Die CDU-Fraktion ist nicht da; ich hätte es ihr aber gern gesagt, auch wenn sie dieses Thema lieber unter der Decke halten würde. Man kann diese Frage nicht diskutieren, ohne zumindest ein paar Worte zur JVA Bremervörde zu verlieren.
Aber: Um sich eine teilprivatisierte Anstalt leisten zu können, hat auch die Vorgängerregierung viele Vollzugsstandorte geschlossen. Dabei haben Sie allerdings eine Milchmädchenrechnung zugrunde gelegt: 300 Haftplätze neu bauen, dafür 300 Haftplätze schließen. - Sie haben aber die Augen vor der Entwicklung der Gefangenenzahlen verschlossen und den Planungsauftrag erteilt, als längst absehbar war, dass für eine angemessene Auslastung aller Anstalten weitere Schließungen erforderlich sind. Insofern badet die jetzige Landesregie
Die heutige rot-grüne Landesregierung hat es sich mit der Schließung von Justizstandorten wahrlich nicht leicht gemacht. Es ist immer unschön für Bedienstete, wenn der bisherige Beschäftigungsort wegfällt. Das wissen wir, das weiß die Landesregierung. Wir haben großes Verständnis für alle Beschäftigten, die ihren Dienstort wechseln und zum Teil weitere Fahrwege als bisher in Kauf nehmen müssen. Darum hat das Justizministerium auch den engen Dialog mit allen Betroffenen gesucht und in diesem Dialog auch sozialverträgliche Lösungen gefunden.
Gerade mit Blick auf die Abteilung Salinenmoor, auf der ja offenbar der Schwerpunkt dieses Antrags liegt, hat das Ministerium in puncto Sozialverträglichkeit ein wirklich vorbildliches Verfahren eingehalten. Alle Bediensteten haben einen Erhebungsbogen mit ihren jeweiligen Wünschen abgegeben. Gleichzeitig wurde für jede Bedienstete und jeden Bediensteten aufgrund bestimmter Kriterien ein Punktewert berechnet. Die Kriterien waren Folgende: das Lebensalter, die Beschäftigungszeiten, der Familienstand, im Haushalt tatsächlich betreute Kinder - wobei Alleinerziehende noch einmal Extrapunkte bekommen haben -, die Pflege von Angehörigen und vorhandene Schwerbehinderungen.
Im Einzelfall konnten weitere Kriterien im Rahmen einer ergänzenden Würdigung berücksichtigt werden. Hierbei wurden insbesondere soziale Gesichtspunkte und soziale Härten bei einzelnen Beschäftigten berücksichtigt, die vorher im Verhältnis zu anderen Beschäftigten nicht ausreichend gewürdigt werden konnten. Dazu zählten insbesondere eine Teilzeitbeschäftigung, außergewöhnliche persönliche Verhältnisse, z. B. eine selbstgenutzte Immobilie, dienstliche Verhältnisse, z. B. Versetzungen an andere Dienstorte innerhalb der letzten fünf Jahre, oder auch soziale oder familiäre Verhältnisse, z. B. chronische Erkrankungen oder Behinderungen von Kindern oder auch die Art der Behinderung schwerbehinderter Beschäftigter.
Wie man daran noch herumkritisieren und beharrlich behaupten kann, es seien wichtige Aspekte nicht berücksichtigt, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Ich verrate Ihnen einmal, wer diesen Punktekatalog erfunden hat. Das war die Seite, die im Moment den Saal verlassen hat.
Das war genau der Punktekatalog, der bei der Abschaffung der Bezirksregierungen zur Anwendung gekommen ist.
Die Entscheidungen in der JVA Celle wurden dann in einer Arbeitsgruppe vorbereitet, zu der Personalräte, die Gleichstellungsbeauftragte und der Schwerbehindertenvertreter gehörten. Es wurde versucht, die Beschäftigten möglichst wohnortnah weiterzubeschäftigen, nämlich in den Anstalten in Celle, Sehnde und Uelzen. Dieses Verfahren war fair, transparent und an den Interessen der Beschäftigten orientiert.
An dieser Stelle gilt unser Dank auch all denjenigen Beschäftigten der Abteilungen Salinenmoor und Aurich, die diese Entscheidung konstruktiv mitgetragen und umgesetzt haben und sich seit Anfang dieses Jahres in anderen Anstalten engagiert den neuen Herausforderungen stellen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Herr Adasch und seine CDU-Fraktion von sozialen Härten sprechen - das hat er auch im Rechtsausschuss zu Genüge getan -, muss man auch einmal die Fakten nennen: Alle Beschäftigten haben eine Anschlussverwendung. Alle Anwärterinnen und Anwärter wurden in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Nur genau zwei Beschäftigte, für die eine Verwendung in der JVA Sehnde vorgesehen ist, haben erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sind; eine davon hat gegen ihre Versetzung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Alle anderen sind mit ihrer Anschlussverwendung einverstanden.
Auch die 14 Beschäftigten der Abteilung Aurich wurden allesamt gemäß ihren individuellen Verwendungswünschen eingesetzt.
