Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Janßen, das alles sind doch ungelegte Eier. Das alles sind doch Spekulationen, auf denen dann Entscheidungen beruhen.
Man erhält einen Studienplatz erst dann, wenn man das Abi gemacht hat, nicht aber schon, wenn man ein Jahr oder zwei Jahre vorher sagt: Ich habe das vor, sehe zu, dass ich das schaffe, und
Solche Landwirte sollen ihre Qualifikation vorlegen, sie sollen ihre Berechtigung vorlegen, und dann kann das angehen. Aber Sie wollen doch letztendlich ganz anderen Gruppen Tür und Tor öffnen, und das hat mit Bauern, mit Landwirten, denen Sie hier ja etwas Gutes tun wollen - so hat es der Minister gesagt; offensichtlich sehen Sie das anders -, überhaupt nichts zu tun.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf plant die Landesregierung tiefe Einschnitte in das Eigentumsrecht. Die vorgegebenen Ziele werden nicht ansatzweise erreicht. Das war mal wieder ein Musterbeispiel, wie der Minister hier versucht, seine wahren Absichten zu kaschieren.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist nach Auffassung aller, die sich damit auch nur ein wenig auskennen, verfassungswidrig.
Es werden Regelungen dazu getroffen, wie man die Fläche im Lande verteilen will. Dabei zieht man die Gemarkungen als Größe heran. Nachdem wir dem Minister mitgeteilt haben, dass es in Niedersachsen auch Gemarkungen von unter 1 ha Fläche gibt, hat er eine Mindestgröße von 250 ha eingezogen. Bei einem Grenzwert von 25 % sprechen wir von 62,5 ha. Ab dieser Fläche zählt man nicht mehr zu den Begünstigten.
Wenn man aber das Glück hat, Frau Kollegin, Land in einer Gemarkung von 2 000 ha Größe kaufen zu wollen, dann ist man erst bei 500 ha an der Grenze. Dann kann man für das Industriellensöhnchen, begünstigt durch diese Regelung, mal schnell einen 400-ha-Betrieb zusammenkaufen, meine Damen und Herren. Das ist völlig sinnbefreit. Das ist mit Sicherheit auch verfassungswidrig.
Meine Damen und Herren, unter dem Deckmantel des Schutzes der Bauern vor den Investoren aus der Großindustrie wird das exakte Gegenteil betrieben; darauf wurde schon hingewiesen. Im Regelfall wird nämlich die Landgesellschaft begünstigt werden. Die Landwirte werden aber ausgebootet. Das gilt für die Fälle, in denen sich mehrere Landwirte für eine Fläche interessieren, wie uns vorgetragen wurde, wenn ein Nichtlandwirt kaufen will, wenn die 25-%-Grenze, die völlig willkürlich ist, überschritten wird. Genehmigungsfrei ist der Erwerb für Kommunen, Religionsgemeinschaften und für Ersatzflächenpools. Meine Damen und Herren, auch die NLG, die das Ganze als nicht verfassungskonform ansah, wäre immer die Begünstigte.
Und nun raten Sie mal, wer der Aufsichtsratsvorsitzende dieser Landgesellschaft ist! - Meine Damen und Herren, der Minister selbst, der meint, nach Gutsherrenart Land verteilen zu können. Das ist das Gegenteil von dem, was er hier vorgibt.
Meine Damen und Herren, wir kommen der Sache noch etwas näher. Der, wie die Junglandwirte es sagen, Genehmigungszwang nach § 8 dieses Gesetzentwurfs für kapitalstarke, spendenfinanzierte Naturschutzverbände - so empfinden das unsere jungen Leute - begünstigt die Naturschutzverbände zusätzlich. Der Zugriff für Naturschutzzwecke ist in diesem Lande geregelt, und zwar sehr opulent und ausreichend. Hier werden Landwirte erneut ausgebootet.
Und dann kommen wir zu der Regelung, die der Kollege Janßen eben zitiert hat: Jede Person mit einem schlüssigen Betriebskonzept wird begünstigt. - Meine Damen und Herren, das ist jeder! Ein schlüssiges Betriebskonzept können Sie dann aus dem Internet herunterladen. Darin befinden sich dann alle Schlüsselworte, die enthalten sein müssen, damit es ein Konzept vernünftig wird.
dann sehen wir, wen Sie wirklich begünstigen wollen. Das Ergebnis ist eine völlige Aushöhlung des Vorkaufsrechts für Landwirte, eine absolute Mogelpackung. Sie verschärfen den Wettbewerb um Flächen an allen Ecken und Enden. Das haben Sie aus dem Umweltministerium heraus versucht, indem Sie 80 000 ha kalt enteignen wollten; das ist jetzt entschärft. Es gibt immer neue Forderungen nach noch mehr Ausgleichsflächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen werden sollen.
Meine Damen und Herren, das beste Mittel gegen die Verknappung und Preistreiberei am Bodenmarkt ist es, den grünen Ministern das Handwerk zu legen.
Dass der grüne Landwirtschaftsminister so tickt, meine Damen und Herrn, wussten wir schon länger. Aber es ist ein Kabinettsbeschluss.
Dass dies das Gedankengut und die Politik dieser Landesregierung ist, ist der eigentliche Skandal. Eine derart eigentumsfeindliche Politik darf nie Gesetzeskraft in Niedersachsen erlangen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst will ich versuchen, doch ein wenig Sachlichkeit in diese Debatte hineinzubringen.
Dabei geht es doch um ein Thema, Herr Kollege Oesterhelweg, das auch Sie interessieren dürfte. Vielleicht erlauben Sie mir, dass ich dazu einige Punkte vortrage.
Zunächst will ich zur allgemeinen Erhellung - auch ganz speziell für Sie, Herr Kollege - noch einmal darauf hinweisen, worum es bei diesem Gesetz geht: Das Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz - - -
(Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens [CDU]: Alle bleiben sachlich! Nur der Minister nicht! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Was? Wo waren Sie denn? - Weitere Zurufe)
Ich bitte jetzt um Ruhe im Plenarsaal, damit wir die Debatte fortführen können. Ich finde, bis jetzt lief es ganz gut. Also lassen Sie uns alle das gemeinsam fortsetzen!
Es geht um das Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz. Dabei, meine Damen und Herren, geht es um weit mehr als nur um eine Preisbremse, wie das in den Medienberichterstattungen zusammenfassend genannt wird.
Zur allgemeinen Erhellung - auch für Sie, Herr Kollege Oesterhelweg - will ich noch einmal aus dem § 1 dieses Gesetzentwurfes vortragen. Sie wissen: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dort heißt es:
„Das Gesetz dient der Abwehr von Gefahren und erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur und damit für den ländlichen Raum durch eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden.“