Das ist einfach immer die Frage: Welche Maßnahmen sind gerade veranschlagt, und welche sind nicht veranschlagt? Dies hat mit Kürzungen nichts zu tun.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Jasper. Das wäre dann Ihre zweite Zusatzfrage, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Finanzierung des Fachhochschulentwicklungsprogramms habe ich noch eine Frage. Ich habe aufgepasst, und mir ist auch klar: Die 64 Millionen Euro sind Landesmittel. - Sie haben aber gerade auch auf EU-Mittel hingewiesen. Mir ist noch nicht klar: Wie ist das Verhältnis von Bundes-, Landes- und EU-Mitteln bei diesem Programm? - Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! EU-Mittel sind im Forschungsbereich. Die Zahlen hatte ich bereits genannt. Im Bereich EFRE haben wir 50,4 Millionen Euro, die klassisch von der EU kommen, gegenfinanziert mit 40,32 Millionen Euro.
Was die Bundesmittel angeht, so haben wir - solange wir die Studienplätze im Rahmen des Hochschulpakts zur Anrechnung anmelden können, was wir mit vielen Maßnahmen und Studienplätzen machen können und was auch alle anderen Bundesländer machen; so ist das System nun einmal angelegt - an dieser Stelle auch mittelfristig eine anteilige Finanzierung des Bundes, so wie die Verteilungsschlüssel im Hochschulpakt sind.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, zu den Investitionen in Leer haben Sie schon ein bisschen etwas angedeutet. Könnten Sie dem Parlament und mir persönlich bitte Auskunft darüber geben, welche konkreten Baumaßnahmen an den beiden Fachhochschulstandorten der Fachhochschule Emden/Leer geplant sind, also auch die für Emden und im Detail die für Leer?
(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Macht ei- ne Sammelfrage! Das wird dann einfa- cher! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Das ist eine Hochschule!)
7 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Ein Teil davon - jedenfalls nach dem, was wir bisher mit der Hochschule verabredet haben - wird in das Technikum in Leer fließen. Wie die dann noch verbleibenden Mittel aufgeteilt werden, ist zurzeit noch nicht geklärt.
Herr Thiele, es wäre einfacher, wenn Sie sich noch mal zu Wort melden würden. Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Frage zu stellen.
Ich versuche, es einmal zu erklären. Also: 7 Millionen Euro stehen der Hochschule Emden/Leer zu. Die Hochschule macht uns Vorschläge, was sie damit machen kann. Das ist ein Stück weit insofern reglementiert, als es nur sogenannte kleine Maßnahmen sein dürfen bzw., wenn es große Maßnahmen sind, nur bis zu einem bestimmten Umfang.
Anschließend führen wir mit den Hochschulen Gespräche darüber, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Da dies Mittel aus dem HPInvest sind, also Hochschulpaktmittel, müssen sie den Kriterien gerecht werden, die der Bund als anrechnungsfähig betrachtet. Nach diesen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen hineinkommen und welche nicht. Das ist, wie gesagt, bisher das Technikum in Leer, wobei ich jetzt, offen gestanden, nicht parat habe, wie viel das von den 7 Millionen Euro ausmacht. Das ist nach meiner Erinnerung nicht alles. Aber das ist eine große Maßnahme, die wir bisher mit der Hochschule vereinbart haben.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hillmer. Das ist Ihre zweite Zusatzfrage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, in Anbetracht der Tatsache, dass Sie das Fachhochschulentwicklungsprogramm zum großen Teil auch aus Hochschulpaktmitteln finanzieren, die ja 50 : 50 zwischen Bund und Land finanziert sind, frage ich Sie: Wie erklären Sie, dass in Ihrer Regierungszeit der Anteil des Landes weit hinter die eigentlich erforderlichen 50 % zurückfällt und Sie es dann der Nachfolgeregierung überlassen, dies wieder aufzufüllen?
