Protocol of the Session on March 18, 2015

Genau deshalb haben wir diesen Punkt nicht korrigiert, weil er nämlich inhaltlich richtig ist: Die Erben großer Aktienpakete dürfen nicht länger begünstigt werden.

(Christian Grascha [FDP]: Reden Sie nicht so um den heißen Brei herum! Wollen Sie kleine und mittlere Unter- nehmen belasten oder nicht?)

Dieses Vermögen darf nicht länger begünstigt werden. Das ist ein Akt der Gerechtigkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Das steht nicht in unserem An- trag!)

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat nicht gefordert, die Erbschaftsteuer zu erhöhen. Das machen wir auch gar nicht.

(Jörg Bode [FDP]: Richtig! Das hat der Herr Heere gesagt!)

- Das habe ich überhaupt nicht gesagt.

(Christian Dürr [FDP]: Nein! Niemand hat die Absicht, die Erbschaftsteuer zu erhöhen!)

Unser Vorschlag fordert auch gar nicht, die Erbschaftsteuer zu erhöhen, sondern unser Vorschlag sagt: Wendet die Erbschaftsteuer genau so an, wie das Bundesverfassungsgericht es will!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde das übrigens sehr bezeichnend: Wir kämpfen an dieser Stelle gar nicht gegen den Vorschlag von Herrn Schäuble. Sie sehen mich hier komplett gelassen. Wenn das, was Herr Schäuble vorschlägt, durchgesetzt wird, dann sind wir - komplett auf unserer Linie - wunderbar bedient. Sie sind doch diejenigen, die infrage stellen, was Herr Schäuble will. Wenn Sie sich hier aufregen und einen roten Kopf kriegen, dann doch offensichtlich, weil Sie Angst haben, dass Herr Schäuble am Ende umsetzt, was er hier vorgeschlagen hat. Das wäre genau richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Wir sind übrigens - das mag Sie überraschen - bei der ersten Beratung. Sie haben noch alle Chancen und Gelegenheiten, das im Ausschuss zu vertiefen.

Jetzt hat für die Landesregierung Herr Finanzminister Schneider das Wort. Bitte!

(Unruhe)

- Auch für den Finanzminister bitte ich um Aufmerksamkeit hier im Saal. Einen Moment noch bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorhin hatte ich mir notiert, dass wir doch sehr differenzierte Stellungnahmen gehört haben, auch von Herrn Hilbers. Ich gehe nicht mit allem konform, aber das war sehr differenziert und sehr abgewogen.

(Jens Nacke [CDU]: Das gilt nicht für Herrn Heere, oder?)

Ich klammere die Kurzintervention einmal bewusst aus.

Zu Herrn Bodes Ausführungen darf ich den Bundesfinanzminister zitieren, der zu solcher Art von Diskussion in der letzten Woche festgestellt hat: Wir - damit meinte er sich und die Länderfinanzminister - sind keine Dampfplauderer. - Vielleicht können Sie daraus die Schlussfolgerung ziehen, was er damit wohl gemeint hat.

(Jens Nacke [CDU]: Das hat er aber nicht zu Herrn Bode gesagt! - Dr. Ste- fan Birkner [FDP]: Er meinte das in Abgrenzung zu Ihnen, Herr Minister!)

Worum geht es? - Wir haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Diese machen Neuregelungen in folgenden Punkten notwendig:

Erstens. Großen Vermögen kann die Verschonung nur nach einer Bedürfnisprüfung gewährt werden, d. h. es ist möglich zu verschonen, aber das Bedürfnis ist nachzuweisen.

Zweitens. Die Zahl der nach der Mindestlohnsumme freigestellten Unternehmen ist unverhältnismäßig und daher einzuschränken. Ihre Ausführungen über KMU sind im Lichte dieses Teils des Urteils schlichter Unfug gewesen.

(Christian Grascha [FDP]: Setzen Sie sich mal mit den Argumenten ausei- nander? Das ist ja unerträglich!)

Drittens. Bei der Besteuerung des Verwaltungsvermögens muss das Alles-oder-nichts-Prinzip, das im Moment im Gesetz angelegt ist, korrigiert werden.

