Dann noch ein Zitat zu dem, was Sie hier vorgetragen haben - wenn wir hier schon auf der lustigen Seite sind, dann kann ich das auch noch ergänzen -: Sie kriegen demnächst auch Ärger mit den Eisverkäufern.
Denn in Ihren Schlachtbetrieben werden ja auch Eisbeine hergestellt und verkauft. Und das passt dann natürlich genau in diese Riege hinein. Die dürfen Sie dann auch nicht mehr verkaufen.
(Ronald Schminke [SPD] überreicht Frank Oesterhelweg [CDU] eine Wurst - Frank Oesterhelweg [CDU]: Ist die jetzt echt, oder was?)
Vielen Dank, Herr Kollege Schminke. - Es wäre nett, wenn die Verkostung vielleicht im Anschluss an die Plenarsitzung stattfinden könnte.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Oesterhelweg, lieber Herr Schminke, jetzt ist es natürlich etwas schwierig, wieder zu den ernsthaften Aspekten dieser Thematik zurückzukommen.
geführt haben. Sie haben ja immer gesagt, wir wollen einfache Sprache. Aber das, was Sie mit Ihrem Antrag erwirken wollen, ist ja genau, dass die einfache Sprache abgeschafft wird. Wie kann man denn etwas noch einfacher ausdrücken, als zu sagen, dass das jetzt eine vegetarische Wurst oder ein Veggie-Schnitzel ist?
Wir hatten nach den Presseberichten die Hoffnung, dass Sie von Ihrem Ursprungsantrag Abstand nehmen und nun etwas modifizierter mit der Thematik umgehen. Ich kann mir auch vorstellen, dass es da intern bei Ihnen die eine oder andere Diskussion gegeben hat.
Wir werden nun heute einen anderen Antrag beschließen. Unser Antrag heißt: „Tarnt sich der Tofu?”. Damit betonen wir, dass wir bei den bisherigen klaren Bezeichnungen bleiben wollen. Das ist richtig so. Ihr Änderungsantrag aber wird heute den Weg allen Fleisches gehen und leider abgelehnt werden.
Ihr vorgeschobenes Argument ist ja immer, dass eben „veganes Schnitzel“ oder ähnliche Bezeichnungen eben eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher sind.
Wir hatten ja eine Expertenanhörung, und selbst die Verbraucherschützer haben Ihnen doch widersprochen. Die Verbraucherzentrale hat ganz explizit gesagt, diese Bezeichnungen sind völlig ausreichend. Es ist ausreichend kenntlich gemacht, dass es sich eben nicht um fleischhaltige Produkte handelt. 4 % - das haben Sie heute ja auch schon mehrmals gesagt - haben wohl schon mal danebengegriffen, aber doch in beide Richtungen.
In einem Urteil aus 1988 wurde einmal angeführt, man kann eigentlich nur danebengreifen, wenn man das Etikett gar nicht liest, gar nicht beachtet. Und das wird man auch mit geänderten Bezeichnungen, wie Sie die hier fordern, nicht ändern können.
Das, was durch einen Begriff wie „vegane Bratwurst“ transportiert wird, das sind wirklich alle notwendigen Informationen: Sie ist also ohne tierische Produkte hergestellt worden. Es schmeckt wie Bratwurst und ist auch wie Bratwurst zuzubereiten. Und wenn man Senf oder Ketchup dazu kauft, dann macht man auch nichts falsch.
Wenn Sie nun also andere Bezeichnungen einfordern, dann müsste man zu einer veganen Bratwurst „längliches Soja-Brat- oder -grillstück auf rein pflanzlicher Basis“ sagen.
Das ist keine einfache Sprache. Im Übrigen würde es auch nicht unbedingt appetitlich klingen. Ich glaube, da möchte keiner so gerne reinbeißen. Aber vielleicht ist das ja auch eine Ihrer Intentionen.
Das Gegenteil Ihrer Behauptung ist also richtig. Die aktuellen Produktbezeichnungen erleichtern dem Verbraucher die Produktauswahl.
Auch zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat Herr Schminke, glaube ich, das Ausreichende gesagt.
Über dieses Verbot für die Käseprodukte müsste man auch noch einmal diskutieren. Ich glaube, mit Begriffen wie „Sojamilch“ kann heutzutage auch jeder umgehen. Ich finde es schade, dass man „Sojadrink“ draufschreiben muss. Aber für die fleischhaltigen Produkte gilt dieses Urteil eben nicht.
Dass Sie den Herstellern absichtliche Irreführung vorwerfen, ist vollkommen absurd. Denn die Hersteller selber haben doch ein ganz hohes Interesse, deutlich zu kennzeichnen. Sie schreiben dick und fett „Veggie“ oder „vegetarisch“ oder „vegan“ drauf. Denn sie wollen ihre Zielgruppe erreichen. Mit allen anderen Bezeichnungen würden sie das nicht.
Wir haben auch Post von einem Bündnis von Lebensmittelherstellern - Rügenwalder Mühle, Maica, Herta etc. - und Handelsketten wie dennree be
kommen. Die haben ganz explizit aus Sicht der Wirtschaft gesagt: Sie möchten, dass diese Begriffe weiter zulässig sind. - Insofern ist es im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil ganz gut, dass wir uns heute deutlich dazu bekennen.
Einzige Bedingung soll sein: Das vegane oder vegetarische Produkt soll eine ausreichende Ähnlichkeit mit dem namensgebenden Produkt aufweisen. - Der vegane Fleischsalat muss also wie Fleischsalat schmecken und darf nicht wie Waldorfsalat schmecken. Ich glaube, das ist nachvollziehbar und richtig so.
Es wurde auf jeden Fall deutlich gemacht, auch in der Anhörung: Die Veggiepalette ist im Moment wirklich das Wachstumssegment in der Lebensmittelbranche.
Es ist gut, dass wir etliche Betriebe in Niedersachsen haben, die in diesem Bereich neue Arbeitsplätze schaffen. Sie als CDU setzen diese Arbeitsplätze aufs Spiel.
Man kann sich noch fragen: Was oder wer steckt eigentlich wirklich hinter Ihrer Forderung? Wessen Interessen vertreten Sie denn eigentlich? - Da bleibt nicht viel über. Es sind eigentlich nur noch die Fleischproduzenten, die Schweinehalter.
Das ist ja auch in Ordnung. Sie haben ja auch die Forderung nach mehr Schweinefleisch in Schulmensen erhoben. Sie können gerne sagen, dass Sie die Interessen von ISN etc. vertreten wollen. Aber dann stehen Sie auch dazu, dass es diesen Fleischprotektionismus auf Ihrer Seite gibt! Schieben Sie nicht immer andere Interessen - den Verbraucherschutz, den Kampf gegen die kulturelle Überfremdung in unseren Schulmensen etc. - vor!