Protocol of the Session on June 14, 2017

„Entgegen den Interessen des Landes Niedersachsen besteht der Bund auf der Einrichtung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft und beendet damit die langjährige erfolgreiche Auftragsverwaltung.“

Meine Damen und Herren, nur weil der Bund darauf bestanden hat - wofür es allerdings genügend Gründe gab -, haben Sie als Landesregierung ohne Not Ihre Zustimmung gegeben. Was haben Sie dafür bekommen?

(Gabriela König [FDP]: Nichts!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist unter „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ festgeschrieben worden, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße zu erarbeiten und umzusetzen.

Ich frage mich: Wo hat die Niedersächsische Landesregierung mitgewirkt, welche Erfolge können verkündet werden? - Es waren doch Sie, Herr Ministerpräsident Stephan Weil, und Sie, Herr Minister Olaf Lies, die wider besseren Wissens und gegen die Interessen des Landes Niedersachsens - wie es in dem Antrag heißt - Ihre Zustimmung gegeben haben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Gerd Ludwig Will [SPD])

Daran wird deutlich, dass von Niedersachsen aus andere Vertreter in den Bundesrat entsendet werden müssen, und zwar die von CDU und FDP.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Im Paket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen heißt es:

„Kern der vereinbarten Reform ist es, dass der Bund den Ländern von 2020 an jährlich zusätzlich 9,751 Milliarden Euro überweist.“

Das sind noch einmal 230 Millionen Euro mehr, als der Bund in der ursprünglichen Einigung vom 14. Oktober 2016 zugesagt hatte. Grund dafür ist die aktualisierte Steuerschätzung für die kommenden Jahre.

Aus niedersächsischer Sicht folgt dann ein denkbar schlechtes Verhandlungsergebnis. Jedenfalls ist Niedersachsen dabei am schlechtesten weggekommen. Und dabei haben Sie auch noch unsere, wie ich meine, gute Straßenbauverwaltung eingetauscht. Die Bediensteten in den Straßenbauverwaltungen hätten ein besseres Ergebnis verdient.

An dieser Stelle den Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen noch einmal ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nicht die Bediensteten der Straßenbauverwaltung haben versagt, sondern die rot-grüne Landesregierung.

(Lachen bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Mitte Mai haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen am Gesetzespaket zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt, wozu auch die Gründung der Infrastrukturgesellschaft gehört. Das bedeutet, mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in die unmittelbare Bundesverwaltung übernommen.

Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. - Frau Menge, ich glaube, das haben Sie gar nicht gelesen; denn Sie haben ja gesagt, dass es kein ÖPP geben wird. Hier ist doch genau beschrieben, wie es tatsächlich ist.

Ich frage noch einmal: Warum haben Sie dem in Berlin zugestimmt, wenn Sie in Nr. 6 Ihres Antrags gegen jegliche ÖPP-Maßnahmen sind?

Im Rahmen der Kompromissfindung hat sich die CDU in Berlin mit der SPD darauf verständigt, einen Ausschluss der sogenannten Netz-ÖPP im Grundgesetz festzuschreiben. Auch die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung ist festgeschrieben. Um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau des Autobahnnetzes sicherzustellen, wird eine GmbH-Lösung mit maximal zehn Tochtergesellschaften angestrebt.

Herr Kollege Bley, ich wurde eben darauf hingewiesen, dass Frau Menge Ihnen eine Zwischenfrage stellen möchte.

Bitte, Frau Menge!

Danke schön, sehr geehrter Herr Bley. - Sie haben gerade gesagt, ich hätte das nicht richtig gelesen. Können Sie mir dann bitte erläutern, wie folgender Satz zu verstehen ist?

„Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon

umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Herr Bley, bitte!

Der Kompromiss bedeutet, dass man die Bundesautobahnen und die Infrastrukturgesellschaft nicht privatisieren will. Das ist damit gemeint. Und was die anderen Dinge angeht, die wie bisher möglich bleiben: Das ist dort beschrieben.

