Protocol of the Session on May 17, 2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, private Unternehmer möchten gerne Gesichtserkennungssoftware und Datenbanken so nutzen, dass beispielsweise Ladendiebe beim Betreten von Geschäften erkannt werden. Kann man ihnen das verwehren? Ein guter Ladendetektiv würde diese Person erkennen und beobachten. Warum soll dies nicht mit der modernen Technik erleichtert werden?

CDU/CSU und SPD haben auf Bundesebene die Befugnisse zur Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen und vor allem auch in Bereichen, die Privaten gehören, aber öffentlich sind, wie in Einkaufszentren, deutlich ausgebaut. Das war richtig.

Auch in Niedersachsen brauchen wir mehr Videoüberwachung und nicht weniger.

Beim Antrag der FDP ist nicht klar ersichtlich, ob man mehr, weniger oder gleich viel Videoüberwachung haben möchte. Wir freuen uns über den Antrag und auf die Beratungen. Wir sprechen gerne über Videoüberwachung. Die Mehrheit der Menschen im Land steht hier an unserer Seite.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Onay das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen die Debatte zur Videoüberwachung nun in relativ kurzer Zeit erneut. Es gab ja den Antrag der CDU zu diesem Thema. Auch dazu habe ich unsere Position deutlich gemacht, dass wir nicht vollumfänglich gegen

Videoüberwachung sind, aber dass Videoüberwachung natürlich Grundrechte tangiert und deshalb geeignet, erforderlich und angemessen sein muss, sprich: die Verhältnismäßigkeit bei diesen Eingriffen in die Grundrechte gewahrt werden muss.

Wir haben jetzt durch den FDP-Antrag, den ich in vielen Punkten relativ sympathisch finde, wieder die Möglichkeit, darüber zu diskutieren. Sie sprechen u. a. das Thema Monitoring an. Das ist immer ein bisschen eine Erwiderung auf die Kritik, dass eine Videokamera eben nicht sofort zu Hilfe eilen kann bzw. sofort Hilfe garantiert. Wenn aber eine Person hinter der Kamera sitzt, ist dies möglich. Ich schließe mich aber der Kritik des Kollegen Becker dazu ausdrücklich an, der darauf hingewiesen hat, dass das von Lagebildern und von Situationen abhängig sein muss. Dazu habe ich schon die Frage, ob der Bedarf für Niedersachsen in diesem Umfang so besteht. Da, wo der Bedarf besteht, wo die Lage so ist, dass dort eine Videoüberwachung bzw. eine Hilfe notwendig ist, wird ja auch entsprechend verfahren.

Darüber hinaus möchte ich aber vor allem auf einen Punkt eingehen, der mir ziemliche Bauchschmerzen bereitet. Ich meine die Frage der intelligenten Videoüberwachung und die Frage der rechtlichen Grundlage. Ich glaube, da sind wir relativ nahe beieinander. Mir geht es vor allem um die Möglichkeiten, die dort geschaffen werden. Es gibt zu dieser Frage ein sehr gutes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der sich mit dieser Frage beschäftigt hat - ich kann Ihnen allen dieses Gutachten wärmstens empfehlen -, weil die Bundespolizei in Berlin jetzt am Bahnhof Südkreuz solche Technik als Pilotprojekt einsetzt. Ich finde, das ist ein differenzierter Ansatz. Das Gutachten weist darauf hin, dass es dem Gesetzgeber natürlich unmöglich sei, technische Entwicklungen präzise vorherzusagen und Normen dementsprechend offen zu formulieren. Dieser Hinweis ist als Prämisse für uns wichtig.

Ich zitiere weiter: Für den Einsatz eines derartigen Instrumentes - es geht hier um die intelligente Videoüberwachung - bedürfe es zuerst der gesetzgeberischen Entscheidung und der entsprechenden Ergänzung der Rechtsgrundlagen.

Das Wichtigste, was in diesem Gutachten steht, ist der Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Probleme, die dadurch drohen. Darin heißt es nämlich: Dabei steht jedoch weniger die Verwendung intelligenter Videoüberwachungssysteme zum Zwecke des Abgleichs mit polizeilichen Datenbanken, son

dern vielmehr die Selektion verdächtiger Verhaltensweisen und bestimmter äußerer Erscheinungsmerkmale im Vordergrund. - Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir schon zu dem Punkt, der mir Bauchschmerzen bereitet, nämlich dass solche Videokameras nicht nur die äußere Erscheinung, also das Gesicht als Personalausweis, sondern auch Verhaltensmuster erkennen können.

Der Begriff „Videoüberwachung“ ist in der Hinsicht etwas irreführend. Denn dabei geht es nicht nur um Videoüberwachung, sondern vielmehr um Verhaltenskontrolle, indem problematisches Verhalten einen Alarm auslösen kann. In Boston ist das System nach dem Anschlag auf den Marathon schon eingeführt worden. Am Flughafen in Sydney und in Australien wird es mehr und mehr eingeführt. Wir erleben immer mehr, dass sich durch Videoüberwachung auch das Verhalten der Personen verändern kann. Es gab ja immer diesen Grundsatz, dass Videoüberwachung schon zu einem diffusen Gefühl des Beobachtetseins führen kann. Was soll dann die Verhaltenskontrolle mit sich bringen. Auch stellen sich die Fragen: Wer definiert, welches Verhalten problematisch ist? Wer sieht problematisch aus?

Ich glaube, wir haben mit diesem Antrag eine gute Diskussionsgrundlage. Ich freue mich jedenfalls auf die Debatte im Innenausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Ich kann jetzt die Beratung schließen und komme zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 14.30 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.05 Uhr bis 14.30 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie hatten eine gute Mittagspause.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15: Mündliche Anfragen - Drs. 17/8020

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setzte ich als Ihnen bekannt voraus.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich stelle fest: Es ist jetzt 14.31 Uhr.

Ich rufe auf die

Frage 1: Welche Gesetzentwürfe haben im Sozialministerium Priorität?

Diese Frage stellt Dr. Max Matthiesen. Bitte schön, Herr Dr. Matthiesen!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Folgende Gesetzentwürfe aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums befinden sich aktuell in der Vorbereitung für eine Kabinettsbefassung, in der Verbandsanhörung oder in der Ausschussberatung:

- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG)

- Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)

- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

- Nds. Gesetz zur gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Nds. Behindertenteilhabegesetz (NBTG)

- Gesetz zur Auflösung der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung

- Nds. Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes (NAGTPG)

- Nds. Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz (AG ThUG)

- Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch private Initiativen (BID-Gesetz - NQPIG)

- Gesetz über das klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)

- Gesetz zur Änderung des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII)

- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

- Gesetz zur Änderung des Nds. Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)

- Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)

(Helge Limburg [GRÜNE]: Herr Kolle- ge, das hätte keiner so schön vorle- sen können wie Sie!)

- Danke sehr. - Jetzt kommen drei Fragen:

1. Welche dieser Gesetzentwürfe sind der Landesregierung so wichtig, dass sie in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen?

2. Bei welchen Gesetzentwürfen rechnet die Landesregierung mit starkem Widerstand von welchen gesellschaftlichen Gruppen oder Verbänden?

3. Bei welchen Gesetzentwürfen will sie aufgrund des vermuteten Widerstandes das Gesetzgebungsverfahren nicht bis zur Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode betreiben?

Danke sehr.