Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist der Maßstab das Atomgesetz mit den Anforderungen, die dort definiert sind.
Wenn Sie hier eine Anhörung beantragen, können wir uns das aber gerne einmal im Vergleich angucken und schauen, woran das gelegen hat. Aus meiner Sicht haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da alles gemacht, was notwendig ist, und sind weiterhin mit Hochdruck dabei. Es braucht aber auf der anderen Seite auch Betreiber, die dann auch liefern.
Das eine ist zum Beispiel die vollständige Abfallbilanz, quasi die Eröffnungsbilanz. Auch so etwas haben wir nicht vorgefunden.
Zurzeit diskutieren wir in der Endlagerkommission auch, wie wir die Voraussetzungen dafür schaffen - im Bundesrecht, im Strahlenschutzrecht -, dass es vollständige Abfallbilanzen gibt mit einer vollständigen Beschreibung der Stoffe, mit all den Parametern, die wir brauchen, um am Ende bei der Endlagerung auch definieren zu können, welche Sicherheitsanforderungen notwendig sind. Mittlerweile ist das in der Kommission weitgehend anerkannt. Es geht darum, hier jetzt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Oder gucken Sie sich die Frage an, wie man am Ende zu einem Stilllegungsantrag kommt, wenn der Betreiber nicht will, sondern stattdessen vor ein internationales Schiedsgericht zieht und versucht, den Staat auf milliardenschweren Schadenersatz zu verklagen.
- Ja. Aber ob ein Verfahren vor einem solchen Schiedsgericht tatsächlich mit unserem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist,
Wenn es dann heißt, die Unterlagen seien geheim: Ich habe immer gelernt, bei öffentlichen Gerichten wird auch in öffentlicher Verhandlung zu Gericht gesessen.
Ich habe solche Passagen im deutschen Grundgesetz nicht gelesen. Deswegen glaube ich, dass so etwas auch höchst fragwürdig ist.
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit ist angesprochen worden. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von großer Bedeutung.
Last, but not least: Herr Bäumer, der Antrag sagt sehr genau, dass die Anlagen zügig zurückgebaut werden müssen. Trotzdem gibt es vor Ort Fragen der Bürgerinnen und Bürger: Sagen Sie einmal, ist
eigentlich der sichere Einschluss oder der schnelle Rückbau besser? - Darauf muss man Antworten geben. Nach meiner Einschätzung wird die Antwort am Ende sein, dass man den schnellen Rückbau vollziehen sollte. Dafür gibt es viele gute Argumente. Trotzdem müssen wir die Bürgerinnen und Bürger auch mit diesen Argumenten und Fragen ernst nehmen. Das sollte man tun. Man kann im Ausschuss noch einmal sehr genau darüber reden, wie man auch diese Fragen beantworten kann und wie man hier zu vernünftigen Überlegungen kommt.
Der letzte Punkt: In Bezug auf die Freigabe von Abfällen hat die EU-Kommission kürzlich eine neue Richtlinie vorgelegt, die in den nächsten vier Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Ich denke, in diesem Zusammenhang werden alle diese Fragen auf die Tagesordnung kommen.
Wir sind gerne bereit, den Fachausschuss bestmöglich zu unterrichten, um ihn in seiner Beratung zu unterstützen und am Ende möglichst zu einem einvernehmlichen Beschluss zu kommen. Herr Hocker, ich gebe die Hoffnung nicht auf; denn das wäre in der Sache gut.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Er ist vom 3. bis zum 5. Juni 2015 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.