Meine Damen und Herren, die CDU hat umfangreiche Vorgespräche mit Vertretern der Arbeitnehmer in den Sparkassen und der Finanzverwaltung geführt. Auch die Gewerkschaft ver.di hat sich diesmal an uns gewandt, und zwar an unsere sehr aktive Arbeitnehmergruppe der CDU-Fraktion.
Ich verhehle nicht, dass wir in unserer Fraktion gerade bei den Regelungen für die öffentlichrechtlichen Einrichtungen noch Abstimmungsbedarf haben. Mir ist aber bekannt, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung auch nach Auffassung der Regierungsfraktionen noch einer Nachjustierung bedarf.
Die Landesregierung hat es geschafft, weder die eigenen Leute noch die Gewerkschaften und die Spitzenverbände zufriedenzustellen. Der Minister hat es ja so positiv dargestellt, und ich stelle es etwas negativer dar. Anscheinend ist der entsprechende Ausgleich noch nicht gelungen. Kurz gesagt: Es gibt gesteigerten Beratungsbedarf - wie immer, wenn diese Landesregierung etwas vorlegt.
Wir sind auf die Beratungen in den Ausschüssen gespannt. Das, was uns bislang vorliegt, entspricht jedenfalls nicht dem Wahlversprechen der SPD.
Der Behauptung im Koalitionsvertrag, dass nun wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit durch ein neues Personalvertretungsgesetz mit der SPD möglich ist, widerspreche ich schon jetzt entschieden. 2007 wurde das Personalvertretungsgesetz auch mit Unterstützung der SPD geändert. Bislang konnte man mit diesem Gesetz gut arbeiten.
Die CDU-Fraktion wird sich diesem Gesetzgebungsprozess nicht verschließen. Ich denke, gerade für dieses Gesetz wird gelten - ich sage es jetzt frei formuliert; dann brauche ich nicht zu zitieren -: So, wie es in die Beratungen hineingeht, wird es nicht wieder aus der Beratung herauskommen.
(Zustimmung bei der CDU - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Richtig! Das nennt man das Struck‘sche Gesetz!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann jeden ver.diGewerkschafter verstehen, der sich von der SPD an der Nase herumgeführt fühlt.
Im September 2012 - das hat gerade der Kollege Götz gesagt - hat die SPD - ich würde beinahe sagen: mit wehenden roten Fahnen - einen Entschließungsantrag in das Plenum eingebracht, in dem weitreichende Forderungen von ver.di übernommen worden waren,
und hat dann dramatisch angekündigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass nach der gewonnen Wahl alles so, wie es die SPD gefordert habe, umgesetzt werden würde.
Jetzt liegt das Papier vor. ver.di findet es nicht weitgehend genug, überhaupt nicht weitgehend genug. Und wir fragen uns alle: Was ist denn da eigentlich passiert? Ist die Position der SPDLandtagsfraktion vom September 2012 gar nicht die wirkliche Position der SPD gewesen,
sondern sozusagen nur ein Trick, um die Gewerkschaften zu animieren, SPD zu wählen und nicht die Linke,
oder war die alte Position der SPD mit den ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten Weil und Pistorius nicht mehr zu halten, oder ist es gar der Einfluss der Grünen, Herr Kollege Schremmer,
der in der Kompromissfindung dazu geführt hat, dass die ver.di-Forderungen nicht mehr umgesetzt werden konnten, oder, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gewöhnen Sie sich jetzt an, Arbeitsteilung wie beim Helmstedt-Gesetz - der Minister sagt das eine, und die Fraktionen machen nachher etwas anderes - zu machen?
Als FDP-Fraktion sehen wir Bedarf an Anpassung an veränderte Rechtsvorschriften oder beispielsweise an die Nutzung moderner E-MailKommunikation. Aber wir sehen keinen grundlegenden Änderungsbedarf, wie er hier mit dem Gesetzentwurf formuliert wird, und werden den Gesetzentwurf daher kritisch begleiten. Insbesondere sehen wir die Ausweitung der Tatbestände der Mitbestimmung kritisch, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Warum soll ein Personalentwicklungskonzept eines Landkreises beispielsweise in die Mitbestimmung anstatt nur in die Benehmensherstellung? Warum senken Sie z. B. die Kilometergrenze von 30 km auf 15 km ab, obwohl wir doch eigentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Gesellschaft insgesamt mehr und nicht weniger Flexibilität einfordern?
