Lieber Herr Kollege Krogmann, ich weiß, dass die Diskussion über die Frage, ob die Berufe, die mit körperlicher Tätigkeit zu tun haben, bei der Rentenzahlung und bei der Bemessung der gesamten Arbeitsleistung anders zu bewerten sind als Büroberufe, sehr unterschiedlich geführt wird. Ich kann Ihnen aber sagen: Sehr viele Mitarbeiter, die in Büros arbeiten, arbeiten unter hohem Stress. Da kann man keinen Unterschied in der Bewertung von körperlicher und geistiger Arbeit machen. Lassen Sie uns daher dieses Thema heute nicht mehr eröffnen!
redezeit hat. Hier gilt der gleiche Mechanismus: Wegen der Redezeitüberschreitung der Landesregierung haben Sie insgesamt zwei Minuten. Bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als Erstes dem Kollegen Krogmann sagen: Wenn Sie eine solche Amtsauffassung haben, dann sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg sicherlich nicht gut beraten, Sie zu unterstützen.
Ich bin aber eigentlich ans Pult gegangen, um zu sagen, dass ich vom Beitrag des Herrn Innenministers enttäuscht bin.
Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie bei den Punkten, die wir hier diskutieren, nicht nur Ihre vorbereitete Rede vortragen, sondern sich zu den Baustellen im Innenbereich bzw. im kommunalen Bereich äußern, die nicht wir, sondern Sie zu verantworten haben. Ich nenne als Beispiel nur die folgenden Fragen: Was ist mit den 107 Millionen Euro Grundsicherung im Alter? Was ist mit dem Verteilerschlüssel beim kommunalen Finanzausgleich, was Gemeinden und Kreise angeht?
- Wenn Sie zur Tagesordnung kommen wollen, dann sage ich Ihnen: Ich hätte erwartet, dass der Innenminister hier zumindest zu der Kritik, die die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu der Frage des Synchronisierungsgesetzes mündlich vorgetragen haben, Stellung nimmt. Aber dazu kam nichts, sondern es wurde nur vorgetragen, was der technische Inhalt des Gesetzes ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wirklich ein bisschen wenig.
Vielen Dank. - Die SPD-Fraktion hat eine Restredezeit von 2:21 Minuten. Da ich hier das Gleiche praktiziere wie bei der CDU-Fraktion, sind es mit Ausgleichszeit und zusätzlicher Redezeit vier Minuten. Bis zu maximal dieser Länge kann jetzt der Kollege Watermann Redezeit in Anspruch nehmen. Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass man hier im Rahmen von Aktuellen Stunden Themen auf die Tagesordnung bringt, die man als wichtig empfindet, es aber kritisiert, wenn bei einem Tagesordnungspunkt ein Punkt in den Mittelpunkt gestellt wird, bei dem es im Wesentlichen um eine technische, aber durchaus wichtige Frage in einem Gesetz geht.
Es geht um Folgendes: Bis jetzt gilt bei uns die Altersgrenze von 65 Jahren. Dies hat zur Folge, dass Bewerberinnen und Bewerber von der Kandidatur ausgeschlossen werden können. Nachdem es in Bayern ein Gerichtsurteil gegeben hatte, ist die damals geltende Grenze von 64 Jahren verändert worden. Die nunmehr vorgesehene Anhebung der allgemeinen Altersgrenze auf 67 Jahre ist folgerichtig. Gelegentlich sollte man in der Politik einmal die Tatsachen benennen und nicht über andere Themen herumlamentieren.
Über die anderen Themen können wir uns gerne auseinandersetzen. Wir werden eine Anhörung zur Synchronisation durchführen. Es wird auch eine mündliche Anhörung geben. Dann wird das Für und Wider abgewogen. Es wird hier debattiert, und dann wird entschieden.
Nun zu dem, was Sie alles hinterlassen haben und von dem Sie sagen, dass es Baustellen sind. Sie sollten Herrn Schünemann einmal sagen, dass er solche Baustellen hinterlassen hat. Es ist ganz eindeutig, dass z. B. die Frage des kommunalen Finanzausgleichs einzig und allein Ihre Baustelle ist; denn Sie haben damals - dies zeigen die Verabredungen - genauso gehandelt, wie es jetzt auf dem Tisch liegt. Sie sollten sich vielleicht daran erinnern, dass es da um Ströme geht, die, was die Grundsicherung angeht, in die Kommunen gehen sollten. Da kann man ganz eindeutig nicht davon reden, dass man eine Situation hat, in der es um einen Einklang miteinander geht, sondern da gibt es auch eine große Diskussion innerhalb der kommunalen Familie.
