Das gilt für die Öffentlichkeit und für den Landtag; darauf komme ich noch zurück. Sie hat hier wiederholt Dinge korrigieren müssen. Sie hat die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert.
Bei der politischen Auseinandersetzung ist aber auch klar, dass die besondere Stellung der Justiz auch besonders berücksichtigt werden muss, um das Vertrauen in ihre objektive und unabhängige Aufgabenwahrnehmung nicht unnötig infrage zu stellen.
Ich sage auch, dass man immer sorgsam beachten muss, wie, ob und inwieweit man Mitarbeiter, die eben nicht auf der politischen Bühne aktiv sind, hier zum Gegenstand der politischen Debatte macht.
Ich will kurzum sagen: Die Justiz darf nicht bloßes Mittel zum Zweck der politischen Auseinandersetzung mit einer Landesregierung sein. Aber sie darf auch nicht Mittel zum Zweck sein, was die Oppositionsfraktionen angeht. Herr Limburg, was Sie heute hier machen, ist genau das: Sie werfen einer Fraktion in diesem Hause etwas vor und wiederholen all das, was Sie selber kritisieren.
Es geht Ihnen allein darum, eine der Oppositionsfraktionen zu attackieren. Ihnen geht es nicht um das Ansehen der Justiz, sondern allein um Ihren parteipolitischen Profit.
Denn ginge es Ihnen wirklich um die Justiz, hätten Sie diese Aktuelle Stunde nicht beantragt, und dann hätten Sie auch nicht so gesprochen, wie Sie hier gesprochen haben.
Und mit dieser Aktuellen Stunde wird es Ihnen auch nicht gelingen, von den Versäumnissen der Justizministerin abzulenken - und die sind zahlreich!
Die Schwierigkeiten, die allein schon in dieser recht kurzen Amtszeit im Geschäftsbereich des Justizministeriums aufgetreten sind, nehmen ein Ausmaß an, das wirklich bemerkenswert ist. Da ist der Fall des vermeintlich korrupten Richters aus dem Landesjustizprüfungsamt. Herr Limburg, auch da bitte ich Sie, Ihre Wortwahl zu überprüfen: Auch für diesen Menschen gilt die Unschuldsvermutung.
Prüfen Sie einmal den Unterschied zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“, und dann können wir uns vielleicht noch einmal unterhalten.
Wir haben die Ungereimtheiten im Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen die Staatsanwaltschaft Hannover wegen der vermuteten Durchstechereien ermittelt, ist ja auch nicht gerade der Regelfall.
Wir haben eine diffuse Haltung der Ministerin ganz persönlich zu der Frage - das ergibt sich auch aus den Protokollen -, wie sie die unterschiedliche Behandlung in den Verfahren gegen den Leiter der Landesschulbehörde und gegen den Landge
richtspräsidenten in Hannover rechtfertigt und welches Verständnis sie vom Verhältnismäßigkeitsprinzip hat.
Denn nach wie vor ist es für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass diese Landesregierung auch nur ansatzweise meint, dass die Ermittlungsmaßnahmen bei der Landesschulbehörde verhältnismäßig sein könnten.
Abschließend: Das, wie ich finde, haarsträubendste Beispiel, Frau Ministerin, sind Ihre Aussagen zu den personellen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Ausbruch aus der Sicherungsverwahrung. Es zumindest zuzulassen, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, Sie würden personelle Konsequenzen ergreifen, also sozusagen die Abteilungsleitung neu besetzen, und ein oder zwei Tage später einräumen zu müssen, dass diese Stelle gar nicht besetzt war und dass Sie sie lediglich neu besetzt haben, ist wirklich eine Irreführung der Öffentlichkeit, die ungewöhnlich ist. Das ist Anlass genug, hier auch diese Themen weiter anzusprechen, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Justiz.
Vielen Dank, Herr Kollege Birkner. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Nacke das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, Sie haben am 6. Oktober im Fall des geflüchteten Sicherungsverwahrten einen personellen Wechsel in der Leitung der Abteilung Sicherungsverwahrung der JVA Rosdorf in Aussicht gestellt und der Anstaltsleiterin die Schuld in die Schuhe geschoben. - Wahr ist: In der Sitzung des Rechtsausschusses am 8. Oktober
mussten Sie einräumen, dass die Abteilungsleiterstelle seit Monaten unbesetzt war. Der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter forderte daraufhin Ihre Auswechselung.
Ihr Haus, Frau Ministerin, hat in einer Pressemitteilung vom 3. Oktober über den geflüchteten Sicherungsverwahrten verbreitet, von diesem gehe kei
ne Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten aus. - Wahr ist: Am 8. Oktober bezeichnete das Landeskriminalamt den flüchtigen Sicherungsverwahrten als Intensivtäter und rief die Bevölkerung dazu auf, sich von ihm fernzuhalten.
Sie haben am 2. Juli in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit Blick auf die Privatfahrten des seinerzeitigen Hildesheimer Landgerichtspräsidenten behauptet, hinreichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hätten nicht vorgelegen. - Wahr ist: Ihr Haus musste am 10. Oktober einräumen, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg insgesamt 323 Fahrten des Gerichtspräsidenten überprüft.
Sie haben am 26. Juni im Rahmen einer Dringlichen Anfrage behauptet, die 13 Privatfahrten des seinerzeitigen Hildesheimer Landgerichtspräsidenten aus dem Sommer 2013 seien nachträglich vom Präsidenten des Oberlandesgerichts genehmigt worden. - Wahr ist: Am 10. August räumte Ihr Haus in einer Pressemitteilung ein, dass die 13 Privatfahrten nicht nachträglich genehmigt wurden und vielmehr ein Dienstvergehen festgestellt wurde und dass die Unterrichtung des Landtages nicht korrekt war.
Sie haben am 26. Juni im Rahmen einer Dringlichen Anfrage dem Präsidenten der Landesschulbehörde eine dauerhafte Fehlnutzung des Dienstfahrzeugs für private Fahrten nach Hause unterstellt und nannten eine Schadenssumme von ungefähr 50 000 Euro. - Wahr ist: Ihr Haus konnte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 10. Oktober diesen Betrag nicht bestätigen und verwies lediglich auf laufende Ermittlungen.
Frau Ministerin, dies sind nur fünf Beispiele einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Sie Journalisten, die Öffentlichkeit und eben auch dieses Parlament falsch informiert haben.
Ziel dieser Aktionen war es, peinliche Vorgänge zu verheimlichen und zu vertuschen. Und auch wenn das alles, Frau Ministerin, wohl Ihrer Unerfahrenheit und Ihrer politischen Naivität zuzuschreiben ist,
Frau Ministerin, Ihr Verhalten ist eine Belastung für die Justiz. Sie sind eine Belastung für die Justiz.
Ausdrücklich: Kritik an der Justizministerin ist keine Kritik an der Justiz. Vielmehr ist der Umgang der Landesregierung mit diesem Parlament verfassungswidrig.
Sie haben Fragen zum Teil falsch oder gar nicht beantwortet. Sie haben die Beantwortung eines Fragenkatalogs, den die Minister Busemann oder Möllring beispielsweise binnen weniger Tage erledigt hätten, über drei Monate bewusst verschleppt.