- Ich will es Ihnen erklären; ich beantworte gern Ihre Zwischenfrage. 80 % unseres Trinkwassers kommen aus dem Grundwasser, aber ein anderer Teil kommt aus Oberflächengewässern. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Trinkwasser und die Trinkwasserqualität im Blick haben. Sie können sich das Gutachten vom BDEW angucken. Ich kann Ihnen eine Kopie machen. Der BDEW rechnet vor: Wenn es uns nicht gelingt, hier für eine Trendwende zu sorgen, dann müssen Sie am Ende damit rechnen, dass die Gebühren - und die zahlt jeder Einzelne von Ihnen, jeder einzelne Bürger - um bis zu 60 % steigen. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass am Ende die Gebührenzahler, die ein Recht auf sauberes Trinkwasser haben, die Quittung kriegen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, daran kann ich gleich anknüpfen, und zwar vor dem Hintergrund, dass ich ein paar Tage gebraucht habe, bis ich geschnallt habe, was hier jetzt ins Werk gesetzt werden soll. Es ist doch die entscheidende Frage, ob es darum geht, die Grundeigentümer durch ein Verbot um 2 bis 4 Milliarden Euro zu enteignen, oder ob es um das geht, was Sie eben dargelegt haben, nämlich darum, die Gewässer zu schützen.
Ich habe mir nämlich gedacht: Gut, du machst deine Blühstreifen - wir haben im Betrieb über 30 ha Blühstreifen - auf jeden Fall an den Gewässern entlang. Dann hast du zusätzliche Vorsorge getroffen. Dadurch kann ich den Effekt voll erzielen und habe als Landwirt eine Nutzung. Das nennt man Vertragsnaturschutz. Durch solche freiwilligen Angebote können Sie den Effekt, den Sie eben beschrieben haben, wo wir uns völlig einig sind,
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grupe, es fällt mir schwer, aus der Stellungnahme eine Frage herauszulesen. Aber ich will es versuchen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sie können sagen: „Ja, wir sind einer Meinung“! - Jens Nacke [CDU]: Hängen Sie ein „Ist das so?“ dahinter!)
Vertragsnaturschutz, Blühstreifen. Sie haben damals damit angefangen und auf 5 000 ha Vertragsnaturschutz mit Blühstreifen gemacht. Wir haben das mittlerweile auf 15 000 ha gesteigert. Wir haben das allein in den letzten Jahren um 5 000 ha gesteigert.
Nehmen Sie z. B. einmal Vertragsnaturschutz im Bereich der Gewässerrandstreifen. Auch da gibt es ein Angebot. Das wird von Landwirten leider viel zu wenig genutzt. Ich würde mich freuen, wenn das stärker genutzt würde. Dann hätte man nämlich eine Win-win-Situation. Man kann dafür auch einen monetären Erlös bekommen, wenn man das freiwillig macht. Das ist dann allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die gehen noch ein bisschen darüber hinaus. Aber die bestehen dann auf einer vertraglichen Basis.
Sie können als Landwirt beispielsweise die Erfüllung Ihrer Greening-Verpflichtung in den Bereich der Gewässerränder verlegen. Auch da haben Sie als Landwirt eine Win-win-Situation. Oder nehmen Sie das, was beispielsweise bei mir in der Region, Gieboldehausen, im Zuge von Flurbereinigungsverfahren gemacht wird. Da werden im Rahmen
des Flurbereinigungsverfahrens z. B. Flächen ganz gezielt in die Gewässerrandstreifen gelegt, und das natürlich mit dem üblichen sehr fairen Ausgleichsverfahren.
Auch das sind Möglichkeiten, um hier gemeinsam und kooperativ vorzugehen, um am Ende eine Situation zu schaffen, die einerseits den Gewässerschutz sicherstellt, aber andererseits natürlich auch die Anforderungen der Landwirtschaft im Blick hat. Insofern glaube ich, ist manches hier vielleicht heißer gegessen worden, als es gemeint war.
Was die Region Wesermarsch, Ostfriesland oder das Nasse Dreieck angeht, so sind das natürlich andere Situationen, wenn man sehr enge Entwässerungssysteme hat.
Wir können uns jedenfalls vorstellen, hier beispielsweise mit einer Allgemeinverfügung sicherzustellen, dass in solchen Regionen diese Auflagen nicht gelten.
- Ich habe jetzt nur einige beispielhaft genannt. Wir haben ja Regionen, wo historisch bedingt eher eine sehr enge Lage ist, was die Entwässerungsgräben angeht. Da haben wir eine andere Situation. Aber darauf wollen wir gezielt eingehen. Es ist durch eine Allgemeinverfügung möglich, hier besondere Härten zu vermeiden.
Aber schon das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht in § 38 vor, dass man entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zu Ihrer technischen Frage, die Sie zu Anfang stellten: Wir haben hier zwar viele Knöpfe, aber keinen Einfluss auf die Bewegung des Rednerpultes. Das machen Sie entweder selbst, oder es geht automatisch. Auch wir wundern uns manchmal.
Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Regina Asendorf. Bitte!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie hat sich die Qualität der Oberflächengewässer in Niedersachsen in den letzten Jahren verändert?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Asendorf, die Herausforderung ist gewaltig. Wir hatten laut Gesetz die Vorgabe, bis 2015 den guten ökologischen und den guten chemischen Zustand unserer Oberflächengewässer und unserer Grundwässer zu erreichen. Auch unsere Seen sind davon betroffen. Sie können an den Zahlen, die ich eingangs genannt habe, sehen, dass wir es hier mit einer gigantischen Zielverfehlung zu tun haben.
Es gibt zwei Verlängerungsmöglichkeiten, eine bis 2021, eine zweite bis 2027. Weitere Verlängerungen sind nicht vorgesehen. Aber die Verlängerungsoption ist jeweils auch an die Verpflichtung gekoppelt, tatsächlich weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichung des Ziels 2021 oder 2027 sicherzustellen. Ich sage Ihnen, ich bin in größter Sorge, dass wir, selbst wenn wir uns hier
alle einig sind, das im Jahr 2027 tatsächlich so hinbekommen, dass wir einen guten ökologischen Zustand und einen guten chemischen Zustand erreichen. Das braucht ein Zusammenwirken der Landtage und des Bundestages, und das braucht auch eine gute Kooperation auf der kommunalen Seite.
Aber am Ende geht es um unser Grundnahrungsmittel Nummer eins, und zwar nicht nur für Menschen. Die Kollegen beispielsweise aus der Wesermarsch wissen, wie wichtig das Tränkewasser für die Tiere ist. Da hatten wir ja die Diskussion über Industrieeinträge, die historisch bedingt sind, oder auch über Vertiefungen, die dazu führen, dass das Tränkewasser plötzlich nicht mehr die Qualität hat, die es haben sollte. Das führt zu gigantischen Folgekosten für Dritte, und das wollen wir vermeiden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass zumindest ich heute zum ersten Mal in diesem Zusammenhang das Wort „Kooperation“ gehört habe, und vor dem Hintergrund, dass wir vielleicht noch etwas darüber erfahren, woher die Mittel kommen, wie viel Mittel insgesamt benötigt werden, wie viel Mittel der einzelne Landwirt für einen Quadratmeter dann auch bekommen könnte, stelle ich die hoffentlich einfache Frage: Herr Minister, werden Sie unserer Forderung nach freiwilligen Vereinbarungen mit Entschädigungen in angemessener und gutachterlich belegter Größenordnung nachkommen? Ja oder nein?