(Zustimmung bei der CDU - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Herr Hillmer, ich glaube, Sie verstehen das nicht! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Sie haben nur noch zwei Jahre! Verges- sen Sie das nicht!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität der Frage will ich jetzt gar nicht groß kommentieren. Aber ich bitte Sie, lieber Herr Kollege: Jede Entscheidung, die wir treffen, die entweder eine Aufstockung, eine Kürzung oder eine Verstetigung des Haushalts zur Folge hat, ist selbstverständlich auch in den Folgejahren wirksam. Der Landtag ist der Souverän, der diese Frage zu beantworten hat.
Wo ist denn der Kollege Hilbers? - Er ist gerade nicht hier. Aber er würde mir mit Sicherheit zustimmen, dass es doch verrückt wäre, wenn wir jetzt sagen würden: „Wir machen ein Maßnahmenpaket von 64 Millionen Euro“, wir also Geld in die Fachhochschulen geben, während wir nach den gegebenen Regularien des Hochschulpakts die Möglichkeit haben, auch andere Maßnahmen in dem Hochschulpakt zur Anrechnung zu bringen.
Es ist ja nicht so, dass wir vom Bund die Hälfte des Geldes dafür bekommen, weil irgendjemand kommt und uns die Hälfte dieser Mittel aus Bundesmitteln gibt. Vielmehr funktioniert es umgekehrt: Der Bund gibt seine Mittel hinein, und wir - - -
Wir bringen diese Studienplätze in Anrechnung. Die bringen wir deshalb in Anrechnung, lieber Herr Hillmer - - - Ich bin erstaunt. Ich glaube, Sie sind schon ziemlich lange im Wissenschaftsausschuss und müssten es eigentlich wissen.
Aber ich erkläre es gerne noch einmal: Alle Studienplatzkapazitäten, die wir nach 2005 aufgebaut haben - egal an welcher Stelle -, können wir im Hochschulpakt zur Anrechnung bringen. Das machen wir auch mit all den anderen Studienplätzen, die wir in der - - -
Das gilt auch für alle anderen Studienplätze. Genauso wie wir EU-Mittel aus EFRE für die Forschung nutzen, nutzen wir selbstverständlich auch Mittel des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts. Wir fordern den Bund immer wieder auf, hier Verantwortung für den Hochschulbereich zu zei
Ich bitte Sie: Sie wollen mir doch jetzt nicht allen Ernstes sagen, dass es nicht klug sei, diese Mittel auch im Hochschulpakt anzurechnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Die Landesregierung muss regelmäßig und transparent aktuelle Zahlen zur Flüchtlingskrise zur Verfügung stellen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4516
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Menschen in Not helfen, Zuwanderung ordnen und steuern, Integration sichern! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4517 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4594
Sofern der ursprüngliche Antrag in der Drucksache 17/4517 in den Ausschuss überwiesen wird, gilt dies auch für den Änderungsantrag in der Drucksache 17/4594.
Zur Einbringung erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Thümler das Wort. Bitte!
1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 54 und 56 bis 57, die nicht in der 80. Sitzung des Landtages am 13. November 2015 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/4595 abgedruckt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Asyl- und Flüchtlingspolitik steht einmal mehr im Zentrum der aktuellen Debatte, nicht nur hier im Niedersächsischen Landtag, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus, so denke ich, auch in der gesamten Europäischen Union.
Die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen belegen, dass es einen unverändert hohen Handlungsdruck gibt, was die Politik in Berlin, aber auch die Politik hier in Hannover und letztlich auch die Politik in den Kommunen angeht.
Es geht einerseits darum, den Menschen, die in Not sind, wirksam zu helfen und sie menschenwürdig unterzubringen. Andererseits geht es darum, wieder mehr Ordnung und Steuerung in das Asylverfahren zu bringen, mit dem Ziel, mittelfristig zu deutlich sinkenden Flüchtlingszahlen zu kommen.