Protocol of the Session on April 7, 2017

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Kollege Mohr. - Herr Abgeordneter Gerald Heere hat jetzt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den ersten Redebeiträgen kann man die Hoffnung haben, dass sich am Ende das ganze Parlament für den Erhalt der kommunalen, demokratisch gewählten Aufsichtsgremien der Sparkassen einsetzt.

Wir halten unsere Sparkassen für starke öffentliche Institutionen, die wichtige lokale Grundversorgungsaufgaben erfüllen. Unser Sparkassenmodell muss daher gegen Eingriffe verteidigt werden. Dies

machen wir auch heute mit diesem Antrag - wie gesagt, ich hoffe, dass wir das zusammen machen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der CDU)

- Der Applaus gilt den Sparkassen.

Auf europäischer Ebene werden strengere Regeln bei der Besetzung der Leitungsorgane von Banken diskutiert. Die ausführlichen Hinweise auf die komplizierten Namen sind hier bereits gefallen. Ich will sie deshalb weglassen.

Es sind verschärfte Vorgaben u. a. auch bei fachlicher Qualifikation und persönlicher Zuverlässigkeit. Sie sollen nicht nur für Vorstände, sondern auch für die Mitglieder der Aufsichtsgremien gelten.

Ich nenne ein paar Beispiele: Zum Beispiel sollen alle umfassten Personen theoretische Kenntnisse über Finanzmärkte, den Regulierungsrahmen oder das Risikomanagement von Banken vorhalten. Das sind Aufgaben, die durchaus beträchtlich sind. Auch die Regeln zum Vorliegen von Interessenkonflikten werden verschärft. Beispielsweise werden Politiker, die in den letzten ein oder zwei Jahren eine Position mit hohem politischen Einfluss ausgeübt haben - das gilt nicht nur für Bundes- oder Landespolitiker, sondern ausdrücklich auch für Kommunalpolitiker -, von Leitungspositionen in Banken ausgeschlossen.

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Im Grundsatz sind verschärfte Regelungen richtig. Nach der Banken- und Finanzkrise wurden die europäischen Regeln für den Finanzmarkt in allen Bereichen angepasst. Auch für Leitungspositionen sind strengere Vorgaben grundsätzlich begrüßenswert. Denn - ich glaube, das eint uns - Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nie wieder aufgrund instabiler Banken zur Kasse gebeten werden. Ich glaube, in dieser Zielrichtung sind wir uns einig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU)

Die zitierten Regeln in dieser Härte sollen unmittelbar erst einmal für alle unter direkter Aufsicht der EZB stehenden Institute gelten. Allerdings hat die Europäische Bankenaufsicht zusammen mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde - ESMA - einen ganz ähnlichen Entwurf für allgemeine Leitlinien für Mitglieder der Leitungsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen von Banken vorgelegt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Vorgaben dann häufig in die allgemei

nen Regelungen umgesetzt wurden. Das würde bedeuten - das ist der Kern unseres Antrags -, dass dies möglicherweise auch für Sparkassen und ihre Verwaltungsräte gelten könnte.

Vor dem Hintergrund, dass wir demokratisch gewählte kommunale Mitglieder in diesen Verwaltungsräten haben, wollen wir mit diesem Antrag ein frühzeitiges Signal gegen eine solche enge Umsetzung mit Wirkung für die Sparkassen setzen.

Ich komme zu dem einzigen Punkt, der vom Kollegen Mohr als dissensual bezeichnet wurde: Sparkassen in Deutschland haben einen öffentlichen Auftrag und sind aus unserer Sicht auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb können an sie auch besonders hohe Anforderungen gestellt werden, beispielsweise auch beim Thema Transparenz. In der Tat führen wir diese Diskussion im Kontext mit dem Informationszugangsgesetz, aber nicht nur dort, sondern auch darüber hinaus, z. B. im Zusammenhang mit der regionalen Verantwortung, der die Sparkassen aber auch in großem Umfang nachkommen, oder hinsichtlich der Frage der Nachhaltigkeit ihrer Investments.

Diese besondere Verantwortung und dieser öffentliche Auftrag spiegeln sich nun einmal in der Zusammensetzung der Verwaltungsräte wider. Wenn man will, dass wir einen guten Grund haben, dass Verwaltungsräte so zusammengesetzt sind und dass sie diesen öffentlichen Auftrag haben, dann sollten wir das an dieser Stelle auch klar so benennen. Deshalb wäre ich für diesen Passus. Aber das wird dann ein Bestandteil der Ausschussberatung sein.

Nicht jedes Mitglied des Verwaltungsrats einer Sparkasse muss Finanzprofi sein. Stattdessen ist es ein Gewinn, wenn die Verwaltungsräte vielfältige Erfahrungen mitbringen und die Kommunen in ihrer gesamten Breite repräsentieren. Das wollen wir ausdrücklich erhalten.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Klar ist: Die Banken- und Finanzkrise wurde nicht durch die niedersächsischen Sparkassen ausgelöst. Auch schon in anderen Bereichen haben wir uns aus guten Gründen für angepasste Regeln für Sparkassen eingesetzt. Auch bei den Anforderungen für Leitungspositionen müssen die Besonderheiten unseres Sparkassenmodells berücksichtigt werden. Wir sind hier einig mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sparkassenverband, die uns auch dazu angeschrieben haben.

