Ich glaube, dass eine Grundsatzentscheidung zu Beginn der Wahlperiode - so, wie es beispielsweise der Deutsche Bundestag tut - die angemessenere Entscheidung ist. Dementsprechend werden wir uns in der nächsten Wahlperiode auch dafür einsetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Auch die FDPFraktion bekommt das Wort. Gemeldet hat sich der Kollege Christian Grascha. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in der Tat um den verfassungsmäßigen Auftrag, die Unabhängigkeit der Abgeordneten über die Festlegung der Grundentschädigung zu sichern. Genau das tun wir heute.
Die Indexlösung, die wir hier seit einigen Jahren praktizieren, ist in der Tat ein objektiver Gradmesser für die Festlegung der Grundentschädigung für Abgeordnete. Der Kollege Limburg hat ja leichte Kritik geäußert oder die Möglichkeit angesprochen, am Ende in Einzelfällen doch noch zu anderen Entscheidungen zu kommen. Letztendlich muss man ja eine objektive Grundlage haben. Ein Index, der sowohl die Einkommensentwicklung als auch die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land widerspiegelt, ist natürlich ein guter Maßstab, um diese Entscheidung zu fällen.
Insofern habe ich im Prinzip auch gar kein Problem damit, wenn wir dazu jedes Jahr auch hier eine Aussprache führen. Allerdings schließe ich mich im Grundtenor den kritischen Anmerkungen des Kollegen Nacke an. Denn das darf natürlich nicht zum Ritual verkommen. Das Mehr an Transparenz, das dadurch scheinbar hergestellt wird, darf ja nicht dadurch entwertet werden, dass jedes Mal am Ende erstens die gleichen Entscheidungen herauskommen und zweitens auch ähnliche Wortbeiträge geliefert werden. Insofern darf das Ganze keinen ritualhaften Charakter haben.
Vielen Dank auch Ihnen, Herr Kollege Grascha. - Ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt.
Im Hinblick auf die vorgesehene sofortige Abstimmung frage ich - obwohl von den Rednern nicht widersprochen wurde - der guten Ordnung halber trotzdem, ob es Kolleginnen und Kollegen im Landtag gibt, die das nach unserer Geschäftsordnung für eine Ausschussüberweisung erforderliche Quorum von 30 Mitgliedern aufbringen. Wer das möchte, müsste jetzt den Arm heben. - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir in der Lage, die zweite Beratung auf die erste folgen zu lassen.
Wer der nach § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes vorgesehenen Anpassung der Grundentschädigungen zum 1. Juli 2017 auf 6 809,85 Euro zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Dann haben Sie das einstimmig beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch einen Tagesordnungspunkt, für den ich um Aufmerksamkeit bitte.
Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „Bürgerstr. 40“ und „Bunsenstr. 3-5“ in Göttingen, Gemarkung Göttingen, Flur 29, Flurstücke 42/2, 40/5 und 42/7 - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/8149 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8236
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.
Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung erteilen möchte, den und die bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen.
Ich schließe die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr zu den Dringlichen Anfragen hier im Plenarsaal wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.