Protocol of the Session on September 26, 2013

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Was ich noch fragen möchte, ist: Was bleibt übrig von Ihrer angekündigten transparenten Politik im Dialog? - Einfach nur heiße Luft.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb haben die Fraktionen der CDU und der FDP einen Änderungsantrag erarbeitet, der die Grundidee der Netzneutralität beibehält, aber Ideenblocker und Innovationshemmer beseitigt sowie Netzausbau und Netzneutralität trennt. Denn dies hat nun wirklich nichts miteinander zu tun. Das ist in Ihrem Antrag enthalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Internet auf technischer Ebene ist eigentlich nicht intelligent und behandelt ergo alle Datenpakete gleich.

(Zuruf von Wiard Siebels [SPD])

- Moment! Wenn Sie das verstehen würden, dann würden Sie auch wissen, was ich jetzt meine.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] und Dirk Toepffer [CDU] - Wi- ard Siebels [SPD]: Das ist schwierig, Frau Kollegin!)

Dieses Prinzip will natürlich niemand aushöhlen.

(Wiard Siebels [SPD]: Nein!)

Aber es führt auch dazu, dass die Leitungen immer voller werden.

Die heute behandelte Netzneutralität steht dafür, dass Datenpakete unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt unverändert und gleichberechtigt übertragen werden.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Für den Anfang war das nicht schlecht!)

Hier sehe ich eine gewisse Analogie - das mag vielleicht ein bisschen altmodisch sein - zur Briefpost. Jeder Brief wird gleich schnell von jedem zu jedem ausgeliefert, egal was in dem Brief steht. Bei der Post gibt es auch Unterschiede. Es gibt nämlich auch den Expressbrief. Der ist zwar etwas teurer, wird aber schneller ausgeliefert. Dieses Prinzip gefährdet doch nicht die Neutralität des Briefverkehrs. Genauso gefährdet dies auch nicht die Netzneutralität.

(Beifall bei der CDU - Dirk Toepffer [CDU]: Guter Vergleich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die christlich-liberale Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Rahmen der letzten Novelle

des Telekommunikationsgesetzes in § 41 a die Bundesregierung ermächtigt, im Zweifel im Rahmen einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung die Netzneutralität durchzusetzen. Das steht darin. Das ist genau richtig: Ein Gesetz regelt das Allgemeine, und eine Verordnung regelt die sich schnell verändernden kleinen Rahmenbedingungen.

Was steht in der Verordnung?

Erstens. Alle Daten müssen unabhängig vom Inhalt, der Anwendung, dem Dienst oder dem Ziel weitergeleitet werden.

Zweitens. Die Betreiber dürfen eigene Dienste nicht zu günstigeren Bedingungen oder zu einer besseren Qualität zugänglich machen.

Drittens. Es darf nach sogenannten Diensteklassen unterschieden werden. - Aber auch bei diesem Prinzip werden alle gleich behandelt.

Viertens. Betreiber dürfen behinderte Nutzer, ältere Menschen und Personen mit besonderen sozialen Bedürfnissen nicht benachteiligen.

All diesen Kernforderungen stimmt übrigens auch die sogenannte Netzgemeinde zu. Auch künftig ist Netzneutralität in Deutschland gesichert. Die Bundesnetzagentur als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde wacht über deren Einhaltung.

Noch einmal: Bestimmte Dienste, Internettelefonie oder Videokonferenzen könnte man bevorzugen. Aber die nicht so zeitkritischen Dienste wie z. B. E-Mails können weiter auf einer langsameren - ich sage einmal - Lkw-Spur fahren. Hier unterscheidet sich unser Verständnis von Neutralität im Internet von Ihrem Verständnis: Unser Prinzip lässt Unterscheidung zu, gefährdet aber die Netzneutralität in keiner Weise. Ihr Antrag will Sozialismus im Netz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zu Ihrem Antrag: Erstens. Wie eben ausgeführt, ist Ihr Antrag zu spät, zu weitgehend und komplett unnötig.

Frau Kollegin Pieper, der Kollege Onay meldet sich zu einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Nein. Ich führe jetzt aus. Ich bin noch nicht fertig.

Das ist nicht der Fall.

Zweitens. Wie eben ausgeführt: Mit diesem Antrag zeigen Sie, wie immer seit Ihrer Regierungsübernahme, auf den Bund. Hier gebe ich Ihnen sogar einmal recht; denn dieses Thema gehört auf die Bundesebene.