Sie sollten so ehrlich sein, Frau Jahns, und sagen, dass die Ihnen auch bestätigt haben, dass Sie in der Vergangenheit nicht in die richtige Richtung gegangen sind, und dass wir gemeinsam gucken müssen, dass wir die richtige Richtung finden. Hier eine solche Situation vorzugaukeln, ist schon haarsträubend. Bleiben Sie sachlich - das hilft der kommunalen Familie weiter -, anstatt hier solche Sperenzien zu machen.
Vielen Dank, Herr Watermann. - Die Restredezeit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von 1:40 Minuten nimmt die Kollegin Meta Janssen-Kucz wahr, der ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jahns, ich bin doch sehr erstaunt angesichts Ihres starken Votums gegen die Altersgrenze von 67; denn ich frage mich: Wer hat was auf den Weg gebracht?
Ich glaube, liebe Frau Jahns, manchmal ist es ganz sinnvoll, bei seinen Leisten zu bleiben, das heißt, bei dem Tagesordnungspunkt zu bleiben und sich nur darauf vorzubereiten. Dann wäre es geradlinig gewesen.
Zu den anderen Punkten: Wir haben diverse Baustellen im Innenbereich. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Wir werden weitere Anhörungen durchführen. Aber ein Thema, das allen Kommunalpolitikern - genauso wie den Landespolitikern - unter den Nägeln brennt, ist das Thema Grundsicherung, kommunaler Finanzausgleich. Wir wissen alle, welche Unwucht - in Teilen auch durch den Flächenfaktor - wir haben. Die soziale Komponente kommt zu kurz. Deshalb besteht diesbezüglich Handlungsbedarf. Wir werden jetzt erst einmal in
die Anhörung einsteigen; denn die Unwuchten, die aufgrund der vorherigen Vereinbarungen entstanden sind, können wir im Sinne einer Gerechtigkeit bei den Kommunen so nicht im Raum stehen lassen. Wichtig ist jedoch, einen Weg zu finden, der sicherstellt, dass auch Zahlungen stattfinden und dass die Kommunen nicht auf den SanktNimmerleins-Tag vertröstet werden.
Danke, Frau Kollegin. - Zu einer Kurzintervention auf die Rede von Frau Janssen-Kucz hat das Wort der Kollege Hilbers für 90 Sekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, wenn Sie hier über Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich reden, dann sollten Sie sich das wenigstens einmal im Detail anschauen. Sie kürzen doch beim sozialen Faktor. Vielleicht geschieht das sogar zu Recht; denn die Kommunen werden dort zukünftig weniger Lasten haben, weil der Bund sie massiv entlastet. Das ist die größte Entlastung der Kommunen, die in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat.
Als wir diese Anpassung damals in den ersten Schritten eingepreist haben, da haben wir ein dickes Gutachten zugrunde gelegt, das die Situation der kommunalen Finanzen insgesamt beleuchtet hat. Das haben Sie eben nicht getan. Sie haben versucht, diese Änderung in Bezug auf die Kreise und die Gemeinden im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes durchzuschieben, und das ist nicht in Ordnung. Machen Sie ein transparentes Verfahren, und diskutieren Sie das mit den Kommunen. Dann kommen Sie auch zu Ergebnissen. Sie haben nur einseitig 65 Millionen verschoben. Die Kommunen kritisieren zu Recht, dass es so, wie Sie es angelegt haben, nicht geht. Das kann man sich auch nicht gefallen lassen. Da müssen Sie nachbessern. Das sagen übrigens auch Ihre eigenen Leute. Ich will nur Ihren Regionspräsidenten zitieren, der gesagt hat, dieses Gesetz käme nicht
so aus dem Landtag wieder heraus, wie es hineingekommen ist. Wir sind auch gespannt darauf, was Sie dort noch machen. Das wird noch interessant werden.
Danke, Herr Kollege. - Die Kollegin Janssen-Kucz möchte erwidern. Sie haben 90 Sekunden. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hilbers, gemeinsam können wir gerne ins Detail gehen. Wir können aber auch - das sollten wir auch - ein Stück Vergangenheitsbewältigung machen und Ihr Gutachten aufarbeiten. Ich glaube, wir werden nicht umhinkommen, wie wir es schon im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ein weiteres Gutachten auf den Weg zu bringen, damit auf der kommunalen Ebene wieder Gerechtigkeit hergestellt wird. Aber das machen wir in aller Ruhe. Wir steigen jetzt in die Anhörung ein. Da nützt auch Ihr Geschrei nichts.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass weitere Wortmeldungen nicht mehr vorliegen und die Aussprache damit abgeschlossen ist.
Artikel 1. - Dazu liegen Ihnen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer diesen Änderungsempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass das Erste die Mehrheit war und das Gesetz somit beschlossen ist.