Protocol of the Session on August 17, 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Angermann, die Frage dürfte sich an die Wasser- und Schifffahrtsdirektion richten. Rechtliche Grundlage ist die Wasserrahmenrichtlinie, die grundsätzlich vorsieht, dass Barrieren in den Fließgewässern abgebaut oder zurückgebaut und Fischaufstieg und Fischabstieg ermöglicht werden sollen. Was die Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Einzelnen plant und für welche Staustufe möglicherweise eine weitere Vorhaltung notwendig oder ein Rückbau geplant ist, kann an erster Stelle der Bund beantworten. Wir könnten das allerdings auch recherchieren und Ihnen nachliefern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Kortlang von der FDPFraktion. Bitte, Herr Kortlang!

Danke schön. - Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Minister Wenzel, ich frage Sie: In welchem Verhältnis sehen Sie Umweltschutz und Küstenschutz? Teilen Sie die Aussage der Vergabestelle, die lautet: „So viel Umweltschutz wie möglich und so viel Küstenschutz wie nötig“? - Das müsste doch nach den neuesten Erkenntnissen, die wir haben, eigentlich umgekehrt sein.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte, Herr Minister Wenzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kortlang, ich habe bei jeder Gelegenheit, bei der ich am oder auf dem Deich oder in Gesprächen mit den Deichführern - sie kommen auch von der Küste - war, deutlich gemacht, dass ich den Küstenschutz für eine ganz, ganz elementare Frage halte. Der Küstenschutz ist zu gewährleisten. Der Küstenschutz ist auch in Zukunft bei allen nur denkbaren Szenarien zu gewährleisten. Das ist die Grundlage unserer Arbeit. Im Einzelfall ist immer abzuwägen, welche anderen betroffenen Schutzgüter es gibt. Aber aus meiner Sicht hat der Küstenschutz, hat die Deichsicherheit einen ganz hohen Rang.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Ihre zweite Zusatzfrage stellt nun Frau Kollegin Pieper, CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Herr Minister Wenzel, ich hatte Sie bezüglich der Kommunen an der Aller gefragt. Ich will es noch ein bisschen anders formulieren, weil ich gerade die Antwort an Herrn Kollegen Angermann verfolgt habe.

Sie haben gerade eben dargestellt, dass die Planungen zum Abbau der Staustufen letztlich auf Bundesebene erfolgen. Ich frage Sie jetzt ganz konkret - Sie als Umweltminister müssen doch mit einbezogen sein -: Was haben die Naturschutzverbände konkret vor, und in welche Richtung wollen Sie gehen?

Ich denke, diese Staustufen, das Mähverbot im FFH-Gebiet etc. sind alles Hemmnisse, die den Hochwasserschutz letztlich zunichtemachen.

Also: Was haben die Naturschutzverbände konkret vor, und was machen Sie konkret?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Bitte, Herr Minister Wenzel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Pieper! Wenn man einen Rückbau vornehmen müsste, müsste es ein Planfeststellungsverfahren geben, und dann müssten auch alle Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, weil das natürlich auch Folgen für Dritte hätte.

Grundsätzlich, sagt die Wasserrahmenrichtlinie, sollen Fischaufstieg und Fischabstieg ermöglicht werden. Das betrifft z. B. auch Betreiber von Wasserkraftanlagen. Dann ist zu fragen, wer verantwortlich ist. Bei einer Bundeswasserstraße ist es die Bundeswasserstraßenbehörde. Aber was im Einzelnen an welcher Stelle wann geplant ist, kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen - ich bitte um Verständnis -, da dies nicht unmittelbares Thema dieser Anfrage war. Aber wenn Sie zu einer Staustufe eine spezielle Frage haben, beantworte ich Ihnen diese, wie gesagt, gerne.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hillmer. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Wenzel, da Sie meine erste Frage nicht beantwortet haben, stelle ich sie noch einmal.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Das hatte er schon vorher zweimal beantwortet und dann zum dritten Mal!)

- Herr Bajus, das müssen Sie aushalten. - Ganz einfach folgende Frage: Wie ist die Position der Landesregierung zum Thema Pflichtversicherung für Elementarschäden? Sind Sie dafür oder dagegen?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das wurde schon fünf Mal von Herrn Minister Wenzel beantwortet! Jetzt kommt das sechste Mal! - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das ist die Standardfrage hier!)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Wenzel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hillmer, die Frage ist ein bisschen komplexer. Die Umweltministerkonferenz entscheidet ja immer einstimmig. Mit Bayern, mit Baden-Württemberg, mit Sachsen haben wir bereits 2013 oder 2014 gefordert, dass die Bundesregierung bzw. der Bundestag eine Elementarschadenpflichtversicherung schafft. Daraufhin hat sich der Bundesjustizminister damit befasst und hat rechtliche Bedenken geltend gemacht.

