Das ist nicht starr, denn die von Ihnen eingeforderte starre Obergrenze von 170 kg N/ha bedeutet das Aus für die Qualitätsgrünland- und die Qualitätsweizenproduktion in Niedersachsen.
Konkret ein Beispiel: Auf den ertragreichen Standorten sind Weizenerträge Standard, die einem N-Entzug über das Korn von 240 kg N entsprechen. Fährt man dann die Düngung unter den Pflanzenentzug herunter, führt das neben Ertragsverlusten vor allem zu minderwertigen Qualitäten. Die für die Broterzeugung geforderten Eiweißwerte können nicht erreicht werden. Das bedeutet für die Landwirte, dass sie statt Brotgetreide nur Futterweizen erzeugen, der schlechter bezahlt wird. Dann kommen Sie auch mit einer Derogationslösung nicht weiter. Wenn Sie das für eine ganze Region fordern, muss das jeder Landwirt beantragen. Wenn Sie das fordern, müssen Sie im Gegenzug Mittel für die Erforschung stickstoffeffizienterer Weizensorten zur Verfügung stellen und die Qualitätsparameter für Brotgetreide evaluieren, ansonsten fahren Sie den Haupterwerbszweig der Landwirtschaft in der Ihnen am Herzen liegenden Region Südniedersachsen an die Wand.
Meine Damen und Herren, Ihren Ansatz für die Nährstoffbilanzierung, alle Düngestoffe anzusetzen, halten wir für richtig. Auch die Forderung nach einem standardisierten EDV-gestützten Nährstofferfassungsverfahren tragen wir mit, wenn es praxistauglich und ohne Mehrkosten für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Das haben wir aber vorher schon zum Ausdruck gebracht.
Der Ansatz, dass die Düngung dem tatsächlichen Bedarf der Nutzpflanzen angepasst wird und der betriebliche Nährstoffvergleich einen maximalen N-Bilanzüberschuss von bis zu 50 kg/ha und Jahr aufweisen darf, ist ebenfalls folgerichtig. Er steht allerdings im Widerspruch zur fixen Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr. Außerdem müssen wir hier eine Regelung im Schnitt über mehrere Jahre finden; denn wenn man einmal eine Missernte, eine Trockenheit oder Ähnliches hat, liegt man schnell bei über 100 kg.
Meine Damen und Herren, wenn Sie an die Sperrfristen für die Ausbringung organischer Dünger herangehen wollen - das wollen wir auch - und die Lagerkapazitäten dafür auf mindestens neun Monate ausweiten wollen, dann müssen Sie den Bauern auch dabei helfen. Die modernen Schwei
nehalter erfüllen diese Auflagen bereits jetzt bzw. können ohne Probleme aufrüsten; denn sie haben das Geld dafür. Viele Milchviehbetriebe, gerade mit Weideaustrieb, werden hiermit aber vor unlösbare Anforderungen gestellt. Meine Damen und Herren, Sie treffen damit investitionsschwache kleine Familienbetriebe ins Mark. Für diese brauchen wir ein großzügiges Förderprogramm zum Lagerstättenbau.
Wir finden Ihre Forderung sehr gut, die Stickstoffverluste nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik neu evaluieren zu lassen.
Der Ansatz, die anrechenbaren Verluste auf die niedrigste wissenschaftlich nachweisbare Verflüchtigung festzulegen, ist nicht durchdacht, Herr Janßen. Zum einen brauchen wir keine theoretisch möglichen Laborwerte zur Orientierung, sondern müssen pragmatische Werte haben. Wir brauchen Praxiswerte und praxisgerechte Kennzahlen, die dann auch die Realität abbilden. Zum anderen wird niemand Gülle aus fremden Betrieben aufnehmen, wenn er dann mehr Stickstoff in seiner Bilanz hat, als er tatsächlich an die Pflanze bringen kann. Daher brauchen wir realistische Werte und nicht den theoretischen Höchstwert.
Die Pflicht zur Vorlage des Nährstoffvergleichs und die Möglichkeit des Datenabgleichs durch die zuständigen Behörden tragen wir mit, soweit sie ohne Mehraufwand für die Landwirte zu erledigen sind.
Für die Regelung zur Phosphatdüngung, die Sie angesprochen haben, gilt das Gleiche, was für den Stickstoff ausgeführt wurde: Bedarfsgerechte, am Entzug orientierte Düngung muss das Ziel sein.
