Protocol of the Session on September 20, 2017

(Helge Limburg [GRÜNE]: Müssen wir jetzt aufstehen?)

- Nein, wir kommen erst zur Schlussabstimmung, nachdem wir der Gesetzesüberschrift zugestimmt haben.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Frau Jahns, Gegenstimmen? - Nein. - Dann so beschlossen.

Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8658 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/8710

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau von Below-Neufeldt übernommen. Die

Berichterstattung erfolgt jetzt. Frau von BelowNeufeldt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage Ihnen jetzt den mündlichen Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ von 2004 vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8710 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat seine Mitberatung - ebenfalls einmütig - abgeschlossen, ohne Änderungen zu empfehlen.

Der Gesetzentwurf ist erst am 30. August 2017 direkt den Ausschüssen überwiesen und im federführenden Wissenschaftsausschuss in der Sitzung am 4. September 2017 von einem Vertreter des Fachministeriums eingebracht worden.

Die Ausschussberatungen waren nach anfänglicher Skepsis über die späte Einbringung fraktionsübergreifend von dem Wunsch geprägt, die in der Region geschätzte Arbeit der „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ zu unterstützen. Das Vorhaben sollte nicht an der überaus knappen Bearbeitungszeit scheitern.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf noch in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode den Landesrechnungshof mündlich angehört und sich dann dafür entschieden, von einer Einzelberatung der Änderungsvorschläge des Gesetzentwurfs Abstand zu nehmen und dessen unveränderte Annahme zu empfehlen.

Ebenfalls in dieser letzten Sitzung des Ausschusses hat ein Vertreter der Landesregierung dargestellt, dass die in der Anhörung zum Gesetzentwurf geäußerte Kritik durch den Gesetzentwurf aufgegriffen worden sei.

Meine Damen und Herren, Hauptziel des Gesetzentwurfes ist es, der Stiftung im Tarifbereich das Recht zur Personalbewirtschaftung zu übertragen (neuer § 4a). Diesem Ziel wollte der Ausschuss noch in dieser Wahlperiode Rechnung tragen, um der Stiftung die baldige Besetzung zweier bereits vakanter Dienstposten zu ermöglichen.

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der Landesrechnungshof dies kritisiert und außer

dem eine genauere Umschreibung der Stiftungsaufgaben für erforderlich hält. Der Ausschuss möchte eine solche weitergehende Überarbeitung des geltenden Gesetzes in einem angemessen zu betreibenden Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Wahlperiode bearbeiten.

Daher hat sich der Ausschuss auch nicht näher mit den Vorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes befasst, der in Bezug auf die Stiftungsaufgaben auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat. Dies hätte nach Auffassung des Ausschusses mehr Beratungszeit und eine eingehende Beteiligung besonders der Stiftung erfordert.

Abschließend bitte ich Sie im Auftrage des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, bei dem fraktionsübergreifend Einigkeit hierüber besteht, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne eine allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen also gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Vielen Dank, bei zwei Enthaltungen so beschlossen.

(Heiterkeit bei der FDP)

- Frau von Below-Neufeldt, jeder kann abstimmen, wie er will, das ist ja klar. Demokratie!

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8659 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/8711 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8741

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne eine allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen daher zu Einzelabstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Vielen Dank. Das Gesetz ist beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6435 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/8702 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8718

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Rainer Fredermann für die CDUFraktion. Bitte schön!

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte wird es sicherlich um Paragrafen, Notfallpläne und Gebühren gehen. Aber eines sollten wir dabei nicht vergessen: Im Katastrophenschutz geht es auch um Menschen - Menschen, die betroffen sind, und Menschen, die helfen.

Bevor ich also nun zum Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz komme, möchte ich mich - auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion - bei allen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren, des THW, der Rettungsdienste, der Bundeswehr und der weiteren Organisationen für ihr Engagement ganz, ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wie wichtig dieses Engagement ist, haben wir erst im Sommer bei den Hochwasserlagen südlich von Hannover gesehen. Ich möchte auch da nicht die Nachbarn vergessen, die ja insbesondere ihren Nachbarn, die betroffen waren, unter die Arme gegriffen haben. Nachbarschaftshilfe kommt obendrauf und ist gerade in schwierigen Zeiten besonders wichtig.

Eines hat sich aber auch gezeigt: Es gab Probleme mit Blick auf die Abstimmung und die Zuständigkeiten, die sicherlich auch im MI noch aufgearbeitet werden.