Dann hat sich die Umweltministerkonferenz erneut damit beschäftigt und hat noch einmal die Frage erörtert, ob es denkbar ist, Mindeststandards einzuführen oder sicherzustellen, dass sich in Bereichen, in denen die Risiken höher sind, beispielsweise in Überschwemmungsgebieten, keine übermäßige wirtschaftliche Belastung ergibt. Am Ende haben sich Bund und Länder darauf verständigt, diese Angelegenheit weiter zu prüfen, zunächst aber gemeinsam insbesondere dafür zu werben, Elementarschadenversicherungen abzuschließen und sich über gemeinsame Standards für Soforthilfen und erweiterte Soforthilfen zu verständigen.

Der Grundgedanke dabei war, dass man als Bürger nicht dauerhaft darauf vertrauen können sollte, dass der Staat einem in der Not hilft, sondern dass man selbst Eigenvorsorge betreibt. Ich persönlich glaube, wenn es ein überzeugendes Modell, einen überzeugenden Vorschlag für die Pflichtversicherung gibt, könnte dieser vielleicht mehrheitsfähig sein. Bislang hat es sich aber im Bund-LänderKontext nicht als mehrheitsfähig erwiesen. Deswegen gibt es jetzt eine Verabredung auf BundLänder-Ebene, die sozusagen unterhalb dieser Lösung versucht, die Durchdringung mit Elementarschadenversicherungen deutlich zu erhöhen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Hill- mer [CDU]: Das war doch wieder kei- ne Antwort!)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Es ist jetzt 15.40 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet

und Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 17: Besprechung: Niedersachsen 4.0 - Verpasst die Landesregierung bei der Digitalisierung den Anschluss? - Große Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/6976 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/8212 neu

Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält es die Landesregierung. Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Abgeordneten Grascha vor. Bitte, Herr Grascha, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat sich in dieser Legislaturperiode schon mehrmals mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt. Jetzt haben wir in Form dieser Anfrage und der Antworten der Landesregierung noch einmal eine gute Grundlage, um heute über dieses Thema zu sprechen.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bach- mann übernimmt den Vorsitz)

Das ist in der Tat ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes. Vielfach gehen diese grundsätzlichen Schlüsselthemen in der Tagespolitik ein Stück weit unter, wenn wir über VW, über Integration, über Hochwasser und alle anderen ebenfalls wichtigen Fragen diskutieren. Aber diese Schlüsselthemen zu diskutieren und hierbei die Weichen richtig zu stellen, ist aus unserer Sicht elementar.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Denn uns stehen fundamentale Veränderungen bevor, fundamentale Veränderungen für unser Leben, fundamentale Veränderungen für das Wirtschaften in diesem Land, auch z. B. durch den 1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 53, die nicht in der 136. Sitzung des Landtages am 17. August 2017 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/8595 abgedruckt.

Einsatz von künstlicher Intelligenz. Vielfach sind die Änderungen heute noch gar nicht absehbar. Insbesondere im Dienstleistungssektor wird das tiefgreifend sein.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Reale In- telligenz finden wir auch gut!)

Aber nicht die Digitalisierung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Wohlstandsgefahr, sondern das Verschlafen dieser Entwicklung ist eine Wohlstandsgefahr für unser Land. Hier müssen wir schon heute die Weichen richtig stellen.

(Beifall bei der FDP)

Die Digitalisierung, die unserem Land bevorsteht, ist nach der Industrialisierung die größte Veränderung. Deswegen ist es entscheidend, heute schon konkrete Schritte zu gehen und das Land fit zu machen und ein Update durchzuführen.

Ich nenne nur zwei Fakten bezüglich der Ausgangslage.

Stichwort „Schule“: 9 % der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland - nur 9 %! - geben heute an, dass sie täglich ihren PC einsetzen. In den Niederlanden beispielsweise sind es 70 %.

Ein anderes Beispiel: die Verwaltung. Heute werden Millionen von Stunden dafür verplempert, dass Bürger ein Zettelchen ziehen, sich in die Reihe stellen und auf ihren Termin warten müssen. Die Zeit ist sichervoll mit anderem sinnvoller eingesetzt, als sich in eine Warteschlange zu stellen. Deswegen besteht auch dort Handlungsbedarf und gibt es Chancen durch die Digitalisierung.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben die Frage gestellt: Verpasst die Landesregierung bei der Digitalisierung den Anschluss? Nachdem wir die Antwort zur Kenntnis genommen haben, müssen wir leider sagen: Ja, Chancen werden eindeutig verpasst. Die Antwort ist ernüchternd.

(Beifall bei der FDP)

Die Landesregierung entwickelt in dieser Antwort keine Vision für unser Land. Es geht immer nur darum, was wir in den nächsten ein, zwei, drei Jahren, maximal bis 2020 machen.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Haben Sie die Antwort gelesen?)