Also, die Beschäftigten haben damit auf jeden Fall die Verlässlichkeit, dass sie in Zukunft eine Perspektive haben.

Meine Damen und Herren, jetzt zu den Anträgen.

Die Eingangsabsätze in Ihrem Antrag haben wir für nicht sachgerecht gehalten. Deshalb beschreiben wir in unserem Änderungsantrag die tatsächliche Sachlage: „Gegen die Interessen des Landes Niedersachsen und gegen die Beschlusslage des Niedersächsischen Landtags hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens der Einrichtung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft zugestimmt und damit die langjährige erfolgreiche Auftragsverwaltung beendet.“ - Herr Schminke macht hier deutlich, weswegen man dem nicht zustimmen kann. Aber in Berlin hat man genau diesem Text zugestimmt!

Mit den Nrn. 1 bis 9 soll der Landtag die Landesregierung auffordern, sich für Schadensbegrenzung einzusetzen.

In den meisten Punkten weicht der Änderungsantrag nicht vom rot-grünen Antrag ab.

(Ronald Schminke [SPD]: Doch!)

In Nr. 6 haben wir den Text allerdings an den aktuellen Stand der Kompromisslösung aus Berlin angepasst. Die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates sollten wir nicht ausblenden; das sind Tatsachen. Deshalb haben wir hier eine andere Sichtweise als Rot-Grün. Bei uns heißt es: „Der Landtag begrüßt, dass eine Privatisierung durch konkrete grundgesetzliche Formulierungen ausgeschlossen wurde.“

Meine Damen und Herren, im Mai-Plenum und auch im Ausschuss habe ich zu Nr. 6 Ihres Antrags einen Änderungsvorschlag gemacht, in dem es um die Privatisierung und ÖPP-Modelle geht. Leider wurde er von Rot-Grün abgelehnt.

(Ronald Schminke [SPD]: Aus guten Gründen!)

Wir haben uns damals im Ausschuss noch enthalten, weil wir gedacht haben, wir finden eine Einigung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie diesen Antrag gelesen hätten, dann müssten Sie eigentlich auch zu der Auffassung kommen, dass Sie dem, was wir aufgeschrieben haben, nahtlos zustimmen können.

(Ronald Schminke [SPD]: Niemals!)

Wir haben das an die Realität angepasst. Bei uns heißt es: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in den anstehenden Verhandlungen möglichst viele Aufgaben bei niedersächsischen Behörden zu belassen, die Handlungsfähigkeit der Landesbehörde langfristig sicherzustellen, bei allen vom Übergang betroffenen Beschäftigten darauf hinzuwirken, dass der Übergang freiwillig erfolgt und die erworbenen Ansprüche bestehen bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass die vollständige Kostenübernahme der Versorgungslastenverteilung durch den Bund erfolgt. Die Landesregierung hat für die ortsnahe Weiterbeschäftigung zu sorgen.

In Nr. 6 geht es darum, den Übergang zur Bildung einer neuen Bundesbehörde erst dann zu regeln, wenn zwischen Bund und Land im Grundgesetz einvernehmliche Formulierungen für zukünftige Regelungen getroffen wurden. Das ist das, was ich eben gesagt habe: Wir begrüßen, dass eine Privatisierung durch konkrete grundgesetzliche Formulierungen ausgeschlossen wurde.

Wir fordern auch, dass die Landesregierung darauf hinwirken möge, -

Herr Kollege Bley, Ihren Schlusssatz, bitte!

- dass die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan, die bereits in der Planung sind, bei der Landesbehörde verbleiben, und dafür Sorge zu tragen, dass eine bedarfsgerechte Finanzierung für Bundesstraßen in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen zur Aufgabenerledigung gesichert wird.

Wir haben die Begründung noch ein bisschen angepasst.

Herr Kollege Bley!

Ich darf Sie bitten, dem Änderungsantrag zuzustimmen, weil Sie es in Berlin auch getan haben. Dann sind Sie auf dem richtigen Weg.

Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Minister Olaf Lies.