Letztlich, sagt das Bundesverfassungsgericht, müssen die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von Missbrauchsmöglichkeiten beseitigt werden.

Das war die Ausgangslage für die Eckwerte von Bundesminister Schäuble. Ohne auf alle Details einzugehen, darf ich referieren, was darin ausgeführt ist: Es ist für die Abgrenzung des begünstigten Vermögens vom Verwaltungsvermögen Folgendes einzurichten, so Schäuble: Begünstigt werden alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die zu mehr als 50 % der unternehmerischen Tätigkeit dienen. Betriebliche Schulden werden konsolidiert und anteilig dem begünstigten und dem nicht begünstigten Vermögen zugeordnet.

Herr Minister Schneider, lassen Sie eine Frage des Kollegen Grascha zu?

Bitte!

Bitte, Herr Grascha!

Herr Minister Schneider, mich interessiert, wie Sie den begünstigten Kreis der KMU definieren, wenn Sie sagen, dass der Kollege Bode vorhin Unsinn erzählt hat.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Bitte!

Herr Kollege Grascha, wenn Sie heute im Ausschuss gewesen wären, wüssten Sie die Antwort, die ich auch vorhin gegeben habe.

(Zurufe von der FDP: Wir wollen es hier wissen! Wir alle!)

- Ich will das gerne ausführen!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden - das möchte ich für diejenigen erklären, die nicht in der Materie zu Hause sind -: Die pauschale Freistellung von Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten - das ist die derzeitige Rechtslage - ist unzulässig, weil damit mehr als 90 % aller Unternehmen ohne jegliche Prüfung und ohne jegliche Auflage freigestellt werden.

Daraus hat Schäuble in seinem Papier abgeleitet, die Untergrenze bei einem Unternehmenswert von 1 Million Euro zu ziehen, während die Mehrzahl der Länder - das ist auch meine Meinung - bei einer Kopfbetrachtung bleiben will, wobei uns die Größenordnung von fünf - anstatt von zwanzig - plausibel erscheint.

(Jörg Bode [FDP]: Das ist doch Will- kür!)

Dann sind wir aber immer noch bei etwa 80 % aller Unternehmen. Das ist also im Lichte des Urteils des Gerichts immer noch zumindest kritisch.

(Christian Grascha [FDP]: Warum fünf?)

- Aus dem einfachen Grunde, dass das Verfassungsgericht sagt: Ihr dürft nicht die Mehrzahl der Unternehmen pauschal ohne Prüfung und Auflage freistellen. Das ist das Urteil. Das habe ich mir doch nicht ausgedacht.

(Christian Dürr [FDP]: 80 % der Un- ternehmen sind doch auch die Mehr- zahl!)

Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Daraus schließt der Bund - ich referiere doch, was Herr Schäuble aufgeschrieben hat -, dass wir eigentlich die pauschale Freistellung ohne jede Prüfung bei etwa 50 % und nicht darüber ansetzen müssten. Mit fünf Mitarbeitern gehen wir schon deutlich darüber. Das ist aber aus verwaltungspraktischen Gründen - jedenfalls nach meiner Beurteilung - vernünftig, es so zu machen.

Dass wir aber die Grenze bei 250 Beschäftigten ziehen, ist aber schlichter Unfug, weil das genau das Gegenteil dessen bewirkt, was das Gericht geurteilt hat. Das können Sie doch hier nicht allen Ernstes vorschlagen!

(Jörg Bode [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Nr. 4 a, dort steht es!)

Nun komme ich zur Bedürfnisprüfung, was die kleinen und mittleren Unternehmen angeht.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

„Bedürfnisprüfung“ bedeutet ja nicht, dass die Erben zukünftig Steuern zahlen müssen, sondern sie müssen ein Bedürfnis nach Verschonung nachweisen. Hierzu schlägt Schäuble vor: 20 Millionen Euro, bezogen auf das begünstigte Vermögen, also nur auf das betriebliche Vermögen, ohne Verwaltungsvermögen gerechnet.

(Glocke der Präsidentin)