Protocol of the Session on May 15, 2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte mich nur vergewissern, damit ich nichts Unrichtiges sage. - Es gibt eine ganze Reihe von Auffälligkeiten, die in den Prüfteams, die wir eingerichtet haben, zur Kenntnis genommen wurden. Die werden in Vermerken zusammengefasst und dann an das Landesjustizprüfungsamt weitergegeben. Wir haben noch keinen Fall, in dem sich die Auffälligkeiten so aufsummieren, dass jetzt schon das Justizprüfungsamt in einem Fall einen Bescheid erlassen hätte, dass das Zweite Staatsexamen abzuerkennen sei.

Wir haben allerdings auch personelle Vorkehrungen getroffen, damit ein bisher mit Prüfungsfragen befasster Verwaltungsrichter abgeordnet werden kann, um dort die Prüfung auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht durchzuführen, wenn die Entscheidung ansteht, einzelne Examensergebnisse abzuerkennen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion stellt Frau Ross-Luttmann die nächste Frage. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer gerade formulierten Aussage, dass eine Reihe von Auffälligkeiten bekannt geworden ist, Sie die tatsächliche Zahl aber nicht nennen wollen, möchte ich Sie dennoch fragen, ob bei der Reihe von Auffälligkeiten, die Sie eben genannt haben, auch Damen oder Herren darunter sind, die bereits im Justizdienst beschäftigt sind und gerade als Richter oder Staatsanwalt ihren Dienst versehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Die in diesem Zeitraum neu eingestellten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats

anwälte sind diejenigen, die zunächst in vorderster Reihe überprüft werden mussten, neben den Fällen, die von der Staatsanwaltschaft an uns herangetragen worden sind.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Wir haben noch keinen Fall, der bei einer Richterin oder einem Richter, einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt dazu führen würde, dass das Staatsexamen aberkannt werden müsste.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das war ja nicht die Frage!)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Adasch. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie konnten im zuständigen Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht meine Frage beantworten, zu welchem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft von dem Gespräch des Staatssekretärs mit dem Beschuldigten Kenntnis erlangt hat. Ich frage Sie nun erneut - und bitte Sie heute um eine Antwort -, wann die Staatsanwaltschaft konkret von diesem Gespräch wusste.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, ich habe es eben in meinem Vortrag erwähnt: Herr Staatssekretär hat sich, nachdem sich der Beschuldigte, anders als verabredet, nicht bis 14 Uhr bei ihm gemeldet hatte, um 14.30 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Verden gemeldet. Vorher hatte die Staatsanwaltschaft Verden keine Kenntnis von diesem Gespräch.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Dr. Birkner. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es bereits Anfang 2013 in einem ähnlich gelagerten Fall Ermittlungen wegen eines

Korruptionsverdacht gegeben haben soll, frage ich die Landesregierung: Was wurde aus diesem Anlass im Justizministerium und vom Justizministerium konkret unternommen und veranlasst, um die Möglichkeit einer Wiederholung auszuschließen?

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war kein Fall, in dem es um einen Korruptionsverdacht ging. Es war ein Prüfling aufgefallen, bei dem es zu einem besonderen Leistungssprung gekommen ist. Nun ist es natürlich jedem Prüfling von Herzen zu wünschen, dass er sich verbessert und diese Verbesserung aufgrund intensiver Arbeit zustande kommt. Davon dürfen wir im Regelfall ausgehen. Von diesem Leistungssprung meinte das Justizprüfungsamt aber, dass er sozusagen unnatürlich sei. Deswegen haben wir diesen Fall an die Staatsanwaltschaft Verden abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Fall geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anhaltspunkte nicht ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Prüfling einzuleiten. Es war also im Nachhinein kein Fall.

Wir sind deswegen aber nicht untätig geblieben. Es hat uns alarmiert, dass überhaupt solch eine Idee aufkommen konnte, und haben daraufhin im Justizprüfungsamt einen Sicherheitscheck durchgeführt. Wir haben insbesondere mit dem niedersächsischen IT-Sicherheitsbeauftragten die IT geprüft. Die IT der Justiz in Niedersachsen - das muss ich als Kompliment an die Vorgängerregierung weitergeben - ist sehr gut aufgestellt. Wir haben in der Justiz ein eigenes IT-System. Mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten wurde das gesamte System dahin gehend durchgecheckt, ob es Möglichkeiten gibt, von außen darin einzudringen. Es wurde eine Verschlüsselung eingeführt, sodass es, selbst wenn es jemandem gelingen sollte, sich dort reinzuhacken - wir wissen, dass es schon beim Pentagon gelungen ist; da muss man natürlich damit rechnen, dass es jedenfalls theoretisch auch beim Justizprüfungsamt möglich ist -, unmöglich ist, die Inhalte, die dort in einzelnen Ordnern abgelegt sind, zur Kenntnis zu nehmen.