Die Abteilung Braunschweig wird voraussichtlich erst Mitte 2017 geschlossen. Es ist unter Berücksichtigung von Altersabgängen davon auszuge
hen, dass alle betroffenen Beschäftigten eine Verwendung in der JVA Wolfenbüttel, also wohnortnah, finden werden.
Nun kann man sicherlich einwenden, dass es von der JVA Salinenmoor bis zur JVA Sehnde über 50 km sind. Das ist so, und es ist für die beiden Beschäftigten - und im Übrigen für alle anderen Betroffenen auch - sicherlich unbequem, weiter zur Arbeit fahren zu müssen als bisher. Aber: Wenn das für die CDU-Fraktion schon einen Entschließungsantrag wert ist und sie die von ihr festgestellten sozialen Härten seit Monaten wie eine Monstranz vor sich herträgt, dann fragt man sich doch: Wo war denn bitte die CDU-Fraktion, als ihr eigener ehemaliger Justizminister Busemann Knall auf Fall die JVA in der Gerichtsstraße in Oldenburg geschlossen hat? Wo waren Sie, als die dortigen Anwärter nicht in eine nahegelegene JVA versetzt wurden, sondern nach Rosdorf? Von Oldenburg nach Rosdorf sind es nicht 50 oder 60 km, sondern über 280 km, eine Strecke.
Mache ich. - Sie sollten sich fragen, ob Ihre Krokodilstränen in Bezug auf Salinenmoor angemessen sind.
Bei allem Verständnis für die individuelle Situation einzelner Beschäftigter muss ich sagen: Dieser Antrag ist überflüssig. Er kommt zu spät, und er ist, wie der Kollege Scholing gleich noch darlegen wird, auch erledigt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wahlmann. - Mir liegt jetzt eine Wortmeldung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Das Wort hat Herr Abgeordneter Heiner Scholing.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade angesichts der kuriosen Situation, die wir gerade hier in diesem Hause haben, ist es mir wichtig, sehr deutlich zu betonen, dass die Landesregie
rung und die sie tragenden Fraktionen einen außerordentlich hohen Respekt vor der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Justizvollzugsanstalten haben.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Abteilung Salinenmoor der JVA Celle, die Abteilung Aurich der JVA Meppen und die Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel zu schließen. Hintergrund sind mehrere Fakten: Die Gefangenenzahlen - das hat meine Vorrednerin bereits ausgeführt - sind deutlich gesunken. 2004 waren es noch 6 848, 2014 waren es nur noch 4 831.
Zunächst einmal steht es uns gut an zu sagen: Das ist ein gutes Zeichen, ein gutes Zeichen für die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land; denn es ist schließlich positiv, wenn wir weniger Gefangene haben.
Die Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig. Diesen Rückgang kann man zunächst einmal für Qualitätsverbesserungen nutzen. Das wird getan.
Man kann Qualitätsverbesserungen auch dadurch erreichen, dass man die Relation von Gefangenen zu Mitarbeitern verbessert. Aber irgendwann sind dem auch finanzielle Grenzen gesetzt. Salinenmoor z. B. verzeichnet einen Investitionsstau von über 8 Millionen Euro. Aus diesen Voraussetzungen den Schluss zu ziehen, dass die in Rede stehenden Justizvollzugsanstalten geschlossen werden sollten, war richtig.
Machen wir uns aber an dieser Stelle nichts vor: Solche Personalmaßnahmen sind immer mit Problemen verbunden - das kann auch gar nicht anders sein -, und zwar aus mehreren Gründen: Die Leute haben einen angestammten Arbeitsplatz; es haben sich kollegiale Strukturen entwickelt usw. Wenn dann die Verlagerung des Arbeitsplatzes beschlossen wird, ist das mit sozialen Härten verbunden. Das kann gar nicht anders sein.
Umso wichtiger ist es, diesen Prozess sorgsam zu strukturieren. Dazu gehören klare Vorgaben und Kriterien, Transparenz, Beteiligungsstrukturen und schließlich eine Personalabteilung, die sich kümmert.
Die Ehrlichkeit gebietet es, festzustellen, dass es auch Probleme gegeben hat. Auch darauf hat meine Vorrednerin hingewiesen. Bei zwei Bediensteten konnten keine einvernehmlichen Lösungen erzielt werden. Dennoch stelle ich fest, dass der Prozess der Personalplanung schließlich ausgesprochen positiv gelaufen ist. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen, die dafür Verantwortung übernommen haben, bedanken. Schließlich möchte ich mich auch bei den Bediensteten selbst bedanken, die schließlich gezeigt haben, dass sie die Inhalte und Hintergründe mittragen können, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Herr Kollege, das können Sie nicht. Ihre Redezeit ist abgelaufen, und deswegen werden Sie jetzt Ihren letzten Satz sprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Für erledigt erklären, heißt in diesem Zusammenhang: Der Vorgang ist abgeschlossen, und zwar in einem ausgesprochen positiven Sinn.