Vielen Dank, Frau Kollegin Wahlmann. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Lechner das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne machen sich Sorgen um die Situation der Wirtschaftskriminalität in Deutschland.
Sie sind der Meinung, dass die gegenwärtigen rechtlichen Instrumente zur Ahndung solcher Verbrechen und Vergehen nachgebessert werden müssen, und führen an, dass der Schaden allein im Jahre 2013 nach dem Lagebericht des Bundeskriminalamts 3,82 Milliarden Euro betragen hat.
Einen Moment, bitte, Herr Lechner! Auch Sie haben die Aufmerksamkeit der Kollegen und Kolleginnen verdient. Von daher bitte ich noch einmal alle um Ruhe im Plenarsaal.
- Einen Moment, bitte, Herr Kollege! Die Redezeit ist angehalten. - Ich darf alle bitten, der Debatte zu folgen. - Vielen Dank.
Gleich vorneweg: Auch die CDU-Fraktion findet: Jeder Euro, der in der Wirtschaftskriminalität verloren geht, ist einer zu viel. Selbstverständlich sind wir für eine klare Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Deutschland.
Aber ich frage Sie: Haben Sie sich den Lagebericht des Bundeskriminalamts überhaupt einmal durchgelesen? - Denn schon auf Seite 4 steht Folgendes: deutlicher Rückgang der Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Die Zahlen für 2013 liegen um 12 % unter denen des Vorjahrs und
Und da muss ich Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ihr Antrag geht schon insofern voll an der Realität vorbei.
Deswegen frage ich mich, Herr Schmidt, was dieser Antrag soll. Die Frage verstärkt sich bei mir, wenn ich mir Ihre Forderungen durchlese. Herr Limburg, Sie haben auf die EU-Geldwäscherichtlinie hingewiesen. Sie haben es bestätigt, wir haben sie im Rat beschlossen, im Übrigen auch mit der Stimme von Deutschland. Diese Richtlinie wird nun sowohl auf der europäischen Ebene als auch in Deutschland umgesetzt.
Sie fordern ein Korruptionsregister. Ich will Sie daran erinnern, dass Sie das im Jahr 2000 schon einmal in Niedersachsen eingeführt hatten. Es ist 2008 ausgelaufen, weil es so gut wie nicht genutzt wurde. Viel wichtiger als Korruptionsregister sind doch die zentralen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die die Korruption bekämpfen, und die Zentralstellen für Wirtschaftskriminalität, die wir unter unserer Regierung eingeführt haben. Das ist allemal wirksamer als ein Korruptionsregister.
Sie fordern eine konsequente Abschöpfung von durch Kriminalität erlangten Mitteln. Aber das ist in Deutschland Realität. Der Siemens-Konzern musste inklusive Geldbußen und abgeschöpften Mitteln 350 Millionen Euro bezahlen, MAN 75 Millionen Euro. In Deutschland gibt es nach oben hin keine Grenze. Insofern ist das, was Sie fordern, schon lange Realität.
Dann fordern Sie ein Whistleblower-Gesetz. Damit muss man sehr vorsichtig sein! Sie sagen, dass Whistleblower arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn sie Hinweise geben. Momentan wird in Deutschland der Einzelfall geprüft. Wenn der Hinweis gerechtfertigt war, brauchen Whistleblower auch keine Konsequenzen zu fürchten.
Herr Limburg, ich frage mich aber: Wenn Sie sagen, dass Sie jeden Hinweisgeber schützen wollen - jeden Hinweisgeber! -, dann befürchten wir,
dass Sie eine Spitzelkultur in unsere Unternehmen tragen wollen, und das wollen wir auf gar keinen Fall.
Herr Kollege Lechner, ich verstehe gerade die Argumentation nicht so ganz, und habe deswegen eine Nachfrage. Sie bringen die ganze Zeit Argumente, warum die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität nicht nötig sei. Aber wann kommen Ihre Argumente, was Sie zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beitragen wollen?
Nur zur Erinnerung: Unsere Landesregierung und unser Innenminister haben dazu beigetragen, dass beim Bundeskriminalamt ein System zur anonymen Abgabe von Hinweisen in Bezug auf Wirtschaftskriminalität eingeführt wurde.
Sie sollten auch mit dem Unternehmensstrafrecht vorsichtig sind, insbesondere weil Sie der Partei angehören, die die Arbeitnehmerrechte vertritt.
Sie müssen immer daran denken, dass ein Unternehmensstrafrecht auf Kollektivschuld basiert. Das bedeutet, dass ein Unternehmen bestraft wird, wenn einzelne Unternehmensangehörige und Vorstände Fehler begehen. Das kann am Ende wirtschaftliche Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Das kann in Extremfällen dazu führen, dass die redlichen Arbeitnehmer in dem Unternehmen dafür haftbar gemacht werden, dass andere in dem Unternehmen - Vorstände - Fehler begangen haben. Deswegen ist es gut und richtig, dass das deutsche Strafrechtssystem auf dem Schuldgrundsatz besteht und die Einzelnen für ihre Verfehlungen haftbar macht, nicht aber kollektiv auch alle anderen.
Aber das ist nur ein Eindruck aus den Forderungen. Was mich wirklich - wieder einmal - befremdet, ist, dass in diesem ganzen Antrag immer von Straftaten von Unternehmern und Unternehmen geht. Es geht um Konzerne, Manager usw. Nicht ein einziges Wort zu Straftaten gegen Unternehmen und gegen Unternehmer! Dabei ist die Hälfte der deutschen Wirtschaftskriminalität gegen Unternehmen und gegen Unternehmer gerichtet.
Da hilft es auch nicht, Herr Limburg, dass Sie es gut finden, dass 99 % der Unternehmer redlich sind und die nicht verdächtigen wollen. Wissen Sie, wenn Sie eine Generalsekretärin der SPD haben,
die durchs Land läuft und denjenigen, Herr Limburg, die unter dem Mindestlohn und der damit verbundenen bürokratischen Belastung leiden, sagt - Zitiat! -: „Das sind entweder Gauner, oder sie sind zu doof!“, dann ist das eine Unverschämtheit gegenüber den Unternehmern in diesem Lande.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Ich bin nicht in der SPD! - Gegenruf von Jens Na- cke [CDU]: Dann nehmen Sie das Un- ternehmerbild von Frau Piel! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Herr Limburg, wenn Sie Wert darauf legen, dass ich ein Beispiel aus Ihrer Partei anspreche: Die werte Fraktionsvorsitzende Piel hat gesagt, dass sich die Unternehmerkinder an den Gymnasien zusammenrotten, weil sie mit den Schmuddelkindern nichts zu tun haben wollen.
- Richtig, Frau Piel hat sich dafür entschuldigt, und damit war sie schon weiter als viele ihrer früheren Kollegen von Rot-Grün. Aber sie hat gesagt, die Äußerung sei unglücklich und missverständlich gewesen. Da sage ich Ihnen: Nein, das war sie nicht! Sie war klar, ehrlich, aus dem Herzen heraus. Sie war nicht nur ein Schlag in das Gesicht der Schüler und Lehrer,