: Im Jahr 2014 waren es 1,576 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 sind 1,45 Milliarden Euro etatisiert worden. Das Ist für das Jahr 2015 beträgt per Oktober 1,43 Milliarden Euro. Wenn Sie das hochrechnen, dann sehen Sie so viel Luft im Etat, dass klar wird, dass Sie beabsichtigen, damit eine globale Minderausgabe zu finanzieren. Dieses Polster können wir nutzen, um eine aktive Sozialpolitik zu machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. Die beiden Redner haben bewiesen, dass man die zwei Minuten noch nicht einmal braucht, obwohl es eng bemessen war. - Frau Ministerin möchte noch einmal das Wort haben. Bitte schön, Frau Ministerin Rundt.
Herr Hilbers, genau deshalb, weil die Gemeinsame Kommission das bereits festgelegt hat, gibt es einen Anspruch. Genau deswegen planen wir das sauber ein, wie sich das eben auch gehört.