Eine Frage: Soll es überall in Deutschland besser werden? Daran sollten wir alle arbeiten, meine Damen und Herren! Glauben Sie mir, schiere Gleichmacherei ist dafür aber nicht die Lösung. Das würde auch den einzelnen Lebensleistungen und den individuellen Lebensentwürfen nicht gerecht werden. Ich könnte dies mit einigen Zahlen belegen. Das können wir aber später im Ausschuss machen.
Das heißt nicht, dass wir bestimmte Bereiche nicht auch verbessern können. Es ist daher richtig, nicht nur an die Haushalts- und Wirtschaftspolitik heranzugehen und diese besser abzustimmen, sondern auch die Grundlagen der Steuer- und der Sozialpolitik; das ist schon bei meinen Vorrednern angeklungen. Auch Themen wie die Lebensarbeitszeit oder die Effektivität der Bildungspolitik sollten europäisch koordiniert werden.
Das Ziel von uns Freien Demokraten ist dabei nicht Gleichmacherei aller Sozial- und Bildungssysteme, sondern die ständige Überprüfung, ob alle Staaten der Eurozone die vereinbarten Ziele erreichen. Es geht darum, aus Erfolgen wie aus Fehlern der anderen zu lernen, um eine Annäherung auf dem Zielniveau in den jeweiligen Bereichen auf die effizienteste und wettbewerbsfähigste Art zu erreichen.
In der Steuerpolitik, meine Damen und Herren, geht es nicht um einheitliche Steuersätze, sondern um den fairen Wettbewerb der Steuersysteme, die aber nicht demjenigen unberechtigte Vorteile verschaffen sollen, der Vermögen oder Firmensitze so verteilen kann, dass er die Unterschiede zwischen den Staaten ausnutzen kann. In der Eurozone gilt
wie in Deutschland: Je weniger Ausnahmen und Schlupflöcher es in einem Steuersystem gibt, desto geringer können die Steuersätze für alle sein, die wir dann ansetzen.
Meine Damen und Herren, ich schließe hiermit und bedanke mich fürs Zuhören. Alle weiteren Details können im Ausschuss besprochen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag zur europäischen Säule sozialer Rechte haben die Fraktionen von SPD und Grünen eines der wichtigsten europäischen Themen überhaupt aufgegriffen. Für diese Landesregierung ist die Stärkung der sozialen Dimension der EU ein besonderes Anliegen.
Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind auch nach mehreren Jahren in vielen europäischen Staaten noch stark spürbar. Die Arbeitslosigkeit insbesondere unter Jugendlichen ist in den meisten EU-Staaten nach wie vor sehr hoch. Immer noch ist jedes vierte Kind in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In den von der Krise besonders betroffenen Ländern wurden auch die Sozialsysteme zum Teil noch einmal stark geschwächt.
Wenn wir wollen, dass sich die Menschen mit Europa identifizieren, muss das viel beschworene Sozialmodell, muss die soziale Dimension für alle Menschen wirklich erkennbar sein. Anderenfalls überlassen wir das Feld Populisten und Europaskeptikern.
Auch Kommissionpräsident Juncker hatte bereits in seiner Antrittsrede angekündigt, dass die EU ein sogenanntes soziales AAA-Rating erhalten soll. Passiert ist seitdem aber wenig. Diese Lücke will die Kommission jetzt mit ihrem Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte schließen. In drei Kapiteln zu den Bereichen Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz sowie soziale Inklusion werden
insgesamt 20 Ziele formuliert, die individuelle Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Sozialsystemen und gegenüber dem Staat enthalten.
Dazu gehören die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen, ein Anspruch auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, gerechte Entlohnung und Mindesteinkommen, ein angemessener Sozialschutz und eine sichere Altersversorgung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Was der Vorschlag der Kommission nicht enthält, sind konkrete Vorschläge, wie die Ziele erreicht werden können. Hier fehlte der Kommission offenbar der Mut zu weiteren Schritten. Damit bleibt der Vorschlag hinter den Erwartungen zurück, und so zählt die Säule überwiegend bestehende Grundsätze und Rechte auf, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme notwendig sind. Aber das ist zu wenig.
Da die Zuständigkeit bei vielen Zielen ganz oder überwiegend in der nationalen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, ist selbstverständlich die Subsidiarität zu achten. Doch im Rahmen der regelmäßigen Reformempfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten - z. B. im Rahmen des Europäischen Semesters - sollten sie eine entsprechende Priorität erhalten und die Mitgliedstaaten zu entsprechenden Reformen aufgefordert werden.
Das gilt nicht nur für Länder mit einer vermeintlich schlechten sozialen Situation. Auch Deutschland hat in vielen Bereichen wie Gleichstellung oder Inklusion noch einiges an Nachholbedarfen.
In anderen Bereichen, in denen die Zuständigkeiten auf der europäischen Ebene liegen, hoffen wir auf ergänzende Rechtsetzungsvorschläge der Kommission.
Ab Juli wird Niedersachsen den Vorsitz der Konferenz der Europaministerinnen und Europaminister übernehmen. Das Thema „Soziales Europa“ wird dabei einer der Schwerpunkte sein, zu dem es die entsprechenden Entschließungen, aber auch Veranstaltungen in Brüssel und in Niedersachsen geben wird.
