Protocol of the Session on March 18, 2015

Ich bin dankbar, dass in diesem Antrag auf die besondere Situation der Inseln eingegangen wird, und ich freue mich darüber umso mehr, als ich seit Anfang des Jahres selbst Insulanerin bin. Ich freue mich darauf, zusammen mit der Landesregierung, mit den Inseln und mit den Landkreisen das Gesamtpaket anzupacken.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ungefähr einem Jahr hat eine Konferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der ostfriesischen Inselgemeinden stattgefunden. Initiator der Konferenz war der Abgeordnete Holger Heymann,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

dem ich für sein Engagement, vor allen Dingen aber auch für die schönen poetischen Worte, mit denen er das eben dargestellt hat, ganz herzlich danken möchte.

Diese Konferenz war die Initialzündung, endlich die Inselgemeinden bei der Bewältigung ihrer besonderen Schwierigkeiten zu unterstützen. Unser Lob gilt deshalb also sehr klar den von uns ganz besonders wertgeschätzten Ostfriesen.

Es ist gut, dass das Thema jetzt hier im Landtag ist. Die Inselgemeinden freuen sich auf der einen Seite natürlich über neue Häuser, die gebaut werden. Auf der anderen Seite erkennen sie aber auch, dass damit „tote Zonen“ geschaffen werden, weil die Zweitwohnungen eben nur einen Teil des Jahres genutzt werden. Dabei müssen die Inselgemeinden die gesamte Infrastruktur vorhalten.

Es wird auch darüber geklagt - mit Recht -, dass durch Zweitwohnungen in erheblichem Maße Bauland verbraucht wird. Dieses Bauland steht dann für bezahlbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und für die Beschäftigten der Wirtschaftsbetriebe auf den Inseln, insbesondere in der Tourismuswirtschaft, nicht mehr zur Verfügung.

Viele Inselgemeinden haben auf Grundlage des § 22 des Baugesetzbuches Satzungen erlassen, die die Begründung von Wohnungseigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen. Wie wir wissen, wird dieser von Investoren unterlaufen. Anstelle von Wohnungseigentum wird Bruchteilseigentum begründet.

Deshalb haben die betroffenen Gemeinden den Wunsch geäußert, eine Änderung des § 22 des

Baugesetzbuches herbeizuführen mit der Begründung, auch dieses Bruchteilseigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen zu können. Die Landesregierung setzt sich für dieses Anliegen der Inselgemeinden ein. Das Sozialministerium hat hierzu nicht nur bereits Gespräche mit dem Bundesbauministerium geführt, sondern es hat auch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 22 des Baugesetzbuches vorbereitet, die in Kürze dem Kabinett vorgelegt wird.

Berechtigt ist auch die in dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthaltene Forderung, mithilfe der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen für Investoren attraktiver zu machen. Mietwohnungen sind auf den Inseln knapp und meistens teuer - zu teuer gerade für die Beschäftigten in den Inselbetrieben.

Wegen des großen Bedarfs an bezahlbarem Mietwohnraum habe ich im vergangenen Jahr anlässlich der Inselkonferenz unter Berücksichtigung der besonderen Inselsituation Ausnahmen von den Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen in Aussicht gestellt.

Frau Ministerin, an dieser Stelle würde ich Sie gerne unterbrechen, d. h. ich muss Sie unterbrechen, um Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Matthiesen zulassen.

Nein.

Das ist nicht der Fall. - Bitte!

Die geplanten Bauvorhaben auf den Inseln Borkum, Norderney und Wangerooge haben gezeigt, dass mit höheren Förderbeträgen eine wirtschaftliche Darstellung der Vorhaben möglich ist. Damit die Bauvorhaben verwirklicht werden können, habe ich diesen Ausnahmen von den Förderbestimmungen zugestimmt und bin zuversichtlich, dass auf diesem Wege weitere Bauvorhaben auf den Ostfriesischen Inseln realisiert werden können.

Die aktuelle Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach Ferienwohnun

gen in Allgemeinen Wohngebieten unzulässig sind, wird uns auch dazu bringen, eine Ergänzung der Baunutzungsverordnung zu initiieren. Dazu bedarf es allerdings noch der Abstimmung mit anderen Bundesländern.

Gerne greifen wir die Ideen bezüglich der EU-Mittel auf, im Zuge der Vorbereitung der Förderperiode ab 2021 auszuloten, ob die Ostfriesischen Inseln eine Sonderzone in der Förderpolitik bilden können. Ferner loten wir aus, ob bereits bis zum Jahr 2020 unsere regionalisierten und spezifizierten Bedarfs- und Problemlagen für die niedersächsischen Regionen gegebenenfalls die Möglichkeit bieten, eine auch speziell auf die Inseln ausgerichtete Landesentwicklungspolitik zu betreiben.

Sie sehen also, es ist gut, wenn man so aktive Ostfriesen hier im Landtag hat, auch unter den Besuchern. Ich denke, dass wir hier offensichtlich in großer Gemeinsamkeit positive Dinge für die Entwicklung der Inseln auf den Weg bringen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.

Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst zur Nr. 1 der Beschlussempfehlung, also zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Jens Nacke [CDU]: In der Beschlus- sempfehlung steht der Antrag der CDU zuerst!)

- Nach dem Redetext hat der Fachausschuss formuliert,

(Jens Nacke [CDU]: Glauben Sie es doch, Herr Präsident!)

dass unter der Nr. 1 der Beschlussempfehlung der Antrag der SPD und der Grünen und unter der Nr. 2 der Antrag der CDU steht, Herr Kollege Nacke. Das liegt auch Ihnen vor.

(Jens Nacke [CDU]: Dann gibt es Schwierigkeiten, zuzustimmen!)

Dann schauen wir mal.

(Der Präsident bespricht sich mit der Landtagsverwaltung)

Die Landtagsverwaltung weist darauf hin, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist. Ich werde ihn korrigieren.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU ab. Das ist die Abstimmung über die laufende Nr. 2 der Drucksache; dort ist das so ausgewiesen.

Wer also der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1980 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung zu diesem Antrag der Fraktion der CDU gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/2889 (neu) unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage hierzu, rein formal, nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - So, wie ich das gesehen habe, war das ein einstimmiger Beschluss des Landtages.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Harzwasserwerke müssen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1617 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/2854

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat sind die Fraktionen übereingekommen, dass es zu dieser Beschlussempfehlung in der zweiten Beratung keine allgemeine Aussprache geben soll. Ich frage dennoch, ob es Wortmel

dungen gibt. - Das ist nicht der Fall. Damit kann ich die Beratung schließen.

Wir treten gleich in die Abstimmung ein.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1617 unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gibt es hierzu Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Traditionsschifffahrt als maritimes Kulturgut sichern, stärken und unterstützen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1327 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/3063

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.