Vergessen haben Sie Anregungen zu Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Abstände zu Gewässern. Wir brauchen diese Ausnahmeregelungen für unsere küstennahen Standorte, auf denen Grüppenentwässerung betrieben wird. Dort sind die Flächen zwischen den Gräben oftmals weniger als 20 m breit. Werden dort Abstandsregelungen eingeführt, verbietet sich die Düngung auf der gesamten Fläche. Eine gesamte Region würde aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen. Das müssen wir regeln. Diesen Punkt haben Sie nicht aufgeführt.
Sie sehen, es gibt noch zahlreiche Detailfragen auf der Fachebene zu klären. In der Grundausrichtung sind wir uns einig. Jetzt gilt es, eine vernünftige
durchzusetzen und mögliche Fehler zu vermeiden. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit 2012 ist klar, dass eine Novelle der Düngeverordnung kommen muss - auch wenn es immer noch Gruppierungen gibt, die auch in den letzten Wochen und Monaten behauptet haben, es sei doch alles bestens, die Düngevorschriften hätten sich bewährt, und Änderungen seien nicht notwendig. Im Jahre 2012 hat eine Bund-LänderKommission diese für die Erfüllung der EUNitratrichtlinie zentrale Vorschrift turnusmäßig evaluiert und einen eindeutigen Änderungsbedarf in nahezu allen relevanten Bereichen festgestellt.
Hinzu kam Ende 2013 noch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission in Bezug auf die Nitratrichtlinie mit der Begründung, dass die zentralen Punkte dieser Vorschrift zum Schutz des Grundwassers nicht eingehalten werden.
Hier in Niedersachsen tragen uns die Wasserversorgungsunternehmen seit Monaten ihre Sorgen vor und weisen uns darauf hin, dass die in früheren Jahren erreichten Erfolge beim Trinkwasserschutz stagnieren oder sogar ins Gegenteil verkehrt werden. Vielerorts steigt das gesundheitsschädliche Nitrat im oberflächennahen Grundwasser. Es ist bekannt, dass Nitratfrachten, die heute in den Boden eindringen, erst in 10 bis 50 Jahren die tieferen Bereiche der Grundwasserleiter erreichen und damit auch Auswirkungen auf den Trinkwasserschutz haben. Diese Hypothek dürfen wir nachfolgenden Generationen nicht aufbürden.
Der Niedersächsische Landtag hat in einem einstimmigen Beschluss am 14. Mai 2014 unter dem Titel „Grundwasser und Böden schützen - ein wirksames Düngemanagement in Niedersachsen einführen“ auch die Handlungsbedarfe aufgezeigt. Für
die konstruktiven Beratungen, die in diesem gemeinsamen Antrag geendet haben, bin ich sehr dankbar; denn die Düngeverordnung ist das zentrale Element des Aktionsplans Deutschlands zur Erfüllung der Vorgaben der Nitratrichtlinie. Die bisher unzureichenden Ergebnisse zeigen uns, dass dringend und zeitnah eine Anpassung der Düngeverordnung erforderlich ist - und als Voraussetzung für die Novellierung der Düngeverordnung in einigen Punkten möglicherweise auch eine Änderung des Düngegesetzes.
Die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium haben im August 2013 eine umfassende Stellungnahme vorgelegt, in der sie die notwendigen Handlungsbedarfe konkretisieren. Diese deckt sich in weiten Teilen mit den Vorschlägen, die in diesem Jahr von den Verbänden der Wasserwirtschaft vorgelegt wurden. Sie deckt sich auch zumindest teilweise mit den Intentionen unseres Antrags - wobei wir uns einig sind, dass das, was wir dort aufgeschrieben haben, nicht abschließend sein kann und muss.
Allerdings scheint die Bereitschaft, dieses auch in konkretes Handeln umzusetzen, nicht in dem Maße gegeben zu sein, wie wir es uns in Niedersachsen wünschen und auch für notwendig erachten.
Wesentliche Ursache dafür, dass die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie nicht im erwünschten Ausmaß erreicht werden, sind nach Auffassung aller Fachleute die bisherigen unzureichenden Regelungen zu den Nährstoffvergleichen, die oft keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern, sowie die nicht ausreichenden Kontrollen und Sanktionen.