In diesem Sinne wollen wir ein sehr wichtiges Signal für die angepasste Regulierung aussenden, die diesem Sparkassenmodell angemessen ist. Ich freue mich daher auf die Ausschussberatung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion der Kollege Horst Kortlang.

Verehrtes Präsidium! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns also mit den niedersächsischen Sparkassen. Ihren Erfolg wollen Sie feststellen, und Sie, werte Mitglieder der Regierungsfraktionen, sehen diesen Erfolg gefährdet. Zu Recht, wie ich sagen muss. Sie befürchten, die neuen, strengeren Regeln der Europäischen Zentralbank könnten die kommunale Nähe gefährden, die bei den Sparkassen von jeher herrscht. Kunden kommen wie selbstverständlich. Denn wie wirbt die Bank? - Die Freundlichen von nebenan mit dem größten Filialnetz! Das ist für das Angebot für die Bevölkerung auch gut so.

Diese Banken waren an der Finanzkrise - so schreiben Sie - gar nicht beteiligt. Dieser Feststellung kann ich folgen. Wir von der FDP stimmen dem voll und ganz zu.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Ich muss dennoch eine Frage stellen: Warum haben Sie die Genossenschafts- und Raiffeisenbanken vergessen? - Aber darüber können wir uns ja noch unterhalten.

Sie werden mir beipflichten, dass gerade unser deutsches Bankensystem mit den Privatbanken, vorwiegend als Aktiengesellschaften organisiert, auf der einen Seite und den kommunalen Sparkassen sowie den genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken auf der andere Seite dafür gesorgt hat, dass in der Vergangenheit keine direkte Gefahr für die Geldeinlagen der weitaus größten Gruppe der Bevölkerung bestanden hat.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das stimmt!)

Das muss man doch wohl zugestehen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ja!)

Eine Gruppe von Banken habe ich aber ausgenommen: Die Landesbanken und zum Teil auch die Privatbanken haben in die von vornherein sehr gefährlichen US-amerikanischen Zertifikate investiert und völlig vergessen, dass die US-Regierung in der Wirtschaftspolitik auf den kreditfinanzierten Konsum setzte. Das war ein Pulverfass und auch falsch. Anfang der 90er-Jahre gab es deutliche Warnungen. Die Gier der Vorstände dieser Banken, die ich gerade eben genannt habe, war aber so unersättlich, dass sie das gegen die Wand gefahren haben. Aus Angst hat unsere Bundesregierung die Systemrelevanz bestimmter Banken festgelegt. Dies hat dazu geführt, dass die Zinsen ganz nach unten gefahren und unbescholtene Bürger der Banken, die ich vorhin genannt habe, um ihr Geld gebracht und bestraft wurden. Das kann es aber nicht sein.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Meine drei Vorredner haben das meiste schon abgearbeitet. Wenn wir die Initiative schon starten, dann muss ich darum bitten, dass wir die Genossenschaftsbanken so, wie ich es eingangs schon gesagt habe, mit einbeziehen.

Ich schließe mit diesen Worten, bedanke mich fürs Zuhören und wünsche - auch wenn gleich noch ein Tagesordnungspunkt aufgerufen wird - schon jetzt ein frohes Osterfest und viele bunte Eier!

Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall)

Vielen Dank, Herr Kortlang. - Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich auch die Landesregierung zu Wort gemeldet. Das Wort hat Herr Finanzminister Schneider.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da breite Übereinstimmung herrscht, kann ich es sicherlich kurz machen. Ich möchte nur darlegen, was wir als Landesregierung bisher in dieser Angelegenheit unternommen haben.

Sie wissen, es geht um die EU-Ebene, um die EZB auf der einen Seite und die EBA auf der anderen Seite. Auf der EU-Ebene agiert die Bundesregierung. Deshalb habe ich mich in einem Schreiben

vom 22. Februar an den Bundesminister der Finanzen gewandt und ihn um Unterstützung des Anliegens der Sparkassen gebeten.

Letztlich - das ist auch meine Überzeugung - wird eine nachhaltige Lösung erfordern, dass wir Regelungen für die Sparkassen und auch für die anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute auf der Ebene des EU-Rechts benötigen. Deshalb haben wir, die Landesregierung Niedersachsen und die Landesregierung Baden-Württemberg, einen gemeinsamen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der am vergangenen Freitag - das möchte ich Ihnen gerne mitteilen - vom Plenum des Bundesrats angenommen worden ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dieser enthält, bezogen auf unser Thema, drei wesentliche Forderungen. Die Bundesregierung wird vom Bundesrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass erstens bei den Anforderungen an ein Leitungsorgan EU-rechtlich zwischen Leitungs- und Aufsichtsorgan unterschieden wird - das ist ja eines der zentralen Probleme, weil andere Länder nur ein System mit einem Gremium kennen -, zweitens die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsgremium bei Personen, die Anteilseigner oder Träger vertreten, nicht dem unionsrechtlichen Gebot der Unvoreingenommenheit und Integrität widerspricht und schließlich drittens die Reformbestrebungen der EBA und der EZB in ihren Entwürfen nicht zur Anwendung gelangen, bis die Änderungen im Unionsrecht, die ich eben thematisiert habe, in Kraft treten.

In gleichem Sinne ist auch ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin unterwegs, der sicherlich zustande kommen wird. Wenn wir das erreichen, haben wir, denke ich, das Mögliche getan und können darauf hoffen, dass das im deutschen Sinne auf der EU-Ebene geregelt wird.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt 39 liegen nicht vor. Daher schließe ich die erste Beratung.