Protocol of the Session on January 22, 2014

Wir wollen deswegen auch das Know-how weiterentwickeln, das sich an der Küste im Offshorebereich in vielen, vielen Arbeitsplätzen niedergeschlagen hat, meine Damen und Herren.

Deswegen haben wir als Landesregierung gesagt: Wir holen hier alle unterschiedlichen Interessen an den Tisch. - Wir haben einige Monate mit ganz unterschiedlichen Akteuren diskutiert und haben am Ende ein Papier vorgelegt, das insbesondere Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Investitionen sicherstellen soll.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist eine Selbstverständlichkeit!)

Herr Birkner, da finden Sie ganz prominent an vorderer Stelle auch eine Aussage dazu, dass wir das Zieldreieck Umweltfreundlichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ganz vorne an in den Raum stellen, dass wir Bezahlbarkeit von Strompreisen für private Haushalte und für den Mittelstand genauso wollen wie für die stromintensiven Unternehmen und die Industrie.

Von daher, meine Damen und Herren, unterlassen Sie den Versuch, hier an der falschen Stelle einen Keil hineinzutreiben. Arbeiten Sie konstruktiv an dem Projekt mit!

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ganz gern!)

Ich hoffe, dass es am Ende auch gelingt, in Brüssel erfolgreich zu sein, weil wir am Ende auch in Brüssel Erfolg haben müssen. Es nützt nichts, allein eine deutsche Energiewende zu machen. Wir wollen Europa hier mitnehmen. Wir wollen unsere Nachbarn mitnehmen.

(Zuruf von der FDP: Vor zwei Jahren klang das noch ganz anders!)

Wir wollen das mit unseren Nachbarn zusammen machen. Nur dann ist das am Ende auch Erfolg versprechend. Dann können wir als Europäer 2015 nach Paris fahren und gemeinsam hierzu gute Vorschläge machen.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratungen schließe. Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/518 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/1123 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1143

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen dann zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (NStGHG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/1111

Zur Einbringung hat sich für die FDP-Fraktion Herr Dr. Birkner gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Niedersächsischen Verfassung heißt es in Artikel 3 Abs. 2 - ich zitiere -:

„Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht.“

Meine Damen und Herren, damit sind die Grundrechte des Grundgesetzes nicht nur Bundesrecht, sondern eben auch unmittelbar geltendes Landesverfassungsrecht. Darüber hinaus enthält unsere Verfassung weitere Grundrechte, so in Artikel 3 die Gleichberechtigung von Mann und Frau und Diskriminierungsverbote, in Artikel 4 das Recht auf Bildung, in Artikel 4 a das Recht auf Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie in Artikel 5 die Wissenschaftsfreiheit.

Meine Damen und Herren, wir verfügen damit also in unserer Landesverfassung über einen umfassenden Bestand an Grundrechten, der über den des Grundgesetzes hinausgeht. Jedem einzelnen dieser Grundrechte unserer heutigen Verfassung sind intensive Diskussionen vorausgegangen. Am Ende hat dieses Hohe Haus wohlüberlegt als verfassungsgebendes Organ entschieden, diese Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, wir sind den Weg aber nicht zu Ende gegangen. Anders als im Bund und in 11 von 16 Ländern gibt es für die Menschen in Niedersachsen noch immer keine Möglichkeit, unser Landesverfassungsgericht, den Staatsgerichtshof in Bückeburg, um Rechtsschutz gegen behauptete Eingriffe in die durch die Verfassung gewährten Grundrechte anzurufen. Hierin sehen wir eine Rechtsschutzlücke. Diese Lücke wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative schließen.

(Beifall bei der FDP)

Wir sind der Überzeugung, dass die Eigenstaatlichkeit und die daraus auch folgende Verfassungsautonomie der Länder es gebieten, die in der Landesverfassung abgesicherten Grundrechte auch effektiv zu schützen. Wir wollen den Grundrechtsschutz vervollständigen, indem wir den Menschen in Niedersachsen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte den Weg zum Staatsgerichtshof mit der Individualverfassungsbeschwerde eröffnen und somit den - wie es heißt - „Schlussstein im Gewöl

be des Rechtsstaats“ auch in Niedersachsen setzen.

Meine Damen und Herren, wir erhoffen uns aber auch, dass unsere Verfassung und die Grundrechte durch eine Einklagbarkeit vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof für die Menschen mit Leben erfüllt und konkret werden und so auch eine identitätsstiftende Wirkung entfalten. Auch sehen wir die Chance, dass unser Staatsgerichtshof einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Grundrechte leisten und insbesondere die landesspezifischen Grundrechte, die es sonst so nicht gibt, ausfüllen kann.

