Der Knackpunkt ist: Leider bleibt die betroffene Person anschließend auf sich selbst gestellt. So kann Schmerzensgeld aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht bei der betroffenen Person ankommen. Mit der vorgesehenen Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs bauen wir unsere Fürsorgepflicht aus. Ich glaube: Das ist richtig und gut so. Das hilft den betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien.
Ich freue mich bzw. wir freuen uns auf die Gesetzesberatung. Ich hoffe wie die Ministerin, dass das zügig geht und dass es uns gelingt, die Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte sowie für ihre Familien zeitnah auf den Weg zu bringen und damit auch für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt hat eben für die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem eine Familienpflegezeit eingeführt werden soll. Sie hat ausgeführt, dass noch diverse Vorschriften im Beamtenrecht geändert werden sollen. Auch Kollegin Janssen-Kucz wünscht sich eine schnelle Beratung.
Dazu kann man nur sagen: Die letzte Änderung des Beamtenrechts haben wir im Dezember letzten Jahres vorgenommen. Am 20. Dezember ist die letzte Änderung in Kraft getreten. Das ist noch nicht so lange her. Wenn Sie ein starkes Interesse an dieser Änderung gehabt hätten, hätten Sie diese auch gleich mit einbringen können.
Meine Damen und Herren, die Einführung einer Familienpflegezeit auch für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen wird auch von der CDU begrüßt, weil sie natürlich - das ist eben deutlich geworden - eine Chance auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter bietet, Familienpflege zu übernehmen, die, glaube ich, in der heutigen Gesellschaft - ich meine, dass wir alle dabei einer Auffassung sind - eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe ist, um insbesondere in den Familien zu gewährleisten, dass auch die pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen Wohnungen, also zu Hause, bleiben können und dort entsprechend gepflegt werden.
Wir haben es vor ein paar Tagen gehört - ich meine, das war am letzten Freitag -, dass es in Deutschland zurzeit 163 000 polnische Pflegekräfte geben soll. Ich bin der Überzeugung, dass auch wir in diesem Parlament dafür Sorge tragen soll
ten, dass die Möglichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familienpflegezeit zu leisten, analog auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird, damit auch diese eine Absicherung erhalten. Ich glaube, dass auch dieser Weg für Niedersachsen richtig ist.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit, die Pflege zu Hause als Standpunkt für weitere soziale Engagements leisten zu können, gewährleistet, dass nicht nur im ambulanten Bereich eine Weiterentwicklung erfolgen kann, sondern damit haben wir auch die Chance, dies für einen weiteren Personenkreis zu ermöglichen. Bisher haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - das haben wir eben auch schon gehört - nach bundesgesetzlicher Regelung seit 2012 diese Chance. Dementsprechend ist dieser Gesetzentwurf auch für diesen Punkt wichtig.
Es gibt noch weitere Änderungswünsche zu den dienstrechtlichen Vorschriften - auch das haben wir eben gehört -, insbesondere zur Höchstaltersgrenze.
Die europäischen Richtlinien sehen die Gefahr einer Altersdiskriminierung. Die Mitgliedstaaten haben aber die Chance, entsprechende Regelungen festzusetzen, wenn sie begründet sind. Beispielhaft erwähnen möchte ich - das ist im Gesetzentwurf deutlich zu lesen -, dass es ein Alimentationsprinzip und dementsprechend auch ein legitimes Ziel gibt. Das legitime Ziel, gerade im Beamtenrecht Höchstgrenzen festzusetzen, basiert auf dem Beamtenstatus, der zur Folge hat, dass jemand, der erst spät in diesen Beruf einsteigt, nur noch sehr geringe Chancen hat, entsprechende Anwartschaften zu erreichen. Deswegen könnte diese Höchstaltersgrenze rechtmäßig sein. Das werden wir im Zuge der Beratungen sicherlich noch prüfen lassen und im Rahmen der Beteiligung der Verbände mit den betreffenden Gewerkschaften abstimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der Beteiligung auch positive Stellungnahmen abgegeben wurden. Es gab aber auch Kritik, und seitens des Niedersächsischen Beamtenbundes ist darauf hingewiesen worden, dass gerade bei dienstrechtlichen Vorschriften noch weiterer Handlungsbedarf besteht. In der Anhörung, die sicherlich noch stattfinden wird, werden sicherlich noch weitere Forderungen erhoben oder Ergänzungen verlangt.
spruchs auf Schmerzensgeld geschaffen wird. Wir haben in den letzten Jahren erkennen müssen, dass viele Beamtinnen und Beamte nicht nur im Justizvollzugsbereich, sondern gerade auch bei der Polizei und inzwischen auch bei den Feuerwehren oder bei den Rettungsdiensten angegriffen werden und ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld letztendlich nicht durchsetzen können. In diesem Zusammenhang ist die neue Regelung sicherlich ein weiterer Fortschritt. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter sind dadurch noch besser abgesichert.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben noch ausreichend Zeit, diesen Gesetzentwurf zu beraten. Sie hätten ihn aber auch schon, wie gesagt, früher einbringen können. Wir sehen der Anhörung mit Spannung entgegen, und wir werden die Beratungen aufgrund der Anmerkungen der Betroffenen, z. B. der Vertreterinnen und Vertreter des DGB oder des Niedersächsischen Beamtenbundes oder des Bundes der Kriminalbeamten, sorgfältig begleiten. Wir hoffen, dass wir letztendlich miteinander eine positive Entscheidung treffen werden. Für uns bedeutet das, dass Sie eventuellen Änderungsvorschlägen positiv gegenüberstehen. Ich glaube, das ist dann ein guter Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersächsische Beamtinnen und Beamte - ob es nun Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen oder Lehrer, Beamte aus Behörden, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Richterinnen und Richter sind - haben gemeinsam, dass sie für unsere Gemeinschaft einen ganz besonderen Dienst leisten.