Drittens. Durch ein starres Festschreiben von Netzneutralität nach dem Verständnis von heute nehmen Sie uns alle Aussichten auf Ideen, Erfindungen und Geschäftsmodelle von morgen. Geben wir doch Innovationen eine Chance, z. B. im Next-Generation-Netz, in dem die Provider freie Hand beim Managen der Datenströme haben und in dem es Diensteklassen mit einer garantierten Qualität zu Extragebühren geben soll.

Wir wollen, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Wir wollen aber nicht!)

Er vereinigt Ideen der grundsätzlichen Netzneutralität mit der Möglichkeit der Wirtschaft, sich zu entwickeln. Wenn Sie schon nicht mehr Demokratie wagen, versuchen Sie es doch einmal mit „mehr Innovation wagen“.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu dem Redebeitrag der Kollegin Pieper von der CDU-Fraktion liegt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention vor. Ich erteile dem Kollegen Schmidt von der SPD-Fraktion für 90 Sekunden das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Pieper, ich weiß nicht, welche Ideenblocker bei Ihnen Umlauf haben. Aber einen solchen Vergleich überhaupt anzustellen! Selbst die Leute bei Ihnen in Schwarmstedt wollen schnelles Internet und keine Expressbriefe verschicken. Mein Gott!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der entscheidende Punkt ist - um das an der Stelle einmal fachlich aufzurollen -: Es gibt ein geltendes Telekommunikationsgesetz. Es gibt den § 41 a. Er ermächtigt das zuständige Bundesministerium.

Fakt ist: Es gibt nach wie vor keine Rechtsverordnung, die Herr Rösler zustande bekommen hat und die die Netzneutralität sicher regelt. Es gibt einen enormen Druck großer Unternehmen, die viel Geld verdienen wollen, indem sie den Kunden kein freies, gleiches und schnelles Internet für alle verkaufen, sondern immer mehr Zusatzdienste.

In Ihren Änderungsantrag hat eben keine besondere Fachlichkeit Einzug gehalten, sondern einfach nur die Begrifflichkeiten der großen Konzerne. Die vertreten Sie hier. Das ist auch Ihr gutes Recht. Aber wir finden das nicht richtig.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es liegt keine Wortmeldung zur Erwiderung vor. Deswegen rufe ich die nächste Wortmeldung auf. Das ist der Kollege Belit Onay von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich erteile ihm das Wort.

(Ronald Schminke [SPD]: Ich will auch so ein sozialistisches Netz in Südniedersachsen haben! - Heiterkeit - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Wir haben schon verstanden, dass das für euch kein Schimpfwort ist!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Pieper, ich hatte mich wegen einer Frage gemeldet, aber die haben Sie leider nicht zugelassen. Meine Frage wäre dahin gegangen: Sie sprachen in Ihren Ausführungen vom § 41 a - dies hatten Sie bereits in der ersten Beratung angesprochen - und einer Verordnung, die man daraus formulieren kann. In Ihrem Änderungsantrag allerdings sprechen Sie in der Nr. 5 zusammenfassend von gesetzlichen Vorgaben. Das war für mich etwas verwirrend, weil sich das erst einmal mit einer Verordnung beißt. Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn Sie das klarstellen, wenn Sie noch Restredezeit haben, oder in einer Kurzintervention.

Des Weiteren haben sich in dieser Sache - das ist schon sehr traurig - die Verbraucherministerkonferenz, die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die EU-Kommission und interessierte Bürger, nämlich 300 000 Menschen an der Zahl, an die Bundesregierung gewandt und deutlich gemacht, dass in diesem Thema Brisanz

steckt. Diese Brisanz erkennen Sie aber nicht. Auch in Ihrem Antrag sieht man das nicht; denn Sie schieben alles auf die lange Bank, wie auch bei der Verordnung, die Sie hier vorschlagen. Das hat ein gewisses System - der Kollege Schmidt hat es schon erwähnt -, und zwar die Wirtschaftsnähe, die Sie auf Bundesebene, aber offensichtlich auch hier weiterführen. Sie sprechen nämlich in Ihrem Antrag von einer Innovationsblockade, von Wettbewerbsblockade - sogar das Wort „Sozialismus“ haben wir heute gehört -, von Einheitsinternet usw. Wenn man hier von einer Blockade sprechen kann, dann ist das wohl eine Teilhabeblockade, und das treibt diese Menschen um.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir bekommen nämlich ein Teilhabehindernis; denn beim Internet geht es nicht bloß um ein Luxusgut - ich klicke mich einmal durch Facebook oder anderes -, sondern für ganz viele Menschen ist es das Informationsbeschaffungsmedium, ein wichtiger Bestandteil, um an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.