Zusätzlich zu diesem verfassungspolitischen Selbstverständnis sind es aber auch ganz konkrete Überlegungen zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes, die für die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde auch hier bei uns in Niedersachsen sprechen.

Das Bundesverfassungsgericht, das ausschließlich über die Einhaltung der in der Bundesverfassung niedergelegten Grundrechte wacht und der für die Menschen in Niedersachsen bisher der einzige Ort ist, wo sie individuelle Grundrechtsverletzungen im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen können, sieht sich stetig steigenden Eingangszahlen gegenüber. Dies hat dazu geführt, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht stetig verschärft worden sind.

Im Ergebnis werden etwa 95 % der eingelegten Verfassungsbeschwerden nicht einmal mehr zur Entscheidung angenommen. Hinzu kommt, dass die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Teil mehrere Jahre dauern. Von effektivem Rechtsschutz durch die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein.

Die Landesverfassungsbeschwerde kann hier Abhilfe schaffen und dazu beitragen, den individuellen Grundrechtsschutz für die Menschen in Niedersachsen effektiver zu gewährleisten. Fälle, denen das Bundesverfassungsgericht keine Bedeutung beimisst und die daher durch den Rost fallen, können durch den Staatsgerichtshof bearbeitet werden.

Die örtliche Nähe ist ein Vorteil. Landesgesetze weisen nämlich vielfach einen starken regionalen oder örtlichen Bezug auf, weshalb Bückeburg geeigneter ist zu entscheiden als Karlsruhe.

Die Erfahrungen mit der Landesindividualverfassungsbeschwerde in anderen Ländern zeigen, dass die Verfahren erheblich schneller abgeschlossen werden können. So dauert ein entsprechendes Verfahren beim Sächsischen Staatsgerichtshof durchschnittlich nur drei Monate.

Meine Damen und Herren, um auch einer Argumentation von vornherein zu begegnen, das alles führe zu einer Aufblähung des Gerichts, die eigentlich gar nicht nötig sei, haben wir in diesem Gesetzentwurf bereits schlanke und effektive Strukturen vorgesehen, um dauerhaft zu gewährleisten, dass eine unnötige Überlastung des Staatsgerichtshofs nicht erfolgt.

Wir schließen eine Doppelbefassung des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs aus, indem wir vorsehen, dass die Landesverfassungsbeschwerde unzulässig ist, soweit Karlsruhe in gleicher Sache angerufen ist. Wir geben dem Staatsgerichtshof für eindeutige, klare Fälle die Möglichkeit, durch Kammern, die aus drei Richtern zu bilden sind, zu entscheiden. Und wir begrenzen die Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheidungen in unzulässigen, offensichtlich unbegründeten oder der Sache nach bereits entschiedenen Fällen auf das Nötigste.

Meine Damen und Herren, schließlich wird gegen die Einführung der Verfassungsbeschwerde - meist hinter vorgehaltener Hand - die Sorge vorgebracht, dass die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stünden. Wir haben uns als FDP-Fraktion im Rahmen eines Expertengesprächs auch mit diesem Argument befasst und kommen zu dem klaren Ergebnis, dass dieses Argument nicht trägt. Die Erfahrungen mit der Verfassungsbeschwerde in den anderen Ländern zeigen, dass wir mit einem Aufkommen von etwa 40 bis 65 Verfahren jährlich zu rechnen haben, anfangs vielleicht aufgrund der Neuheit und des neuen Rechtsschutzes, der vielleicht mehr Menschen dazu bewegt, erstmals dieses Rechtsmittel einzulegen, sogar bis zu 100. Im Ergebnis bedeutet dies maximale Mehrkosten für Personal- und Sachausstattung in Höhe von 200 000 Euro pro Jahr. Angesichts der dargestellten und damit zu erreichenden Stärkung des individuellen Rechtsschutzes und des Rechtsstaates ist dies nach unserer Überzeugung vertretbar.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, im Ergebnis folgen wir den Ausführungen des ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Professor Ipsen,

sowie des amtierenden Präsidenten Herrn Dr. van Nieuwland vom April des letzten Jahres hier vor dem Niedersächsischen Landtag. Unser verfassungspolitisches Selbstverständnis wie auch die konkrete Stärkung des individuellen Grundrechtsschutzes machen die Einführung der Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof notwendig. Wir bitten Sie insofern um Unterstützung und Zustimmung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Limburg das Wort. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich von dieser Stelle ganz herzlich die anwesenden Richterinnen und Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs hier in diesem Hohen Hause begrüßen. Sie sind hier stets willkommen.