Ein Beamter schuldet seinem Dienstherrn mehr als ein normaler Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber. Er unterliegt nämlich besonderen Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenstück dazu hat auch der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten. Diese Pflicht nehmen wir als Land Niedersachsen als
Dienstherr der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten mit diesem Gesetzentwurf in besonderer Art und Weise wahr.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf, der unserer Meinung nach außerordentlich gut gelungen ist, beinhaltet mehrere sehr unterschiedliche positive Neuerungen im Beamtenrecht. Zwei Neuerungen möchte ich an dieser Stelle ganz besonders herausstellen.
Die erste Neuerung - sie wurde gerade schon genannt - ist die Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter. Wir machen dieses Land damit familienfreundlicher. Es wird ja immer gesagt: Familie ist da, wo Kinder sind. - Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Familie immer auch da ist, wo Eltern sind. Diese Eltern werden älter. Gott sei Dank werden wir alle mittlerweile wesentlich älter als unsere Vorgängergenerationen. Leider werden wir alle am Ende unseres Lebens aber nicht auch unbedingt gesünder.
Momentan sind ungefähr 28 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Ein Großteil davon wird zu Hause gepflegt. Aus den unterschiedlichsten Gründen wollen viele ältere Menschen, viele pflegebedürftige Menschen, nicht in ein Heim, sondern so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Das ist durchaus auch legitim; das soll jeder selbst entscheiden. Aber irgendjemand muss die Pflege übernehmen. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal einen Angehörigen gepflegt haben. Das macht man nicht so nebenbei. Der Pflegende oder die Pflegende - meistens sind es die Frauen, die diese Aufgabe übernehmen - ist je nach Gesundheitszustand der zu pflegenden Person mit ganzem Einsatz gefordert. Für die Familien bedeutet das häufig eine große Herausforderung.
Wenn zu Kindererziehung und Beruf die Pflege eines Familienangehörigen hinzukommt, brauchen pflegende Angehörige dringend Unterstützung und mehr zeitliche Flexibilität.
Der Bund hat darum - das wurde schon erwähnt - bereits vor einiger Zeit eine Familienpflegezeit in regulären Arbeitsverhältnissen eingeführt. Wir wollen diese Möglichkeit nun auch auf die nieder
sächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter übertragen. Wir wollen nicht, dass sich diejenigen, die unserem Land regelmäßig dienen, zwischen ihren zu pflegenden Angehörigen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir wollen, dass sie beides miteinander vereinbaren können, nämlich die Arbeit für das Gemeinwohl und die Pflege ihrer nächsten Verwandten. Das ist sozial, das ist gerecht, und das ist im Sinne der Menschen in unserem Land.
Der zweite wichtige Punkt, den wir mit diesem Gesetz regeln werden, liegt uns mindestens genauso sehr am Herzen. Da geht es um diejenigen, die tagtäglich für uns ihre Haut hinhalten, die ihre Gesundheit zum Wohle der Gemeinschaft riskieren. Da geht es um Polizistinnen und Polizisten, um Feuerwehrleute, um Beamtinnen und Beamte in Justizvollzugsanstalten, die mitunter leider gesundheitliche Schäden davontragen. Wir haben ja ein paar Polizeibeamte hier im Saal, die das aus eigener Anschauung wissen.
Gerade Polizisten riskieren für die Sicherheit von uns allen regelmäßig ihre Gesundheit und in Extremfällen auch ihr Leben. Polizistinnen und Polizisten haben täglich mit Extremsituationen zu tun. Es ist aber auch gerade ihr Beruf und ihre Aufgabe, sich unmittelbar in die Situationen zu begeben, die mit Ärger verbunden sind. Die meisten dieser Situationen können gerade durch die Anwesenheit von Polizeikräften zu einem guten Ausgang gebracht werden.
- Ja, sehr gut. Auch ich habe das schon mehrfach getan. Wenn nicht, dann sollten Sie es gern mal freiwillig tun, wenn die örtliche Polizei dazu bereit ist. Unfreiwillig eher nicht so sehr.
Einen Moment, bitte, Frau Kollegin! - Sie haben hier mit Ihrer Frage große Begeisterung ausgelöst. Wenn Sie vielleicht etwas zur Ruhe kommen können! - Bitte!
Wer unfreiwillig mitgefahren ist, das klären wir vielleicht einmal an anderer Stelle. Auch das wäre sehr interessant.
Ich finde es jedenfalls sehr beeindruckend, wie oft schon die bloße Anwesenheit von Polizeibeamten dazu führt, dass sich eine aufgeheizte Stimmung beruhigt. Manchmal braucht es allerdings auch ein bisschen mehr Zureden, und manche Situationen lassen sich auch nur durch unmittelbaren Zwang lösen. Das ist so, das weiß man auch, wenn man sich als Polizeibeamter bewirbt. Das ist bedauerlicherweise eine notwendige Begleiterscheinung des Berufes.
Leider gibt es bei einigen Einsätzen dann aber auch verletzte Polizistinnen und Polizisten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und generell Gewalt gegen diejenigen, die ihre Pflicht tun, sind leider keine Seltenheit. Ich finde das hochgradig verwerflich.
Und nicht nur deshalb, aber auch deshalb haben wir als Land Niedersachsen gerade gegenüber diesen verletzten Beamtinnen und Beamten eine besonders große Fürsorgepflicht. Wer für unser aller Sicherheit seine Gesundheit und sein Leben riskiert, der muss dann auch unsere Hilfe bekommen, wenn er sie braucht.