Verehrter Herr Kollege, wir haben ein Problem beim Thema Befristung; das ist uns allen bewusst. Aber ist es wirklich notwendig, auf der kommunalen Ebene so früh eine Mitbestimmung vorzusehen? Beispielsweise in Kindergärten gibt es als Schwangerschaftsvertretungen oft sogenannte Springer, die immer wieder einen Jahresvertrag bekommen. So bleibt die Flexibilität in den Kindertagesstätten erhalten.
Auch die Aufgabe des Fachgruppenprinzips in der Schulverwaltung, die von den Lehrerinnen und Lehrern sehr, sehr kritisch gesehen wird, halten wir für den falschen Weg, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Den dicksten Klopper - damit komme ich zum Schluss - leisten Sie sich allerdings im Bereich der Hochschulen. Schon bei der ersten Befristung eines Arbeitsvertrages ist eine Mitbestimmung vorgesehen. Aber, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben die Hochschulen an der Gesetzesvorbereitung und nicht einmal am Anhörungsverfahren der Landesregierung beteiligt; Sie haben nicht mit ihnen geredet. Das ist kein guter Stil.
Insgesamt sehen wir bei dem Gesetzentwurf mehr Schatten als Licht. Wir werden uns in die Gesetzesberatungen im Ausschuss entsprechend einbringen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Schremmer das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier ist ja gerade mein Name genannt worden. Ich bin sehr lange im Personalrat gewesen, und wir
haben für uns immer in Anspruch genommen, dass wir „die Guten“ sind, und die anderen waren die, die es gut meinen. Insofern bin ich auf der richtigen Seite, und zwar in jeder Hinsicht - was die Mehrheit angeht, sowieso.
Über einige Regelungen in diesem Gesetzentwurf wird, meine ich, zu reden sein. Der Grundstein ist aus meiner Sicht aber gelegt. Natürlich gehen immer die Meinungen darüber auseinander, was ein „vorzügliches“ niedersächsisches Personalvertretungsgesetz ist. Dabei kann man mit einem Oberbürgermeister - das weiß ich aus eigener Erfahrung; aber nun ist mein Ex-OB gerade nicht da - schon unterschiedlicher Meinung sein. Ich glaube, in diesem Fall ist das Bessere der Feind des Guten.
Ich finde, dass sich die Interessenvertretungsarbeit in den letzten 10 bis 15 Jahren deutlich verändert hat. Es gibt keinen „Klassenkampf“ mehr; es sind Gestaltungsfragen zu beurteilen. Wir haben neue Arbeitsformen, Stichwort „Gesundheitsmanagement“ usw.
Wir alle sagen auch immer wieder, dass der öffentliche Dienst, insbesondere die Kommunalverwaltungen, mehr oder weniger schon Wirtschaftsunternehmen sind. Sie arbeiten kundenorientiert, haben in hohem Maße flexible Arbeitszeiten, eine Konzernstruktur, wenden die Doppik und die Kosten- und Leistungsrechnung an.
Das alles veranlasst mich, zu sagen: Es gibt keinen einzigen Grund, warum nicht dieselben Maßstäbe der Beteiligung angelegt werden sollen wie im Betriebsverfassungsgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „gute Arbeit“ ist das Aushängeschild der Landesregierung. Dafür haben wir die Rahmenbedingungen in den letzten zweieinhalb Jahren deutlich verbessert. Wenn wir eine Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wollen, müssen wir aber auch gute Arbeitsbedingungen schaffen. Eine Möglichkeit dazu ist die personalrechtliche Mitbestimmung. Hier hat man es - ich weiß das aus Erfahrung - mit Expertinnen und Experten im Betrieb zu tun, die ihr Wissen in die Gestaltungsprozesse einbringen kön