Protocol of the Session on April 5, 2017

(Ulf Thiele [CDU]: Das kann Monate und sogar Jahre dauern! „Unverzüg- lich“ ist leicht dahin gesagt! Sie ken- nen die Situation der Familiengerich- te!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind jetzt am Ende der Besprechung des Punktes d und insgesamt am Ende der Aktuellen Stunde. Sie ist damit beendet.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7292 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7523

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Bernd Lynack übernommen. Herr Lynack, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Büddenstedt sollen zusammengehen, darüber sind sich alle Ausschussmitglieder einig.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Ausschuss überwiesen und dort von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Wirtschafts- und Gestaltungskraft der neuen Stadt Helmstedt zu stärken. Die haushaltswirtschaftliche Situation soll sich verbessern. Die durch das Gesetz ermöglichten Synergieeffekte sollen auch der demografischen Entwicklung begegnen. Diese Entwicklung ist ja bekanntlich rückläufig, vor allem wegen des Strukturwandels, in dem sich die gesamte Region befindet. Allein im Braunkohleabbau gingen 2 500 Arbeitsplätze verloren.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die heute hier zu beratende Fusion kann die Stadt Helmstedt als Mittelzentrum erhalten und gestärkt werden. Ganz wichtig ist uns dabei: Die Beratungen in den kommunalen Gremien vor Ort und die Bürgerbeteiligung haben einvernehmlich zu dem Ziel der Fusion geführt. Darauf hat bei den Beratungen eine Abgeordnete ausdrücklich hingewiesen.

Der Gesetzentwurf stieß auf einmütige Zustimmung im Ausschuss. Die empfohlenen Änderungen beruhen auf redaktionellen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese will ich hier nicht im Detail wiedergeben, sondern den Bericht insoweit zu Protokoll geben.

Abschließend bleibt mir als Berichterstatter nur, der neuen Stadt Helmstedt viel Glück für die Zukunft zu wünschen - allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie alle sich gleich von den Plätzen erheben!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Den empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde:

Zu § 2: Der Ausschuss empfiehlt zu der Regelung über die Rechtsstellung als selbstständige Gemeinde neben einer redaktionellen Berichtigung der Verweisung eine redaktionelle Anpassung an § 14 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Zu § 4: Der Ausschuss empfiehlt, Absatz 4 des Entwurfs zu streichen, weil die Regelung keine Abweichungen von § 73 a Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) enthält. Diese Vorschrift ist im Jahr 2015 eingeführt worden, um Regelungen wie in Absatz 4 des Entwurfs entbehrlich zu machen.

Die in Absatz 5 des Entwurfs enthaltenen Regelungen zur Anpassung der Fristen und Termine an die Bundestagswahl sollen redaktionell an § 42 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) angelehnt werden, von dem durch die Nrn. 1 bis 5 abgewichen wird. Dabei soll im Einleitungssatz die Verweisung auf Absatz 1 präzisiert werden. Die empfohlene konkrete Benennung der NKWO soll das Auffinden dieser Regelung erleichtern. In Nr. 3 soll auch § 43 Abs. 5 NKWG genannt werden, weil § 42 Abs. 6 NKWG nur über die dortige Verweisung Anwendung findet. Die Empfehlung zu Nr. 4 ist redaktionell auf § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) abgestimmt („bis 18 Uhr“, vgl. auch Nr. 2 und § 18 Abs. 2 Satz 2 BWG).

Zu § 5: Die Fundstelle soll an den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 17/5422) angepasst werden, der im März-Plenum abschließend beraten wurde.

Zu § 6: Da die Neubildung am 1. Juli 2017 in Kraft tritt, aber erst im September 2017 gewählt wird, benötigt die neu gebildete Kommune in der Zwischenzeit Interimsorgane. Es bedarf hier allerdings keiner ergänzenden gesetzlichen Regelung, weil die Interimsorgane in dem Gebietsänderungsvertrag geregelt sind, der nach Auskunft des Ministeriums für Inneres und Sport im September 2016 von den beteiligten Kommunen geschlossen wurde.

Vielen Dank, Herr Lynack. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzent

wurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung.Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer diesen Änderungsempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das war einstimmig.

§ 3. - Unverändert.

§§ 4 und 5. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer diesen Änderungsempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

§ 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Jetzt wollen wir es ausprobieren, Herr Lynack: Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Ich danke Ihnen. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen. - Herr Lynack, Sie sind ja ein Wahrsager!

(Zustimmung bei der SPD)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7384 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/7618

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Hans-Dieter Haase übernommen. Herr Haase, bitte schön!

Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung empfiehlt Ihnen - in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen - mit großer Mehrheit, den Gesetzentwurf der Lan

desregierung anzunehmen und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen. Die jeweiligen Ausschussmitglieder der FDP-Fraktion haben gegen die Empfehlung gestimmt.

Der Gesetzentwurf enthält die Zustimmung zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in drei Artikeln eine Reihe von Änderungen verschiedener rundfunkrechtlicher Staatsverträge vorsieht, die ich wie folgt zusammenfassen möchte:

Artikel 1 des Staatsvertrages betrifft den Rundfunkstaatsvertrag. Vorgesehen ist eine Umbenennung von Programmen des Deutschlandradios.

Artikel 2 enthält eine Reihe von Änderungen des Deutschlandradio-Staatsvertrages. In erster Linie ist vorgesehen, die Gremien des Deutschlandradios staatsferner und vielfältiger zu gestalten. Als Richtschnur für die Änderungen hat den Ländern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag gedient, in dem das Gericht die Grundsätze der Staatsferne und Vielfalt mit Blick auf die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert hat. Der Staatsvertrag sieht im Wesentlichen vor, dass der Anteil der staatlichen Mitglieder im Hörfunkrat auf ein Drittel verringert und im Gegenzug der Anteil der gesellschaftlich relevanten Gruppen erhöht wird. Insgesamt steigt dadurch die Mitgliederzahl des Hörfunkrates von 40 auf 45.

Die weiteren Änderungen des DeutschlandradioStaatsvertrages sind der Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, auf die ich hier verweise.

Artikel 3 des Staatsvertrages betrifft schließlich den Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag. Aufgrund einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird die Verteilung des Beitragsaufkommens auf die Rundfunkanstalten angepasst. Die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrages soll - entgegen der Empfehlung der KEF - in der laufenden Beitragsperiode nicht abgesenkt werden, sondern unverändert bleiben.

(Christian Dürr [FDP]: Ein großer Fehler!)

Die dadurch entstehenden Beitragsrücklagen sollen in der nächsten Beitragsperiode dazu verwendet werden, einer möglichen Erhöhung des Beitrages entgegenzuwirken. Die Begründung des Entwurfs enthält hierzu ausführliche Erläuterungen, auf die ich im Übrigen verweisen möchte.

Die Regelungen des Staatsvertrages fanden in den Ausschussberatungen nahezu einhellige Zustimmung. Das Mitglied der FDP-Fraktion im federführenden Ausschuss kritisierte, dass die Länder auf eine Absenkung des Rundfunkbeitrages verzichtet haben.

Damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung um Ihre Zustimmung bitten.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Haase.