Der vorliegende Antrag ist deshalb eine sehr gute Unterstützung für den kommenden EMK-Vorsitz, und seine Inhalte werden natürlich in die Arbeit einfließen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließe und wir zur Ausschussüberweisung kommen.
Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sein, und auf Antrag von Frau Kollegin Pieper sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Sozialausschuss mitberatend sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Hochschulpaktmittel auch für die niedersächsischen Universitäten verstetigen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/8214
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 15. Mai 2017 hat Finanzminister Schneider die Ergebnisse der jüngsten regionalisierten Steuerschätzung verkündet, und mein Kollege Reinhold Hilbers sprach daraufhin von paradiesischen Zuständen, paradiesischen Verhältnissen, was die Finanzlage unseres Bundeslandes angeht.
Was wir uns, meine Damen und Herren, in Anbetracht dieser guten Ausgangssituation bereits seit Längerem fragen, ist, warum Sie die Universitäten, die zu den wichtigsten Innovationsmotoren unseres Landes zählen, nicht angemessen und dauerhaft an dieser positiven Entwicklung teilhaben lassen.
Ich spreche hier nicht von Bauvorhaben; es ist selbstverständlich und unbestritten, dass an unseren Hochschulen investiert werden muss. Aber, meine Damen und Herren, der Anteil des Haushalts Wissenschaft und Kultur am Gesamthaushalt ist seit 2013 von 11,37 % auf 10,55 % geschrumpft. Gleichzeitig ist die Zahl der Studierenden seit 2013 aber von 177 000 auf 206 000 angestiegen. Da öffnet sich inzwischen eine Lücke, die pro Studierendem jetzt schon 11 % in Niedersachsen ausmacht, und mit Inflationsausgleich, Lohnkostensteigerungsausgleich ist die Lücke sogar noch größer.
Schauen wir in die Mittelfristige Planung des Landes! Dort finden wir bei den Zuführungen für laufende Ausgaben aller Hochschulen in Niedersachsen für 2017 bis 2021 einen Aufwuchs von 2,245 Milliarden Euro auf 2,275 Milliarden Euro, also ein Plus von gerade mal 30 Millionen Euro über vier Jahre.
Diese Veränderungen im homöopathischen Bereich werden wohl keinen Hochschulpräsidenten in Niedersachsen zufriedenstellen können, zumal z. B. die Ausgaben für die Digitalisierung im Zweifel von den Hochschulen selbst aufgebracht werden müssen. Das steht ja - wie wir gestern diskutiert haben - in Ihrem neuen Vertrag mit den Hochschulen festgeschrieben.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Hillmer! - Ich darf um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal bitten. Es ist sehr unruhig. Das betrifft übrigens alle Seiten des Hauses. - Bitte!
Meine Damen und Herren, uns als CDU-Fraktion geht es um die Grundfinanzierung insbesondere der Universitäten. Was das angeht, ist die Wissenschaftsministerin ja seit 2013 im Schlafwagen unterwegs.
Meine Damen und Herren, diese Wissenschaftsministerin, Frau Heinen-Kljajić, und die Fraktionen von SPD und Grünen haben den Finanzierungsrahmen für alle Hochschulen schon heute viel zu eng gesteckt und für die Zukunft dann eingefroren.
Wir machen uns Gedanken, wie wir uns unter diesen Bedingungen noch Vorteile für die Hochschulen erwirtschaften können. Deshalb, meine Damen und Herren, legen wir Ihnen heute diesen Antrag vor, der natürlich Anleihe am sogenannten Fachhochschulentwicklungsprogramm von 2014 nimmt. Das Land hat damals - wie Sie wissen - den Haushalt der sechs niedersächsischen staatlichen Fachhochschulen dauerhaft um jährlich 64 Millionen Euro aufgestockt. Genau diese 64 Millionen Euro wurden aus dem Haushaltstitel Hochschulpakt 2020 in die Haushalte der sechs Fachhochschulen umgebucht. Für das Land und auch für die Fachhochschulen war diese Rochade kostenneutral. Der Vorteil für die Fachhochschulen besteht allerdings darin, dass sie die Mittel längerfristig einplanen können.
Irritierende Aussagen habe ich noch von der Landesregierung zu der Frage vorliegen, ob die Mittel auch nach 2022 in den Hochschulen bleiben sollen oder wieder abschmelzen. Ich habe hier aus einer Antwort der Landesregierung auf eine meiner Anfragen Zahlen vorliegen, dass 2020 das letzte Mal 64 Millionen Euro, dann 2021 nur noch 48 Millionen Euro, 2022 nur noch 32 Millionen Euro und 2023 nur noch 16 Millionen Euro in die Haushalte der Fachhochschulen fließen sollen. Das würde womöglich bedeuten: 2024 gar nichts mehr.
Frau Ministerin, vielleicht können Sie im Rahmen der Debatte auch noch zu Protokoll geben, wie Ihre Absichten an der Stelle sind.
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das hat sie im Ausschuss ausführlich erläu- tert, Herr Hillmer! Sie wissen, warum das so ist!)
Wir als CDU jedenfalls, Herr von Holtz, möchten die Mittel und die Studienplätze auch nach 2022 erhalten.
Meine Damen und Herren, warum soll dieser Vorteil nur 6 von 20 Hochschulen zur Verfügung stehen? Auch die Universitäten möchten längerfristige Planbarkeit der Hochschulpaktmittel, auch die Mitarbeiter der Universitäten möchten längerfristige Arbeitsverträge.