Wir haben den Papier-Flow total eingeschränkt und uns wirklich auf die insoweit sicherere EDV beschränkt. All das, was aus der EDV herausgeholt wird, darf nur in einem gesonderten Raum zu Papier gemacht werden; niemand darf irgendetwas mit einem Arbeitsplatzdrucker ausdrucken. Das Ausdrucken passiert nur in einem besonders gesicherten Raum, zu dem die beiden Referatsleiter und die hauptamtlichen Prüfer Zutritt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Dr. Genthe. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu welcher Uhrzeit wurde der Haftbefehl am 27. März 2014 erlassen?

Vielen Dank. - Es antwortet Frau Ministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!

Ich möchte Ihnen nicht die Unwahrheit sagen. Nach Kenntnis des Staatssekretärs und der Referatsleiterin soll es zwischen 16 und 17 Uhr geschehen sein. Eine genauere Information darüber lasse ich Ihnen gerne schriftlich zukommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Frau Kollegin Ross-Luttmann. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hatte eben ganz bewusst nicht gefragt, ob ein Verfahren eingeleitet worden ist, das dazu führen kann, ein zweites Staatsexamen aberkennen zu müssen. Aber vor dem Hintergrund, dass Gerichte, Richterinnen und Richter, im Namen des Volkes Recht sprechen und dies unbelastet von Verfahren tun müssen, frage ich Sie noch einmal: Können Sie ausschließen, dass es bei der Reihe von Auffälligkeiten, die Sie eben genannt haben - Sie haben bei der Beant

wortung der Dringlichen Anfrage ganz bewusst von einer Reihe von Auffälligkeiten gesprochen -,

(Zuruf von der SPD: Sie müssen mal eine Frage stellen!)

auch um Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ging, die in den Justizdienst eingestellt worden sind?

(Beifall von der CDU und der FDP - Zuruf von den GRÜNEN: Das kann keiner ausschließen!)

Vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragesteller bestimmen selbst den Inhalt ihrer Frage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es antwortet Frau Ministerin Niewisch-Lennartz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es nicht ausschließen, weil die Verfahren auch zu den in den Justizdienst eingestellten Personen eben noch nicht abgeschlossen sind. Ein Ausschluss ist deswegen gegenwärtig nicht möglich. Einzelheiten dazu darf ich Ihnen im Augenblick wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht nennen.

Vielen Dank. - Die nächste Frage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte L. immer noch in Italien in Untersuchungshaft sitzt, frage ich Sie: Gibt es Überlegungen oder Möglichkeiten, ihn, solange er in Untersuchungshaft ist, dort in Italien zu vernehmen, um im Ermittlungsverfahren hier in Deutschland weiterzukommen? Gibt es in diese Richtung irgendwelche Überlegungen?

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass der Beschuldigte nach wie vor in Italien in Haft sitzt. Wir haben auch nicht die

Erwartung, dass die Haft ganz schnell zu einem Ende kommen wird. Die italienischen Justizbehörden wollen erst selbst das Ermittlungsverfahren abschließen. Es kann auch sein, dass wir so lange warten müssen, bis auch das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist. Überlegungen, ihn in Italien zu vernehmen, gibt es. Dass Staatsanwälte nach Mailand fahren, macht nur dann einen Sinn, wenn der Beschuldigte zur Aussage bereit ist. Im Augenblick werden Vorbereitungen dazu getroffen und geprüft, ob man nicht eine Videovernehmung durchführen kann, um festzustellen, ob er aussagebereit ist und ob sich eine solche Reise nach Italien fruchtbar verarbeiten lässt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Adasch. Bitte!

Ich ziehe zunächst einmal zurück.

Herr Adasch möchte seine Zusatzfrage zurückstellen. - Ich rufe dann die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion auf. Herr Kollege Dr. Genthe, bitte!

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Haftbefehl direkt nach dem Gespräch zwischen dem Staatssekretär und dem Beschuldigten erlassen worden ist, stelle ich die Frage, ob der Staatssekretär in dem Gespräch mit dem Beschuldigten den Eindruck vermittelt hat, dass ein solcher Haftbefehl beantragt bzw. kurzfristig zu erwarten sei.