In einer novellierten Düngeverordnung sind - so sehen wir es - Vorgaben für eine Nährstoffbilanzierung verbindlich festzulegen - mit dem Ziel, dass alle organischen, tierischen, pflanzlichen und auch die anorganischen Dünger sowie die ein- und Ausfuhren auf Betriebsebene erfasst werden. Auch das Thema der betrieblichen Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste und deren Abzugsfähigkeit ist intensiver und verbindlicher als bisher zu regeln.
Moment, bitte, Frau Kollegin! - Darf ich Sie noch einmal um Ruhe bitten und darum, Terminabsprachen, die zu treffen sind, außerhalb zu treffen? - Vielen Dank, Herr Kollege.
Um eine umfassende und sachgerechte Kontrolle sicherzustellen, brauchen wir bessere Regelungen für eine fachgerechte Dokumentation der eingesetzten Nährstoffe einschließlich Mineraldünger, Gülle, Festmist und Gärresten für jede Betriebseinheit. In diese Regelung sind ausdrücklich auch die flächenlosen Betriebe im Bereich der Tierhaltung, aber auch im Bereich der Biogasgewinnung mit einzubeziehen.
Niedersachsen hat mit der Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger, die seinerzeit Minister Lindemann auch gegen Widerstand aus eigenen Reihen durchgesetzt hat, einen ersten wichtigen Schritt gemacht, um eine Übersicht zu erhalten, wo welche Mengen an Wirtschaftsdünger verbracht werden.
Der erste vorliegende Nährstoffbericht, über den wir in diesem Jahr schon mehrmals diskutiert haben, zeigt aber auch deutlich, dass wir da noch Defizite haben und dass wir vor allem für den unverzichtbaren Soll-Ist-Abgleich die Möglichkeit des Datenabgleichs mit anderen behördlichen Stellen benötigen.
Die Landwirtschaftskammer selbst, der Niedersächsische Landkreistag und auch die Wasserverbände haben uns darauf hingewiesen, wie wichtig dieser Datenabgleich ist, um tatsächlich die vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die ordnungsgemäß wirtschaften, zu schützen und uns auf die Betriebe zu konzentrieren, die das bisher noch nicht oder nur unzureichend getan haben.
Dabei wollen wir gerade Parallelregelungen und den damit verbundenen Aufbau einer Doppelbürokratie vermeiden; denn wir nehmen die uns in diesem Zusammenhang immer wieder vorgetragenen Sorgen aus dem Bereich der Landwirtschaft sehr ernst. Eine stärkere Unterstützung derjenigen, die immer wieder vor einem „Bürokratiemonster“ gewarnt haben, erwarten wir jetzt gerade deshalb im
Hinblick auf die Umsetzung einer entsprechenden Länderermächtigung zum Datenabgleich in der Düngeverordnung.
Das ist dringend erforderlich, damit wir das in unserem gemeinsamen Antrag beschriebene Ziel auch erreichen können.
Die Europäische Kommission hält die bisher vorgegebenen Lagerkapazitäten für nicht ausreichend. Auch die Wasserversorger und die Sachverständigen sehen hier seit Jahren Handlungsbedarf. Wir teilen diese Einschätzung, sehen aber auch die Notwendigkeit, zu prüfen, in welchen Fällen wir diese Kapazitätserweiterung durch Fördermöglichkeiten erleichtern können.
Wir sind uns auch einig darüber, dass wir neben der Veränderung des vorhandenen Rechtsrahmens eine Verbesserung der Beratung und der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsverfahren erreichen müssen, die die Möglichkeit bieten, die Anforderungen im Wasser- und Düngerecht praktikabler zu erfüllen.
Ich will noch etwas zu einem Thema sagen, das hier immer wieder in Zwischenrufen aufgetaucht ist: Es wird immer wieder über die Auswahl der Messstellen diskutiert und behauptet, dabei würde man zu falschen Ergebnissen kommen.
Meine Damen und Herren, diese Messstellen gibt es seit 20 Jahren. In der Zeit, in der an diesen Messstellen die Nitratwerte gesunken sind, waren alle mit der Auswahl der Messstellen einverstanden. Aber jetzt auf einmal, wo es leider Gottes einen anderen Trend gibt, ist das nicht mehr der Fall.
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Es geht um die Vergleichbarkeit in Europa! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke der Präsidentin)